Pressemitteilung des GRC: Telefonreanimation muss bundesweit verpflichtend eingeführt werden

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Aktuelle Studie im Deutschen Ärzteblatt zeigt mangelnde
Umsetzung: Telefonreanimation muss bundesweit verpflichtend
eingeführt werden – dies rettet sehr viele Menschenleben

Köln, 28.01.2022

Ein Familienmitglied bricht neben Ihnen zusammen und Sie wissen nicht was zu tun ist? Dann kann die Telefonreanimation Ihnen helfen. Hier instruiert Sie das Leitstellenpersonal bei der Durchführung der Herzdruckmassage am Telefon. Doch eine aktuelle Publikation zeigt: die Ausgestaltung in den deutschen Rettungsleitstellen ist sehr heterogen und die Umsetzungsquote ist deutlich ausbaufähig – dabei kann dies viele Menschenleben retten.

Pro Jahr erleiden mindestens 70.000 Menschen in Deutschland einen plötzlichen unerwarteten Herz-Kreislaufstillstand – die dritthäufigste Todesursache. Davon überlebt bisher nur etwa jede/r Zehnte, da nach 3-5 Minuten das Gehirn zu sterben beginnt. Der Rettungsdienst benötigt durchschnittlich acht bis zehn Minuten bis er eintrifft. Bis zum Eintreffen der Profis kann und muss also der anwesende Laie mit einer einfachen Herzdruckmassage lebensrettende Maßnahmen ergreifen und die Zeit überbrücken. Doch viele Menschen trauen sich nicht eine Herzdruckmassage durchzuführen oder wissen erst gar nicht wie das funktioniert. Die Telefonreanimation spielt in dem Fall eine entscheidende Rolle und kann somit sehr viele Leben retten!

Diese Telefonreanimation wird aber leider nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Seit dem Jahr 2010 wird sie in den Reanimationsleitlinien empfohlen. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) fordert deshalb die flächendeckende verpflichtende und ausnahmslose Umsetzung der Telefonreanimation in ganz Deutschland.

Der GRC hat zusammen mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, der ADAC Stiftung und mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V. letztes Jahr eine Untersuchung zu dem Thema durchgeführt. 166 Rettungsleitstellen haben an der größten Datenerhebungen zum Implementierungsstand der Telefonreanimation in Deutschland teilgenommen. Die Ergebnisse der jetzt publizierten Studie zeigen, dass die Häufigkeit einer
Telefonreanimation noch deutlich unzureichend ist. Alle teilnehmenden Rettungsleitstellen gaben zwar an, dass sie die Telefonreanimation durchführen. Eine ausreichende Umsetzungsquote (Anteil der Telefonreanimationen bei klar erkannten Herz-Kreislaufstillständen > 80 %) erreichten jedoch nur weniger als die Hälfte der teilnehmenden Rettungsleitstellen (44 %). 78 % der Befragten befürworten eine gesetzliche Verpflichtung zur Telefonreanimation.

Die Umsetzungsquote der Telefonreanimation muss bei uns weiter deutlich erhöht
werden bis sie hoffentlich in den nächsten Jahren flächendeckend, ausnahmslos und
verpflichtend in ganz Deutschland eingesetzt wird. Somit können wir noch sehr viel
mehr Menschenleben retten – gemeinsam mit anderen Maßnahmen wie der
Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern in Wiederbelebung –, 10.000 jedes Jahr
zusätzlich in Deutschland!
“ so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des
GRC.

Alle Ergebnisse zu Erfolgsfaktoren und Hinderungsgründen sowie Ausgestaltung der
Telefonreanimation in den Leitstellen können Sie in der neu erschienen Publikation
im Deutschen Ärzteblatt nachlesen https://www.aerzteblatt.de/archiv/222919/Implementierungsstand-derTelefonreanimation-durchRettungsleitstellen-in-Deutschland sowie auf unserer Homepage unter
https://www.grc-org.de/arbeitsgruppen-projekte/15-1-Telefonreanimation

Damit Sie im Notfall auch ohne telefonische Anleitung helfen können, hier die
einfachen Basisinformationen der Wiederbelebung:

Der erste Schritt bei der Wiederbelebung lautet „PRÜFEN“: Bricht jemand zusammen,
muss sofort geprüft werden, ob die Person auf lautes Ansprechen oder Schulterschütteln reagiert und normal atmet. Falls keine Reaktion erfolgt und die Person gar nicht mehr oder nicht normal atmet, gehen wir zum zweiten Schritt. Der zweite Schritt lautet „RUFEN”: Per Notruf muss der Rettungsdienst alarmiert werden. Der dritte Schritt lautet „DRÜCKEN“: Sobald der Notruf getätigt ist, beginnen Sie mit der Herzdruckmassage. Im besten Fall instruiert Sie immer die/der Leitstellendisponent*in bei der Durchführung der Herzdruckmassage am Telefon, die sogenannte Telefonreanimation. Die Herzdruckmassage funktioniert wie folgt: Die Person liegt auf dem Rücken. Die/der Retter/in kniet neben dem Brustkorb der Person, öffnet eventuell das Oberteil und legt die Handballen, einen über den anderen, in die Mitte des Brustkorbes zwischen die Brustwarzen. Anschließend wird die Brust mit durchgestreckten Armen und den Schultern über dem Druckpunkt bei Erwachsenen mindestens fünf, höchstens sechs Zentimeter tief, eingedrückt. Unmittelbar danach muss der Druck sofort komplett weggenommen und der Brustkorb entlastet werden. Auf diese Weise drückt und entlastet man abwechselnd 100- bis 120-mal pro Minute, das entspricht ungefähr zwei Mal pro Sekunde – zum Beispiel im Rhythmus des Songs „Stayin’ Alive“ der Bee Gees. Die Herzdruckmassage darf bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht unterbrochen werden. Wenn möglich, sollten sich die Retter dabei alle zwei Minuten abwechseln ohne dass die Herzdruckmassage unterbrochen wird.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) wurde im Dezember 2007 gegründet und zählt mittlerweile über 1.500 Mitglieder, 18 Mitgliedsorganisationen, 30 Fördermitglieder und zahlreiche Businesspartner. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu
unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.

Quellen

Wingen et al. (2022): Implementierungsstand der Telefonreanimation durch Rettungsleitstellen in Deutschland, Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 55-6, abgerufen unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/222919/Implementierungsstand-derTelefonreanimation-durchRettungsleitstellen-in-Deutschlan am 28.01.2022. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0087

Deutscher Rat für Wiederbelebung (2022): Aktuelle Studie im Deutschen Ärzteblatt zeigt mangelnde Umsetzung: Telefonreanimation muss bundesweit verpflichtend eingeführt werden – dies rettet sehr viele Menschenleben, abgerufen unter https://www.grc-org.de/files/Newsreleases/document/GRC_Pressemitteilung_T-CPR2_final.pdf am 28.01.2022

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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.

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