Shortcut: Rettungssanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

Obwohl es ein wichtiges Thema ist, sucht man ziemlich lange danach: einfach einer Auflistung der Regelungen der Rettungssanitäter-Ausbildung nach Bundesland.

Inhaltsverzeichnis

Regelungen auf Bundesebene

Die Qualifikation zum Rettungssanitäter ist auf Bundesebene in Empfehlungsform geregelt – also eine bundesrechtliche Empfehlung. Die “reine” Empfehlung wurde 2019 durch eine Muster-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ersetzt – diese gilt allerdings nur dann, wenn sie entsprechend ins Landesrecht übernommen wurde.

Dementsprechend gibt es auf Bundesebene somit zwei rechtliche Grundlagen – einmal die weitergeltende Empfehlung sowie die aktuelle Muster-APrV.

Zuständig hierfür ist in beiden Fällen der Ausschuss Rettungswesen.

Insbesondere für die gegenseitige Anerkennung von Rettungssanitäter-Qualifikationen aus anderen Bundesländern spielen die Muster-APrV sowie die Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitätern eine Rolle.

Muster-APrV des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019

Quelle: https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf

Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 17. September 2008 des Ausschusses Rettungswesen

Quelle: https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2022/05/id3_23_landrettung_ar_empfehlung_rettsan_20130222.pdf


Landesrechtliche Regelungen

Die genaue Umsetzung der Rettungssanitäter-Ausbildung ist letztendlich Ländersache – einige Bundesländer haben landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, andere wiederum nicht.

In letzterem Fall gelten die Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen unmittelbar als Grundlage.

Baden-Württemberg

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/rettungsdienst/berufsbilder-im-rettungsdienst/

Bayern

Grundlage

Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015 (GVBl. S. 134, BayRS 215-5-1-3-I), die durch § 1 Abs. 168 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRettSanV/True

Berlin

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RettDGBErahmen

Brandenburg

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lrdpv#6

Bremen

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-den-rettungsdienst-im-lande-bremen-bremrettdg-vom-22-september-1992-74998?template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Hamburg

Grundlage

Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbRettSanAPO)

Quelle: https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/lexsoft.cgi?chosenIndex=13519&templateID=document&task=chose_fliesstext&xid=3331888,1

Hessen

Grundlage

Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitäter (APORettSan) vom 1. Oktober 2021

Quelle: https://soziales.hessen.de/sites/soziales.hessen.de/files/2022-01/Ausbildungs-%20und%20Pr%C3%BCfungsverordnung%20f%C3%BCr%20Rettungssanit%C3%A4terinnen%20und%20Rettungssanit%C3%A4ter%20%28APORettSan%29.pdf

Mecklenburg-Vorpommern

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1593603

Niedersachsen

Grundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
(APVO-RettSan) vom 22. Juni 2021

Quelle: https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettSanAPV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

Nordrhein-Westfalen

Grundlage

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 4. Dezember 2017

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16727&sg=0

Rheinland-Pfalz

Grundlage

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 1. Oktober 2020

Quelle: https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsanaprv-rlp-entwurf2.pdf

Saarland

Grundlage

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 7. Juli 1995

Quelle: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-RettSanAPVSLV7P12

Sachsen

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5617-Saechsische-Landesrettungsdienstplanverordnung#p7

Sachsen-Anhalt

Grundlage

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Land Sachsen-Anhalt (APORettSan LSA) vom 14. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 268)

Quelle: https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm_pdk/pdk-san-k23san_5/ges/lsaaporettsan/cont/pdk-san-k23san.lsaaporettsan.htm&printdialogmode=CurrentDoc

Schleswig-Holstein

Grundlage

Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
(RettSan-APrVO) vom 19. Oktober 2020

Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettSanAPV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

Thüringen

Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.

Quelle: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-RettDGTH2008rahmen

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Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


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