Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.
Obwohl es ein wichtiges Thema ist, sucht man ziemlich lange danach: einfach einer Auflistung der Regelungen der Rettungssanitäter-Ausbildung nach Bundesland.
Inhaltsverzeichnis
Regelungen auf Bundesebene
Die Qualifikation zum Rettungssanitäter ist auf Bundesebene in Empfehlungsform geregelt – also eine bundesrechtliche Empfehlung. Die “reine” Empfehlung wurde 2019 durch eine Muster-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ersetzt – diese gilt allerdings nur dann, wenn sie entsprechend ins Landesrecht übernommen wurde.
Dementsprechend gibt es auf Bundesebene somit zwei rechtliche Grundlagen – einmal die weitergeltende Empfehlung sowie die aktuelle Muster-APrV.
Zuständig hierfür ist in beiden Fällen der Ausschuss Rettungswesen.
Insbesondere für die gegenseitige Anerkennung von Rettungssanitäter-Qualifikationen aus anderen Bundesländern spielen die Muster-APrV sowie die Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitätern eine Rolle.
Muster-APrV des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019
Quelle: https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf
Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 17. September 2008 des Ausschusses Rettungswesen
Landesrechtliche Regelungen
Die genaue Umsetzung der Rettungssanitäter-Ausbildung ist letztendlich Ländersache – einige Bundesländer haben landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, andere wiederum nicht.
In letzterem Fall gelten die Empfehlungen des Ausschusses Rettungswesen unmittelbar als Grundlage.
Baden-Württemberg
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/rettungsdienst/berufsbilder-im-rettungsdienst/
Bayern
Grundlage
Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015 (GVBl. S. 134, BayRS 215-5-1-3-I), die durch § 1 Abs. 168 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRettSanV/True
Berlin
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RettDGBErahmen
Brandenburg
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lrdpv#6
Bremen
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Hamburg
Grundlage
Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbRettSanAPO)
Hessen
Grundlage
Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und
Rettungssanitäter (APORettSan) vom 1. Oktober 2021
Mecklenburg-Vorpommern
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1593603
Niedersachsen
Grundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
(APVO-RettSan) vom 22. Juni 2021
Nordrhein-Westfalen
Grundlage
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 4. Dezember 2017
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16727&sg=0
Rheinland-Pfalz
Grundlage
Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 1. Oktober 2020
Quelle: https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsanaprv-rlp-entwurf2.pdf
Saarland
Grundlage
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 7. Juli 1995
Quelle: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-RettSanAPVSLV7P12
Sachsen
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5617-Saechsische-Landesrettungsdienstplanverordnung#p7
Sachsen-Anhalt
Grundlage
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Land Sachsen-Anhalt (APORettSan LSA) vom 14. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 268)
Quelle: https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm_pdk/pdk-san-k23san_5/ges/lsaaporettsan/cont/pdk-san-k23san.lsaaporettsan.htm&printdialogmode=CurrentDoc
Schleswig-Holstein
Grundlage
Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
(RettSan-APrVO) vom 19. Oktober 2020
Thüringen
Keine landesrechtliche Regelung – es gelten die bundesrechtlichen Grundlagen.
Quelle: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-RettDGTH2008rahmen
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Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
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