1.8 BOS-Funk

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Der BOS-Funk ist als nicht-öffentlicher Landfunkdienst essentieller Bestandteil der Kommunikation im Einsatz. Rechtliche Basis bilden das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Strafgesetzbuch (StGB), die BOS-Funkrichtlinie sowie die PDV/DV 810.3.>

Die Teilnahme am BOS-Funk ist nur bestimmten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie ihren Angehörigen im Rahmen der Dienstausübung gestattet, eine gesonderte Schulung ist notwendig.

In technischer Sicher werden Analog- und Digitalfunk unterschieden, welche sich in den Verfahrensweisen geringfügig und der Struktur und Datenübermittlung doch erheblich unterscheiden.

Praktische Beispiele zum Funkbetrieb und zum Funkverkehr sind inkludiert. Für eine umfassende Betrachtung sei auf weitergehende Literatur verwiesen.

Kategorienrettsan-kompakt
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