Mit ein wenig Verspätung hat auch die neue RettSan-APrV Rheinland-Pfalz vom 01. Oktober 2020 Einzug in meinen Blog gefunden.
Warum ist das erwähnenswert?
Es ist die erste landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019“ umsetzt.
Damit wurde erstmals die Stundenverteilung der Rettungssanitäterausbildung seit ihrer Einführung geändert – und noch ein paar weitere interessante Punkte.
Mehr dazu findet ihr im Beitrag „Der „neue“ Rettungssanitäter in Rheinland-Pfalz„.
Alte Beiträge werden natürlich auch dementsprechend angepasst – vor allem „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst„.
Viel Spaß beim Lesen!
Folgt meinem Blog
Angst, etwas zu verpassen? Neuigkeiten gibt es auch per E-Mail!