Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.
Zum Hintergrund…
Nicht gerade wenige Kollegen spielen mit dem Gedanken oder haben ihn schon vollzogen: einen Wechsel zu einer Berufsfeuerwehr.
Das Feuerwehr- und Brandschutzwesen ist landesrechtlich geregelt und am Ende sind es die Gemeinden (und zum Teil die Landkreise), die es umsetzen – dementsprechend heterogen kann es im Vergleich ausfallen.
Der überwältigende Anteil der Feuerwehrarbeit wird jedoch nicht von den rund 100 Berufsfeuerwehren in Deutschland geleistet, sondern von Freiwilligen. Rund 1 Million Freiwillige stehen rund 30.000 Berufsfeuerwehrleuten gegenüber.
Wenn man „die echte Feuerwehr“ meint, muss man also fast zwangsläufig von der freiwilligen Feuerwehr sprechen 😉
Nichtsdestotrotz sind die Berufsfeuerwehren wichtige Leistungserbringer – auch im Rettungsdienst. Nicht alle Berufsfeuerwehren haben auch dieses Betätigungsfeld; wenn sie jedoch auch im Rettungsdienst tätig sind, sind sie zum Teil sogar die wichtigsten Leistungserbringer vor Ort.
Und die Arbeit „lockt“ durchaus mit ihren Reizen auch Rettungsdienstler…
Warum zur BF?
Im Prinzip gibt es zwei „große“ Gründe für einen Wechsel zur Berufsfeuerwehr: die Möglichkeit der Verbeamtung und der Einsatz im feuerwehrtechnischen Dienst.
Die Verbeamtung ist für viele Menschen, gerade in Krisenzeiten, mit einem sicheren Arbeitsplatz, steuerlichen Vorteilen und guter Absicherung einfach an sich schon sehr attraktiv. Hinzu kommt, dass allein der „Status“ noch als erstrebenswert gilt. Auch in den 2020ern.
Für viele dürfte die Motivation aber doch woanders liegen: das „Hobby“ Feuerwehr zum Beruf zu machen!
Gerade die Rettungsdienstler, die Feuerwehr „von der Pieke auf“ gelernt und über die Bambini- und Jugendfeuerwehr alles durchlaufen haben, finden sich in dieser Gruppe – die Möglichkeit, für die Feuerwehrarbeit und das entsprechende Wachenleben bezahlt zu werden, ist da ein schlagkräftiges Argument.
Im Gegensatz zum Rettungsdienst bei den Hilfsorganisationen gibt es mehr „klassische“ Aufstiegsmöglichkeiten, auch wenn diese fast ausschließlich im feuerwehrtechnischen Bereich liegen.
Davon abgesehen gibt es auch noch kleinere „Goodies“ – zum Beispiel die nach wie vor üblichen 24-Stunden-Dienste, die einen oft angenehmeren Arbeitsrhythmus ermöglichen.
Die Ausbildung und der Dienst – Möglichkeiten zum Einstieg
Die Einstiegsmöglichkeiten variieren von Feuerwehr zu Feuerwehr und die Anforderungen legt auch jede BF selbst fest – von daher führt an dieser Stelle kein Weg drumherum, sich im Einzelfall bei der gewünschten Feuerwehr selbst zu erkundigen.
Im Grunde genommen gibt es zwei Wege zum Einstieg – den Einstieg als „reiner“ Rettungsdienstler als Tarifangestellter, oder den Einstieg als Brandmeister-Anwärter.
Nachdem sich der Einstieg als Tarifangestellter nicht von denen auf dem restlichen Arbeitsmarkt unterscheidet, werde ich nicht gesondert darauf eingehen. Es sei aber gesagt: als Nur-Rettungsdienstler gibt es keine Verbeamtung.
Für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (auch „2. Einstiegsamt der 1. Laufbahngruppe“ oder Qualifikationsebene 2 genannt) – die klassische Brandmeister-Laufbahn – sind die Voraussetzungen
Voraussetzungen für Brandmeister-Anwärter
- Volljährigkeit (de facto),
- gesundheitliche Eignung (insbesondere uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit),
- mind. Hauptschulabschluss,
- abgeschlossene, förderliche Berufsausbildung (und einige Sonderformen zur Ausbildung),
- i.d.R. EU-Staatsbürgerschaft.
Und gerade der Punkt „förderliche Berufsausbildung“ führt immer wieder zu Diskussionen – früher waren damit fast ausschließlich handwerkliche Ausbildungen gemeint. Mittlerweile haben die meisten Berufsfeuerwehren hier allerdings „liberalere“ und zeitgemäßere Ansichten – so sind z.B. auch kaufmännische Berufe gefragt oder eben der Notfallsanitäter. Hier gilt ebenfalls es, sich bei der gewünschten BF zu informieren.
Einige Berufsfeuerwehren bieten auch eine „Vorabausbildung“ für Bewerber an, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben – denkbar sind hier z.B. die Ausbildungen zum Werkfeuerwehrmann als auch zum Notfallsanitäter, welche dann vor Beginn der Laufbahnausbildung absolviert werden.
Es besteht allerdings bei fast allen Berufsfeuerwehren, die im Rettungsdienst tätig sind, auch generell die Möglichkeit, die Ausbildung zum Notfallsanitäter und zum Brandmeister zu kombinieren.
Die Laufbahnausbildung ist – wie schon das Brandschutzwesen an sich – landesspezifisch. So dauert die Laufbahnausbildung zwischen 12 – 24 Monaten und umfasst neben dem Grundausbildungslehrgang der Berufsfeuerwehren (B1) an den Landesfeuerwehrschulen auch die eigentliche Laufbahnausbildung (B2) mit praktischen Anteilen.
Je nach Bundesland erfolgt im Rahmen der Laufbahnausbildung auch eine Qualifizierung zum Rettungssanitäter (520-Stunden-Lehrgang).
Einen Wermutstropfen gibt’s aber doch: auch die Berufsfeuerwehren sind als Arbeitgeber sehr beliebt und die Konkurrenz ist groß – nur wer das Auswahlverfahren überdurchschnittlich gut meistert, wird eine der Stellen erhalten.
Zusammenfassung
- Direkteinstieg als Notfallsanitäter in rein rettungsdienstlicher Tätigkeit > Tarifangestellter/“Nur-Rettungsdienstler“
- Einstieg als ausgebildeter Notfallsanitäter als Brandmeister-Anwärter > NFS + Brandmeister
- Einstieg ohne Berufsausbildung
- Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann mit anschließender Brandmeister-Ausbildung > Brandmeister ohne NFS
- Ausbildung zum Notfallsanitäter mit anschließender Brandmeister-Ausbildung
Finanzieller Vergleich
Um den finanziellen Aspekt etwas näher zu beleuchten, vergleichen wir einfach mal die Verdienste.
Grundlage dafür bildet unser „Muster-Notfallsanitäter“ mit Vollzeitstelle in der ersten Erfahrungsstufe, Steuerklasse I.
Nach DRK-Reformtarifvertrag (E 9c, Stufe 1)
Grundgehalt Brutto ohne Zulagen: 3043 €
Grundgehalt Netto ohne Zulagen: 2028 €
Nach TVöD-P (P 8, Stufe 1)
Grundgehalt Brutto ohne Zulagen: 3000 €
Grundgehalt Netto ohne Zulagen: 1970 €
Nach Landesbesoldungsordnung – hier Beispiel Rheinland-Pfalz (A7, Stufe 1)
Grundgehalt Brutto mit allgemeiner Zulage mittlerer Dienst und Feuerwehrzulage 1 Jahr: 2580 €
Grundgehalt Netto mit allgemeiner Zulage mittlerer Dienst und Feuerwehrzulage 1 Jahr: 2170 €
Anmerkung: die allgemeine Zulage sowie die Feuerwehrzulage werden grundsätzlich gezahlt, daher wurden sie in der Berechnung berücksichtigt.
Quelle
Fazit
Pro
- es bietet sich ein zusätzliches, interessantes Aufgabenfeld neben der rettungsdienstlichen Tätigkeit
- noch abwechslungsreichere Tätigkeit
- bessere Aufstiegschancen
- Verbeamtung – mehr Absicherung und mehr „Netto vom Brutto“
- Wachenleben
- lokal unterschiedlich: Schichtrhythmus
Contra
- Verbeamtung nur, wenn Tätigkeit auch im feuerwehrtechnischen Bereich erfolgt – sonst nur Tätigkeit als Tarifangestellter ohne wesentliche finanzielle Vorteile
- Tätigkeit als Tarifangestellter bei einer BF ist meist unflexibler als bei Hilfsorganisationen
- Interesse oder besser Begeisterung für feuerwehrtechnische Arbeit ist notwendig
- lokal unterschiedlich: Schichtrhythmus
Neutral
- Berufsfeuerwehrleute sind immer in erster Linie Feuerwehrleute, und keine Rettungsdienstler
Für die Feuerwehrbegeisterten unter den Rettungsdienstlern stellt die Berufsfeuerwehr durchaus einen interessanten oder gar erstrebenswerten Arbeitgeber dar – diejenigen, die ohnehin nur im rettungsdienstlichen Bereich tätig sein wollen, werden als Tarifangestellter bei einer BF in der Regel keine nennenswerten Vorteile gegenüber einem rein rettungsdienstlichen Leistungserbringer haben.
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