Beitrags-Klassiker: Teilzeitarbeit im Rettungsdienst
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Arbeitsrechtliche Regelungen sind für Rettungssanitäter nicht prüfungs-, dafür aber hochgradig praxisrelevant.
Da viele keinerlei vorherige Arbeitserfahrung haben, werden grundlegende Begriffe des Arbeitsrechts geklärt – so zum Beispiel Arbeits- und Tarifverträge und die Bedeutungen von Betriebsrat und Gewerkschaften.
Insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit spielen aufgrund der üblichen 12-Stunden-Schichten eine Rolle und sind nur aufgrund einer regelmäßigen Bereitschaftszeit umsetzbar. Die werktägliche Arbeitszeit darf im Regelfall nur acht Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit dementsprechend maximal 48 Stunden. Eine Ruhezeit von 11 Stunden muss im Regelfall gewährleistet sein.
Aufgrund von Tarifverträgen sind in einigen Punkten Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen legitim.