Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Zielsetzung, Methodik und Grundsatzüberlegungen
- Die Beispielrechnung
- Erste Überlegung: Was müssen wir wissen? Wie gehen wir vor?
- Zweite Überlegung: der Verdienst in der Ausbildung
- Dritte Überlegung: wie viel verdient der Rettungssanitäter während dem Ausbildungszeitraum?
- Vierte Überlegung: welche Differenz muss man nach der Ausbildung wieder reinholen?
- Fünfte Überlegung: wie viel verdient der „fertige“ Notfallsanitäter? Wann lohnt es sich?
- Bewertung, Einschränkungen und Schlussfolgerungen
Einleitung
Geld und Verdienst sind bestenfalls „Nebenthemen“ meines Blogs und sie finden insgesamt, trotz einem gewissen „Karrierefokus“, eher wenig Beachtung.
In diesem Beitrag ist es anders – und es soll sich hier fast ausschließlich um das liebe Geld und wie man es verdient gehen.
Dafür schauen wir uns einen Fall an, der in der Praxis häufig vorkommt und genau die Frage aufwirft: ab wann lohnt sich der Schritt vom Rettungssanitäter zum Notfallsanitäter auch finanziell?
Das ist durchaus eine berechtigte Frage und ganz so einfach, wie es scheint, ist es dann doch nicht. Grund genug, sich einmal etwas ausgiebiger mit der Frage zu beschäftigen!
Die Zielsetzung, Methodik und Grundsatzüberlegungen
„Man schaut sich die Verdienste in den jeweiligen Zeiten an, bildet die Differenz und überlegt sich, wie lange man braucht, um wieder auf Null zu kommen“
That seems simple enough – tatsächlich ist auch das die grundlegende Strategie, nach welcher ich hierbei vorgegangen bin. Der Haken ist: es fallen dabei sehr schnell Dinge „hinten runter“, welche die Betrachtung durchaus stark beeinflussen können und das Ergebnis auch erheblich verändern können. An manche Dinge denkt man doch eher selten…
Dazu kommt: ich möchte möglichst realistische Zahlen präsentieren, die auf den typischen Kandidaten dieses Wegs auch in der Wirklichkeit zutreffen. Also keine simple Betrachtung irgendwelcher Brutto-Grundgehälter, sondern die Netto-Zahlen, welche am Ende des Monats auf dem Konto stehen.
Das macht das Unterfangen schon wieder wesentlich aufwendiger und die Zahlen weniger allgemeingültig – dafür aber auch für den präsentierten Fall wesentlich präziser. Die fast schon pedantische Ausführlichkeit hat zudem den Vorteil: man kann es so nachvollziehen, dass man die Betrachtung auch problemlos mit eigenen Zahlen nachvollziehen kann.
Für die Zeiten als Rettungssanitäter und als Notfallsanitäter wurde der entsprechende Gehaltsrechner von oeffentlicher-dienst.info verwendet; für die Ausbildungszeiten ein üblicher Lohnsteuerrechner.
Siehe auch
Getroffene Grundannahmen
Für diesen Beitrag müssen wir dementsprechend ein paar Grundannahmen treffen und Grundsatzüberlegungen anstellen, um überhaupt die notwendigen Zahlen zu bekommen.
Das Beispiel soll sich auf den möglichst typischen Werdegang vom Rettungssanitäter zum Notfallsanitäter beziehen – als Rechenbeispiel nehmen wir hierfür den aktuellen DRK-Reformtarifvertrag ab dem 01.06.2024 an und einen „frischen“ RS, welcher vor Beginn der Ausbildung ein Jahr als solcher tätig war.
Allgemein
Wir nehmen an, dass unser Kandidat
- eine grundsätzlich in Vollzeit tätig ist,
- eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % erhält,
- in der Lohnsteuerklasse I ist,
- nicht verheiratet ist,
- keine Kinder hat,
- keine Kirchensteuer zahlen muss,
- einen Krankenkassenbeitrag von 15,7 % zahlen muss,
- keine Zusatzversorgung besteht,
- die Ausbildung zum Notfallsanitäter die Erstausbildung ist und
- er noch vor Vollendung des 25. Lebensjahres die Ausbildung abschließt.
Zur Berechnung wird das Land Rheinland-Pfalz sowie Rentenversicherungsbeiträge für Westdeutschland angenommen.
Überlegungen für die Tätigkeit als Rettungssanitäter
Wir nehmen an, dass unser Kandidat
- zu Beginn in der Entgeltgruppe 6b Stufe 2 eingruppiert wird und Stufenaufstiege regulär erfolgen,
- regelmäßig in der Wechselschicht eingesetzt wird und monatlich die Wechselschichtzulage erhält,
- über den gesamten Tätigkeitszeitraum im Schnitt 150 € an sonstigen monatlichen Zulagen erhält,
- es wird eine Monatsarbeitszeit von 176 Stunden angenommen (44 Stunden/Woche), die sich auf Notfallrettung und qualifizierten Krankentransport verteilt
- 7 RTW-Dienste à 12 Stunden, 11 KTW-Dienste à 8 Stunden = 18 Dienste/Monat
- „Springer“-/“Flex“-Dienste (sprich: Ausfallbereitschaft) wird nicht berücksichtigt
- keine Überstunden leistet,
- keine Funktionsträgerzulagen erhält,
- keine außertariflichen Zulagen erhält.
Überlegungen für die Ausbildungszeit
Wir nehmen an, dass unser Kandidat
- über den gesamten Ausbildungszeitraum Kindergeld erhält,
- keine Wechselschichtzulagen erhält,
- über den gesamten Ausbildungszeitraum im Schnitt 100 € an monatlichen Zulagen erhält,
- keine Überstunden leistet,
- keine sonstigen Funktionsträgerzulagen erhält,
- keine außertariflichen Zulagen erhält.
Überlegungen für die Tätigkeit als Notfallsanitäter
Wir nehmen an, dass unser Kandidat
- zu Beginn in der Entgeltgruppe 9c Stufe 3 eingruppiert wird und Stufenaufstiege regulär erfolgen,
- regelmäßig in der Wechselschicht eingesetzt wird und monatlich die Wechselschichtzulage erhält,
- ab dem Ende des zweiten Tätigkeitsjahrs die Notfallsanitäterzulage erhält,
- über den gesamten Tätigkeitszeitraum im Schnitt 200 € an sonstigen monatlichen Zulagen erhält
- es wird eine Monatsarbeitszeit von 176 Stunden angenommen (44 Stunden/Woche), die ausschließlich in der Notfallrettung stattfindet
- 15 RTW-/NEF-Dienste à 12 Stunden = 15 Dienste/Monat
- „Springer“-/“Flex“-Dienste (sprich: Ausfallbereitschaft) wird nicht berücksichtigt
- keine Überstunden leistet,
- keine sonstigen Funktionsträgerzulagen erhält,
- keine außertariflichen Zulagen erhält.
Was wird nicht berücksichtigt?
Funktionsträgerzulagen (Ausnahme: Notfallsanitäterzulage), Überstunden und außertarifliche Zulagen und Vergütungen finden keine Berücksichtigung.
Das liegt vor allem daran, dass diese entweder hochgradig spekulativ und extrem unterschiedlich ausfallen (z.B. bei Überstunden und außertariflicher Vergütung) und so kaum sinnvoll berechenbar sind; zum anderen daran, dass diese nicht regelhaft vorliegen (Funktionsträgerzulagen).
Ebenfalls nicht berücksichtigt wird eine etwaige Dynamisierung der Entgelte, Zulagen oder Lohnerhöhung der Zulagen durch Tarifverhandlungen.
Die Zusatzversorgung findet keine Berücksichtigung, da hier zu viele Modelle infrage kommen.
Das schmälert die allgemeine Aussagekraft zwar, hält die ohnehin recht umfangreiche Rechnung aber noch etwas übersichtlicher.
Die Beispielrechnung
Erste Überlegung: Was müssen wir wissen? Wie gehen wir vor?
Um aus unseren paar Grundsatzüberlegungen eine vernünftige Rechnung zu erhalten, müssen wir erstmal das Ziel definieren: nämlich
„Ab welchem Zeitpunkt verdient der Notfallsanitäter unter Berücksichtigung der Ausbildungszeit mehr, als derjenige, der Rettungssanitäter geblieben ist?“
Dafür müssen wir uns Gedanken machen
- Wie viel während der Ausbildungszeit verdient wird,
- Wie viel der Rettungssanitäter über Zeitraum der Ausbildung verdient
- Wie viel der „fertige“ Notfallsanitäter verdient,
- Wie viel der Rettungssanitäter über Zeitraum der Ausbildung
- ab wann die Differenz aus den ersten beiden und dem dritten Punkt „Null“ ist.
Zweite Überlegung: der Verdienst in der Ausbildung
Der Verdienst richtet sich nach Anlage 3a des DRK-Reformtarifvertrags. Als monatliches Brutto-Grundgehalt ergeben sich folgende Werte:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.360,06 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.428,39 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.539,55 €
In der Gesamtbetrachtung – unter Berücksichtigung der o.g. Zulagen sowie des Kindergelds – ergibt sich folgendes Bild:
Bruttogehalt + Zulagen | Jahressonderzahlung (brutto, einmalig) | Jahresbrutto | Kindergeld (Jahreswert) | Jahresnetto | |
1. Ausbildungsjahr | 1.460,06 € | 1.314,06 € | 18.834,78 € | 3.000,00 € | 17.534,11 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.528,39 € | 1.375,55 € | 19.716,23 € | 3.000,00 € | 18.108,93 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.639,55 € | 1.475,60 € | 21.150,20 € | 3.000,00 € | 19.004,38 € |
Gesamt | -/- | -/- | -/- | -/- | 54.647,42€ |
In den drei Jahren der Ausbildung hat man unter den genannten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung des Kindergeldes rund 55.000 Euro verdient – was für eine Berufsausbildung durchaus respektabel ist.
Dritte Überlegung: wie viel verdient der Rettungssanitäter während dem Ausbildungszeitraum?
Anschließend schauen wir mal, wie viel beim Rettungssanitäter über die drei Jahre herumgekommen wäre…
Wir gehen von einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6b Stufe 2 des DRK-Reformtarifvertrags mit normalen Stufenaufstieg und zum Zeitpunkt der Betrachtung einer einjährigen Tätigkeit aus.
Berücksichtigt werden hier:
- eine monatliche Wechselschichtzulage von 155,00 €
- 18 Dienste pro Monat für die Dienstpauschale von 12,00 €/Dienst (= 216,00 €/Monat)
- sonstige monatliche Zulagen in Höhe von 150,00 € (darunter Feiertags- und Nachtzuschläge)
Bruttogehalt + Zulagen | Jahressonderzahlung (brutto, einmalig) | Jahresbrutto | Jahresnetto | |
1. Jahr (Stufe 2) | 3.644,12 € | 2.810,81 € | 46.540,25 € | 30.540,15 € |
2. Jahr (Stufe 3) | 3.771,71 € | 2.925,64 € | 48.186,16 € | 31.428,54 € |
3. Jahr (Stufe 3) | 3.771,71 € | 2.925,64 € | 48.186,16 € | 31.428,54 € |
Gesamt | -/- | -/- | -/- | 93.397,23 € |
93.000 Euro netto in drei Jahren ist für eine dreimonatige Ausbildung eine erhebliche Hausnummer
Vierte Überlegung: welche Differenz muss man nach der Ausbildung wieder reinholen?
Das ist erstaunlichsterweise der einfachste Teil der ganzen Betrachtung – nämlich eine einfache Differenzbildung.
93.397,23 € – 54.647,42 € = 38.749,81 €
Insgesamt muss man also knapp 39.000 € durch „entgangenen Lohn“ wieder aufholen.
Die nachfolgende Betrachtung kann man unter zwei Gesichtspunkten anstellen:
- Variante A: man überlegt sich, wann man als Notfallsanitäter 39.000 € verdient hat – das sieht simpel aus, taugt aber für die Betrachtung des „finanziellen-sich lohnens“ der Notfallsanitäterausbildung gegenüber der Rettungssanitäterausbildung ehrlich gesagt nichts
- Variante B: man überlegt sich, wann man die Differenz von 39.000 € allein durch den Mehrverdienst als Notfallsanitäter wieder reingeholt hat und auch das Gehalt des Rettungssanitäters weiter betrachten – dementsprechend muss man sich hier überlegen, wie groß die jährliche Differenz ist
Nachdem „sich lohnen“ meines Erachtens wirklich darauf beziehen sollte, wann man allein durch den Mehrverdienst den entsprechenden Beitrag reingeholt hat, betrachten wir im folgenden genau diesen Fall.
Fünfte Überlegung: wie viel verdient der „fertige“ Notfallsanitäter? Wann lohnt es sich?
Analog lässt sich die Berechnung für den fertig ausgebildeten Notfallsanitäter anstellen – wir gehen hier von einer Übernahme unmittelbar nach der Ausbildung und damit einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c Stufe 3 des DRK-Reformtarifvertrags aus.
Berücksichtigt werden hier:
- eine monatliche Wechselschichtzulage von 155,00 €
- 15 Dienste pro Monat für die Dienstpauschale von 12,00 €/Dienst (= 180,00 €/Monat)
- die Notfallsanitäterzulage
- ab dem dritten Tätigkeitsjahr in Höhe von 150,00 €/Monat
- ab dem fünften Tätigkeitsjahr in Höhe von 250,00 €/Monat
- ab dem siebten Tätigkeitsjahr in Höhe von 400,00 €/Monat
- sonstige monatliche Zulagen in Höhe von 200,00 € (darunter Feiertags- und Nachtzuschläge)
Hier ergibt sich dann folgendes Bild:
Bruttogehalt + Zulagen | Jahressonderzahlung (brutto, einmalig) | Jahresbrutto | Jahresnetto | |
1. Jahr (Stufe 3) | 4.141,36 € | 3.290,72 € | 52.987,04 € | 33.985,24 € |
2. Jahr (Stufe 3) | 4.141,36 € | 3.290,72 € | 52.987,04 € | 33.985,24 € |
3. Jahr (Stufe 3) | 4.291,36 € | 3.290,72 € | 54.787,04 € | 34.928,74 € |
4. Jahr (Stufe 4) | 4.493,33 € | 3.472,50 € | 57.392,46 € | 36.282,52 € |
5. Jahr (Stufe 4) | 4.593,33 € | 3.472,50 € | 58.592,46 € | 36.900,52 € |
6. Jahr (Stufe 4) | 4.593,33 € | 3.472,50 € | 58.592,46 € | 36.900,52 € |
7. Jahr (Stufe 4) | 4.743,33 € | 3.472,50 € | 60.392,46 € | 37.820,02 € |
8. Jahr (Stufe 5) | 4.908,76 € | 3.621,38 € | 62.526,50 € | 38.929,55 € |
9. Jahr (Stufe 5) | 4.908,76 € | 3.621,38 € | 62.526,50 € | 38.929,55 € |
10. Jahr (Stufe 5) | 4.908,76 € | 3.621,38 € | 62.526,50 € | 38.929,55 € |
11. Jahr (Stufe 5) | 4.908,76 € | 3.621,38 € | 62.526,50 € | 38.929,55 € |
12. Jahr (Stufe 5) | 4.908,76 € | 3.621,38 € | 62.526,50 € | 38.929,55 € |
Gleichermaßen müssen wir uns dann überlegen, was der Rettungssanitäter – unter „seinen“ Bedingungen – in der gleichen Zeit verdient hätte. Nachdem wir hier schon von vier Jahren Berufserfahrung ausgehen (1 Jahr vor der Ausbildung + drei Jahre Ausbildungszeit), unterscheiden sich die Jahreszahlen entsprechend.
Bruttogehalt + Zulagen | Jahressonderzahlung (brutto, einmalig) | Jahresbrutto | Jahresnetto | |
4. Jahr (Stufe 3) | 3.771,71 € | 2.925,64 € | 48.186,16 € | 31.428,54 € |
5. Jahr (Stufe 4) | 4.034,87 € | 3.162,48 € | 51.580,92 € | 33.241,88 € |
6. Jahr (Stufe 4) | 4.034,87 € | 3.162,48 € | 51.580,92 € | 33.241,88 € |
7. Jahr (Stufe 4) | 4.034,87 € | 3.162,48 € | 51.580,92 € | 33.241,88 € |
8. Jahr (Stufe 4) | 4.034,87 € | 3.162,48 € | 51.580,92 € | 33.241,88 € |
9. Jahr (Stufe 5) | 4.168,56 € | 3.282,80 € | 53.305,52 € | 34.152,63 € |
10. Jahr (Stufe 5) | 4.168,56 € | 3.282,80 € | 53.305,52 € | 34.152,63 € |
11. Jahr (Stufe 5) | 4.168,56 € | 3.282,80 € | 53.305,52 € | 34.152,63 € |
12. Jahr (Stufe 5) | 4.168,56 € | 3.282,80 € | 53.305,52 € | 34.152,63 € |
13. Jahr (Stufe 5) | 4.168,56 € | 3.282,80 € | 53.305,52 € | 34.152,63 € |
14. Jahr (Stufe 6) | 4.237,81 € | 3.345,13 € | 54.198,85 € | 34.621,59 € |
15. Jahr (Stufe 6) | 4.237,81 € | 3.345,13 € | 54.198,85 € | 34.621,59 € |
Und dann kommen wir zum spannenden Punkt: ab wann hat der Notfallsanitäter allein durch den Mehrverdienst gegenüber dem Rettungssanitäter den „Verlust“ durch die Ausbildung wett gemacht? Dementsprechend bezieht sich die Zählweise in der folgenden Tabelle auf die Jahre nach der Ausbildung.
Jahrenetto RS | Jahresnetto NFS | Differenz | Offener Betrag | |
0. Jahr | -/- | -/- | -/- | 38.749,81 € |
1. Jahr | 31.428,54 € | 33.985,24 € | 2.556,70 € | 36.193,11 € |
2. Jahr | 33.241,88 € | 33.985,24 € | 743,36 € | 35.449,75 € |
3. Jahr | 33.241,88 € | 34.928,74 € | 1.686,86 € | 33.762,89 € |
4. Jahr | 33.241,88 € | 36.282,52 € | 3.040,64 € | 30.722,25 € |
5. Jahr | 33.241,88 € | 36.900,52 € | 3.658,64 € | 27.063,61 € |
6. Jahr | 34.152,63 € | 36.900,52 € | 2.747,89 € | 24.315,72 € |
7. Jahr | 34.152,63 € | 37.820,02 € | 3.667,39 € | 20.648,33 € |
8. Jahr | 34.152,63 € | 38.929,55 € | 4.776,92 € | 15.871,41 € |
9. Jahr | 34.152,63 € | 38.929,55 € | 4.776,92 € | 11.094,49 € |
10. Jahr | 34.152,63 € | 38.929,55 € | 4.776,92 € | 6.317,57 € |
11. Jahr | 34.621,59 € | 38.929,55 € | 4.307,96 € | 2.009,61 € |
12. Jahr | 34.621,59 € | 38.929,55 € | 4.307,96 € | -2.298,35 € |
In diesem in der Praxis häufig vorkommenden Beispiel mit durchaus realistischen Zahlen dauert es also elfeinhalb Jahre in Vollzeit, bis man den Einkommensverlust durch die NFS-Ausbildung durch den Mehrverdienst als Notfallsanitäter raus hat – oder eben: bis sich die NFS-Ausbildung aus finanzieller Sicht lohnt.
Bewertung, Einschränkungen und Schlussfolgerungen
Die erste Feststellung ist natürlich: es ist ein vergleichsweise langer Zeitraum – über ein Jahrzehnt – bis man durch die Notfallsanitäterausbildung einen finanziellen Vorteil hat.
Diese Betrachtung unterliegt allerdings auch Einschränkungen – so werden Funktionsträgeraufgaben als Notfallsanitäter nicht berücksichtigt, welche einen Einfluss auf die Dauer haben. Etwaige andere Zulagen, z.B. für die Teilnahme an einer Ausfallbereitschaft oder andere, zusätzliche Vergütungen, finden keine Berücksichtigung.
Ebenso werden hier keine „Sonderfälle“ wie vorzeitige Höhergruppierungen, Verkürzungen oder Verlängerungen der Stufenlaufzeit oder generelle Anpassungen des Verdienstes berücksichtigt.
Überstunden und Zusatzdienste, welche mancherorts regelhaft verkommen und teils gesondert vergütet werden, fanden in der Berechnung ebenfalls keine Berücksichtigung.
Der Einfluss dieser Faktoren muss bedacht werden, auch wenn er insgesamt sehr variabel ist und im Einzelfall erhebliche Unterschiede hervorbringen kann. Die Grundaussage, dass man mit rund einem Jahrzehnt Vollzeitarbeit als Notfallsanitäter rechnen muss, bis sich die Ausbildung finanziell lohnt, würde ich dennoch unterschreiben.
Man darf auch nicht vergessen: es handelt sich hier um eine rein finanzielle Betrachtung, die alle anderen relevanten Aspekte – so z.B. die generellen Berufsaussischten, Aufstiegschancen, Tätigkeiten und Zukunftsfähigkeit außer Acht lässt.
Das bedeutet: diese Berechnung sollte man durchaus in einem Gesamtkontext betrachten, der an dieser Stelle bewusst außen vor gelassen wurde.
Diejenigen, die ohnehin langfristig im Rettungsdienst bleiben wollen, werden durch das späte „finanzielle Benefit“ keinen Nachteil haben – für diejenigen, die allerdings nur „Rettungsdienstler auf Zeit“ werden wollen oder „lebensältere Quereinsteiger“ sind, spielt die Betrachtung durchaus eine größere Rolle. Sie kann durchaus dazu führen, sich schlicht aus finanziellen Gründen gegen eine NFS-Ausbildung zu entscheiden.
Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Quellen
verdi (2023): DRK-Reformtarifvertrag (vom 31. Januar 1984) – durchgeschriebene Fassung –
in der Fassung des 49. Änderungstarifvertrages zum DRK-Reformtarifvertrag sowie des 13. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-DRK vom 15. Mai 2023, abgerufen unter https://www.drk.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Das_DRK/Verbandsstruktur/DRK-RTV_idF_49._AETV___13._AETV-TVUE_durchgeschriebene_Fassung.pdf am 20.05.2024
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