Freelancer im Rettungsdienst

three white ceramic pots with green leaf plants near open notebook with click pen on top

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

Wer hat noch nie darüber nachgedacht, das Arbeitnehmerdasein an den Nagel zu hängen und sich selbstständig zu machen?

Bei den einen wächst diese Fantasie zu einem weltumspannenden Rettungsdienstnetzwerk, bei anderen beschränkt sie sich auf die Tätigkeit als freier Mitarbeiter. Letzteres ist dann doch die realistischere Option und wird auch im wirklichen Leben gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Freelancer?

„Freelancer“ – das umfasst im engeren Sinne freie Mitarbeiter oder Honorarkräfte, die ihre Arbeitsleistung verschiedenen Leistungserbringern im Rettungsdienst anbieten. Man arbeitet also im Rettungsdienst für verschiedene Unternehmen, ohne dort angestellt zu sein. Anstelle des Arbeitsvertrages tritt hier in aller Regel ein Dienstvertrag.

Als freier Mitarbeiter unterliegt man nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des BGB, sofern man nicht in bestimmten Konstellationen zur „arbeitnehmerähnlichen Person“ wird.

Man ist selbstständig und handelt die Konditionen der eigenen Arbeit auch selbst aus – insofern hat man wesentlich größeren Gestaltungsspielraum, wie viel, wann und wo man arbeiten möchte.

Im weiteren Sinne fallen auch Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung darunter – das Grundprinzip (Arbeitsleistung bei verschiedenen Leistungserbringern) bleibt das Gleiche, allerdings ist hier grundsätzlich eine Agentur zwischengeschaltet, die in aller Regel die Stellen vermittelt.

Das entspricht zwar nur bedingt der eigentlichen Definition des „freien Mitarbeiters“ – hier besteht in aller Regel ein Vertrag mit der Agentur – die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsgestaltung sind allerdings vergleichbar.

Freier Beruf oder Selbstständigkeit?

„Freier Mitarbeiter“ und „freier Beruf“ dürfen nicht gleich gesetzt werden!

Auch wenn es umgangssprachlich oft in einer gleichen Weise verwendet wird, kann man „freier Mitarbeiter“ nicht mit einem „freien Beruf“ gleichsetzen.

Die freien Berufe sind nämlich recht eindeutig definiert:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

§ 18 Abs. 1 Satz 2 EStG

Der Notfallsanitäter, der Rettungsassistent und der Rettungssanitäter sind zumindest de jure keine der klassischen freien Berufe (Katalogberufe) – ob die Tätigkeit als Freelancer im jeweiligen Fall unter die „ähnlichen Berufe“ fällt, ist eine Einzelfallprüfung. Und die Entscheidung trifft das Finanzamt.

Eine freiberufliche Tätigkeit hat gegenüber der Tätigkeit als Gewerbetreibender – hier meist als Einzelunternehmer – durchaus praxisrelavante Vorteile. Ein Freiberufler braucht keine Gewerbeanmeldung, keine Eintragung ins Handelsregister, zahlt keine Gewerbesteuer, muss kein Mitglied der IHK werden und benötigt keine doppelte Buchführung.

Im Vergleich zum Einzelunternehmer spart der Freiberufler also durchaus Zeit, Papierkrieg und Geld.

Empfehlung

Man sollte prüfen lassen, ob die jeweilige Tätigkeit als freier Mitarbeiter unter eine freiberufliche Tätigkeit fällt oder man zum gewerblichen Einzelunternehmer wird. Einige grundlegende Fragen kann man z.B. mit Infos für Existenzgründer in Erfahrung bringen; für die Fragen im Detail sollte man sich aber unbedingt vorab von einem Steuerberater beraten lassen.

Die Arbeit als Freelancer im Rettungsdienst

Man sucht einen Leistungserbringer, der Personal sucht (oder dieser sucht freie Mitarbeiter), man verhandelt die Konditionen, unterschreibt den Vertrag, bekommt notwendige Einweisungen und ggf. eine Einarbeitung, arbeitet eine gewisse Zeit für das Unternehmen, und das Spiel geht von vorne los.

So oder so ähnlich kann man sich die Tätigkeit als Freelancer im Rettungsdienst vorstellen.

Prinzipiell kann man – im Vergleich zu festangestellen Mitarbeitern – die Konditionen und Arbeitsbedingungen in einem größeren Rahmen mitbestimmen, was für viele neben dem Sammeln von Erfahrung einer der Hauptgründe für das Leben als Freelancer ist.

Dafür gibt es selbstverständlich unterschiedliche Varianten und die eingangs getroffene Unterscheidung zwischen „echten“ Freelancern und der Arbeitnehmerüberlassung wird ebenfalls nochmal relevant.

Werfen wir aber zunächst einmal einen Blick darauf, was es für die Tätigkeit als freier Mitarbeiter überhaupt braucht…

Was sollte man mitbringen?

Um es vorneweg zu nehmen: „die“ spezielle Qualifikation, um als Freelancer tätig zu werden, gibt es nicht.

Die Grundvoraussetzungen sind dieselben, wie für eine Tätigkeit als regulärer Angestellter im Rettungsdienst, also

Nun bringt eine selbstständige Tätigkeit allerdings ein paar Besonderheiten mit, die man aber unbedingt auf dem Schirm haben sollte.

In Hinblick auf die Flexibilität muss man sehr großzügig sein – es kann keinesfalls garantiert werden, wohnortnah eingesetzt zu werden. Aufträge können durchaus eine bundesweite Verwendung vorsehen und man muss letztendlich auch bereit sein, über den eigenen, normalen Wirkungsbereich hinauszugehen, wenn man von der Arbeit leben möchte. Eine Reisebereitschaft muss dabei auf jeden Fall gegeben sein.

Eine hohe Lernbereitschaft, eine schnelle Auffassungsgabe und eine überdurchschnittliche Teamfähigkeit liegen als Voraussetzungen schon in der Natur der Sache. Man muss sich als freier Mitarbeiter in unterschiedlichste Strukturen, Verfahren und Vorgehensweisen zügig einarbeiten können und in der Lage sein, mit vollkommen unterschiedlichen und meist unbekannten Kollegen sinnvoll zusammen zu arbeiten.

Ebenfalls von Belang ist dann doch auch die Berufserfahrung – sowohl in Hinblick auf die Branchenkenntnis (Verhandlungen, Angebote finden und „netzwerken“), als auch für die praktische Arbeit an sich. Mit einer soliden Grunderfahrung, die auch gerne vor der Freelancer-Arbeit mal zwei oder drei unterschiedliche Rettungsdienstbereiche und Unternehmen umfassen darf, fällt es doch meist leichter, sich in neue Gegebenheiten einzuarbeiten, als mit wenig Einsatzerfahrung oder Erfahrung nur in einem einzigen Rettungsdienst.

Arbeiten nach Standards sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – man muss bereit sein, unterschiedliche Standardarbeitsanweisungen und SOPs in verschiedenen Rettungsdienstbereichen zu lernen und generell mit leitliniengerechten Arbeiten nicht auf dem Kriegsfuß stehen. Zertifizierte Kurssysteme, z.B. AMLS, PHTLS, ERC-ALS oder AHA-ACLS, können dafür eine sinnvolle Grundlage sein.

Für die komplett ungebundenen Freelancer, bei denen keine Agentur oder Vermittler zwischengeschaltet sind, werden noch zwei weitere Punkte relevant.

Hier ist es zweifellos sinnvoll und notwendig, sich grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Als Selbstständiger muss man sich durchaus neben dem Paperwork auch mit der Frage beschäftigen, ob und wie sich die eigene Arbeit „rechnet“. Eine Beratung und Schulung für Existenzgründer und Einzelunternehmer ist definitiv anzuraten.

Am Ende des Tages braucht es dann auch ein Quäntchen Verhandlungsgeschick – man legt die Konditionen der Arbeit schließlich selbst fest. Ist man „zu billig“, kann man nicht von der Arbeit leben – ist man „zu teuer“, gibt es keine Aufträge. Nicht vergessen: man verhandelt als Unternehmer mit einem Unternehmen, nicht als Arbeitnehmer. Das setzt auch einen anderen Professionalitätsanspruch und definitiv einen hochgradigen Realitätsbezug voraus.

Man muss seinen Marktwerkt kennen und in Einklang mit den Geschäftspartnern und den eigenen Ansprüchen bringen.

Freelancer über Agenturen

Die wohl häufigste Variante, um als Freelancer im Rettungsdienst zu arbeiten, läuft über Vermittlungsagenturen, die Personal und Unternehmen zusammen bringen.

Vorteilhaft hierbei ist, dass von diesen oft schon ein erheblicher Teil der Verwaltungsarbeit und vor allem das „netzwerken“ schon abgenommen wird, teilweise auch die Verhandlung der Konditionen – man kann sich letztendlich aus den zur Verfügung stehenden Angeboten die passenden heraussuchen.

Hier kann man zudem die beiden Fälle Arbeitnehmerüberlassung und Arbeit als Honorarkraft unterscheiden.

Im Falle der Arbeitnehmerüberlassung hat man ein regulären Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Agentur. Die Schwierigkeiten der Selbstständigkeit entfallen dabei, eingesetzt wird man – entsprechend der vereinbarten Stundenzahl – allerdings wie ein typischer Freelancer in verschiedenen Rettungsdiensten. Im Vergleich zu einem regulären Arbeitsverhältnis hat man meist mehr Mitspracherechte und Einfluss auf den Einsatz, im Vergleich zu einer kompletten Selbstständigkeit geht man allerdings deutlich mehr Verpflichtungen ein.

Daneben besteht oft auch die Möglichkeit zur Vermittlung als Honorarkraft – das entspricht dem „klassischen“ Freelancer. Man arbeitet nur, wenn man möchte und wählt auch selbst, wo man arbeitet – es gibt allerdings auch nur dann Geld, wenn man arbeitet. Auch in diesem Falle nehmen die Agenturen oder Vermittler das „Netzwerken“ ab und man kann entsprechend aus den vorhandenen Angeboten auswählen.

„Klassischer“ Freelancer

Eher seltener gewählt ist die Variante des klassischen Freelancers als komplett ungebundener freier Mitarbeiter. Die Variante entspricht der Arbeit als Honorarkraft, Geld gibt es nur, wenn auch gearbeitet wird.

Hier werden Aufträge direkt gesucht, die Konditionen selbst verhandelt und die Tätigkeit wird rein durch einen selbst bestimmt. In diesem Falle ist man unabhängig von Vermittlern (oder wählt über verschiedene, unabhängige Vermittler aus) und arbeitet letztendlich als Selbstständiger mit allen erdenklichen Folgen.

Im Gegensatz zur Vermittlung über Agenturen hängt hier der Erfolg letztendlich unmittelbar von den bekannten Angeboten und dem eigenen beruflichen Netzwerk ab – dementsprechende Organisation muss neben der Verwaltungsarbeit (u.a. Buchführung) zusätzlich zu der eigentlichen Arbeitsleistung erfolgen.

Fazit

Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder die Selbstständigkeit im Bereich des Rettungsdienstes muss keineswegs ein Traum oder eine Spinnerei sein. Die Möglichkeiten gibt es und sie werden auch durchaus von einigen aktiv genutzt.

Nichtsdestotrotz muss man unbedingt auf dem Schirm haben, dass Freiheit, Unabhängigkeit, Abenteuerlust und das Sammeln von Erfahrungen hier sehr oft auf Kosten der wirtschaftlichen Sicherheit gehen. Eine Selbstständigkeit, auch in einem Mangelberuf im Rettungsdienst, birgt per se ein höheres finanzielles Risiko als eine Festanstellung.

Sehr wichtige Themen wie die Absicherung der Arbeitskraft, die Absicherung im Krankheitsfall (was durchaus schnell notwendig werden kann) und die Altersvorsorge fallen bei solchen Vorhaben gerne mal „hinten runter“ und werden zu oft zweitrangig behandelt, was sich auch bitter rächen kann. Hier sollte man sich unbedingt bei einem solchen Vorhaben umfassend informieren und beraten lassen. Vorab, selbstverständlich.

Eine hauptberufliche Tätigkeit als Freelancer sollte gut überlegt und gut vorbereitet und geplant sein. Notwendige Infos einholen, Kontakte knüpfen und eine simple „Bedarfsabschätzung“ (die die eigenen Wünsche und den tatsächlichen Bedarf für freie Mitarbeiter beinhaltet) sind unabdingbar.

Für den einen mag das Leben als freier Mitarbeiter erfüllend und ideal sein, für den anderen ist es die Hölle. Wenn, sollte man sich eher schrittweise, mit Erfahrung und auch Plan B und C ausgestattet, in die Selbstständigkeit wagen.

Wer rettungsdienstlich „mehr sehen“ will, aber doch größeren Wert auf die eigene Absicherung legt, sollte vielleicht über eine Stundenreduzierung (sprich: Teilzeitarbeit) und einem Nebenjob in einem anderen Rettungsdienst (oder einem anderen Bereich) nachdenken.

Weiterführende Literatur

Weiterführende Literatur

Hofert S. (2019): Praxisbuch für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu sein, GABAL-Verlag GmbH, Offenbach.

Affiliate-Link

Müller T. (2023): Freiberufler werden: Selbstständig machen mit Mut, Muße und dem richtigen Mindset, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.

Affiliate-Link

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass es sich bei den verlinkten Büchern um Affiliate-Links handelt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Bestellung über den Link. Eine Einflussnahme bei der Auswahl der Literatur ist dadurch nicht erfolgt. Siehe auch: Hinweise zu Affiliate-Links.

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Bundesamt für Justiz (2021): Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html am 09.05.2022

Für-Gründer.de (2022): Infografik: Bin ich ein Freiberufler oder ein gewerblicher Einzelunternehmer?, abgerufen unter https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/branchentipps/freiberufler/infografik am 05.05.2022

SaniOnTheRoad (2022): Führerschein und Fahrerlaubnis im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/fuehrerschein-und-fahrerlaubnis-im-rettungsdienst/ am 09.05.2022

SaniOnTheRoad (2022): Das Schreckgespenst der gesundheitlichen Eignung, abgerufen unter https://saniontheroad.com/das-schreckgespenst-der-gesundheitlichen-eignung/ am 09.05.2022

SaniOnTheRoad (2022): Teilzeitarbeit im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/teilzeitarbeit-im-rettungsdienst/ am 09.05.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 09.05.2022

Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (2022): Freiberufler oder Gewerbe? – Der kleine Unterschied und seine Folgen, abgerufen unter https://www.vgsd.de/freiberufler-oder-gewerbe-der-kleine-unterschied-und-seine-folgen/ am 09.05.2022

Folgt meinem Blog!

Du möchtest nichts mehr verpassen? Neuigkeiten von mir gibt es auch per Mail!

Es gelten unsere Datenschutz– und Nutzungsbestimmungen.

Wie fandest Du diesen Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 4 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?


Über SaniOnTheRoad

Freelancer im Rettungsdienst

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.