Teilzeitarbeit im Rettungsdienst

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

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Interessanterweise kommen die Fragen

“Kann man auch in Teilzeit im Rettungsdienst arbeiten?”

oder

“Kann man auch neben … im Rettungsdienst arbeiten?”

ziemlich häufig auf – gerade als Nutzer von gutefrage.net fällt es mir immer wieder auf.

Es sind eigentlich sehr profane Fragen, die allerdings bei näherer Betrachtung durchaus interessant sind.

Eine Teilzeitarbeit im Rettungsdienst ist grundsätzlich möglich und gar nicht mal so selten: sei es zur Finanzierung eines Studiums, Zeit für Weiterbildungen, gesundheitliche Gründe, andere Tätigkeiten und die Selbstständigkeit, Arbeitszeitreduktion im Alter, der Wunsch nach “mehr Freizeit”, oder oder oder…

Gründe für eine Teilzeitarbeit gibt es einige – und es gibt genauso Punkte, die man beachten sollte.


Grundlagen der Teilzeitarbeit

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer unter gewissen Bedingungen das Recht auf eine Teilzeitstelle – die Voraussetzungen regelt primär das Teilzeit- und Befristungsgesetz, sekundär Tarifverträge, sofern sie bestehen.

Arbeitnehmer haben Arbeitgebern die Teilzeitarbeit zu ermöglichen, sofern keine triftigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das betrifft sowohl Vollzeitarbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen (§ 8 TzBfG), als auch Neueinstellungen in Teilzeit (§ 7 TzBfG).

Der Anspruch auf eine Teilzeitstelle hängt insbesondere auch von der Unternehmensgröße – sprich der Anzahl der Beschäftigten – ab: es müssen regelhaft mehr als 15 Beschäftigte angestellt sein. Dies ist im Rettungsdienst als gegeben anzusehen.

Bei der Verlängerung der Arbeitszeit sind Teilzeitbeschäftigte in den meisten Fällen gegenüber einer Neuanstellung zu bevorzugen (§ 9 TzBfG).

Es muss bedacht werden, dass für eine weitere Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit bestimmte Fristen gelten.

Worauf sollte man achten?

Die Teilzeitarbeit bringt durchaus auch Schwierigkeiten mit sich, die man “auf dem Schirm” haben muss – und das nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Vieles ist Verhandlungssache

Ein recht großer Vorteil einer Teilzeitstelle im Rettungsdienst ist, dass man recht viele Gesichtspunkte durchaus zielführend verhandeln kann – das können z.B. bestimmte Rettungswachen oder die Dienstplangestaltung sein.

Die Herausforderung hierbei ist, dass man oftmals auch entsprechend verhandeln muss, um eine sinnvolle und tragbare Lösung für die eigene Tätigkeit zu finden.

Der bewährte Arbeitnehmer, der von einer Vollzeitstelle reduzieren will, hat meist eine bessere Verhandlungsposition als der Neueinsteiger in Teilzeit.

Man ist für den Betrieb immer zuerst Arbeitnehmer

Im Gegensatz zum “Ehrenamtlichen” als geringfügig Beschäftigter oder zum Freelancer geht man mit einer Teilzeitstelle grundsätzlich mehr Verpflichtungen ein: man ist für den Betrieb ein normaler Arbeitnehmer, der eben weniger Wochenstunden leistet.

Im Vergleich zu den anderen Beschäftigungsformen verpflichtet man sich hier definitiv zur Erbringung von Arbeitsleistungen – und die jeweilige Gliederung wird auch genau das von einem Mitarbeiter in Teilzeit erwarten.

Es muss bedacht werden: “Sonderrechte” in Bezug auf die Planung stehen einem per se erst einmal nicht zu.

Den eigenen Wert” für den Arbeitgeber sollte man zweifellos kennen und berücksichtigen – wer die eigene Wichtigkeit überschätzt, wird bei dem Vorhaben früher oder später auf die Nase fallen.

Flexibilität und betriebliche Gründe

Es wird durchaus auch bei Teilzeitkräften eine gewisse Flexibilität in der Dienstplanung erwartet – kein Arbeitgeber im Rettungsdienst wird für eine Teilzeitkraft das komplette Planungskonzept über den Haufen werfen.

Man muss zwangsläufig realistisch bleiben bei den Wünschen, die man vorträgt: ein “Ich will nur am Wochenende arbeiten, nur tagsüber, nur RTW auf einer bestimmten Wache” ist planungstechnisch schlichtweg nicht umsetzbar. Der Arbeitgeber kann sich hier durchaus auf betriebliche Gründe berufen und die Teilzeitstelle unter den Voraussetzungen begründet ablehnen.

“Cherrypicking” kommt weder beim Arbeitgeber, noch bei den Kollegen gut an – einige Zugeständnisse an die betrieblichen Erfordernisse des Rettungsdienstes und der Dienstplanung kann und muss man machen.

Der Planungsaufwand ist für den Arbeitgeber bei Teilzeitkräften ohnehin schon höher, als bei regulären Vollzeitkräften.

Andere Tätigkeiten und “Kollision” der Tätigkeiten

Die meisten Teilzeitkräfte werden eine weitere Tätigkeit neben der rettungsdienstlichen Beschäftigung ausüben – zum Beispiel ein Studium, die Selbstständigkeit oder eine andere Teilzeitbeschäftigung.

Je nachdem, wie flexibel die andere Tätigkeit ist, sind Probleme fast schon vorprogrammiert: beide Tätigkeiten überschneiden sich.

Das lässt sich nur mit einer guten Vorausplanung und einer entsprechenden Vereinbarung für die Teilzeittätigkeit im Rettungsdienst umschiffen. Generell: je weniger flexibel andere Verpflichtungen gehandhabt werden können, desto eher muss man die Teilzeittätigkeit im Rettungsdienst überdenken.

Dienstplangestaltung für Teilzeitbeschäftigte

Wochenarbeitszeit

Generell sind alle üblichen Verkürzungen der Wochenarbeitszeit möglich – zum Beispiel 25-%-, 50-%- und 75-%-Stellen. Je nach Arbeitgeber sind selbstverständlich auch andere Aufteilungen nach entsprechender Vereinbarung möglich.

Bei der gewünschten Wochenarbeitszeit muss man letztendlich die finanziellen und zeitlichen Aspekte gut gegeneinander abwägen: für die weitere Verkürzung sind Fristen zu beachten, für die Verlängerung der Arbeitszeit setzt das Vorhandensein einer entsprechenden Stelle voraus.

Im Zweifelsfall sollte man eher eine geringere Wochenstundenanzahl wählen, als zeitlich die Kollision verschiedener Tätigkeiten in Kauf zu nehmen – auch für Teilzeitkräfte im Rettungsdienst besteht vielerorts die Möglichkeit, ebenfalls bezahlte Überstunden, sprich Zusatzdienste, zu leisten (dies variiert allerdings von Arbeitgeber zu Arbeitgeber!).

Damit sichert man einerseits die notwendige zeitliche Flexibilität, andererseits die Möglichkeit, zusätzlich Geld zu verdienen, wenn es zeitlich “passt”.

Umsetzung

Für die Dienstplanung von Teilzeitbeschäftigten im Rettungsdienst stehen grundsätzlich unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Nicht alle Arbeitgeber bieten alle Varianten an, und die Unterschiede können bisweilen erheblich sein – auch hier ist vieles eine Verhandlungssache.

Wichtig

Eine Verkürzung der Schichtdauer gibt es in der Regel nicht – es werden schlichtweg weniger Dienste pro Woche geleistet.

Die klassische Variante ist: der Teilzeitbeschäftigte erhält einen Monatsdienstplan, bei dem die Dienste entsprechend der Wochenstundenzahl und der getroffenen Vereinbarung verteilt werden.

Die Variante ist gut an die jeweiligen Erfordernisse anpassbar (z.B. nur Nachtdienste an bestimmten Tagen, Wochenende und bestimmte Tage frei planbar…) – nachteilig ist: den Dienstplan erhält man erst im Vormonat, eine langfristige Vorausplanung ist kaum möglich.

Teilweise erhalten auch Teilzeitkräfte Rahmendienstpläne, die über das gesamte Jahr laufen – hier werden entweder aus dem Rahmendienstplan von Vollzeitkräften schlichtweg Schichten “rausgenommen”, bis die gewünschte Wochenstundenzahl erreicht ist; oder aber es gibt dedizierte Rahmendienstpläne für Teilzeitkräfte (z.B., wenn man sich eine Vollzeitstelle “teilt”).

Für die Planung des Arbeitgebers ist das wesentlich bequemer, für die Vorausplanung des Arbeitnehmers optimal – allerdings wird hier grundsätzlich eine recht hohe Flexibilität vorausgesetzt; andere Tätigkeiten können mit dieser Planungsform sehr leicht kollidieren.

Eher selten sind Teilzeitregelungen mit “Freimonaten”, meist bei 50-%-Stellen – die Arbeitnehmer arbeiten einen Monat normal als Vollzeitkraft, haben dafür allerdings auch einen kompletten Monat frei. Im Schnitt ergibt sich auch hier eine entsprechende Reduktion der Arbeitszeit.

Wirklich geeignet sind derartige Regelungen nur dann, wenn man auch tatsächlich einen (oder mehrere) Monate am Stück als Vollzeitkraft im Rettungsdienst zur Verfügung stehen kann.

Alternativen

Eine Teilzeitbeschäftigung ist natürlich nicht die einzige Möglichkeit, “nebenbei” im Rettungsdienst tätig zu sein – je nach individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen können andere Varianten ebenso infrage kommen oder subjektiv auch “besser” sein.

Tätigkeit als “Ehrenamtlicher” als geringfügig Beschäftigter

Die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst sind typischerweise geringfügig Beschäftigte, welche auf 450-€-Basis arbeiten. Oft wird hier der gesetzliche Mindestlohn als Stundenlohn gezahlt. Einige Leistungserbringer zahlen auch den regulären Stundenlohn entsprechend der jeweiligen Qualifikation – je nach Stundenzahl liegt hier dann kein Minijob mehr vor.

Vorteilhaft hierbei ist: man entscheidet weitgehend frei, ob, wann und wie viel man arbeiten möchte – das ist insbesondere dann anzuraten, wenn man aufgrund anderer Verpflichtungen zeitlich nicht besonders flexibel ist.

Tätigkeit als kurzfristig Beschäftigter (“Aushilfe”)

Diejenigen, die nur für kurzen Zeitraum tätig sein wollen, können auch als kurzfristig Beschäftigter im Rettungsdienst unterkommen – meist spricht man von einem “Aushilfsvertrag”. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, um nur in den Semesterferien zu arbeiten.

Wenn man nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr arbeiten will, kann man auf die grundsätzlich sozialversicherungsbefreite kurzfristige Beschäftigung zurückgreifen.

An dieser Stelle sei auf den Beitrag “Rettungsdienst und Studium” verwiesen ^^

Tätigkeit als Honorarkraft (“Freelancer”)

Honorarkräfte sind im Rettungsdienst nach wie vor relativ selten – einige Arbeitgeber setzen sie gerne ein, bei anderen gibt es sie gar nicht.

Freelancer im Rettungsdienst arbeiten entweder auf Honorarbasis bei einem Arbeitgeber und erhalten für die geleisteten Dienste den üblichen Stundenlohn – oder aber sie stellen sich verschiedensten Arbeitgebern zur Verfügung; letzteres erfolgt oft als selbstständige Tätigkeit. Es gibt zudem Agenturen, die Honorarkräfte im Rettungsdienst vermitteln (z.B. Hire a Paramedic).

Sinnvoll ist das nur dann, wenn man in Bezug auf den Arbeitgeber und den Arbeitsort maximal flexibel ist.

Großer Vorteil ist hierbei die praktisch uneingeschränkte Zeiteinteilung nach den eigenen Bedürfnissen: man entscheidet frei, ob, wann, wo und wie viel man arbeitet. Der Haken ist: findet man keine passende Stelle oder arbeitet nicht, kriegt man auch kein Geld.

Empfehlungen

Ich kann nur jedem empfehlen, die Entscheidung “Teilzeit oder nicht” im Rettungsdienst sorgsam abzuwägen und im Zweifelsfall auf Alternativen auszuweichen.

Man sollte sich seines “eigenen Wertes” bewusst sein und sich die Notwendigkeit einer praktischen Einsetzbarkeit für den Arbeitgeber eingestehen.

Vieles ist Verhandlungssache und in den meisten Fällen kann eine für beide Seiten tragbare Lösung gefunden werden – gegebenenfalls sollte man hier frühzeitig mit Geschäftsführung, Rettungsdienst– und Wachenleitung sowie dem Betriebsrat in Kontakt treten und das Vorgehen gemeinsam planen.

Das stimmt die Beteiligten nicht nur “milde”, sondern verhindert böse Überraschungen im Nachgang ziemlich zuverlässig.

Neueinsteiger im Rettungsdienst sollten bedenken: Routine und Praxiserfahrung macht in der rettungsdienstlichen Arbeit unglaublich viel aus – als Teilzeitkraft erwirbt man diese wesentlich langsamer oder auch gar nicht. Ohne eine gewisse Routine und Handlungssicherheit wird die Arbeit im Rettungsdienst schnell als Belastung empfunden, macht dann wenig Spaß und schadet im Zweifelsfall auch den Patienten.

Ich rate daher zu der grundsätzlich zur Überlegung, zumindest die ersten Monate bis ein halbes Jahr in Vollzeit zu arbeiten, um eine grundlegende Routine aufzubauen und das “Kleine 1×1 des Rettungsdienstes” zu beherrschen – jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit dafür besteht.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Bundesamt für Justiz (2022): Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html am 19.01.2022

SaniOnTheRoad (2022): Rettungsdienst und Studium: ideale Überbrückung und Nebenerwerb?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/rettungsdienst-und-studium-ideale-uberbruckung-und-nebenerwerb/ am 05.02.2022

SaniOnTheRoad (2021): Wie unterscheiden sich die rettungsdienstlichen Ausbildungen?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wie-unterscheiden-sich-die-rettungsdienstlichen-ausbildungen/ am 05.02.2022

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Über SaniOnTheRoad

Teilzeitarbeit im Rettungsdienst

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


8 Kommentare zu diesem Beitrag:

Bei uns wurde ein neuer RTW etabliert. Dieser wird ausschließlich unter der Woche zu Spitzenzeiten besetzt. Also 9 bis 17 Uhr, von Montag bis Freitag. Bis auf Silvester und den 01. Mai sind alle Feiertage frei. Dieses Modell hat zwar keine Stundenreduzierung zu Folge, bietet aber durchaus Familienfreundlichere Arbeitszeiten. Das Interesse daran ist tatsächlich auch gar nicht so klein.

Hallo Micha,

das Konzept finde ich cool – gerade für diejenigen, bei denen angenehmere Schichtzeiten statt die Reduktion der Wochenarbeitszeit im Vordergrund stehen. Man schlägt damit zudem zwei Fliegen mit einer Klappe: Spitzenabdeckung und Dienstplanung “nach Wunsch”. Leider sind derartige flexible Arbeitszeitmodelle nach Mitarbeiterwunsch flächendeckend immer noch rar gesät.

Vielen Dank für Deinen Kommentar!

LG

Dass in Teilzeit Routine und Erfahrung langsamer erworben werden, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Bin Rettungssanitäter und habe nach etwa zwei Jahren 450€-Job im Krankentransport den Wechsel auf eine Teilzeitstelle inklusive RTW-Dienste gewagt. Die Erfahrung im Krankentransport war zwar sehr von Vorteil hinsichtlich Ortskunde und Umgang mit Patient*innen, aber in den ersten Monaten war ich doch vor jedem RTW-Dienst ziemlich aufgeregt und hatte das Gefühl, nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Außerdem sind Notfälle mit wirklich kritischen Patient*innen ja ohnehin eher selten und man muss meiner Wahrnehmung nach schon sehr aufpassen, nicht in Fixierungsfehler (“der hat doch eh nichts wildes, genau wie die fünf Patienten vorher”) zu verfallen.

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