Führerschein und Fahrerlaubnis im Rettungsdienst

uk driving license

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

Die Zeiten, in denen der Rettungsdienst nichts anderes als ein „Liegendtaxi“ war, sind längst vorbei – schon seit Jahren liegt der Fokus ganz klar auf der professionellen notfallmedizinischen Versorgung von Patienten.

Nichtsdestotrotz ist die Fahrtätigkeit nach wie vor ein fester und großer Bestandteil des Rettungsdienstes, und die Transportdienstleistung – trotz anderen Arbeitsschwerpunkt – letztendlich das, wofür der Rettungsdienst bezahlt wird.

Grund genug, sich dem Thema „Führerschein und Fahrerlaubnis“ mal anzunehmen!

Inhaltsverzeichnis


Die Begrifflichkeiten Führerschein und Fahrerlaubnis

Die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden ganz gerne synonym verwendet – das ist allerdings nicht richtig.

Maßgeblich ist erstmal die Fahrerlaubnis.

Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen will, bedarf einer dem Kraftfahrzeug entsprechenden Fahrerlaubnis (vgl. § 4 Abs. 1 FeV) – hieraus ergibt sich letztendlich auch die Einteilung in verschiedene Fahrerlaubnisklassen (vgl. § 6 FeV). Von diesen sind im Regelrettungsdienst die Klassen B und C1, im Bereich des Katastrophenschutzes auch die Klasse C, von Belang.

Der Führerschein ist lediglich das Dokument, mit dem die Fahrerlaubnis bescheinigt wird – die Fahrerlaubnis gilt mit Aushändigung des Führerscheins als erteilt (vgl. § 22 Abs. 4 FeV).

Der Führerschein im Rettungsdienst

Ist der Führerschein eine Voraussetzung?

Man muss zunächst festhalten: weder das Notfallsanitätergesetz, noch die Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, noch die Muster-APrV für Rettungssanitäter, noch landesrechtliche Vorschriften machen den Führerschein zur notwendigen Voraussetzung.

De jure braucht es für Ausbildung und Berufsausübung keinen Führerschein.

Nun – die reine Gesetzeslage spiegelt allerdings nicht die gelebte Realität im Rettungsdienst wieder. Schon aus praktischen und planerischen Gesichtspunkten ist die Tätigkeit im Rettungsdienst ohne Führerschein kaum möglich.

Praktisch alle Leistungserbringer im Rettungsdienst machen den Führerschein daher zu einer Einstellungsvoraussetzung – Ausnahmen hiervon sind extrem selten und ergehen dann meist unter der Auflage, dass der Führerschein in absehbarer Zeit erworben wird.

Mindestvoraussetzung ist dabei zumindest der Führerschein Klasse B – mehrspurige KFZ mit zulässiger Gesamtmasse < 3,5 t, eben der normale „Autoführerschein“ – häufig wird auch der Führerschein Klasse C1 (3,5 t < zGM < 7,5 t) als Einstellungsvoraussetzung gefordert, oder zumindest die Bereitschaft, diesen in absehbarer Zeit zu erwerben.

De facto ist ein passender Führerschein bei allen Leistungserbringern Einstellungsvoraussetzung.

Die gesundheitliche Eignung

Während beim Autoführerschein (Klasse B) ein normales „gesund“ und ein ausreichendes Sehvermögen (Anlage 6 FeV) ausreicht, liegen die Voraussetzungen bei den Klassen C1 und C höher.

Eine entsprechende ärztliche Untersuchung und ein Nachweis des ausreichenden Sehvermögens ist sowohl beim Erstantrag, als auch bei jeder Verlängerung notwendig.

Was untersucht wird und welche Voraussetzungen es gibt, erfahrt ihr in meinem Beitrag zur gesundheitlichen Eignung.

Führerschein Klasse B

blue bmw sedan near green lawn grass
Photo by Mike on Pexels.com

Mindestalter

18 Jahre (Ausnahme: 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens)

Vorbesitz anderer Klassen notwendig?

Nein

Was darf man damit fahren?

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Fahrausbildung

Theoriestunden

Grundstoff: 12 Doppelstunden à 90 Minuten (6 Doppelstunden, sofern bereits eine andere Fahrerlaubnis vorhanden ist)

Klassenspezifischer Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisstunden

Überlandschulung: 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Schulung auf Autobahnen: 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Sonstige Fahrten (Übungsfahrten) richten sich nach dem Bedarf des Fahrschülers.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Der Führerschein der Klasse B bildet die Basis für die Fahrerlaubnis schwererer Fahrzeuge – sie stellt den normalen PKW-Führerschein dar. Im Rettungsdienst stellt er de facto die Minimalvoraussetzung dar.

Im Rettungsdienst deckt man damit alle „leichteren“ Fahrzeuge ab – vor allem KTW, ggf. NKTW und NEF. Rettungswagen (RTW) mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 3,5 t gibt es zwar, diese werden aber zunehmend seltener.

Für einen Einsatz in der Notfallrettung ist der Führerschein Klasse B meist nicht mehr ausreichend.

Führerschein Klasse C1

© SaniOnTheRoad. Quelle: eigenes Werk.

Mindestalter

18 Jahre

Vorbesitz anderer Klassen notwendig?

Klasse B

Was darf man damit fahren?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Fahrausbildung

Theoriestunden

Grundstoff: 6 Doppelstunden à 90 Minuten

Klassenspezifischer Zusatzstoff: 6 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisstunden

Überlandschulung: 3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Schulung auf Autobahnen: 1 Unterrichtseinheit à 45 Minuten

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Unterrichtseinheit à 45 Minuten

Sonstige Fahrten (Übungsfahrten) richten sich nach dem Bedarf des Fahrschülers.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Der Führerschein Klasse C1 deckt praktisch alle Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes ab, inklusive schwererer RTW und ITW.

Der Führerschein Klasse C1 ist für den Einsatz in der Notfallrettung meist erforderlich (Ausnahme bei leichteren RTW < 3,5 t zGM) und mittlerweile auch recht häufig Einstellungsvoraussetzung.

Grundsätzlich gilt: man kann letztendlich jeden Interessenten raten, den C1-Führerschein anzustreben.

Führerschein Klasse C

a truck on a snow covered ground
Photo by Олександр Савош on Pexels.com

Mindestalter

21 Jahre

Vorbesitz anderer Klassen notwendig?

Klasse B

Was darf man damit fahren?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Fahrausbildung

Theoriestunden

Grundstoff: 6 Doppelstunden à 90 Minuten

Klassenspezifischer Zusatzstoff: 10 Doppelstunden à 90 Minuten

Praxisstunden

Überlandschulung: 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Schulung auf Autobahnen: 2 Unterrichtseinheit à 45 Minuten

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Unterrichtseinheit à 45 Minuten

Sonstige Fahrten (Übungsfahrten) richten sich nach dem Bedarf des Fahrschülers.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Der Führerschein Klasse C deckt auch schwerere LKW mit über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ab – für den Regelrettungsdienst ist dieser meist uninteressant, da selbst die schwersten Rettungsdienstfahrzeuge wie ITW auf LKW-Basis unterhalb der zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t liegen.

Im Katastrophenschutz kann er aber gleichwohl für einige Fahrzeuge erforderlich sein, so zum Beispiel für Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-San).

Letztendlich bietet der Führerschein der Klasse C den Vorteil, dass er die Klasse C1 mit einschließt – sofern man also auch im Bereich des Katastrophenschutzes oder auch anderweitig in die Verlegenheit kommt, schwerere LKW zu fahren, kann es durchaus sinnvoll sein, den Führerschein Klasse C zu machen.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“)

Mindestalter

21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)

Vorbesitz anderer Klassen notwendig?

Mindestens Klasse B bzw. die für das jeweilige Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis (diese muss als EU-/EWR-Kartenführerschein vorliegen)

Was darf man damit fahren?

Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Fahrgästen in Krankenkraftwagen oder in anderen Kraftfahrzeugen, wenn für Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz notwendig ist.

Fahrausbildung

Es erfolgt keine Fahrausbildung. Es muss nachgewiesen werden

  • der Besitz einer Fahrerlaubnis mind. der Klasse B seit mindestens einem Jahr
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Nachweis einer entsprechenden Eignungsuntersuchung sowie Nachweis eines ausreichenden Sehvermögens
  • Schulung in erster Hilfe (§ 19 FeV)

Bedeutung für den Rettungsdienst

Der „P-Schein“ spielt im Rettungsdienst nur noch eine untergeordnete Rolle – typische Einsatzbereiche sind von der Pflicht ausgenommen, so zum Beispiel

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Im Regelrettungsdienst benötigt man regelhaft keinen P-Schein, ebenso wenig im Rahmen des Katastrophenschutzes – lediglich im Bereich des Krankentransports kann es bei diversen privaten Anbietern notwendig sein, einen P-Schein zu haben.

Einen allgemeinen Vorteil bietet die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht.

Der „Feuerwehrführerschein“ im Rettungsdienst und Katastrophenschutz

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Photo by Tom Fisk on Pexels.com

Mindestalter

De facto mindestens 19 Jahre

Vorbesitz anderer Klassen notwendig?

Klasse B, mindestens zwei Jahre

Was darf man damit fahren?

Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt – für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nach § 2 Abs. 10 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Einweisung (Beispiel Rheinland-Pfalz)

Für 3,5 – 4,75 t zulässige Gesamtmasse

Vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Für 3,5 – 7,5 t zulässige Gesamtmasse

Sechs Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Bedeutung für den Rettungsdienst

Die Feuerwehrführerscheine werden letztendlich durch Landesverordnungen geregelt und unterscheiden sich dementsprechend auch in Ausbildungs- und Prüfungsumfang. Im Wesentlichen handelt es sich hier um eine auf Einsatzfahrzeuge beschränkte Fahrerlaubnis, die wesentlich weniger umfangreich ist als ein Führerschein der Klasse C1.

Anstelle einer Fahrausbildung erfolgt eine organisationsinterne Schulung und Prüfung.

Auf Bundesebene wird diese Möglichkeit durch § 6c FeV geschaffen.

„Feuerwehrführerscheine“ gelten lediglich im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit – eine Festanstellung im Rettungsdienst ist mit diesen nicht möglich.

Wer bezahlt den Führerschein?

Ein Führerschein kostet meist eine ganze Stange Geld – insofern kann sich natürlich auch die Frage stellen, ob die Kosten in irgendeiner Form erstattet werden können.

Klasse B

Nachdem die Klasse B praktisch eine Grundvoraussetzung zur Einstellung ist, bleibt hier fast nur die Variante, dass man diese als Selbstzahler erwerben muss.

Arbeitgeber kommen für den Erwerb des Führerscheins Klasse B regelhaft nicht auf.

Unter Umständen kann eine Förderung über das Jobcenter möglich sein, dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung.

Klasse C1 und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zum Teil werden diese vorausgesetzt – in diesem Falle bleibt auch hier nur der Weg als Selbstzahler oder ggf. mit Förderung des Jobcenters.

Gegebenenfalls erfolgt für den Führerschein Klasse C1 allerdings auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den zukünftigen Arbeitgeber, meist mit entsprechender Rückzahlungsvereinbarung oder Verpflichtung.

Eine Anfrage vorab kann jedenfalls sinnvoll sein.

Klasse C

Die Kosten für die Klasse C werden regelhaft nicht übernommen, nachdem die Klasse keine Voraussetzung im Regelrettungsdienst ist – teilweise erstatten Arbeitgeber die Kosten für den C1-Führerschein, die Differenz ist dann als Selbstzahler zu tragen.

Gegebenenfalls kann eine Kostenübernahme über das Ehrenamt – bei entsprechender Mitwirkung im Katastrophenschutz – erfolgen. Meist wird hier allerdings auch eine längere Mitwirkung vorab gefordert und es gibt auch Rückzahlungsvereinbarungen oder Verpflichtungen zur Mitwirkung bei Kostenübernahme.

CAVE: Entzug der Fahrerlaubnis

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Photo by Fernando Arcos on Pexels.com

Wie man unschwer erkennen kann, ist der Führerschein im Rettungsdienst verdammt wichtig – und der Entzug der Fahrerlaubnis stellt zweifellos ein großes Problem dar.

Während ein vorübergehendes Fahrverbot meist ohne große Probleme „ausgesessen“ wird, kann der vollständige Verlust der Fahrerlaubnis durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Zwar führt auch ein vorübergehendes Fahrverbot zu Planungsschwierigkeiten und eingeschränkter Einsetzbarkeit, dies wird jedoch von den meisten Arbeitgebern tolieriert.

Ist die Fahrerlaubnis langfristig weg, sieht das anders aus – in einigen Arbeitsverträgen ist der Entzug der Fahrerlaubnis auch ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Es bleiben am Ende zwei Ratschläge:

  1. Man sollte privat wie beruflich so fahren, dass man den Führerschein nie aufs Spiel setzt
  2. Wenn doch etwas passiert, sollte man schon aus Eigeninitiative auf den Arbeitgeber zugehen und die Möglichkeiten besprechen – kein Arbeitgeber kündigt gerne.

FAQs zum Führerschein im Rettungsdienst

Frage: Braucht man zum Führen von Rettungsfahrzeugen einen speziellen Führerschein?

Antwort: Nein – einen speziellen Führerschein für Rettungsfahrzeuge gibt es nicht. Man benötigt einen regulären Führerschein für die jeweilige Klasse des Fahrzeugs.

Frage: Braucht man Fahrerfahrung, um im Rettungsdienst anfangen zu können?

Antwort: Grundsätzlich vorgeschrieben ist vorhergehende Fahrerfahrung nicht. Zweifellos ist ein Mindestmaß an Fahrpraxis jedoch sinnvoll und hilfreich.

Frage: Erfolgt eine spezielle Fahrausbildung für das Fahren mit Sonder- und Wegerechten?

Antwort: eine spezielle Fahrausbildung ist nicht vorgesehen.

Frage: Müssen spezielle Unterweisungen erfolgen, um als Fahrer eingesetzt werden zu können?

Antwort: Zumindest nicht grundsätzlich – auf Bundesebene gibt es keine Vorschrift hierfür. Nichtsdestotrotz erfolgt durch den Arbeitgeber häufig eine „Blaulichtbelehrung“ – welche sich auf die Kenntnisse der entsprechenden Gesetzesgrundlagen beschränkt – sowie eine allgemeine Fahreinweisung durch geeignete Personen, wobei eher die Fahrzeugbedienung und Handling an sich den Schwerpunkt bilden.

Frage: Sind Fahrsicherheitstrainings vorgeschrieben?

Antwort: Fahrsicherheitstrainings sind nicht vorgeschrieben.

Frage: Was muss man beim Fahren mit Sonder- und Wegerechten wissen?

Antwort: Das erfahrt ihr in folgenden Beitrag.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Ausschuss Rettungswesen (2019): Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf am 20.03.2022

Bundesamt für Justiz (2021): Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html am 20.03.2022

Bundesamt für Justiz (2020): Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. November 2020 (BGBl. I S. 2704) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_2012/BJNR131800012.html am 20.03.2022

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (2012): Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz – FbLVO -) vom 9. April 2011, zum 20.03.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe, abgerufen unter https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FFeuerwFBerVRPrahmen am 20.03.2022

SaniOnTheRoad (2022): Das Schreckgespenst der gesundheitlichen Eignung, abgerufen unter https://saniontheroad.com/das-schreckgespenst-der-gesundheitlichen-eignung/ am 20.03.2022

SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitätergesetz (NotSanG), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsang/ am 20.03.2022

SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsan-aprv/ am 20.03.2022

SaniOnTheRoad (2020): 1.6 Straßenverkehrsrecht, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-6-strasenverkehrsrecht/ am 20.03.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 7: Blaulicht, Sonderrechte und Wegerechte, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-7/ am 20.03.2022

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Über SaniOnTheRoad

Führerschein und Fahrerlaubnis im Rettungsdienst

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.