Erste-Hilfe-Basics – eine Kategorie, eine Zielsetzung: Grundlagen der Ersten Hilfe einfach, unkompliziert und anschaulich zu erklären.
Für praktisch alle Notlagen – vollkommen unabhängig von der konkreten Lage – sind die Themen Absicherung, Eigenschutz und das Absetzen des Notrufs für den Ersthelfer essentiell.
Inhaltsverzeichnis
Eigenschutz
Eigenschutz bedeutet, dass der Helfer bestehende Risiken in einer Notsituation minimiert und keine neuen Risiken aufkommen lässt – in erster Linie für sich selbst, im weiteren Sinne für Unbeteiligte.
Konkret: Eigenschutz hat immer höchste Priorität – der Ersthelfer soll durch die Hilfeleistung weder sich, noch andere gefährden. Ist die eigenständige Hilfeleistung wegen einer zu hohen Gefährdung nicht durchführbar, so soll sie unterbleiben – dies ist auch die einzige Ausnahme, bei der „nicht selbst helfen“ wirklich legitim ist.
Das GAMS-Regel beschreibt im professionellen Bereich, worauf es ankommt – für Ersthelfer gilt prinzipiell das Gleiche:
- Gefahr erkennen
- Absichern – eine weitere Ausbreitung der Gefahr bzw. die Entstehung neuer Gefahren verhindern
- Menschenrettung – Rettung aus dem Gefahrenbereich und lebensrettende Sofortmaßnahmen unter Beachtung des Eigenschutzes
- Spezialkräfte nachfordern – hier Notruf absetzen
Absichern
Das Absichern ist eine Maßnahme zum Eigenschutz. Meist wird es in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen genannt.
Generell sollte eine Hilfeleistung erst dann erfolgen, wenn notwendige Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
Absicherung bei Verkehrsunfällen
Goldene Regel: Eine Hilfeleistung wird erst begonnen, wenn abgesichert wurde!
- Warnblinker an! Nachts und bei schlechter Sicht: Standlicht einschalten.
- Fahrzeug mit etwas Abstand zur Unfallstelle am rechten Fahrbahnrand abstellen – Zufahrtswege bleiben frei, keine selbstständigen Straßensperrungen errichten! Räder werden Richtung Fahrbahnrand gedreht (Schutz bei Auffahrunfällen)
- Warnweste anlegen – vor dem Aussteigen!
- Mitfahrende aussteigen lassen und in Sicherheit bringen – bestenfalls hinter die Leitplanke
- Warndreieck entnehmen (Tipp: Kasten auf Fahrersitz legen, schützt vor vergessen), ausklappen und mit dem Warndreieck voran gegen die Fahrtrichtung laufen; wenn möglich hinter der Leitplanke
- Warndreieck am rechten Fahrbahnrand aufstellen – bei schnellem Verkehr (außerorts) etwa 100 m vor der Unfallstelle, auf Autobahnen zwischen 150 und 400 m vor der Unfallstelle (Leitpfostenabstände zählen, Abstand üblicherweise 50 m); jedoch immer vor Kuppen und Kurven, im Zweifelsfall eher weiter
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Notruf
Für langsam fließenden Verkehr gibt es keine Richtlinie – empfehlenswert wäre hier zumindest ein Abstand von mindestens 50 Metern, abhängig von den Verhältnissen vor Ort. Ein unmittelbar vor der Unfallstelle oder mitten auf der Straße stehendes Warndreieck ist auf jeden Fall falsch aufgestellt.
Quelle: DGUV Information 214-010, https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/566
Absicherung in sonstigen Fällen
Das betrifft zum Beispiel Arbeitsunfälle, bei denen mit potentiell gefährlichen Maschinen (z.B. Kreissäge, automatische Pressen…), Elektrizität oder chemischen Stoffen gearbeitet wurde.
Maschinen sind in jedem Fall durch fachkundiges (!) Personal auszuschalten und gegen ein Wiedereinschalten zu sichern. Ausnahme: ein „Not-Aus-Schalter“ ist erkennbar, dieser kann selbstverständlich auch durch nicht unterwiesene Personen betätigt werden.
Ansonsten: im Zweifelsfall Abstand halten und die verletzte Person nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich retten.
Bei Elektrizität gilt: Abstand halten! Hohe Spannungen und Stromstärken bedeuten für einen Helfer auch ohne direkten Kontakt Lebensgefahr.
Hier sollten die fünf Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden und die weitergehende Absicherung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen erfolgen. Ein Ausschalten per „Not-Aus-Schalter“ ist auch für Laien zulässig und selbstverständlich zu empfehlen.
Chemische Stoffe können vielfältige Gefahren entwickeln – Ziel ist es hier, eine weitere Ausbreitung und eine weitere Kontamination zu verhindern. Menschenrettung sollte hier je nach Lage nur durch Fachpersonal – sprich Feuerwehr mit entsprechender Ausrüstung – erfolgen, wenn eine akute Gefahr besteht.
Basics
- Eigenschutz hat Vorrang vor Hilfsmaßnahmen – ist Eigenschutz nicht möglich, sollen Hilfsmaßnahmen nur mit äußerster Vorsicht erfolgen, ggf. sind diese zu unterlassen
- Hilfsmaßnahmen erst nach erfolgter Absicherung einleiten
- kein Verzicht auf Absicherung!
- Bei Verkehrsunfällen: Warnblinker – Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand abstellen – Warnweste – Warndreieck in ausreichender Entfernung
- Bei Maschinenunfällen: Ausschalten – vor Wiedereinschalten sichern – Fachpersonal hinzuziehen; bei Unmöglichkeit Rettung aus der Gefahrenzone (äußerste Vorsicht!)
- Bei Elektrounfällen: Abstand halten – Ausschalten (lassen) – vor Wiedereinschalten schützen – Spannungsfreiheit feststellen – ggf. Erdung – unter Spannung stehende Teile abdecken
- Bei chemischen Stoffen: Ausbreitung verhindern – frühzeitig Spezialkräfte nachfordern
Notruf
Der Notruf soll sofort nach erfolgter Absicherung parallel zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen wie der Stillung lebensbedrohlicher Blutungen, der stabilen Seitenlage oder der Herz-Lungen-Wiederbelebung erfolgen.
Siehe auch
Notrufnummern werden grundsätzlich ohne Vorwahl gewählt – sie sind kostenfrei und funktionieren vom Mobiltelefon auch ohne jegliches Guthaben; eine SIM-Karte muss allerdings eingelegt sein. Ist das „eigene“ Netz nicht verfügbar, wird problemlos auf ein Fremdnetz zurückgegriffen.
Bei allen Notfällen, die die Feuerwehr und/oder den Rettungsdienst und ggf. den Notarzt erfordern, ist die 112 die richtige Notrufnummer. Dies ist der Notruf von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt – bundesweit, selbstverständlich 24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Ferner gilt die 112 in allen EU-Staaten sowie einigen weiteren als Notrufnummer („Euronotruf“)
Notfälle, die ausschließlich das Tätigwerden der Polizei erfordern, werden über die 110 abgewickelt – dies ist in Deutschland der Polizeinotruf.
Siehe auch
Was ist wichtig?
Früher wurden die W-Fragen gelehrt – diese sind als Orientierung zwar immer noch gut, aber nicht mehr zwingend notwendig (so auch die Fachempfehlung).
W-Fragen (nach aktueller Fachempfehlung)
- Wo ist etwas passiert?
- Was ist passiert?
- Wer ruft an?
- Warten auf Rückfragen!
Das altbekannte „Wie viele Verletzte?“ ist in der aktuellen Empfehlung nicht mehr vorhanden.
Besonders wichtig ist: Ruhe bewahren und nicht zögern, den Notruf zu wählen! Die Disponenten sind geschult und werden auch sehr nervöse Anrufer bestens unterstützen – die Anrufer sollten zuhören und die gestellten Fragen möglichst genau beantworten.
Notrufmissbrauch
Der Missbrauch der Notrufnummern 112 und 110 ist strafbar. Missbrauch liegt dann vor, wenn der Notruf absichtlich und wissentlich gewählt wird, obwohl offensichtlich keine Notlage vorliegt.
„(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 145 Abs. 1 StGB
Ein Irrtum des Anrufers zählt nicht zum Missbrauch – deshalb kein Grund zu zögern, wenn es eine Notlage gibt!
Basics
- Nicht zögern, den Notruf zu wählen!
- Notrufnummern immer ohne Vorwahl
- Notrufnummern sind 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbar
- 112 für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
- 110 für ausschließlich die Polizei betreffende Notfälle
- Missbrauch ist strafbar!
Wie geht es weiter?
Nach dem Absichern und dem Absetzen des Notrufs werden die lebensrettenden Sofortmaßnahmen eingeleitet oder weitergeführt, wenn diese parallel zum Notruf begonnen wurden.
Nach Möglichkeit werden weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet, sofern diese notwendig und durchführbar sind. Betroffene werden bis zum Eintreffen der Hilfskräfte überwacht und betreut.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Für alle Erkrankungen und medizinischen Probleme, die nicht akut lebensgefährlich sind (aber dennoch zeitnah ärztlich behandelt werden sollen), gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser übernimmt die Aufgaben des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten und macht bei Bedarf auch Hausbesuche.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit kostenlos unter der 116117 (ohne Vorwahl) erreichbar – auch am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Siehe auch 116117.de.
Im Notfall
Bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen ist umgehend Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst zu verständigen.
Bei akuten Notfällen ist der Notruf von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt die 112 (ohne Vorwahl).
Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Quellen
Bundesamt für Justiz (2022): Strafgesetzbuch (StGB): § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145.html am 03.02.2022
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2024): DGUV Information 204-006 – Anleitung zur Ersten Hilfe, Stand 01/2024 abgerufen unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/698 am 16.02.2024
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2023): DGUV Information 204-007 – Handbuch zur Ersten Hilfe, Stand 03/2023 abgerufen unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/826 am 25.02.2024
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2019): DGUV Information 214-010 – Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten, Stand 03/2019, abgerufen unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/566 am 25.02.2024
Deutscher Feuerwehrverband (2017): Fachempfehlung „Der Notruf in der Brandschutzerziehung und -aufklärung“, Stand 10/2017, abgerufen unter https://www.vfdb.de/fileadmin/download/DFV_vfdb_Fachempfehlung_Notruf_.pdf am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2022): Welche Notrufnummer ist die richtige?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/notrufnummern/ am 25.02.2024
SaniOnTheRoad (2020): Einen Notfall erkennen, abgerufen unter https://saniontheroad.com/einen-notfall-erkennen/ am 25.02.2024
SaniOnTheRoad (2020): Wundversorgung und Stillung lebensgefährlicher Blutungen, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wundversorgung-und-stillung-lebensgefahrlicher-blutungen/ am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2019): Die stabile Seitenlage, abgerufen unter https://saniontheroad.com/die-stabile-seitenlage/ am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2019): Die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch Ersthelfer, abgerufen unter https://saniontheroad.com/die-herz-lungen-wiederbelebung-durch-ersthelfer/ am 03.02.2022
Folgt meinem Blog!
Du möchtest nichts mehr verpassen? Neuigkeiten von mir gibt es auch per Mail!
Es gelten unsere Datenschutz– und Nutzungsbestimmungen.
3 Kommentare zu diesem Beitrag: