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Der aktuelle Umsetzungsstand von Wiederbelebungsunterricht in Schulen in Deutschland – Eine Abfrage der Ministerien aller Bundesländer
Köln, 10.08.2022
Schon seit 2014 empfiehlt der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz die bundesweite Implementierung eines Schulunterrichts in Wiederbelebungstechniken und eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte. Um den aktuellen Umsetzungsstand in Deutschland zu ermitteln, wurde durch den Deutschen Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council, GRC) eine Abfrage bei den
zuständigen Ministerien aller Bundesländer durchgeführt. Das Ergebnis zeigt: Nur 2 der 16 Bundesländer (Baden-Württemberg und Mecklenburg- Vorpommern) melden bisher eine weitgehend flächendeckende Umsetzung an Schulen. Somit befinden sich 8 Jahre nach der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Wiederbelebungsunterricht fast alle Bundesländer bestenfalls noch in der Aufbauphase. Der Bedarf an weiterer Arbeit zur Umsetzung eines bundesweiten Wiederbelebungsunterrichts an Schulen ist
damit erkennbar hoch.
In Deutschland sterben jährlich mindestens 70.000 Menschen an einem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand, die dritthäufigste Todesursache hierzulande. Wäre Wiederbelebung auch bei uns selbstverständlich wie in den skandinavischen Ländern, könnten so mindestens 10.000 Menschenleben zusätzlich jährlich gerettet werden. In Dänemark beispielsweise wurde im Jahr 2005 der Wiederbelebungsunterricht gesetzlich festgeschrieben. Durch das regelmäßige Training haben die Kinder keine Angst zu helfen. Sie tragen das Thema in die Familien und weiter in die Gesellschaft. So konnte die Laienreanimationsquote von 20% auf 60% gesteigert und das Überleben verdreifacht (!) werden. Ein so großartiger Effekt kann mit keinem Medikament und keiner Intervention erreicht werden.
„Wenn wir hier wirklich etwas erreichen wollen, dann müssen wir schon deutlich vor der Führerscheinprüfung ansetzen – auch das zeigen die Skandinavier vorbildlich. Bundesweit sollten spätestens ab der 7. Klasse jährlich zwei Unterrichtsstunden in Wiederbelebung gesetzlich verpflichtend sein.“, so Professor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Köln. „Dann wird Leben retten so selbstverständlich wie Fahrrad fahren oder schwimmen.“
„In diesem Alter sind Schülerinnen und Schüler in der Lage, sowohl theoretische Inhalte zum Thema Wiederbelebung zu erlernen als auch praktisch bei einem Erwachsenen die spezifischen Maßnahmen durchzuführen – und sie haben noch Spaß daran“, so Dr. Gernot Rücker, Leiter der Arbeitsgruppe KIDS SAVE LIVES des GRC und Oberarzt der Universitätsmedizin Rostock. „Langfristig werden so die
Einwohner flächendeckend zu potenziellen Lebensrettern ausgebildet. Außerdem wecken wir das Interesse für ehrenamtliche Tätigkeiten und Berufe im Gesundheitswesen.“
Der GRC setzt sich stark für eine bundesweit verpflichtende Einführung eines Schulunterrichts in Wiederbelebungstechniken „KIDS SAVE LIVES“ ein.
Die Publikation „Der aktuelle Umsetzungsstand von Wiederbelebungsunterricht in Schulen in Deutschland – Umfrageergebnisse einer Abfrage der Ministerien aller Bundesländer“ ist im Juli 2022 in der Fachzeitschrift „Notfall und Rettungsmedizin“ erschienen. Sie finden die Publikation unter folgendem Link:
https://link.springer.com/article/10.1007/s10049-022-01010-2
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) wurde im Dezember 2007 gegründet und zählt mittlerweile über 1.700 Mitglieder, 18 Mitgliedsorganisationen, 38 Fördermitglieder und zahlreiche Businesspartner. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.
Quellen
Deutscher Rat für Wiederbelebung (2022): Der aktuelle Umsetzungsstand von Wiederbelebungsunterricht in Schulen in Deutschland – Eine Abfrage der Ministerien aller Bundesländer, abgerufen unter https://www.grc-org.de/files/Pressreleases/document/GRC_Pressemitteilung_Publikation_10.08.2022.pdf am 10.08.2022
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