1.16 Sondersituationen III – MANV

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MANV- oder MANE-Lagen sind im Rettungsdienst seltene, aber hochgradig anspruchsvolle Situationen. Die Vielzahl von Verletzen, Erkrankten oder auch unverletzt Betroffenen macht eine individualmedizinische Versorgung unmöglich, an deren Stelle tritt eine katastrophenmedizinische Basisversorgung.

Die Sichtung als Festlegung der Behandlungspriorität ist unumgänglich, es müssen im Rettungsdienst unübliche Führungsstrukturen aufgebaut und der Raum geordnet werden.

Zwangsläufig kommt man mit anderen Akteuren der Gefahrenabwehr, Führungskräften und Einheiten des Katastrophenschutzes in Berührung.

Insbesondere das ersteintreffende Rettungsmittel übt primär eine Führungsfunktion aus, wodurch sich der Tätigkeitsschwerpunkt in der Einsatzabarbeitung deutlich verschiebt.

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1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

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Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.

Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.

Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.

Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.

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1.14 Sondersituationen I – Zwangseinweisungen

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Zwangseinweisungen bzw. die Unterbringung des Patienten gegen dessen Willen stellen relativ häufige Sondersituationen im Rettungsdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und rechtlichen Problematiken dar.

Aufgrund des massiven Eingriffs in die Grundrechte ist die Unterbringung an einige juristische Hürden und die Notwendigkeit einer Rechtsgüterabwägung geknüpft.

Es werden drei verschiedene Formen der Unterbringung mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (Kreis-/Stadtverwaltung/Landratsamt, gesetzlicher Betreuer, Betreuungsgericht…) unterschieden.

Ein ruhiges, sicheres und bedachtes Auftreten unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes mit angemessener Gesprächsführung bildet die Basis des rettungsdienstlichen Vorgehens.

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