Pressemitteilung: Gesetzliche Regelung zur Zuteilung intensivmedizinischer Kapazitäten: BÄK fordert Nachbesserungen
Veröffentlicht amNachbesserungsbedarf sieht die Bundesärztekammer bei der Regelung der Intensivbehandlung bei knappen Ressourcen.
Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesärztekammer bei der Regelung der Intensivbehandlung bei knappen Ressourcen.
Zwei Jahre und noch kein Ende in Sicht – die Omikron-Welle führt im Rettungsdienst zu Problemen der anderen Art.
Das KBV-Diskussionsformat „PraxisCheck“ – Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht Rede und Antwort.
Darunter auch Probleme, die den Rettungsdienst mittelbar betreffen.
MANV- oder MANE-Lagen sind im Rettungsdienst seltene, aber hochgradig anspruchsvolle Situationen. Die Vielzahl von Verletzen, Erkrankten oder auch unverletzt Betroffenen macht eine individualmedizinische Versorgung unmöglich, an deren Stelle tritt eine katastrophenmedizinische Basisversorgung.
Die Sichtung als Festlegung der Behandlungspriorität ist unumgänglich, es müssen im Rettungsdienst unübliche Führungsstrukturen aufgebaut und der Raum geordnet werden.
Zwangsläufig kommt man mit anderen Akteuren der Gefahrenabwehr, Führungskräften und Einheiten des Katastrophenschutzes in Berührung.
Insbesondere das ersteintreffende Rettungsmittel übt primär eine Führungsfunktion aus, wodurch sich der Tätigkeitsschwerpunkt in der Einsatzabarbeitung deutlich verschiebt.
Großschadenslagen stellen ein seltenes, aber extrem Herausforderndes Ereignis dar – Grundlagen zum Thema MANV, Führungskräften und der Sichtung.
Die Einschätzung eines Notfallpatienten stellt Ersthelfer immer wieder vor große Hürden.
„Eigendiagnosen“ sind oft nicht zielführend und kosten im Zweifelsfall einiges an Zeit.
Wie ein mögliches Vorgehen stattdessen aussehen kann, erfahrt ihr hier!