1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

© 2021 SaniOnTheRoad.

Lernziele

Nach diesem Beitrag

  • kennst Du Grundregeln für den Umgang mit Gefahrstoffen,
  • kennst Du Warnsignale und Hinweise für eine Gefahrstoffbeteiligung,
  • kennst Du die GHS-Kennzeichnung und ihre Bedeutung,
  • kennst Du die ADR-Kennzeichnungen und ihre Bedeutung,
  • kennst Du typische Gefahrstoffe, ihr Auftreten und besondere Vorsichtsmaßnahmen.

Abstract

Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.

Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.

Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.

Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.

Wiederholung: GAMS und Gefahrenmatrix

GAMS ist ein Schema zur Gefahrenerkennung im „Erstangriff“, speziell bei Gefahrgutunfällen. Es beinhaltet die Anteile

  • Gefahr erkennen,
  • Absichern,
  • Menschenrettung (unter Beachtung des Eigenschutzes) und
  • Spezialkräfte nachfordern.

Für die weitergehende Identifizierung von Gefahren und Planung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen hat sich die 4A-1C-4E-Gefahrenmatrix bewährt:

  • Atemgifte,
  • Ausbreitung,
  • Angstreaktion (Massenpanik, unangemessenes Verhalten),
  • Atomare Gefahren,
  • Chemische Stoffe,
  • Explosion,
  • Einsturz/Absturz,
  • Elektrizität und
  • Erkrankung/Infektion/Verletzung/Vergiftung.

Siehe auch Kapitel 1.10

Wiederholung: Eigenschutz und Gefahrenbewusstsein

Egal, um was es geht: Eigenschutz geht grundsätzlich vor – egal, ob es die Massenschlägerei in der Notfallrettung, der infektiöse Patient im Krankentransport oder der Sanitätsdienst auf dem Rockfestival ist.

Gefahren können überall be- und entstehen – damit muss man rechnen. Ein angemessenes Gefahrenbewusstsein ist zur Erkennung und schließlich der Abwehr von Gefahren zwingend notwendig.

Gedanklich der Situation voraus sein“ ist für eine längerfristige oder dauerhafte Tätigkeit im Rettungsdienst unabdingbar. Probleme erkennen, bevor sie entstehen, vereinfacht nicht nur den Ablauf, sondern erhöht auch die Patientensicherheit (und im Zweifelsfall die eigene).

Siehe auch Kapitel 1.13

Einleitung

Einsätze mit gefährlichen Stoffen stellen im Rettungsdienst eine besondere Herausforderung dar. Einerseits fehlt Routine und Schutzausrüstung, andererseits oft das notwendige Fachwissen zur Gefahreneinschätzung.

Nicht selten sind Gefahrguteinsätze mit ohnehin anspruchsvollen Einsatzbedingungen – wie zum Beispiel mehreren Verletzten und Betroffenen (MANV), aufwendige technische Rettung oder einer deutlich erhöhten Eigengefährdung – assoziiert.

Typische Gefahren werden in „Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear“ (CBRN) eingeteilt.

Es muss bedacht werden, dass Gefahrguteinsätze in sehr unterschiedlichen Situationen auftreten können – neben dem Klassiker des LKW-Unfalls mit Gefahrgut sind diese oft auch in Industriebetrieben und durchaus auch im häuslichen Umfeld möglich.

Aufgrund der hohen Variabilität des Auftretens müssen Indikatoren für eine Beteiligung gefährlicher Güter und Stoffe bekannt sein, neben klassischen „Settings“.

Grundregeln für den Umgang mit Gefahrstoffeinsätzen

„Situational Awareness“ – das Gefahrenbewusstsein

Die gerichtete Aufmerksamkeit auf mögliche Gefahrenquellen ist das A und O! Man muss in bestimmten Situationen (z.B. Einsätze bei Bränden, in Industriebetrieben, Gärkellern und Silos) unbedingt die Möglichkeit einer Gefahrstoffbeteiligung „auf dem Schirm“ haben und nach möglichen Hinweisen suchen!

Insbesondere auch bei unklaren Lagen im häuslichen Bereich (z.B. diffuse Symptomatik bei mehreren Patienten, Einsätze in Garagen, Werkstätten o.ä.) ist eine Einwirkung durch gefährliche Güter und Stoffe denkbar.

„Nice to know“

Wie eine Heimgarage zur Gefahrenstelle werden kann, erfahrt ihr in diesem Einsatzbericht.

Abstand halten!

Wenn eine Beteiligung eines Gefahrstoffes vermutet wird, ist die goldene Regel: Abstand halten! Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (Einheiten im ABC-Einsatz) empfiehlt hierfür 50 Meter – je nach örtlichen Verhältnissen kann dieser Bereich auch wesentlich weiter gefasst werden, demnach sollte dies als Mindestabstand gesehen werden.

Informationen sammeln und frühzeitig Hilfe anfordern!

Eine frühzeitige Informationsbeschaffung – selbstverständlich nur unter Beachtung des Eigenschutzes – ist für die Nachforderung geeigneter Kräfte, die Gestaltung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen und die Behandlung der Betroffenen essentiell.

Hierfür bieten sich augenscheinliche Informationen (GHS-Symbole, UN-Nummern, schriftliche Weisungen, der Name des Gefahrstoffs), aber auch die Befragung von Beteiligten und fachkundigen Personen an.

Die ermittelten Informationen sollten unverzüglich an die Leitstelle übermittelt werden. Dies dient zum einen einer Gefahrenabschätzung für Patienten und Rettungsdienstpersonal, zum anderen der Nachforderung geeigneter Kräfte. Spezialkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes (Gefahrstoffzüge) sind meist über den gesamten Landkreis verteilt und es dauert dementsprechend, bis alle Einheiten vor Ort sind.

Insbesondere wenn Personen unmittelbar betroffen sind, bietet sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Giftinformationszentrale (Giftnotruf) an.

Sicherheit als oberster Einsatzgrundsatz

Eine Aufnahme gefährlicher Stoffe muss unbedingt ausgeschlossen werden! Eine weitergehende Kontamination ist zu vermeiden, eine „Verschleppung“ der Kontamination muss ebenfalls vermieden werden.

Die Einwirkung von Gefahrstoffen muss so gering wie möglich gehalten werden – daran orientiert sich auch die Maßgabe, ob eine Menschenrettung durch den Rettungsdienst möglich ist oder Fachpersonal diese übernehmen muss.

Angemessene persönliche Schutzausrüstung

Die Arbeit mit gefährlichen Stoffen und Gütern setzt grundsätzlich eine ausreichende persönliche Schutzausrüstung (PSA) voraus.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der „rettungsdienstliche Standardschutz“ bei einer Vielzahl von Gefahrstoffen nicht ausreichend ist – ein adäquater Zusatzschutz kann nur im Sinne des Infektionsschutzes angenommen werden.

Prüfungsrelevant

  • Scene – Safety – Situation sind obligatorische Abfragen!
  • Vorgehen nach GAMS-Schema obligatorisch!
  • Bei Einsätzen mit Gefahrgut muss eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden!
  • frühzeitige Nachforderung weiterer Kräfte

Praxisrelevant

  • Unklare Lagen und/oder typische Settings müssen als Warnsignal für eine Gefahrstoffbeteiligung gesehen werden
  • bei Austritt von unbekannten Gefahrstoffen gilt: Abstand halten – mindestens 50 Meter!
  • Informationen sammeln – zum Beispiel durch Etiketten, Flaschen, GHS- oder ADR-Symbole, Sicherheitsdatenblätter oder die Befragung von Personen
  • Rettungsversuche nur dann, wenn PSA geeignet ist – ansonsten Nachforderung von Spezialkräften!
  • Bei Personenbeteiligung Giftnotrufzentrale mit einbinden

GHS und Gefahrstoffkennzeichnung

GHS-Kennzeichnung

Chemikalien werden entsprechend dem „global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (Globally Harmonized System, GHS) gekennzeichnet.

Die GHS-Einstufung erfolgt in neun Gefahrenklassen – welche entsprechend nach der vom Stoff ausgehenden Gefahr eingeteilt sind – die sich auf den Verpackungen selbst finden sowie auf den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern.

Die Gefahrenklassen werden, wie nachfolgend ersichtlich, als Piktogramme dargestellt.

Übersicht

© 2021 SaniOnTheRoad. Quelle: Wikimedia Commons, eigenes Werk.

H-, P- und EUH-Sätze

Ergänzend zu den GHS-Piktogrammen der Gefahrenklassen wird die Gefahr durch H-Sätze (Hazard Statements) konkretisiert.

Zu treffende Vorsichts Sicherheitsmaßnahmen werden als P-Sätze (Precautionary Statements) gekennzeichnet.

Sowohl H- als auch P-Sätze sind mit dem jeweiligen Buchstaben und einer nachfolgenden, dreistelligen Nummer codiert.

EUH-Sätze sind ergänzende H-Sätze, welche nur innerhalb der Europäischen Union, aber nicht im GHS berücksichtigt werden („EU-weit gültige H-Sätze“). Diese werden mit dem Kürzel „EUH“ und einer dreistelligen Nummer codiert; EUH-Sätze sind wie H-Sätze zu behandeln.

„Nice to know“

Eine Übersicht der H-, P- und EUH-Sätze findet ihr hier.


Praxisrelevant

  • GHS-Kennzeichnung weltweit einheitlich, Piktogramme stellen die „Hauptgefahren“ entsprechend der neun Gefahrenklassen anschaulich dar
  • Kennzeichnung befindet sich sowohl auf den Verpackungen selbst, als auch auf den Sicherheitsdatenblättern
  • H-, P- und EUH-Sätze liefern ergänzende Informationen über die Art der Gefahr sowie Sicherheitsvorkehrungen

ADR-Kennzeichnung

Insbesondere für Gefahrguttransporte im Straßenverkehr spielt die Kennzeichnung nach dem „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, kurz ADR) eine bedeutende Rolle.

ADR-Klassen

Analog zu der GHS-Einstufen erfolgt auch bei der ADR eine Einteilung in neun Gefahrenklassen mit diversen Unterklassen, welche aber nicht identisch zu den GHS-Gefahrenklassen ist.

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Wasserkontakt entzündliche Gase bilden (Unterklassen 4.1 – 4.3)
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide (Unterklassen 5.1 und 5.2)
  • Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Unterklassen 6.1 und 6.2)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe (Einteilung nach Dosisleistung)
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Die Gefahrgutklasse lässt unmittelbare Rückschlüsse auf die drohenden Gefahren zu – die Kennzeichnung erfolgt mittels einer Raute mit dem zugehörigen Piktogramm und der Gefahrstoffklasse.

© 2021 SaniOnTheRoad. Quelle: Wikimedia Commons, eigenes Werk.

Warntafeln

Zusätzlich zu der Kennzeichnung mit der Gefahrgutklasse werden Gefahrguttransporte mit orangefarbenen Warntafeln (Gefahrentafeln) gekennzeichnet.

Eine leere Warntafel ohne Beschriftung dient lediglich zum Hinweis auf einen Gefahrguttransport, z.B. wenn verpackte gefährliche Güter (auch unterschiedliche) transportiert werden. Eine genaue Kennzeichnung findet sich hier lediglich auf dem Versandgut selbst.

In den übrigen Fällen ist die Warntafel mit einer Gefahrennummer und einer UN-Nummer gekennzeichnet.

Gefahrennummer

Die Gefahrennummer ist eine zwei- bis dreistellige Nummer und befindet sich in der oberen Hälfte der Warntafel. Die Gefahrennummer gibt die vom Stoff ausgehenden Gefahren gefahren an.

Ist der Gefahrennummer ein „X“ vorangestellt, darf der Stoff nicht mit Wasser in Berührung kommen.

UN-Nummer

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Nummer in der unteren Hälfte der Gefahrentafel – sie gibt genau das jeweilige Gefahrgut an (daher auch „Stoffnummer“ genannt), was sowohl Einzelstoffe, als auch Stoffgruppen und sonstige Güter (z.B. Feuerzeuge) umfassen kann.

Darstellung einer Warntafel mit Gefahrennummer (oben) und UN-Nummer (unten). Quelle: Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Praxisrelevant

  • ADR-Kennzeichnung besteht aus Gefahrensymbol sowie Warntafel mit Gefahrennummer und UN-Nummer, maßgeblich für Gefahrstofftransporte im Straßenverkehr
  • Gefahrennummer: zwei- bis dreistellige Zahl in der oberen Hälfte der Warntafel; vorangestelltes „X“: Stoff darf nicht mit Wasser in Berührung kommen
  • UN-Nummer: Stoffnummer, welche den Gefahrstoff genau codiert (kann auch Stoffgruppen und sonstige Güter umfassen

Situationen mit gefährlichen Stoffen

Kohlendioxid

Kohlendioxid (CO2) ist ein farbloses, geruchloses, nicht explosives Gas. Die Entstehung erfolgt vor allem bei Prozessen mit Sauerstoffverbrauch, z.B. Brände oder Gärprozesse. Da CO2 schwerer als Luft ist, sammelt es sich am Boden an (Anreicherung von unten nach oben) und verdrängt dabei die übrige Atemluft (und damit auch den notwendigen Sauerstoff) – insbesondere dann, wenn keine oder nur eine unzureichende Durchlüftung und damit Durchmischung der Luft stattfindet.

„Nice to know“

Warum schwerer als Luft? „Luft“ ist ein Gasgemisch, welches überwiegend aus Stickstoff (N, ~ 78 %) und Sauerstoff (O, ~ 21 %) besteht, welche beide jeweils als Molekül mit zwei Atomen (N2 und O2) vorliegen.

Jedes Atom und in der Schlussfolgerung jedes Molekül besitzt eine spezifische Atom- bzw. Molekülmasse [Unified Atomic Mass Unit, u]. Ein Stickstoffatom hat eine Atommasse von rund 14 u, ein Sauerstoffatom von rund 16 u, ein Kohlenstoffatom von rund 12 u.

Es ergeben sich damit Molekulargewichte von 28 u für Stickstoff (N2), 32 u für Sauerstoff (O2) und für Kohlendioxid – welches aus zwei Sauerstoffatomen und einem Kohlenstoffatom (C) besteht – 44 u. Damit ist es schwerer als beide anderen Hauptgase, welche sich in der Luft befinden und deshalb sinkt es (ohne Durchmischung) nach unten.

Die Symptome sind generell sehr unspezifisch und reichen von Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Zyanose über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand.

Ein sicheres Erkennen einer CO2-Intoxikation ist im Rettungsdienst nicht möglich!

Dementsprechend müssen typische Orte und Situationen erkannt werden, bei denen eine hohe CO2-Konzentration möglich bzw. wahrscheinlich ist – das sind vor allem

  • Silos,
  • Weinkeller,
  • Jauchegruben,
  • Höhlen,
  • Brunnenschächte und
  • Brände/Explosionen.

Dies gilt umso mehr, je wahrscheinlicher eine CO2-Intoxikation im Gesamtkontext ist (z.B. Bewusstlosigkeit in typischen Setting, mehrere Patienten infolge unsachgemäßer Rettungsversuche).

Eine Menschenrettung muss hier zwingend durch die Feuerwehr mittels umluftabhängigen Atemschutzgeräten erfolgen – es besteht akute Lebensgefahr auch für die Retter.

Prüfungsrelevant

Kohlendioxid: farb-, geruch- und geschmackloses Gas, schwerer als Luft, verdrängt Sauerstoff und führt so zur Erstickung. Vorkommen: Silos, Weinkeller, Jauchegruben, Höhlen, Brunnenschächte sowie bei Bränden oder Explosionen. Unspezifische Symptomatik (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Zyanose über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand).

Ein sicheres Erkennen ist im Rettungsdienst nicht möglich.

Rettung nur mit umluftunabhängigem Atemschutz!

Brand- und Rauchgase, Reizgase

Unter den Rauchgasen werden verschiedene bei Bränden freigesetzte Gase unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung und unterschiedlicher klinischer Symptomatik zusammengefasst. Da stets mehrere Gase in Kombination auftreten und eine Bestimmung durch den Rettungsdienst nicht möglich ist, ist diese Unterteilung hinreichend.

Unter die Rauchgase fallen beispielsweise auch Kohlendioxid und Kohlenmonoxid.

Typisch sind hier vor allem eine Schleimhautreizung, ggf. eine Schwellung der Atemwege und/oder ein toxisches Lungenödem, oft in Verbindung mit Atemnot und unspezifischer Begleitsymptomatik. Neben der chemisch-toxischen Wirkung spielt auch die thermische Schädigung eine Rolle.

Es gilt: Menschenrettung durch den Rettungsdienst nur dann, wenn eine Eigengefährdung (Einatmen der Gase) ausgeschlossen ist – in allen übrigen Fällen erfolgt diese nur durch die Feuerwehr!

Prüfungsrelevant

Rauch-/Reizgase: unterschiedliche Gase, beinhalten Kohlendioxid und Kohlenmonoxid, werden bei Verbrennungen frei. Typische Symptomatik umfasst eine Schleimhautreizung sowie Atembeschwerden unterschiedlichen Ausmaßes.

Rettung nur, wenn Einatmen von Gasen ausgeschlossen ist – sonst Rettung grundsätzlich durch die Feuerwehr.

Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist – wie CO2 – ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas; im Gegensatz zu Kohlendioxid ist es allerdings hochentzündlich und kann in bestimmten Konzentrationen explosionsfähige Gasgemische bilden.

CO ist leichter als Luft (O2-N2-Gasgemisch, man vergleiche die Molekülmassen), es sammelt sich ohne Durchmischung an der Decke und reichert sich von „oben nach unten“ an.

Kohlenmonoxid entsteht vor allem bei Verbrennungen unter Sauerstoffmangel – es ist nicht genügend Sauerstoff vorhanden, um aus Kohlenstoff (C) und Sauerstoff (O2) Kohlendioxid zu bilden, dementsprechend bindet nur ein Sauerstoffatom an den Kohlenstoff.

Das ist typischerweise bei „Bränden“ in geschlossenen Räumen der Fall – zum Beispiel durch Holzkohlegrills oder Shishas. Allerdings können auch defekte Heizungsanlagen (z.B. Pelletöfen, Kaminöfen) oder auch Autoabgase eine Ursache darstellen; letztere spielen aufgrund der Katalysatoren moderner Fahrzeuge allerdings kaum noch eine Rolle.

CO bindet sich wesentlich leichter (300 – 500 mal) an das Hämoglobin als Sauerstoff und blockiert die Sauerstoffaufnahme in das Blut – infolgedessen kommt es zu einer Hypoxie (Sauerstoffmangel im Gewebe) und zu einer „inneren Erstickung“. Dabei sind schon sehr geringe Konzentrationen ausreichend (200 ppm), um Symptome zu verursachen.

Ähnlich zur CO2-Intoxikation sind die Symptome zu Beginn sehr unspezifisch und reichen von Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand. Es tritt allerdings keine Zyanose auf – in hohen Konzentrationen ist eine hellrote Hautfarbe, beim Tod durch eine CO-Intoxikation auch hellrote Leichenflecken möglich (Warnsignal!).

Ein Erkennen von Kohlenmonoxid ist nur durch CO-Warner möglich, welche im Rettungsdienst standardmäßig zur persönlichen Schutzausrüstung gehören. Diese müssen konsequent getragen werden – möglichst weit oben an der Kleidung und nicht abgedeckt.

„Nice to know“

Ein Einsatzbericht, bei dem der CO-Warner das ausschlaggebende war, könnt ihr hier nachlesen.

Das rettungsdienstliche Vorgehen hängt zudem auch von den CO-Grenzwerten ab. CO-Warner haben typischerweise zwei oder drei Alarmgrenzen, für die ein unterschiedliches Vorgehen gefordert wird (lokal unterschiedlich!). Aus praktikablen Gründen werden an dieser Stelle die Alarmgrenzen der ÄLRD Rheinland-Pfalz genutzt. Das sind

  • Voralarmgrenze (> 30 ppm) – diese entsprechen in etwa der maximalen Arbeitsplatzkonzentration. Eine Rückmeldung an die Leitstelle ist verpflichtend, eine ausreichende Lüftung sicherstellen (Fenster und Türen weit öffnen), eine zügige Patientenversorgung vor Ort ist möglich.
  • Gefährdungsschwelle (> 60 ppm) – insbesondere bei der Gefährdungsschwelle variieren die Grenzen erheblich (z.T. bis 300 ppm). Es muss unverzüglich die Feuerwehr nachgefordert werden, eine Menschenrettung ist nur unter Beachtung des Eigenschutzes durchzuführen, nach Möglichkeit sollen Fenster und Türen geöffnet werden – ansonsten ist die Menschenrettung der Feuerwehr unter Atemschutz vorbehalten.

Prüfungsrelevant

Kohlenmonoxid: farb-, geruch-, geschmackloses Gas, brennbar, leichter als Luft, kann explosionsfähige Gemische bilden. Entstehung vor allem bei Verbrennungen unter Sauerstoffmangel (Holzkohlegrills, Shishas, defekte Heizungsanlagen, Autoabgase…).

Unspezifische Symptomatik (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand), hellrote bis rosige Hautfarbe oder Leichenflecken sind Warnsignal. Sichere Erkennung nur mittels CO-Warner möglich.


Praxisrelevant

CO-Warner müssen immer an einer geeigneten Stelle mitgeführt werden (möglichst weit oben an der Kleidung, nicht abgedeckt).

Cyanide und Blausäure

Blausäure und ihre Salze (Cyanide) werden häufig in der metallverarbeitenden und chemischen Industrie eingesetzt, sie können allerdings auch bei Plastikbränden entstehen und mit einer Rauchgasintoxikation vergesellschaftet sein. Ferner sind Cyanide auch in Bittermandeln enthalten.

Bei der Blausäure überwiegt die toxische Wirkung die Ätzwirkung deutlich! Die Aufnahme ist sowohl durch Inhalation, als auch durch perorale Aufnahme wie auch über die Haut (in geringerem Ausmaß) möglich.

Cyanide blockieren die „Zellatmung“ in den Mitochondrien – es kann keine Herstellung von ATP als Energieträger mehr erfolgen, der Sauerstoff kann von den Zellen nicht mehr verbraucht werden. Es kommt zu einer „inneren Erstickung“.

Abhängig von der aufgenommenen Menge treten zunächst unspezifische Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Atemnot auf – bei größeren Mengen kommt es ggf. zu zerebralen Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit und letztlich zum Kreislaufstillstand. Die Hautfarbe ist – ähnlich zur CO-Intoxikation – meist rosig.

Ein Bittermandelgeruch kann neben einem typischen Setting auf eine Cyanidintoxikation hinweisen – dieser kann allerdings nicht von allen Menschen wahrgenommen werden.

Auch hier darf eine Rettung nur unter Beachtung des Eigenschutzes erfolgen! Sofern Blausäure frei vorliegt, muss dies zwingend durch die Feuerwehr erfolgen. Der direkte Kontakt mit kontaminierter Haut und Kleidung muss vermieden werden (Schutzhandschuhe), ggf. muss eine Notdekontamination erfolgen.

Alkylphosphate (organische Phosphorsäureester)

Organische Phosphorsäureester sind Teil verschiedener, teilweise seit Jahrzehnten verbotener Pflanzenschutzmittel und auch Bestandteil diverser Nervenkampfstoffe.

In der rettungsdienstlichen Praxis spielen vor allen Restbestände von diversen Pflanzenschutzmitteln (z.B. E605) in landwirtschaftlichen Betrieben eine Rolle, wobei es hier bei unsachgemäßer Handhabung (oder im Rahmen von Suizidversuchen) immer noch zu Vergiftungen kommt.

Alkylphosphate sind meist starke Kontaktgifte und eine Aufnahme bedrohlicher Mengen über die Haut ist problemlos möglich – ein unmittelbarer Hautkontakt ist hier auf jeden Fall zu vermeiden, die Nachforderung der Feuerwehr zwecks Notdekontamination ist großzügig zu stellen.

Unter Beachtung des Eigenschutzes (mind. doppelte Schutzhandschuhe) sollten kontaminierte Kleidung entfernt und kontaminierte Haut gespült werden.

Symptomatisch zeigt sich das Bild eines „cholinergen Toxidroms“ aus Miosis (Engstellung der Pupillen), Hypotonie, Bradykardie (Herzfrequenz < 60/min), starker Speichelfluss, Atemnot und im Verlauf Bewusstlosigkeit mit Krampfanfällen.

Die typische Symptomatik des cholinergen Toxidroms in Verbindung mit dem typischen Setting und/oder Hinweisen auf Kontakt mit organischen Phosphorsäureestern (Flaschen o.ä.) müssen als Warnsignal gesehen werden!

Prüfungsrelevant

Organische Phosphorsäureester: häufig Pflanzenschutzmittel, Aufnahme über die Haut möglich, Kontaktgift! Direkten Hautkontakt vermeiden, Indikation zur Notdekontamination durch Feuerwehr großzügig stellen.

Säuren und Laugen

Bei Säuren und Laugen steht die Ätzwirkung meist im Vordergrund (z.B. Salzsäure) – oft gibt es allerdings auch zusätzliche Wirkungen oder eine toxische Wirkung steht im Vordergrund (z.B. Blausäure).

Verätzungen gehen meist mit einer großen, schnell eintretenden Gewebszerstörung einher. Bei Säuren bildet sich typischerweise ein „Ätzschorf“, der ein tieferes Eindringen in das Gewebe verzögert – bei Laugen nicht.

Neben Anwendungen in der metallverarbeitenden und chemischen Industrie finden sich Ätzstoffe auch durchaus im Haushalt, z.B. Rohrreiniger, Fleckentferner oder in Form von Batteriesäure.

Hier muss – analog zu den Kontaktgiften – ein Hautkontakt unbedingt vermieden werden. Ferner muss der Fokus auf der genauen Identifikation des Stoffes liegen – ein pauschales Spülen kann durchaus zur Verschlimmerung der Verätzung führen.

Im Falle der oralen Aufnahme von Säuren oder Laugen darf kein Erbrechen ausgelöst werden. Dies führt ggf. zu einer weiteren Verätzung der Speiseröhre.

Prüfungsrelevant

Direkten Kontakt vermeiden, betroffene Kleidung entfernen, Spülen nur nach Rücksprache und sicherer Identifikation des Stoffs! Kein Erbrechen herbeiführen!

Verkehrsunfälle

„Auslaufende Betriebsstoffe“ nach Verkehrsunfällen sind relativ häufig und umfassen u.a. Kraftstoffe wie Benzin und Diesel, Öle, Kühlmittel oder auch Batteriesäure.

Hier besteht neben einer etwaigen Brandgefahr vor allem die Gefahr einer Umweltschädigung, weshalb die Nachforderung der Feuerwehr bei einem Austritt obligat ist. Ein Blick unter das Fahrzeug sollte – sofern keine gefährlicheren Güter vermutet werden – auch für den Rettungsdienst Standard sein.

Im Regelfall reicht hier ein Entfernen der kontaminierten Kleidung und ein Spülen der betroffenen Hautareale unter Standard-PSA aus.

Bei Transportunfällen mit Gefahrgütern sind die oben genannten Standardregeln das Maßgebliche – das weitere Vorgehen und die weitere Versorgung richtet sich nach der Art des Gefahrguts, weshalb auch hier neben dem Eigenschutz ein besonderer Fokus auf der Identifikation des Stoffes liegen muss.

Praxisrelevant

Bei Verkehrsunfällen sollte gezielt nach auslaufenden Betriebsstoffen Ausschau gehalten werden. Nachforderung der Feuerwehr ist zwecks Umweltschutz obligat.

Muster-Algorithmus

© 2021 SaniOnTheRoad. Bitte Hinweise zu den Musteralgorithmen beachten!

Zusammenfassung

  • Scene – Safety – Situation sind obligatorische Abfragen!
  • Vorgehen nach GAMS-Schema obligatorisch!
  • Bei Einsätzen mit Gefahrgut muss eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden!
  • frühzeitige Nachforderung weiterer Kräfte
  • Unklare Lagen und/oder typische Settings müssen als Warnsignal für eine Gefahrstoffbeteiligung gesehen werden
  • bei Austritt von unbekannten Gefahrstoffen gilt: Abstand halten – mindestens 50 Meter!
  • Informationen sammeln – zum Beispiel durch Etiketten, Flaschen, GHS- oder ADR-Symbole, Sicherheitsdatenblätter oder die Befragung von Personen
  • Rettungsversuche nur dann, wenn PSA geeignet ist – ansonsten Nachforderung von Spezialkräften!
  • Bei Personenbeteiligung Giftnotrufzentrale mit einbinden
  • GHS-Kennzeichnung weltweit einheitlich, Piktogramme stellen die „Hauptgefahren“ entsprechend der neun Gefahrenklassen anschaulich dar
  • Kennzeichnung befindet sich sowohl auf den Verpackungen selbst, als auch auf den Sicherheitsdatenblättern
  • H-, P- und EUH-Sätze liefern ergänzende Informationen über die Art der Gefahr sowie Sicherheitsvorkehrungen
  • DR-Kennzeichnung besteht aus Gefahrensymbol sowie Warntafel mit Gefahrennummer und UN-Nummer, maßgeblich für Gefahrstofftransporte im Straßenverkehr
  • Gefahrennummer: zwei- bis dreistellige Zahl in der oberen Hälfte der Warntafel; vorangestelltes „X“: Stoff darf nicht mit Wasser in Berührung kommen
  • UN-Nummer: Stoffnummer, welche den Gefahrstoff genau codiert (kann auch Stoffgruppen und sonstige Güter umfassen
  • Kohlendioxid: farb-, geruch- und geschmackloses Gas, schwerer als Luft, verdrängt Sauerstoff und führt so zur Erstickung. Vorkommen: Silos, Weinkeller, Jauchegruben, Höhlen, Brunnenschächte sowie bei Bränden oder Explosionen. Unspezifische Symptomatik (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Zyanose über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand). Ein sicheres Erkennen ist im Rettungsdienst nicht möglich. Rettung nur mit umluftunabhängigem Atemschutz!
  • Rauch-/Reizgase: unterschiedliche Gase, beinhalten Kohlendioxid und Kohlenmonoxid, werden bei Verbrennungen frei. Typische Symptomatik umfasst eine Schleimhautreizung sowie Atembeschwerden unterschiedlichen Ausmaßes. Rettung nur, wenn Einatmen von Gasen ausgeschlossen ist – sonst Rettung durch Feuerwehr.
  • Kohlenmonoxid: farb-, geruch-, geschmackloses Gas, brennbar, leichter als Luft, kann explosionsfähige Gemische bilden. Entstehung vor allem bei Verbrennungen unter Sauerstoffmangel (Holzkohlegrills, Shishas, defekte Heizungsanlagen, Autoabgase…). Unspezifische Symptomatik (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit über Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit zum Atemstillstand), hellrote bis rosige Hautfarbe oder Leichenflecken sind Warnsignal. Sichere Erkennung nur mittels CO-Warner möglich.
  • CO-Warner müssen immer an einer geeigneten Stelle mitgeführt werden (möglichst weit oben an der Kleidung, nicht abgedeckt).
  • Organische Phosphorsäureester: häufig Pflanzenschutzmittel, Aufnahme über die Haut möglich, Kontaktgift! Direkten Hautkontakt vermeiden, Indikation zur Notdekontamination durch Feuerwehr großzügig stellen.
  • Säuren und Laugen: Direkten Kontakt vermeiden, betroffene Kleidung entfernen, Spülen nur nach Rücksprache und sicherer Identifikation des Stoffs! Kein Erbrechen herbeiführen!
  • Bei Verkehrsunfällen sollte gezielt nach auslaufenden Betriebsstoffen Ausschau gehalten werden. Nachforderung der Feuerwehr ist zwecks Umweltschutz obligat.

Lernziele

Du kennst nun

  • Grundregeln für den Umgang mit Gefahrstoffen,
  • Warnsignale und Hinweise für eine Gefahrstoffbeteiligung,
  • die GHS-Kennzeichnung und ihre Bedeutung,
  • die ADR-Kennzeichnungen und ihre Bedeutung,
  • typische Gefahrstoffe, ihr Auftreten und besondere Vorsichtsmaßnahmen.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass es sich bei den verlinkten Büchern um Affiliate-Links handelt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Bestellung über den Link. Eine Einflussnahme bei der Auswahl der Literatur ist dadurch nicht erfolgt. Siehe auch: Hinweise zu Affiliate-Links.

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Aktories K., Förstermann U., Hofmann F., Starke K. (2013): Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie, 11. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3-437-42523-3. Aktuelle Auflage (12. Auflage, 2017) hier erhältlich: https://amzn.to/35ebPhm Affiliate-Link

Böhmer R., Schneider T., Wolcke B. (2020): Taschenatlas Rettungsdienst, 11. Auflage. Böhmer & Mundloch Verlag, Mainz. ISBN 978-3-948320-00-3. Hier erhältlich: https://amzn.to/4aQsX9p Affiliate-Link

Geisslinger G., Menzel S., Gudermann T., Hinz B., Ruth P. (2019): Mutschler Arzneimittelwirkungen, 11. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart. ISBN 978-3-8047-3663-4. Hier erhältlich: https://amzn.to/3BJqzBc Affiliate-Link

Hofmann F. (2012): Übersicht der H- und P-Sätze nach GHS-Verordnung, abgerufen unter https://www.labelfox.com/408/uebersicht-der-h-und-p-saetze-nach-ghs-verordnung.html am 08.11.2021

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (2005): FwDV 500, abgerufen unter https://lfks.rlp.de/fileadmin/LFKS/Downloads/FwDV/Gefahrstoffkonzept_April05a.pdf am 08.11.2021

Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/3s8KEh5 Affiliate-Link

SaniOnTheRoad (2020): Gefahrenstelle Heimgarage…, abgerufen unter https://saniontheroad.com/gefahrenstelle-heimgarage/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): Es weihnachtet sehr!, abgerufen unter https://saniontheroad.com/es-weihnachtet-sehr/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): 1.10 Verhalten im Einsatz, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-10-verhalten-im-einsatz/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2021): 1.13 Berufskunde für Rettungssanitäter II, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-13-berufskunde-fur-rettungssanitater-ii/ am 03.02.2022

Umwelt-Bundesamt (2014): Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS, abgerufen unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/das_neue_einstufungs-und_kennzeichnungssystem_ghs_neu.pdf am 08.11.2021

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1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

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Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.