Eine Frage, die gleichermaßen hochgradig trivial und wichtig zu gleich ist: welcher Notruf ist der richtige? Und wann brauche ich welche Notrufnummer?
Inhaltsverzeichnis
- Kurzübersicht
- Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
- Polizeinotruf
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- Notruftafel
- Falsche Nummer gewählt?
- Aus Versehen eine Notrufnummer gewählt?
- Mehr zu den Erste-Hilfe-Themen
Kurzübersicht
Siehe auch
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
Bei akuten Notfällen ist der Notruf von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt die 112 (ohne Vorwahl).
„Der“ Notruf schlechthin ist die 112 – damit gelangt man in aller Regel zur zuständigen integrierten Leitstelle, welche Notrufe von Feuerwehr und Rettungsdienst entgegen nimmt und die Einsätze koordiniert.
Die 112 ist somit der Notruf für die gesamte nicht-(ausschließlich)-polizeiliche Gefahrenabwehr.
Die 112 ist zudem der Euronotruf, das heißt man erreicht hier Hilfe in
- in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-27)
- in allen EFTA-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz)
- in einigen anderen europäischen Staaten (u.a. Andorra, Malta, Monaco, San Marino, Türkei, Ukraine, Vatikanstaat, Vereinigtes Königreich…)
- in diversen Staaten auch außerhalb Europas, darunter Russland, Ägypten, diverse afrikanische, arabische und asiatische Staaten.
Man bekommt in über 90 Staaten mit der 112 Hilfe – entweder als alleinige Notrufnummer, neben den lokal gültigen Notrufnummern oder als Weiterleitung zu den zuständigen Stellen vor Ort.
Wann ist die 112 richtig?
Die 112 ist Nummer der Wahl bei
- akuter oder drohender Lebensgefahr,
- Gefahr schwerer gesundheitlicher Schädigung,
- Bränden,
- Verkehrsunfällen mit Personenschaden oder auslaufenden Betriebsstoffen sowie
- in den „Zweifelsfällen“.
Eine kleine Entscheidungshilfe wäre z.B. die leitsymptomorientierte Ersteinschätzung.
Polizeinotruf
Der Polizeinotruf 110 (ohne Vorwahl) ist für alle dringenden Fälle gedacht, die ausschließlich ein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern.
Das Äquivalent der rein polizeilichen Gefahrenabwehr zur 112 ist der Polizeinotruf 110 – hier erreicht man, je nach lokaler Regelung, die Leitstelle des jeweiligen Polizeipräsidiums oder die örtliche Polizeidienststelle.
Für die Fälle, welche kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern (z.B. reine Verbrechensmeldung) sollte die reguläre Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle genutzt werden.
Wann ist die 110 richtig?
Die 110 ist Nummer der Wahl bei
- dringenden Fällen, die ausschließlich die Polizei erfordern (werden Feuerwehr oder Rettungsdienst zusätzlich gebraucht -> 112 anrufen),
- akute Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
- ggf. Verkehrsunfällen ohne Personenschaden.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Für alle Erkrankungen und medizinischen Probleme, die nicht akut lebensgefährlich sind (aber dennoch zeitnah ärztlich behandelt werden sollen), gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser übernimmt die Aufgaben des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten und macht bei Bedarf auch Hausbesuche.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit kostenlos unter der 116117 (ohne Vorwahl) erreichbar – auch am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Siehe auch 116117.de.
Kein Notruf im eigentlichen Sinne ist die 116117 als Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – sie sei aufgrund ihrer Wichtigkeit allerdings dennoch erwähnt.
Alle medizinischen Fragen und Probleme, die keine akuten Notfälle sind, sollen durch den Hausarzt abgeklärt werden – ist dieser nicht erreichbar, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie ist quasi die Rufnummer für medizinische Fragen und Probleme unterhalb der „Rettungsdienstschwelle“.
Wann ist die 116117 richtig?
Die 116117 ist Nummer der Wahl bei
- unkomplizierten Bauchschmerzen,
- Übelkeit/Erbrechen,
- hohes Fieber,
- starker Husten,
- Kopfschmerzen,
- Schwindel (ohne weitere Beschwerden),
- anhaltendes Nasenbluten,
- kleinflächige Verbrennungen,
- …
– wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist und nicht abgewartet werden kann.
Siehe auch
Notruftafel
Hier findet ihr eine Notruftafel im PDF-Format zum Herunterladen, Ausdrucken und Ergänzen für Zuhause!
Falsche Nummer gewählt?
Das ist nicht (so) gravierend!
Die verschiedenen Leitstellen sind miteinaner „vernetzt“ und Notrufe werden grundsätzlich an die zuständige Stelle weitergeleitet – entweder wird der Notruf von der jeweiligen Stelle aufgenommen und weitergeleitet, oder der Anrufer wird direkt per Standleitung an die zuständige Stelle verbunden.
Hilfe wird man dementsprechend immer kriegen – man muss allerdings bedenken, dass es
- länger dauert und
- wichtige Informationen untergehen können („Stille-Post-Prinzip“).
Von daher: möglichst den situativ richtigen Notruf wählen!
Aus Versehen eine Notrufnummer gewählt?
Fehlanrufe sind mindestens ärgerlich, im Extremfall – nämlich bei bewusstem Missbrauch – sogar strafbar (§ 145 StGB).
Es kann durchaus im Eifer des Gefechts (oder bei nicht gesperrten Handy oder Smartphone in der Hosentasche) durchaus passieren, dass man irgendwie unbeabsichtigt den Notruf wählt.
Sollte dies der Fall sein, gilt
- Ruhe bewahren!
- falls das Gespräch noch beim Bemerken besteht: kurz melden, sagen, dass es sich um einen unbeabsichtigen Fehlanruf handelt und kein Notfall besteht
- falls man zurückgerufen wird: kurz melden, sagen, dass es sich um einen unbeabsichtigen Fehlanruf handelt und kein Notfall besteht
Im Regelfall ist die Sache damit dann auch schon erledigt; öfter vorkommen darf dies allerdings nicht.
Mehr zu den Erste-Hilfe-Themen
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