Rettungsdienst und Studium: ideale Überbrückung und Nebenerwerb?

room chair lot

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

Inhaltsverzeichnis


Einleitung

Für viele Studenten stellt sich die Frage, wie sie vor dem Studium etwas Geld beiseite legen können oder wie sie sich während des Studiums etwas dazu verdienen können. Gerade diejenigen, die ein medizinisches oder medizinnahes Studium anstreben, werden dabei oft über den Rettungsdienst als Möglichkeit stolpern.

Und tatsächlich: relativ viele Studienanwärter und Studenten landen dann bei uns – zum Teil nutzen sie den Rettungsdienst nur als Überbrückung, zum Teil sind sie längerfristig ehrenamtlich tätig, zum Teil haben sie auch reguläre Teilzeitstellen oder ein studentisches Beschäftigungsverhältnis.

Es gibt durchaus mehrere Möglichkeiten, als (angehender) Student in den Rettungsdienst zu kommen – welche sich für wen lohnt bauen wir im Folgenden auseinander.

Warum in den Rettungsdienst?

Es gibt durchaus Gründe, die für den Rettungsdienst als Überbrückung oder Nebenbeschäftigung sprechen.

Vordergründig dürfte tatsächlich sein: man übt eine sinnvolle und durchaus sinnstiftende Tätigkeit aus, die durchaus Know-How erfordert und die gesellschaftlich anerkannt ist.

In Bezug auf die spätere Karriere macht sich, und das bereichsunabhängig, die Tätigkeit im Rettungsdienst durchaus vorteilhaft bemerkbar: Umgang mit Menschen, Kontaktfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit lassen sich mit einer rettungsdienstlichen Beschäftigung durchaus untermauern, ebenso gesellschaftliches Engagement.

Wenn man es in Hinblick auf die Medizin oder medizinische Tätigkeiten sieht, bietet der Rettungsdienst durchaus Grundkenntnisse und Erfahrungen „an der Basis“, die teilweise vorausgesetzt werden und oft im Berufsleben hilfreich sind.

Der Einstieg

Wer im Rettungsdienst tätig sein will, braucht grundsätzlich erst einmal eine rettungsdienstliche Qualifikation.

Welche Qualifikationen es gibt, habe ich einmal in einem anderen Beitrag übersichtlich zusammengefasst:

Wenn man es grob vereinfachen will: für all diejenigen, die nicht bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rettungsassistent oder Notfallsanitäter in der Tasche haben, wird es auf die Qualifikation zum Rettungssanitäter hinauslaufen.

Diese umfasst insgesamt 520 Stunden Ausbildung, davon

  • 240 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung in einer Rettungsdienstschule (Fachlehrgang),
  • 80 Stunden klinisch-praktische Ausbildung in einer geeigneten Behandlungseinrichtung (Klinikpraktikum),
  • 160 Stunden praktische Ausbildung auf einer Lehrrettungswache (Wachenpraktikum) sowie
  • 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung.

Es gibt dabei unterschiedliche Möglichkeiten, die Qualifikation zu erlangen – auch für Studenten und angehende Studenten sind die Möglichkeiten zum Einstieg prinzipiell die gleichen wie für alle anderen.

Infrage kommen vor allem

Eine Finanzierung über das Ehrenamt setzt in aller Regel eine vorherige Mitwirkung voraus und/oder ggf. die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Diensten in einer gewissen „Verpflichtungszeit“ zu absolvieren. Die Regelungen werden von den Verbänden individuell festgelegt und können stark variieren – in aller Regel entstehen dem Neueinsteiger hierbei keine Kosten.

Die Finanzierung als „Selbstzahler“ ist Mittel der Wahl für diejenigen, die keine weitergehenden Verpflichtungen haben wollen. Hierbei werden Lehrgangskosten und ggf. Kosten für Praktika durch den angehenden Rettungssanitäter selbst getragen. Nachteilig ist: die Kosten in Höhe von 1500 – 2500 € (je nach Anbieter) muss man erst einmal wieder reinholen – sinnvoll ist das meist nur dann, wenn man einige Zeit in Vollzeit arbeiten kann.

Ein Freiwilligendienst kann sich durchaus auch für angehende Studenten lohnen – die Lehrgangskosten werden komplett übernommen, und man erhält für ein Jahr zumindest ein „Taschengeld“, die Höhe variiert je nach Organisation. Im finanziellen Vergleich steht der Freiwilligendienstleistende am Ende relativ schlecht dar, da der reguläre Verdienst als normaler Arbeitnehmer deutlich höher ausfällt, als das Taschengeld. In Anbetracht von „Es entstehen keine Kosten“ und „Ein Freiwilligendienst wird in vielen Zulassungsverfahren honoriert“ mag die Alternative allerdings durchaus ihre Daseinsberechtigung haben.

Die Sozialversicherungspflicht im Studium

Eine durchaus erhebliche Betrachtung ist für Studenten die Versicherungspflicht – und da spielt die Art und der Umfang der Beschäftigung eine erhebliche Rolle.

Der „Studentenstatus“

Maßgeblich ist für die Nutzung der günstigen Konditionen: das Studium muss im Vordergrund stehen.

Das wird erfüllt, sofern innerhalb der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden/Woche gearbeitet wird – Minijobs (450-€-Basis) und Beschäftigungen in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) sind von der Stundenregelung ausgenommen. Hier besteht die Versicherung über die studentische Krankenversicherung, Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung fallen nur bedingt an.

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Erwerbstätigkeiten durch Studenten nennt man „Werkstudentenprivileg„.

Befreiung bei

  • Minijobs (450-€-Basis), unabhängig von der Stundenzahl
  • Werkstudenten mit Verdienst > 450 €/Monat, wenn in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 h/Woche gearbeitet wird
  • kurzfristigen Beschäftigungen unabhängig von Wochenstunden und Verdienst, sofern nicht länger als drei Monate am Stück oder mehr als 70 Tage im Kalenderjahr gearbeitet wird

Sofern die Bedingungen für die Befreiung nicht infrage kommen – also alle anderen Beschäftigungen – ist man zusätzlich zum Studenten ein normaler, sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit den entsprechenden Abgaben.

Krankenversicherung

Studenten sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig bis zum 30. Lebensjahr, die Mitgliedschaft in der günstigen studentischen Krankenversicherung die Regel. Bis zum 25. Lebensjahr können sie beitragsfrei familienversichert werden. Über das 30. Lebensjahr hinaus kann man sich freiwillig versichern lassen.

Die Beitragshöhe bemisst sich an dem BAföG-Höchstsatz (7/10 des KV-Beitrags von 14,6 %, plus kassenabhängiger Zusatzbeitrag) sowie den Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung (3,05 % bis zum 23. Lebensjahr und Personen mit Kindern, über 23 Jahre und „Kinderlose“ 3,4 %).

Übliche Beiträge liegen bei rund 100 €/Monat, was im Vergleich zu einer regulären Krankenversicherung deutlich günstiger kommen kann.

Rentenversicherung

Studienzeiten zählen bis zur Dauer von max. acht Jahren als Rentenzeiten, auch wenn keine Beiträge geleistet werden.

Minijobber leisten nur Beiträge in Höhe von 3,6 % des Bruttolohns zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Werkstudenten, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, sind beitragsbefreit.

Kurzfristig Beschäftigte, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, sind beitragsbefreit.

Rettungsdienst zur Überbrückung

Die Zeit bis zum Studienbeginn überbrücken und bestenfalls noch etwas Geld zu verdienen ist eine häufige Fragestellung – und vergleichsweise einfach. Infrage kommen hier eine ehrenamtliche Tätigkeit (häufig auf Minijob-Basis), ein Freiwilligendienst, die kurzfristige Beschäftigung oder eine reguläre Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Das Ehrenamt im Rettungsdienst ist meist eine Tätigkeit auf 538-€-Basis – oft wird hier der gesetzliche Mindestlohn als Stundenlohn gezahlt. Einige Leistungserbringer zahlen auch den regulären Stundenlohn entsprechend der jeweiligen Qualifikation – gegebenenfalls liegt hier dann kein Minijob mehr vor.

Vorteilhaft hierbei ist: man entscheidet weitgehend frei, ob, wann und wie viel man arbeiten möchte. Der Nachteil dabei ist, dass der Verdienst insgesamt beschränkt ist – wenn man die Lehrgangskosten selbst getragen hat, wird es über das reine Ehrenamt schwierig, die Kosten wieder „rein zu holen“.

Freiwilligendienste

Der große Vorteil, dass man ein Jahr Zeit gewinnt und die Lehrgangskosten komplett bezahlt bekommt, wird durch den vergleichsweise geringen Verdienst wieder ausgeglichen. Die grundsätzliche Empfehlung für den Freiwilligendienst richtet sich – man siehe meinen entsprechenden Beitrag – eigentlich nur an diejenigen, die unmittelbar von einem Freiwilligendienst profitieren.

Kurzfristige Beschäftigung

Wenn man nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr „überbrücken“ will, ist die kurzfristige Beschäftigung Mittel der Wahl – man erhält den üblichen Stundenlohn entsprechend seiner Qualifikation und ist sozialversicherungsbefreit.

In den relativ engen zeitlichen Voraussetzungen steht man somit sogar besser dar als regulär Beschäftigte.

Reguläre Voll-/Teilzeitstelle

Im Prinzip ist die normale Beschäftigung die Empfehlung für all diejenigen, die nicht in eine der anderen Gruppen fallen: man ist ein ganz normaler Arbeitnehmer für die Zeit, die man gewählt bzw. vereinbart hat.

Besonderheiten gibt es hier nicht.

Rettungsdienst als Nebenverdienst

Beim Nebenverdienst während des Studiums wird es schon wieder etwas komplizierter – im Grunde genommen tut man meist gut daran, wenn man die Vorteile seines „Studentenstatus“ erhält. Infrage kommen hier ebenfalls das Ehrenamt, die kurzfristige Beschäftigung, die Beschäftigung als Werkstudent oder eine reguläre Teilzeitstelle.

Es ist durchaus auch möglich, mehrere Tätigkeiten zu „kombinieren“ – z.B. ein Minijob auf Ehrenamtsbasis während des Semesters und in den Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Es gilt im Prinzip genau das Gleiche wie bei der „Überbrückung“: meist eine Tätigkeit auf 538-€-Basis mit gesetzlichen Mindestlohn als Stundenlohn, bei einigen Leistungserbringern kann es mehr sein, hier greift u.U. das Werkstudentenprivileg.

Kurzfristige Beschäftigung

Wenn man nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr arbeiten will, kann man auf die grundsätzlich sozialversicherungsbefreite kurzfristige Beschäftigung zurückgreifen.

Werkstudentenvertrag

Die „quasi-optimale“ Möglichkeit für Studenten, im Rettungsdienst mitzuwirken, ist ein Werkstudentenvertrag. Hierbei wird vereinbart, dass die wöchentliche Arbeitszeit in der Vorlesungszeit maximal 20 h/Woche beträgt und außerhalb der Vorlesungszeit der Student – je nach Vereinbarung – arbeiten kann.

Der große Vorteil ist hierbei die optimale Nutzung des Werkstudentenprivilegs – jedoch bieten nicht alle Gliederungen entsprechende Verträge an.

Man muss bedenken, dass man für die jeweilige Organisation ein normaler Arbeitnehmer ist (wenn auch mit entsprechenden Beschränkungen). Dementsprechend geht man hier auch eine Verpflichtung zur Arbeit ein, wobei die genaue Ausgestaltung meist eine Verhandlungssache ist.

Reguläre Teilzeitstelle

Je nach Beschäftigungsumfang können auch „normale“ Teilzeitbeschäftigte unter das Werkstudentenprivileg fallen – sie müssen es allerdings nicht.

Vorteil ist: man kann prinzipiell so viel Arbeit vereinbaren, wie man möchte – man muss allerdings dann auch in Kauf nehmen, die Sozialabgaben eines normalen Arbeitnehmers zu zahlen (meist befindet man sich in der Gleitzone eines Midijobs). Das Leisten von Überstunden über die vertragliche Vereinbarung hinaus ist in den meisten Fällen problemlos möglich.

Analog zum Werkstudentenvertrag gilt hier umso mehr: für die jeweilige Organisation ist man ein normaler Arbeitnehmer. Gerade bei dieser Beschäftigungsform muss man unbedingt darauf achten, dass die Vereinbarung „studienverträglich“ getroffen wird und einem diesbezüglich ein gewisses Mitbestimmungsrecht zugestanden wird – ansonsten ist es meist eine Frage der Zeit, bis Arbeit und Studium miteinander kollidieren.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

AOK (2022): Beschäftigung von Werkstudenten, Stand 01.01.2022, abgerufen unter https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/studenten-und-praktikanten/beschaeftigung-von-werkstudenten/ am 17.01.2022

AOK (2022): Überblick: Beschäftigung von Studenten und Praktikanten, Stand 01.01.2022, abgerufen unter https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/studenten-und-praktikanten/ueberblick-beschaeftigung-von-studenten-und-praktikanten/ am 17.01.2022

Bundesamt für Justiz (2022): Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477):
§ 5 Versicherungspflicht
, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html am 17.01.2022

Deutsche Rentenversicherung (2022): Studierende, abgerufen unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Studierende/studierende_node.html am 17.01.2022

Haufe (2022): Kurzfristige Beschäftigung, abgerufen unter https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/ am 17.01.2022

SaniOnTheRoad (2021): Wie unterscheiden sich die rettungsdienstlichen Ausbildungen?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wie-unterscheiden-sich-die-rettungsdienstlichen-ausbildungen/ am 05.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 22: Freiwilligendienste im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-22/ am 05.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 4: How to get started? Einstieg in den Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-4/ am 05.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 05.02.2022

Studis Online (2022): Krankenversicherung für Studierende, Stand 10.01.2022, abgerufen unter https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php am 17.01.2022

Verbraucherzentrale (2021): Studentische Krankenversicherung: die wichtigsten Möglichkeiten, Stand 15.03.2021, abgerufen unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-10352 am 17.01.2022

Folgt meinem Blog!

Du möchtest nichts mehr verpassen? Neuigkeiten von mir gibt es auch per Mail!

Es gelten unsere Datenschutz– und Nutzungsbestimmungen.

Wie fandest Du diesen Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?


Über SaniOnTheRoad

Rettungsdienst und Studium: ideale Überbrückung und Nebenerwerb?

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.