1.12 Berufskunde für Rettungssanitäter I

© 2020 SaniOnTheRoad.

Lernziele

Nach diesem Beitrag

  • kennst Du die grundsätzliche Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter im historischen Kontext,
  • kennst Du die Ausbildungsgrundlagen der Qualifikation zum Rettungssanitäter,
  • kennst Du die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Rettungssanitäterausbildung,
  • kennst Du die Bedeutung der Lernorte Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache,
  • kennst Du das Gesamtausbildungsziel der Rettungssanitäterausbildung,
  • kennst Du das grundlegende Kompetenzprofil eines Rettungssanitäters.

Abstract

Die Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter ist unmittelbar mit der Entwicklung des Rettungsdienstes verknüpft und ging aus organisationsinternen Sanitätsausbildungen sowie dem Transportsanitäter hervor.

Die “Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst” des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen und die nachfolgenden Aktualisierungen bis zur Muster-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bilden bis heute die Grundlage des 520-Stunden-Programms, nach dem Rettungssanitäter bundesweit ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache und schließt mit einer Abschlusswoche ab.

Als Gesamtausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes. Hieraus ergibt sich das Kompetenzprofil der Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie der selbstständigen Durchführung qualifizierter Krankentransporte.

Wiederholung: Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst stellt das erste Glied der professionellen medizinischen Versorgung dar und hat somit nach möglichst guten Ersthelfermaßnahmen (erste drei Glieder) einen maßgeblichen Einfluss auf die Patientenversorgung und das Outcome (= Therapieerfolg).

Die Notfallrettung befasst sich mit der fachgerechten Versorgung, Betreuung und den Transport von Notfallpatienten in eine geeignete Behandlungseinrichtung.

Der qualifizierte Krankentransport umfasst die fachgerechte Versorgung, Betreuung und den Transport von Nicht-Notfallpatienten.

Siehe auch Kapitel 1.2

Wiederholung: Qualität im Gesundheitswesen

Qualität im Allgemeinen ist der Grad der Erfüllung (selbst gesteckter) Anforderungen.

Generell ist im Gesundheitswesen die Qualität das Maß, in welchem die tatsächliche Patientenversorgung die Anforderungen an eine gute Patientenversorgung erfüllt. Dies gilt auch für den Rettungsdienst.

Siehe auch Kapitel 1.9

Wiederholung: Crew Resource Management

Rettungsdienst ist Teamarbeit – einer muss jedoch die Führungsrolle einnehmen, alle anderen sind gute, mitdenkende Teammitglieder. Das gilt insbesondere auch für den Rettungssanitäter.

Jeder soll und muss sich im Einsatz einbringen, vollkommen egal, ob es der Notarzt mit 30 Jahren Erfahrung oder der RS-Praktikant an seinem ersten Tag ist. Wenn einem etwas komisch vorkommt oder man nicht einverstanden mit einer Entscheidung oder einer Maßnahme ist: sagt es deutlich!

Siehe auch Kapitel 1.10

Einleitung

Zum Verständnis der heutigen rechtlichen Grundlagen für die Qualifikation und die Berufsausübung als Rettungssanitäter ist es erforderlich, sich dessen Entwicklung sowie die eng verknüpfte Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland anzusehen.

Bis in die 1970er gab es keinen flächendeckend organisierten Rettungsdienst in dem Sinne, wie wir ihn heute kennen – der Rettungsdienst war das, was er noch heute im Sinne des SGB V ist: eine reine Transportdienstleistung. Diese wurde vor allem von den Hilfsorganisationen und Berufsfeuerwehren übernommen.

Eine rettungsdienstliche Ausbildung gab es nicht – vom Ersthelfer über sanitätsdienstliche Ausbildungen der Hilfsorganisationen wurde alles eingesetzt. Der Transportsanitäter war die erste dedizierte “rettungsdienstliche” Qualifikation – aber schon der Name lässt den Schwerpunkt auf der “Spiegelrettung” vermuten.

Ein guter Rettungsdienst – man bedenke die Qualität im Gesundheitswesen – musste anders aussehen. Mit der Entwicklung einer Mindestausstattung für die Fahrzeuge, einer Zwei-Mann-Besatzung, einheitlicher Notrufnummern und gesetzlicher Regelung kamen dann auch die ersten echten rettungsdienstlichen Qualifikationen auf – der Rettungshelfer und schließlich der Rettungssanitäter, die bis heut erhalten blieben.

Die Entwicklung des Rettungsdienstes – wie sah es vorher aus?

In der Frühzeit des Rettungsdienstes war an eine adäquate Patientenversorgung vor Ort nicht zu denken – mangels Ausstattung und Ausbildung war kein anderes Einsatzkonzept als “Load and Go” möglich.

Fahrzeuge waren bisweilen nur mit einer Person besetzt, welche den Patienten im Rückspiegel beobachten musste – daher auch der Begriff der Spiegelrettung.

Eine spezielle medizinische Ausbildung für den Rettungsdienst gab es nicht – ein Einsatz war bisweilen mit einem “großen Erste-Hilfe-Kurs” möglich, wenngleich aufgrund der Verknüpfung mit dem Katastrophenschutz sanitätsdienstliche Ausbildungen der Hilfsorganisationen häufiger waren.

Der Rettungsdienst war in der Anfangszeit praktisch ein ausschließliches Ehrenamt, analog zur freiwilligen Feuerwehr. Ehrenamtliche und Zivildienstleistende besetzten die Schichten nach Bedarf – die Qualifikationen mussten schon aus dieser Sicht “ehrenamtskompatibel” sein und eine längere Vollzeitausbildung wäre da unmöglich gewesen. Hauptamtliche waren insgesamt sehr selten und fast automatisch Funktionsträger – zum Beispiel Wachenleiter, der die Dienstpläne schrieb.

Die Entwicklung des Rettungssanitäters

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Ausgehend vom Transportsanitäter, der eine gemeinsame Tätigkeitsbeschreibung der Hilfsorganisationen war, wurde der Rettungshelfer geschaffen – ebenfalls als gemeinsame Tätigkeitsbeschreibung der Hilfsorganisationen.

Erstmals war eine längere theoretische Ausbildung, Klinik- und Wachenpraktika Voraussetzung für eine rettungsdienstliche Tätigkeit.

Vom Rettungshelfer als Grundlage wurde letztlich der Rettungssanitäter mit bundesrechtlicher Ausbildungsempfehlung, den “Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst” des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen.

Mit 520 Stunden Ausbildung war der Rettungssanitäter ein sehr weiter Sprung für das Personal im Rettungsdienst – und über ein Jahrzehnt die höchste rettungsdienstliche Ausbildung. Auch wenn 13 Wochen in Vollzeit aus heutiger Sicht keine besonders umfangreiche Qualifikation darstellen, muss im historischen Kontext bedacht werden: ein Sanitäter der Hilfsorganisationen hatte eine Ausbildung von rund 48 Stunden – der Rettungssanitäter zehnmal so viel.

Die Ausbildung des Rettungssanitäters

Der Rettungssanitäter wird auch heute noch nach den “Grundsätzen des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen” bzw. den nachfolgenden “Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 16./17. September 2008” des Ausschusses Rettungswesen ausgebildet, in einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus auch Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen.

Anstelle der Empfehlung wird zukünftig eine Muster-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter treten – die Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019 – welche in Rheinland-Pfalz bereits mit einer landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umgesetzt wird.

Die Ausbildung umfasst nach den Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 16./17. September 2008 insgesamt 520 Stunden, aufgeteilt in

  • 160 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung an einer anerkannten Rettungsdienstschule (“Fachlehrgang” für Rettungssanitäter)
  • 160 Stunden Klinikpraktikum an geeigneten Krankenhäusern (i.d.R. Anästhesie und Notaufnahme oder Intensivstation)
  • 160 Stunden praktische Ausbildung an geeigneten Lehrrettungswachen (Praktikantenschichten als “Dritter Mann” auf RTW und ggf. KTW sowie entsprechende Einweisungen und praktische Übungen)
  • 40 Stunden Abschlusswoche mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung.

Bei der Ausbildung nach der Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019 bleibt die Gesamtstundenanzahl von 520 Stunden gleich, die Aufteilung erfolgt allerdings in

  • 240 Stunden theoretisch-praktische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule,
  • 80 Stunden praktische Ausbildung an einer geeigneten Behandlungsstätte (“Klinikpraktikum”),
  • 160 Stunden praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache sowie
  • 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung.

Die Qualifikation zum Rettungssanitäter wird grundsätzlich bundesweit anerkannt, sofern sie nach den bundesrechtlichen Ausbildungsempfehlungen erfolgte – “Altausbildungen” werden dabei genauso anerkannt, wie Ausbildungen nach den “neuen” Grundlagen.

Prüfungsrelevant

  • Ausbildungsdauer 520 Stunden an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache, dazu Abschlusswoche
  • Gliederung der Ausbildung nach den Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 16./17. September 2008: 160 Stunden Rettungsdienstschule, 160 Stunden Klinikpraktikum, 160 Wachenpraktikum, 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung
  • Gliederung der Ausbildung nach der Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019: 240 Stunden Rettungsdienstschule, 80 Stunden Klinikpraktikum, 160 Stunden Wachenpraktikum, 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung

Praxisrelevant

  • Die Qualifikation zum Rettungssanitäter wird bundesweit anerkannt, “Altausbildungen” bleiben gültig
  • Der Rettungssanitäter zählt nicht als Berufsausbildung!

Lernort Rettungsdienstschule

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Die Rettungsdienstschule – welche landesrechtlich anerkannt sein muss – bildet die Basis für die Qualifikation zum Rettungssanitäter.

Ziel ist die Vermittlung eines Basiswissens hinsichtlich aller Bereiche des Rettungsdienstes, die Vermittlung notwendigen Hintergrundwissens sowie grundlegende praktische Fertigkeiten für die Arbeit im Rettungsdienst.

Im theoretischen Teil werden notwendige naturwissenschaftliche Grundlagen, Anatomie und Physiologie sowie grundsätzliche Punkte der Einsatzorganisation und des Rechts unterrichtet – darauf aufbauend eine Ausbildung in der Krankheitslehre sowie die rettungsdienstliche Diagnostik und Therapie.

Praktische Übungen sind ebenfalls integraler Bestandteil des “Fachlehrgangs” und umfassen grundsätzlich die Reanimation mit AED, Diagnostik, grundlegende rettungsdienstliche Therapie und Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen.

Eine Lernerfolgskontrolle erfolgt üblicherweise wöchentlich und kann eine schriftliche und praktische Leistungsüberprüfungen beinhalten – spätestens zum Abschluss des Lehrgangs ist eine Lernerfolgskontrolle Pflicht.

Praxisrelevant

  • die Rettungsdienstschule vermittelt theoretisch-praktische Grundlagen für den Einsatz im Rettungsdienst
  • CAVE: aufgrund der Kürze ist eine sinnvolle Verknüpfung von Theorie und Praxis nur schwer umsetzbar
  • es erfolgen regelmäßige Lernerfolgskontrollen – ein Nicht-Bestehen kann zum Ausschluss vom weiteren Lehrgang führen

Lernort Klinik

Die klinische Ausbildung für Rettungssanitäter erfolgt vorwiegend in den Bereichen Anästhesie, Notaufnahme und/oder Intensivstation – je nach Rettungsdienstschule und Bundesland werden die Einsatzbereiche mehr oder weniger stark vorgegeben. Vorgaben für die Klinikpraktika ergeben sich in der Regel aus den Berichtsheften, die durch die Rettungsdienstschule gestellt werden.

Ziel der klinischen Ausbildung ist das Erlernen grundlegender Fähigkeiten zur Diagnostik, Überwachung und Dokumentation sowie “handwerkliche” Fähigkeiten bei der eigenständigen Durchführung bestimmter Maßnahmen (z.B. Beutel-Maske-Beatmung) und bei der Vorbereitung und Assistenz (z.B. beim Legen eines venösen Zugangs, Richten der Intubation, Vorbereitung und Applikation von Medikamenten…).

Fachübergreifendes, schon fast “nebenbei” ablaufendes Ausbildungsziel der Klinik ist: Umgang mit Patienten erlernen.

Dazu gehört einerseits die Betreuung und Überwachung von Patienten, andererseits auch die Patientenkommunikation im Allgemeinen.

Die Klinik bietet die Möglichkeit, notwendige Fähigkeiten für die rettungsdienstliche Arbeit in einem “geschützten” und nicht zeitkritischen Rahmen zu erlernen.

Praxisrelevant

  • die Klinik soll das Erlernen grundlegender praktischer Fähigkeiten, u.a. praktische Skills sowie den Umgang mit Patienten, ermöglichen
  • die Einsatzbereiche sind meist Anästhesie, Notaufnahme und/oder Intensivstation
  • Das Erreichen der Lernziele obliegt in der Klinik in erster Linie dem Praktikanten selbst!

Lernort Lehrrettungswache

Die Rettungswache als Lernort soll einerseits das erworbene theoretische Wissen festigen und ausbauen, andererseits die praktischen Fertigkeiten weiterentwickeln und eine Anwendung unter Einsatzbedingungen ermöglichen.

Typischerweise erfolgt der Einsatz überwiegend als “Dritter Mann” in der Notfallrettung – seltener werden RS-Praktikanten auch im Krankentransport eingesetzt.

Hauptaugenmerk der praktischen Ausbildung auf der Lehrrettungswache liegt auf der Mitarbeit im Einsatz und der praktischen Anwendung des Erlernten unter Aufsicht – im Idealfall bis zur selbstständigen Anwendung. Grob gesagt: es ist viel “mitmachen, was anfällt” – das gilt im Übrigen auch für die Erledigung von Wachenaufgaben außerhalb des Einsatzes.

Im Rahmen des Wachenpraktikums erfolgen zudem notwendige Einweisungen auf Medizinprodukte, eine Hygieneeinweisung sowie Einweisungen in die rettungsdienstliche Dokumentation und Einsatznachbereitung (z.B. Abrechnungsdaten erfassen). Abgerundet wird dies durch theoretisches Hintergrundwissen über örtliche Klinikstrukturen, Verhalten im Einsatz und örtliche Gepflogenheiten.

Zudem erfolgen ggf. Fahreinweisungen sowie grundsätzlich praktische Übungen – sowohl zur Material-, als auch zur Anwendungskenntnis.

Üblich ist es, dass im Rahmen des Wachenpraktikums mehrere Einsatzberichte geschrieben werden müssen – die Vorgaben hierfür sind variabel und richten sich meist nach dem Gusto der Rettungsdienstschule und/oder der Lehrrettungswache.

Praxisrelevant

  • der Lernort Rettungswache dient der Vertiefung und Erweiterung von Wissen und praktischen Fähigkeiten im Einsatz
  • notwendige Einweisungen müssen im Rahmen des Wachenpraktikums erfolgen
  • in der Regel müssen mehrere Einsatzberichte über Realeinsätze geschrieben werden (Vorgaben variieren)
  • Das Erreichen der Lernziele obliegt auf der Rettungswache in erster Linie dem Praktikanten selbst!

Gesamtausbildungsziel und Kompetenzprofil

Das Gesamtsausbildungsziel ist entsprechend der Muster-APrV

“[Die Befähigung] zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes […].

– § 1 Abs. 1 Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019

Ableiten kann man daraus die notwendigen Kompetenzen – darunter

  • anatomische und physiologische Grundkenntnisse sowie darauf aufbauend Kenntnisse der Krankheitslehre und der Therapie,
  • sichere Anwendung grundlegender Methoden zur Diagnostik,
  • selbstständige Durchführung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen,
  • Erkennen der Notwendigkeit erweiterter Versorgungsmaßnahmen,
  • Assistenz des Notfallsanitäters, des Notarztes und anderem Fachpersonal im Rahmen der erweiterten Versorgung,
  • sichere Anwendung von Medizinprodukten,
  • sicherer und schonender Fahrstil, sicherer Umgang mit Fahrzeugen, sowie
  • Kenntnis der Grenzen eigener Kompetenz und Fähigkeiten, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Organisation des Rettungsdienstes.

Schwerpunktmäßig ergibt sich demnach der Fokus auf einer Beherrschung der rettungsdienstlichen Basisversorgung im Rahmen der Notfallrettung – im Bereich des Krankentransports auf einer selbstständigen, kompetenten Durchführung unter Beachtung der Grenzen der eigenen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Prüfungsrelevant

  • Die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes ist Gesamtausbildungsziel

Praxisrelevant

  • Die Kompetenzen des Rettungssanitäters erstrecken sich auf eine Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie auf die selbstständige Durchführung qualifizierter Krankentransporte
  • selbstständiges Ergreifen invasiver Maßnahmen gehören nicht zum Kompetenzprofil des Rettungssanitäters

Zusammenfassung

  • Ausbildungsdauer 520 Stunden an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache, dazu Abschlusswoche
  • Gliederung der Ausbildung nach den Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 16./17. September 2008: 160 Stunden Rettungsdienstschule, 160 Stunden Klinikpraktikum, 160 Wachenpraktikum, 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung
  • Gliederung der Ausbildung nach der Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019: 240 Stunden Rettungsdienstschule, 80 Stunden Klinikpraktikum, 160 Stunden Wachenpraktikum, 40 Stunden Abschlusslehrgang mit schriftlicher und praktischer Prüfung
  • Die Qualifikation zum Rettungssanitäter wird bundesweit anerkannt, “Altausbildungen” bleiben gültig
  • Der Rettungssanitäter zählt nicht als Berufsausbildung!
  • die Rettungsdienstschule vermittelt theoretisch-praktische Grundlagen für den Einsatz im Rettungsdienst
  • es erfolgen regelmäßige Lernerfolgskontrollen – ein Nicht-Bestehen kann zum Ausschluss vom weiteren Lehrgang führen
  • die Klinik soll das Erlernen grundlegender praktischer Fähigkeiten, u.a. praktische Skills sowie den Umgang mit Patienten, ermöglichen
  • die Einsatzbereiche sind meist Anästhesie, Notaufnahme und/oder Intensivstation
  • Das Erreichen der Lernziele obliegt in der Klinik in erster Linie dem Praktikanten selbst!
  • der Lernort Rettungswache dient der Vertiefung und Erweiterung von Wissen und praktischen Fähigkeiten im Einsatz
  • notwendige Einweisungen müssen im Rahmen des Wachenpraktikums erfolgen
  • in der Regel müssen mehrere Einsatzberichte über Realeinsätze geschrieben werden (Vorgaben variieren)
  • Das Erreichen der Lernziele obliegt auf der Rettungswache in erster Linie dem Praktikanten selbst!
  • Die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes ist Gesamtausbildungsziel
  • Die Kompetenzen des Rettungssanitäters erstrecken sich auf eine Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie auf die selbstständige Durchführung qualifizierter Krankentransporte
  • selbstständiges Ergreifen invasiver Maßnahmen gehören nicht zum Kompetenzprofil des Rettungssanitäters

Lernziele

Du kennst nun

  • die grundsätzliche Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter im historischen Kontext,
  • die Ausbildungsgrundlagen der Qualifikation zum Rettungssanitäter,
  • die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Rettungssanitäterausbildung,
  • die Bedeutung der Lernorte Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache,
  • das Gesamtausbildungsziel der Rettungssanitäterausbildung,
  • das grundlegende Kompetenzprofil eines Rettungssanitäters.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Ausschuss Rettungswesen (2008): Empfehlungen für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern, Version 6.0, Stand 17. September 2008, abgerufen von https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/rettungswesen/id3_23_landrettung_ar_empfehlung_rettsan_20130222.pdf am 21.01.2021

Ausschuss Rettungswesen (2019): Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV), Stand 11./12. Februar 2019, abgerufen von https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf am 03.02.2022

Enke K., Flemming A., Hündorf H.-P., Knacke P., Lipp R., Rupp P. (2015): Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin, Band 2, 5. Auflage. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey mbH, Edewecht. ISBN: 978-3-943174-42-7. Aktuelles Gesamtwerk (3 Bände, 6. Auflage, 2019) hier erhältlich: https://amzn.to/3s8xH6L

Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/3s8KEh5

SaniOnTheRoad (2019): “Kleines 1×1 des Rettungsdienstes” – Teil 11: Was muss ein Rettungssanitäter können?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-11/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): Rettungssanitäter-Ausbildung auf dem Prüfstand, abgerufen unter https://saniontheroad.com/rettungssanitater-ausbildung-auf-dem-prufstand/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): 1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-2-der-rettungsdienst-in-deutschland/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020) 1.9 Einführung in das Qualitätsmanagement, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-9-einfuhrung-in-das-qualitatsmanagement/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020) 1.10 Verhalten im Einsatz, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-10-verhalten-im-einsatz/ am 03.02.2022

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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


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