1.13 Berufskunde für Rettungssanitäter II

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Rettungssanitäter können sowohl im qualifizierten Krankentransport, als auch in der Notfallrettung sowie im Rahmen des Katastrophenschutzes mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt werden.

Tätigkeitsfeldunabhängig bilden die Beachtung des Eigenschutzes, die materielle und personelle Vorbereitung auf den Dienst oder Einsatz sowie das Wissen um die eigene Kompetenz und deren Grenzen sowie eine gute Teamarbeit die Basis für die Arbeit im Rettungsdienst.

Durch die Tätigkeit als Verantwortlicher im Krankentransport obliegt dem Rettungssanitäter hier die Lagefeststellung und das Einleiten erforderlicher Maßnahmen, neben der Prüfung der formalen Voraussetzungen für einen qualifizierten Krankentransport.

Im Rahmen der Notfallrettung liegt der Fokus auf Assistenztätigkeiten und der Unterstützung des Transportführers. Die Übernahme weiterer Aufgaben ist im Rahmen der Delegation situations- und fähigkeitenabhängig denkbar.

Im Katastrophenschutz zählt der Rettungssanitäter typischerweise zu den medizinisch Höchstqualifizierten und erhält eine größere Verantwortung, jedoch keine weiter reichenden medizinischen Kompetenzen.

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1.12 Berufskunde für Rettungssanitäter I

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Die Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter ist unmittelbar mit der Entwicklung des Rettungsdienstes verknüpft und ging aus organisationsinternen Sanitätsausbildungen sowie dem Transportsanitäter hervor.

Die „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen und die nachfolgenden Aktualisierungen bis zur Muster-Aulsbildungs- und Prüfungsverordnung bilden bis heute die Grundlage des 520-Stunden-Programms, nach dem Rettungssanitäter bundesweit ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache und schließt mit einer Abschlusswoche ab.

Als Gesamtausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes. Hieraus ergibt sich das Kompetenzprofil der Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie der selbstständigen Durchführung qualifizierter Krankentransporte.

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