Das Auswahlverfahren für das Medizinstudium

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Aus der Uni – ein Rettungsdienstler berichtet vom Weg ins und aus dem Medizinstudium.

Das Medizinstudium ist einer der beliebtesten Studiengänge in der Bundesrepublik – und einer derer, wo die Plätze im Verhältnis sehr knapp sind.

Der Studiengang ist daher bundesweit zulassungsbeschränkt und die Vergabe der Plätze erfolgt in Form einer “Bestenauslese” in einem zentralen Vergabeverfahren. Das ist nicht ganz so einfach, wie es erst einmal vermutet – daher werfen wir in diesem Beitrag einen Blick darauf.

Inhaltsverzeichnis

Eine kleine Statistik

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“Es gibt viel mehr Bewerber als Studienplätze”

kann man durchaus auch in konkrete Zahlen fassen. Im Wintersemester 2020/21 haben sich 49.885 Bewerber mit 975.222 Bewerbungen auf ingesamt 9660 Studienplätze, welche sich auf 38 Hochschulen verteilen, beworben.

Hier ergeben sich also etwas mehr als fünf Bewerber pro Studienplatz – für jeden Studienplatz sind dabei etwa 100 Bewerbungen eingegangen.

Unterm Strich erhält also nur ein Fünftel der Bewerber einen Studienplatz – die übrigen 80 % gehen in dem gesamten Verfahren leer aus.

Grundsätzliches zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

Einige Studiengänge, bei denen an allen anbietenden Hochschulen wesentlich mehr Bewerber als Plätze zur Verfügung stehen, sind bundesweit zulassungsbeschränkt.

Das sind die Studiengänge

  • Zahnmedizin,
  • Veterinärmedizin,
  • Pharmazie und eben
  • Humanmedizin.

In diesem Falle übernimmt die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) – welche hierfür das Portal hochschulstart.de betreibt – und Nachfolger der Zentralen Vergabestelle (ZVS) ist, die Koordinierung des gesamten Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens.

Das heißt: alle Bewerbungen für diese Studiengänge laufen grundsätzlich über die SfH – die einzelnen Hochschulen legen hier lediglich in zwei Quoten die Auswahlkriterien fest.

Anhand der festgelegten Kriterien werden in den drei Hauptquoten und den Vorabquoten Ranglisten erstellt – die “besten” Bewerber erhalten entsprechend einen Studienplatz.

Nichtsdestotrotz ändert auch die zentrale Koordination nichts daran, dass es bei weitem nicht genügend Studienplätze für die Anzahl der Bewerber gibt. Daher hat sich, gerade in Bezug auf die Durchschnittsnote des Abiturs, der Begriff des “Numerus clausus” in die Köpfe eingebrannt

Was ist der Numerus clausus?

Der Numerus clausus heißt – frei übersetzt – einfach Zulassungsgrenze. In Hinblick auf die Durchschnittsnote gibt er an, bis zu welcher Durchschnittsnote eine Zulassung möglich war.

Der Numerus clausus wird demnach nicht vorab festgelegt, sondern ist einfach eine retrospektive Feststellung und abhängig von der Gesamtbewerberzahl und ihrer Durchschnittnote.

Er ist kein Synonym für den Abiturdurchschnitt!

Auch wenn die Abiturdurchschnittsnote ein maßgebliches Kriterium für die Zulassungschance ist, ist sie eben nicht das einzig relevante – dafür ist das Zulassungsverfahren zu komplex und zu vielschichtig.

Und daraus muss man schlussfolgern:

Die alleinige Betrachtung der Durchschnittsnote reicht zur Chancenermittlung nicht aus.

Verfahrensablauf

Vorbereitung

Leider muss man es auch bei angehenden Medizinstudenten betonen: eine solide Vorbereitung des Verfahrens ist unbedingt notwendig!

Und dazu gehört auch erstmal die grundlegende Information über den Verfahrensablauf, das Vorgehen, benötigte Unterlagen und auch einfach die Chancen, überhaupt einen Platz zu erhalten.

Die wichtigsten Informationen über das Verfahren liefert die Stiftung für Hochschulzulassung direkt auf hochschulstart.de frei Haus:

Chancen ermitteln

Die Chancen auf eine Zulassung anhand der Daten vergangener Semester lässt sich über den “Medi-Ranger” für Humanmedizin und den “Denti-Ranger” für Zahnmedizin des Studierendenauswahl-Verbundes (stav) ermitteln.

Für die Zulassung wird grundsätzlich ein Benutzerkonto im DoSV-Portal (dialogorientiertes Serviceverfahren) von hochschulstart.de benötigt – dieses kann man jederzeit erstellen und kann dies entsprechend vorbereiten.

Ebenso werden diverse Unterlagen benötigt, die (zusätzlich) postalisch im Bewerbungsverfahren eingereicht werden müssen.

Dazu zählen

  • die Hochschulzugangsberechtigung,
  • ggf. Nachweise über Berufsausbildung und Berufserfahrung,
  • ggf. Nachweise über abgeleistete Freiwilligendienste,
  • ggf. Nachweise über anerkannte Preise in Wettbewerben.

Wichtig

Die Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein – einfache Kopien werden nicht akzeptiert.

Nachdem die Unterlagen nach dem Bewerbungsverfahren vernichtet werden, dürfen keine Originale eingesendet werden!

Die Beglaubigung kann entsprechend vor dem eigentlichen Verfahren erfolgen und so zusätzliche Termine und Verzögerungen vermeiden.

Es muss beachtet werden, dass gerade im Falle von Freiwilligendiensten oder der Berufserfahrung eine bestimmte Form der Bescheinigung erwartet wird.

Man sollte sich auch unbedingt über die jeweiligen Fristen für Bewerbung und Nachreichen von Unterlagen informieren – die Stiftung für Hochschulzulassung versteht hier erstaunlich wenig Spaß und Ausnahmen gibt es nicht.

Wichtig

Fristen sind Fristen!

Es handelt sich hierbei um “Ausschlussfristen”, dies bedeutet, dass ein Antrag oder nachgereichte Unterlagen nach Verstreichen der Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Ohne Ausnahme. Auch, wenn es kein eigenes Verschulden ist.

In diesem Falle bleibt wirklich die schnöde Feststellung: “Wer die Frist verpasst hat, hat die Frist verpasst” – auch wenn die Bemühung um Klärung sonst stets empfehlenswert ist, muss man sagen, dass Daueranrufe und maschinengewehrartige E-Mails an die Stiftung für Hochschulzulassung in diesem Falle sinnfrei sind.

Daher: frühzeitig um die Bewerbung und die Unterlagen kümmern – dann bleibt auch für Nachreichungen genug Zeit!

Bewerbungsphase

Innerhalb der Bewerbungsphase erfolgt dann letzendlich die eigentliche Bewerbung um einen Studienplatz.

Grundlage bildet die Online-Bewerbung – über das DoSV-Portal erfolgt eine Weiterleitung in das Portal “AntOn” für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Die Online-Bewerbung ist per se selbsterklärend: man klickt sich durch die Formulare durch, macht die notwendigen Angaben und erhält am Ende eine Seite als Zulassungsantrag zum ausdrucken und unterschreiben.

Anschließend erfolgt die postalische Bewerbung, bei der die Unterlagen an die Stiftung für Hochschulzulassung geschickt werden.

Dafür braucht man

  • den eigenhändig unterschriebenen Zulassungsantrag im Original,
  • die amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung sowie
  • die amtlich beglaubtigten Nachweise für die Kriterien, die in der Online-Bewerbung angegeben wurden.

Empfehlung

Etwas mehr Geld in die Hand nehmen und die Unterlagen als Einwurf-Einschreiben versenden – so lässt sich nachvollziehen, ob und wann diese angekommen sind.

Koordinierungsphase und Platzvergabe

Während der Koordinierungsphase erfolgt die Erstellung der Ranglisten für die jeweiligen Quoten. Als Bewerber hat man hier die Möglichkeit, Bewerbungen zu priorisieren – das ist insbesondere dann von Belang, wenn man mehrere Bewerbungen abgegeben hat.

Im Verlauf der Koordinierungsphase erfolgt letztendlich auch nach und nach die Bereitstellung der Zulassungsbescheide in den einzelnen Quoten.

Niedriger priorisierte Bewerbungen scheiden innerhalb kurzer Zeit aus dem Bewerbungsverfahren aus, wenn eine Zulassungsmöglichkeit für eine höher priorisierte Bewerbung vorliegt. Bei nur einer Zulassungsmöglichkeit wird automatisch ein Zulassungsbescheid erstellt.

Die Hauptquoten

Der “Hauptanteil” der Studienplätze wird über – Nomen est omen – die drei Hauptquoten vergeben. Diese umfasst alle Studienplätze, die abzüglich der Plätze der Vorabquoten vergeben werden.

Unterschieden werden hierbei

  • die Abiturbestenquote (ABQ),
  • das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und
  • die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ).

In jeder dieser drei Hauptgruppen sind unterschiedliche Kriterien für die “Punktevergabe” und damit die Ranglistenerstellung maßgeblich.

Innerhalb des AdH und der ZEQ besteht zudem die Möglichkeit Untergruppen zu bilden, die die jeweilige Hauptquote aufteilen und jeweils verschiedene Kriterien unterschiedlich stark gewichten.

Abiturbestenquote (ABQ)

Man braucht ein 1,0er-Abitur, um Medizin zu studieren!

Dieses Mantra, was schon fast eine Binsenweisheit ist (und trotzdem nicht absolut korrekt ist), hängt unmittelbar mit der Abiturbestenquote zusammen.

Hier gibt es für die Punktevergabe und die Ranglistenbilden nur ein maßgebliches Kriterium: die Punktzahl auf dem Abiturzeugnis.

Und ja, um in dieser Quote einen Platz zu ergattern, muss man tatsächlich nicht nur die “1” vor dem Komma haben, sondern in aller Regel auch die “0” dahinter. Über die ABQ werden insgesamt 30 % der Studienplätze vergeben.

Es werden hier zunächst Ranglisten nach den einzelnen Bundesländern gebildet, die dann zu einer “Bundesliste” zusammengefasst werden – hier werden auch etwaige Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern ausgeglichen.

“Eine 1,0 ist nicht gleich eine 1,0”

Durch den Bundesländerausgleich kann es durchaus schon zu Unterschieden kommen, maßgeblich ist aber am Ende die jeweilige Punktzahl des Abiturzeugnisses (im 900er-System). Ein 1,0er-Abitur mit 900 Punkten wird entsprechend besser gewertet, als eine “schlechte” 1,0 mit 823 Punkten.

So kann es durchaus auch vorkommen, dass man trotz 1,0 keinen Platz in der Abiturbestenquote erhält.

Ferner greifen bei Punktgleichheit hier nachrangige Kriterien. Dies sind Kriterien, die in der jeweiligen Quote nicht regulär berücksichtigt werden, aber hier zur Erstellung einer eindeutigen Rangliste herangezogen werden – dies betrifft vor allem Freiwilligendienste.

Kurz & knackig – Abiturbestenquote

  • 30 % der Studienplätze
  • Abiturpunktzahl als maßgebliches Kriterium
  • Berücksichtigung von Diensten als nachrangiges Kriterium

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Die größte Quoten bildet das Auswahlverfahren der Hochschulen – 60 % der Studienplätze werden hierüber vergeben.

Im AdH werden sowohl notenabhängige Kriterien – d.h. die Abiturpunktzahl – wie auch notenunabhängige Kriterien berücksichtigt.

Die Gewichtung und die einzelnen notenunabhängigen Kriterien legen die einzelnen Hochschulen dabei selbst fest, sodass hier durchaus erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Universitäten entstehen können.

Im Falle der Humanmedizin müssen mindestens zwei notenunabhängige Kriterien signifikant gewichtet werden, eines dieser Kriterien muss ein fachspezifischer Studieneignungstest (wie der TMS oder der HAM-Nat) sein.

Sowohl für notenabhängige wie unabhängige Kriterien werden Punkte vergeben – insgesamt sind 100 Punkte maximal erreichbar, die Punktzahlen der Kriterien können auch in den jeweiligen Unterquoten variieren.

Was bedeutet das für die Zulassungschancen?

Es scheint auf den ersten Blick etwas kurios:

“Ein 1,0er-Abitur allein sichert keinen Platz im Rahmen des AdH”

und

“Auch ohne 1,0er-Abitur kann man im AdH einen Platz erhalten.

Letztendlich sind die Kriterien hier meist so angelegt, dass eine volle Punktzahl im Kriterium “Note des Abiturs” alleine nicht ausreicht, um einen Platz zu erhalten.

Gleichermaßen kann man mit weniger Punkten in diesem Kriterium – also einem schlechteren Abitur – durch Punkte in anderen Kriterien (z.B. TMS, abgeleisteter Dienst) auf insgesamt mehr Punkte erhalten und einen der Plätze ergattern.

Man muss allerdings auch feststellen: die Abiturpunktzahl ist hier trotz allem eine maßgebliches Kriterium – und realistische Chancen setzen auch hier ein Abitur im oberen 1,x-er-Bereich voraus.

Wofür gibt es Punkte? Dazu mehr weiter unten!

Kurz & knackig – Auswahlverfahren der Hochschulen

  • 60 % der Studienplätze
  • Abiturpunktzahl + mind. zwei notenunabhängige Kriterien mit signifikanter Gewichtung
  • fachspezifische Studieneignungstests müssen ein signifikant gewichtetes Kriterium sein
  • Ranglistenbildung durch Punktevergabe in den verschiedenen Kriterien, max. 100 Punkte erreichbar

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

Die Zusätzliche Eignungsquote ist mit 10 % der Studienplätze die kleinste der Hauptquoten – und meist das letzte Ave Maria derjenigen, die nicht mit einem exzellenten Abitur glänzen konnten.

In der Zusätzlichen Eignungsquote werden ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien – zum Beispiel fachspezifische Studieneignungstests, abgeleistete Dienste, Preise in bestimmten Wettbewerben, Berufsausbildung und Berufserfahrung oder Interviewergebnisse – berücksichtigt.

Die Abiturpunktzahl spielt hier keine Rolle.

Analog zum Auswahlverfahren der Hochschulen werden hier für die von der jeweiligen Hochschule festgelegten Kriterien Punkte vergeben, es sind ebenfalls insgesamt 100 Punkte erreichbar.

Einfach ist es allerdings auf keinen Fall, hier einen Platz zu ergattern – es werden nur wenige Plätze über die ZEQ vergeben, und man konkurriert (da dies die letzte Hauptquote im Vergabeverfahren ist) mit allen anderen Bewerbern, die noch keinen Platz haben.

Ein fachspezifischer Studieneignungstest spielt hier in jedem Fall eine Rolle und macht oft den Großteil der erreichbaren Punkte aus.

Kurz & knackig – Zusätzliche Eignungsquote

  • 10 % der Studienplätze
  • nur notenunabhängige Kriterien, stets Berücksichtung fachspezifischer Studieneignungstests
  • Ranglistenbildung durch Punktevergabe in den verschiedenen Kriterien, max. 100 Punkte erreichbar

Einfluss von Studieneignungstests

Wie schon aus den Beschreibungen von AdH und ZEQ deutlich wird: Studieneignungstests haben einen erheblichen Einfluss auf das Vergabeverfahren – bei 70 % der Studienplätze in den Hauptquoten und in einigen Vorabquoten sind sie maßgebliches Kriterium.

Im Wesentlichen spielen hierbei zwei Tests eine Rolle: der Test für medizinische Studiengänge (TMS) und der Hamburger Naturwissenschaftstest (HAM-Nat).

Bis auf die Universitäten Hamburg, Greifswald und Magdeburg – welche den HAM-Nat verwenden – wird nur der TMS berücksichtigt und ist daher der “größere” der beiden Tests.

Wie auf den TMS vorbereiten?

Empfehlungen hierfür und meinen Erfahrungsbericht findet ihr in diesem Beitrag:

Eigentlich kann man die Empfehlung hinsichtlich des TMS simpel zusammenfassen

  • jeder mit einem 1,0er-Abitur sollte den TMS machen und
  • jeder, der kein 1,0er-Abitur hat, muss de facto den TMS machen.

“Punkte sammeln”

In zwei der drei Hauptquoten – eben dem AdH und der ZEQ – spielt das Punkte sammeln, um einen der vorderen Plätze der Rangliste zu ergattern, eine erhebliche Rolle. Dafür gibt es unterschiedliche Varianten

Abitur

Auch wenn ich mich entschieden gegen die Behauptung wehre, dass man ein 1,0er-Abitur fürs Medizinstudium braucht – einfach, weil es faktisch falsch ist – muss man feststellen: für die Abiturbestenquote ist ein 1,0er-Abitur de facto Pflicht – im Auswahlverfahren der Hochschulen entfällt ein meist großer Teil der Punkte auf dieses Kriterium.

Die Abiturpunktzahl spielt auch im AdH eine große Rolle und ein sehr gutes Abitur ist hier die erste Möglichkeit, viele Punkte zu sammeln. In der ZEQ ist dieses Kriterium dafür ohne Belang.

Studieneignungstests – TMS & Co.

Die zweite, große Möglichkeit zum Punktesammeln bieten die Studieneignungstests wie der TMS – auch hier gilt, sowohl in AdH als auch ZEQ, dass die vergebene Punktzahl, wie bei der Abiturpunktzahl, mit dem Erreichen Testwert im jeweiligen Test abhängt.

Ein möglichst guter TMS kann ebenfalls viele Punkte bringen und ggf. eine weniger gute Abiturpunktzahl (die trotz allem im 1,x-er Bereich liegen muss) ausgleichen.

Deshalb nochmal die Empfehlung: machen! Verschlechtern kann man sich nicht – durch Nichtteilnahme verschenkt man aber sicher wertvolle Punkte.

Anerkannte Dienste

Das umfasst letztendlich zwei große Gruppen: einmal die Freiwilligendienste, einmal das ehrenamtliche Engagement.

Hinsichtlich der Freiwilligendienste muss dieser mindestens 11 Monate abgeleistet worden sein und im fachlich einschlägigen Bereich – z.B. durch ein FSJ im Rettungsdienst – stattgefunden haben, um mit Punkten im AdH oder der ZEQ berücksichtigt zu werden.

Ein mindestens sechs Monate abgeleisteter Freiwilligendienst zählt – unabhägig vom Bereich – nur als nachrangiges Kriterium.

Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine fachlich einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens zweijähriger Dauer mit Punkten honoriert zu bekommen.

Berufsausbildung & Berufserfahrung

Auch einschlägige Berufsausbildungen können wie entsprechende Erfahrungen in dem Beruf in AdH und ZEQ mit Punkten bedacht sein – so zum Beispiel die Notfallsanitäterausbildung.

Berufserfahrung wird nur im jeweiligen Ausbildungsberuf anerkannt, und erst dann, wenn diese für mindestens ein Jahr erfolgte.

Preise in Wettbewerben

Teilweise werden auch Preise auf Bundes- und internationaler Ebene in diversen Bildungswettbewerben wie “Jugend forscht” mit Punkten berücksichtigt.

Auswahlgespräche

Eine eher selten genutzte Möglichkeit zur Bewerberauswahl sind die Auswahlgespräche – lediglich die TU Dresden am Standort Chemnitz und die Universität Greifswald nutzen diese.

Hierbei werden Punkte für ein Interview – ähnlich eines Vorstellungsgesprächs – mit dem Bewerber vergeben.

Die Vorabquoten

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Ein Teil der Studienplätze wird vor den eigentlichen Hauptquoten vergeben – daher der Name “Vorabquoten”.

Diese Quoten sind typischerweise recht klein und für bestimmte “Zielgruppen” vorgesehen. Dazu zählen

  • Ausländer
  • Zweitstudienbewerber,
  • Härtefälle,
  • Landarzt- und ÖDG-Quoten.

Teilweise werden auch beruflich Qualfizierte über Vorabquoten zugelassen.

Koordiniertes Nachrücken

Nach eigentlichen Abschluss der Koordinierungsphase und der Abarbeitung der Vorabquoten und Hauptquoten besteht die Möglichkeit des koordinierten Nachrückens.

Einfach ausgedrückt: es handelt sich um eine “Restplatzvergabe”, falls nicht alle Studienplätze besetzt werden konnten. Die Ranglisten der Hauptquoten werden entsprechend weiter abgearbeitet.

Die Teilnahme am koordinierten Nachrücken muss nochmals online beantragt werden.

Teilstudienplätze

Einen Sonderfall nehmen Teilstudienplätze ein – diese werden nach Abschluss des koordinierten Nachrückens an wenigen Universitäten (Marburg und Göttingen) angeboten, wenn einem Bewerber kein regulärer Vollstudienplatz angeboten werden kann (und er dem Teilstudienplatz zustimmt).

Die Zulassung beschränkt sich hier lediglich auf den vorklinischen Abschnitt des Studiums bis zur ersten ärztlichen Prüfung – danach erfolgt die Exmatrikulation.

Teilstudienplatz-Studierende müssen sich weiterhin um einen regulären Vollstudienplatz bewerben.

Mögliche Alternativen

Trotz unterschiedlicher Möglichkeiten muss man einfach festhalten: viele Bewerber werden im Auswahl- und Vergabeverfahren schlichtweg leer ausgehen.

Daher ist es auch legitim, offen über Alternativen nachzudenken.

Studium über die Bundeswehr

Die Bundeswehr braucht ebenfalls Ärzte – und lässt diese an zivilen Universitäten (auch als Vorabquote gerechnet) mit vollem Gehalt studieren. Man durchläuft hier ein bundeswehreigenes Assessment-Center, um einen der Plätze als Sanitätsoffizieranwärter (SanOA) zu erhalten.

Allerdings ist auch dieses Auswahlverfahren keineswegs geschenkt und auch hier wird stark “selektiert”. Man muss sich zudem bewusst sein, dass man eine lange Verpflichtungszeit (derzeit 17 Jahre) eingehen muss, um einen der Plätze zu erhalten.

Man ist ferner immer in erster Linie Soldat mit den entsprechenden Verpflichtungen – allzu große Wahlmöglichkeiten hat man hier bisweilen nicht.

Landarzt- und ÖGD-Quoten

Einige Bundesländer haben für die Allgemeinmedizin in unterversorgten ländlichen Gebieten sowie für den öffentlichen Gesundheitsdienst eigene Vorabquoten mit eigenen Auswahlverfahren geschaffen. Oftmals spielt auch hier das TMS-Ergebnis eine erhebliche Rolle.

Ziel ist es, den Ärztemangel in besonders davon bedrohten Bereichen zu verhindern – die Bewerber erhalten einen Studienplatz im Gegenzug für die Verpflichtung, eine bestimmte Fachrichtung zu wählen und sich in bestimmten Gebieten niederzulassen bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein.

Studium an Privatuniversitäten

Die Schwierigkeit des Staates, neue, teure Medizinstudienplätze zu schaffen haben sich mittlerweile eine Handvoll Privatuniversitäten zu Nutze gemacht und füllen bieten zusätzliche Medizinstudienplätze an.

Die Privatuniversitäten nehmen nicht am regulären Auswahlverfahren teil, sondern führen grundsätzlich eigene Auswahlverfahren durch – das kommt oft denjenigen zu Gute, die weder überragendes Abitur, noch überragenden TMS vorweisen können.

Das Studium an diesen ist allerdings kostenpflichtig und die Kosten liegen deutlich über den sonst üblichen Semesterbeiträgen bei öffentlichen Hochschulen – mehrere zehntausend Euro für das komplette Studium sind üblich. Die Privatuniversitäten bieten hier üblicherweise Finanzierungsmodelle an.

Studium im Ausland

Hier sei vor allem Österreich genannt, wo alleine das MedAT-Ergebnis darüber entscheidet, wer einen Studienplatz erhält.

Ferner wird auch an einigen ungarischen Universitäten das Medizinstudium in deutscher Sprache angeboten – ebenfalls mit hochschuleigenen Auswahlverfahren. Hier muss allerdings beachtet werden, dass teilweise immense Studiengebühren anfallen können.

Zulassung als beruflich Qualifizierter

Letztendlich war dies der Weg, den ich gewählt habe:

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Bundeswehr (2022): Ärztin / Arzt (m/w/d) in der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere, abgerufen unter https://www.bundeswehrkarriere.de/truppenarzt-offizier/137708 am 17.08.2022

hochschulstart.de (2022): Beruflich Qualifizierte, abgerufen unter https://hochschulstart.de/informieren-planen/was-wo-und-wie/beruflich-qualifizierte am 17.08.2022

hochschulstart.de (2022): Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), Stand 22.04.2022, abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/adh/index.html am 17.08.2022

hochschulstart.de (2022): Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), Stand 21.04.2022, abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/zeq/index.html am 17.08.2022

hochschulstart.de (2022): Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, Stand 04/2022, abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/hilfe/index.html am 17.08.2022

hochschulstart.de (2020): Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens (ZV)
zum Wintersemester 2020/21
, Stand 20.11.2020, abgerufen unter https://hochschulstart.de/fileadmin/media/dosv/nc/ws20-21/nc-humanmedizin_20-21.pdf am 17.08.2022

SaniOnTheRoad (2022): Der “Medizinertest” (TMS), abgerufen unter https://saniontheroad.com/der-medizinertest-tms/ am 17.08.2022

SaniOnTheRoad (2022): Mein Weg ins Medizinstudium, abgerufen unter https://saniontheroad.com/mein-weg-ins-medizinstudium/ am 17.08.2022

SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 22: Freiwilligendienste im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-22/ am 17.08.2022

SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 20: Ein Blick auf das Ehrenamt, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-20/ am 17.08.2022

SaniOnTheRoad (2020): “Kleines 1×1 des Rettungsdienstes” – Teil 8: Notfallsanitäterausbildung im Detail, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-8/ am 17.08.2022

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Über SaniOnTheRoad

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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


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