1.4 Straf- und zivilrechtliche Grundlagen

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Rechtliche Regelungen beeinflussen das Tun und Lassen im Rettungsdienst in einem erheblichen Maße. Zum einen dienen Gesetze dem Schutz der Patienten – zum anderen aber auch dem Schutz des Rettungsdienstpersonals.

Im Bereich des Strafrechts spielen die Straftatbestände – Handlungen, die die Gesetzgebung unter Strafe gestellt hat – die Hauptrolle. Rettungsdienstlich relevant sind hier vor allem die Aussetzung Hilfloser, die Körperverletzung und die Verschwiegenheitspflicht.

Der rechtfertigende Notstand gestattet, “zu tun, was man eigentlich nicht tun soll” – und spielt im Rettungsdienst seit Anbeginn der Zeit eine große Rolle.

Im Bereich des Zivilrechts bilden die Gesetze zum Patientenschutz eine Basis für viele Dinge, die im Rettungsdienst und der Medizin “nebenbei” laufen – darunter Aufklärung, Einwilligung und die Dokumentation.

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1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland

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Der Rettungsdienst nimmt sowohl Aufgaben in der Versorgung von Notfall- wie auch Nicht-Notfallpatienten war. Die Anzahl der beteiligten Organisationen ist doch recht groß, die Organisation und der Aufbau des deutschen Rettungsdienstes ebenso komplex.

Rechtliche Grundlagen sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene bestimmten den Aufbau und die Arbeit des Rettungsdienstes. Hierbei tritt meist die Kreisverwaltung oder das Landratsamt als Träger auf, eine Leitstelle koordiniert den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich.

Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden sich auch Qualifikationen, eingesetzte Fahrzeuge und Rettungsstrategien.

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