Lernziele
Nach diesem Beitrag kennst Du
- die Definition eines MANV und dessen Kennzeichen,
- Rechtsgrundlagen in Bezug auf einem MANV und Zuständigkeiten,
- die Abschnittsleitung Gesundheit sowie Einheiten des medizinischen Katastrophenschutzes,
- die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Absicherung,
- Sichtung, Vorsichtung, Sichtungskategorien und die Vorsichtungsalgorithmen PRIOR und mSTaRT,
- die Raumordnung beim MANV,
- die Grundlagen der Führungsstruktur,
- die Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels.
Abstract
MANV- oder MANE-Lagen sind im Rettungsdienst seltene, aber hochgradig anspruchsvolle Situationen. Die Vielzahl von Verletzen, Erkrankten oder auch unverletzt Betroffenen macht eine individualmedizinische Versorgung unmöglich, an deren Stelle tritt eine katastrophenmedizinische Basisversorgung.
Die Sichtung als Festlegung der Behandlungspriorität ist unumgänglich, es müssen im Rettungsdienst unübliche Führungsstrukturen aufgebaut und der Raum geordnet werden.
Zwangsläufig kommt man mit anderen Akteuren der Gefahrenabwehr, Führungskräften und Einheiten des Katastrophenschutzes in Berührung.
Insbesondere das ersteintreffende Rettungsmittel übt primär eine Führungsfunktion aus, wodurch sich der Tätigkeitsschwerpunkt in der Einsatzabarbeitung deutlich verschiebt.
Wiederholung: BOS-Funk
Wie in allen anderen Funkanwendungen gilt auch im BOS-Funk – digital wie analog – es erfolgt zunächst ein Einleitungsruf, mit dem die angesprochene Stelle gerufen wird.
Grundsätzlich besteht dieser aus
- Rufname der gerufenen Funkstelle
- Betriebswort „VON“
- eigener Rufname
- Betriebswort „KOMMEN“
„Leitstelle Musterstadt von Rotkreuz Musterstadt 1/83-1, kommen.“
Die Bestätigung erfolgt mittels
- Betriebswort „HIER“
- Rufname der gerufenen Funkstelle
- Betriebswort „KOMMEN“
„Hier Leitstelle Musterstadt, kommen.“
Anschließend kann die Nachricht übermittelt werden. Auch hier gilt wieder die Reihenfolge
- Betriebswort „HIER“
- eigener Rufname
- Nachricht
- Betriebswort „KOMMEN“
Siehe auch Kapitel 1.8
Wiederholung: GAMS und Gefahrenmatrix
GAMS ist ein Schema zur Gefahrenerkennung im „Erstangriff“, speziell bei Gefahrgutunfällen. Es beinhaltet die Anteile
- Gefahr erkennen,
- Absichern,
- Menschenrettung (unter Beachtung des Eigenschutzes) und
- Spezialkräfte nachfordern.
Für die weitergehende Identifizierung von Gefahren und Planung von Schutz- und Abwehrmaßnahmen hat sich die 4A-1C-4E-Gefahrenmatrix bewährt:
- Atemgifte,
- Ausbreitung,
- Angstreaktion (Massenpanik, unangemessenes Verhalten),
- Atomare Gefahren,
- Chemische Stoffe,
- Explosion,
- Einsturz/Absturz,
- Elektrizität und
- Erkrankung/Infektion/Verletzung/Vergiftung.
Siehe auch Kapitel 1.10
Einleitung
Vor besondere Herausforderungen wird der Regelrettungsdienst und der medizinische Katastrophenschutz beim Massenanfall von Verletzen (MANV) gestellt – liegen Erkrankungen anstelle von Verletzungen vor, wird auch vom Massenanfall an Erkrankten (MANE) gesprochen, oder ganz allgemein von einer rettungsdienstlichen Großschadenslage.
„Ein Massenanfall von Verletzten ist ein akut aufgetretenes Ereignis, welches eine Vielzahl an zu versorgenden Personen zur Folge hat, wobei die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes überschritten werden und katastrophenmedizinische Führungs- und Behandlungsstrategien zu tragen kommen.“
– SaniOnTheRoad, „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 23
Ein MANV stellt eine überaus komplexe Lage dar, welche mit häufig mit besonderen Gefahrenlagen, besonderen Strukturen und einer sehr engen Zusammenarbeit mit anderen Akteuren an der Einsatzstelle einhergeht.
Prioritätensetzung und Vorgehen unterscheiden sich in der Anfangsphase massiv von der üblichen rettungsdienstlichen Patientenversorgung. Wie auch sonst im Rettungsdienst und Katastrophenschutz üblich, sind die gesetzlichen Grundlagen landesrechtlich geregelt und werden durch lokale Alarm- und Einsatzpläne ergänzt.
Eine allumfassende Betrachtung des Themas würde viel zu umfangreich werden und wäre auch dem Ziel, ein Grundlagenwissen für Rettungssanitäter zu vermitteln, letztendlich nicht zuträglich. Wir betrachten demnach die Grundeigenschaften und Strukturen beim MANV und die Dinge, in denen es in den ersten Minuten – bis weitere und/oder höherqualifizierte Kräfte eintreffen.
MANV – Kennzeichen und Situationen
Ein MANV (oder auch ein MANE) kann in vielen Facetten auftreten – einige Situationen gehen aus dem rettungsdienstlichen Alltagsgeschäft hervor, andere stellen an sich bereits eine Sondersituation dar.
Im rettungsdienstlichen Alltag sind typische MANV-Situationen vor allem Verkehrsunfälle und Brände – aber auch Schlägereien und Arbeitsunfälle zählen dazu. Gefahrstoffeinsätze – insbesondere solche mit Intoxikationsgefahr – bergen grundsätzlich ein MANV-Potential als Sondersituation, ebenso Terror- und Amoklagen oder eine Massenpanik.
Auch Erkrankungen sollten als Ursache nicht außer Acht gelassen werden, gerade, wenn eine hohe Infektiösität und eine kurze Inkubationszeit vorliegt – Norovirus-Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen können durchaus zu einem Massenanfall an Erkrankten führen.
Ein MANV ist typischerweise ein Einzelereignis – davon abzugrenzen sind Spitzenbelastungen in der Fläche (z.B. Silvester, Pandemielagen).
Typische Kennzeichen – Grundsituation eines MANV
Maßgeblich für einen MANV ist vor allem die initiale Ressourcenknappheit an Personal und Material: die Anzahl der Patienten und zu betreuenden Personen übersteigt die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes.
Die Diskrepanz zwischen der Regelvorhaltung und den erforderlichen Mitteln zur Abarbeitung des Einsatzes ist das ausschlaggebende Kriterium für die Definition als MANV.
Die Notwendigkeit, sofort und kurzfristig verfügbare Ressourcen sinnvoll einzusetzen, erfordert eine Priorisierung der Behandlungsnotwendigkeit – dies ist die Sichtung. Die Sichtung an sich ist eine ärztliche Aufgabe, welche i.d.R. vom ersteintreffenden Notarzt oder dem leitenden Notarzt als reguläre Führungskraft durchgeführt wird. Nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal ist auf eine Vorsichtung beschränkt.
Der Aufbau einer sonst im Rettungsdienst unüblichen Führungsstruktur ergibt sich aus der Komplexität der Lage einerseits, durch die Anzahl an eingesetzten Rettungsmitteln, auch als überörtliche Hilfeleistung, und die Beteiligung anderer BOS (Feuerwehr, Polizei, THW…) andererseits.
Es ergibt sich zudem ein gänzlich anderes medizinisches Vorgehen, welches im Rettungsdienst unüblich ist. Anstelle einer bestmöglichen, leitliniengerechten Individualversorgung eines jeden Patienten tritt eine Basisversorgung der Katastrophenmedizin, welche sich auf die lebensrettende Sofortmaßnahmen möglichst vieler Patienten stützt.
Eine individualmedizinische Versorgung nach rettungsdienstlichen Standard (2-zu-1- oder 4-zu-1-Betreuung) ist erst im Verlauf bei ausreichenden Kräften möglich.
Prüfungsrelevant
- MANV: akut aufgetretenes Einzelereignis mit einer Vielzahl von Betroffenen, die die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes vor Ort überschreitet
- Bei einem MANV ist der Aufbau von Führungsstrukturen, eine Raumordnung und Festlegung der Behandlungspriorität (Sichtung) unumgänglich
Rechtsgrundlagen
„Der Rettungsdienst stellt die professionelle, dauerhaft verfügbare Versorgung von Notfallpatienten im präklinischen Umfeld sicher.“
– SaniOnTheRoad, rettsan-kompakt, 1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland
Die Versorgung von Notfallpatienten fällt grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Regelrettungsdienstes – dementsprechend bilden auch hier Landesrettungsdienstgesetze und Landesrettungsdienstpläne die primären Rechtsgrundlagen.
Je nach Ausmaß der Schadenslage greifen zusätzlich andere rechtliche Regelungen: allen voran die Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetze.
Diese regeln unter anderem, wer die Einsatzleitung übernimmt und welche Befugnisse die Einsatzleitung innehat.
In Bezug auf die Einsatzleitung und die Führung im Einsatz regeln zusätzlich die Dienstvorschrift 100 (DV 100) sowie die Führungsdienst-Richtlinie (FüRi) Zuständigkeiten, Aufgaben und Gliederung der Einsatzleitung, Führungsvorgang und -mittel sowie Kennzeichnung von Führungskräften. DV 100 und Führungsdienst-Richtlinie sind ebenfalls auf Landesebene geregelt und unterscheiden sich, je nach Bundesland, in einigen Punkten.
In einigen Bundesländern (z.B. Hessen, NRW) existieren darüber hinaus landesrechtliche oder organisationsinterne Vorschriften für den Sanitätseinsatz im Katastrophenschutz (DV 400).
Zudem greifen auch lokale Regelungen – entweder in Form von Standardarbeitsanweisungen (SAA/SOPs), Dienstanweisungen oder in Form von Alarm- und Einsatzplänen (AEP).
In Alarm- und Einsatzplänen werden für den Gesundheitsbereich (AEP Gesundheit) verschiedene Alarmstufen in Bezug auf die im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt verfügbaren Rettungsmittel, zu ergreifende Maßnahmen (zum Beispiel die Alarmierung von Führungskräften oder Schnelleinsatzgruppen), aber auch die Bestellung von Führungskräften festgelegt.
Zum Teil gibt es hierbei auf Landesebene Vorlagen in Form von Rahmenalarm- und Einsatzplänen (z.B. in Rheinland-Pfalz), welche auch weitere Zuständigkeiten klären – so zum Beispiel die Übernahme der kommissarischen Einsatzleitung.
Prüfungsrelevant
- Rechtsgrundlage bilden Landesrettungsdienstgesetze, -pläne sowie landesrechtliche Dienstvorschriften.
Praxisrelevant
Auch andere Vorschriften können das Vorgehen beim MANV regeln, wie beispielsweise lokale Alarm- und Einsatzpläne – diese sollten inhaltlich bekannt sein.
Einheiten des medizinischen Katastrophenschutzes
Entsprechend der landesrechtlichen Grundlagen sieht die praktische Umsetzung des medizinischen Katastrophenschutzes ebenfalls sehr unterschiedlich aus.
Hierbei können
- der Sanitätszug,
- die Einsatzeinheit und
- Schnelleinsatzgruppen (SEGen)
als Basiseinheit fungieren. In aller Regel sind die Basiseinheiten modular aufgebaut und können, je nach Lage, durch weitere Einsatzkräfte ergänzt werden.
Nice to know
Die Personalstärke von taktischen Einheiten wird üblicherweise „codiert“ angegeben; hierfür werden die Anzahl der Führer, der Unterführer, der Helfer sowie die Gesamtstärke angegeben – die Reihenfolge ist festgelegt.
- Zahl: Anzahl der Führer – Verbandsführer, Zugführer, Ärzte
- Zahl: Anzahl der Unterführer – Gruppenführer, Staffelführer, Führer selbstständiger Trupps
- Zahl: Anzahl der Helfer
- Zahl: Gesamtanzahl der Kräfte (= Summe aus 1. – 3.), die Zahl wird üblicherweise unterstrichen.
Die Darstellung erfolgt in Form (Führer/Unterführer/Helfer/Gesamt). Am Beispiel einer Einheit mit einer Stärke von 1/1/6/8 ergibt sich die Stärkemeldung „eins – eins – sechs – Gesamt acht“.
Abschnittsleitung Gesundheit, Leitender Notarzt und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Die Abschnittsleitung Gesundheit (auch: Sanitätseinsatzleitung) bildet die Führung für alle Kräfte der „weißen Schiene“, d.h. Kräfte des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes wie auch eingesetzte Kräfte des Regelrettungsdienstes.
Sie ist typischerweise unmittelbar der (Gesamt)Einsatzleitung nachgeordnet.
Die Abschnittsleitung Gesundheit wird aus Leitendem Notarzt (LNA) und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL, OLRD) gebildet und ggf. durch weitere Kräfte zur Führungsunterstützung ergänzt (z.B. SEG-Führung, Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung).
Der Leitende Notarzt (LNA) ist ein Notarzt mit entsprechender Zusatzausbildung und bildet die medizinische Leitung des Abschnitts Gesundheit. Er ist für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Koordinierung bzw. Durchführung der Sichtung, das Festlegen von Behandlungsprioritäten und die fachliche Auswahl der Zielkrankenhäuser zuständig.
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL, OLRD) ist eine Person mit rettungsdienstlicher Ausbildung, Einsatzerfahrung und entsprechender Führungsqualifikation im Katastrophenschutz; er stellt die organisatorisch-einsatztaktische Leitung des Abschnitts Gesundheit sicher. Er legt die Raumordnung nach Rücksprache mit der Einsatzleitung fest, koordiniert Rettungsmittel an der Einsatzstelle nach Rücksprache mit dem LNA und koordiniert den Abtransport und die Registrierung von Erkrankten, Verletzen und zu betreuenden Personen.
Prüfungsrelevant
- LNA und OrgL bilden die Abschnittsleitung Gesundheit
- LNA: Notarzt mit entsprechender Zusatzausbildung und bildet die medizinische Leitung des Abschnitts Gesundheit
- OrgL: Person mit rettungsdienstlicher Ausbildung, Einsatzerfahrung und entsprechender Führungsqualifikation im Katastrophenschutz; er stellt die organisatorisch-einsatztaktische Leitung des Abschnitts Gesundheit sicher.
Praxisrelevant
LNA und OrgL sind für Kräfte des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie des Rettungsdienstes die primär verantwortlichen Führungskräfte.
Schnelleinsatzgruppen (SEGen)
Häufigste Basiseinheit sind Schnelleinsatzgruppen unterschiedlicher Fachbereiche, die – Nomen est omen – in Gruppenstärke.
Schnelleinsatzgruppen sind dislozierte Einheiten mit kurzer Vorlaufzeit (i.d.R. 15 – 30 Minuten), die grundsätzlich modular aufgebaut sind und sich gegenseitig ergänzen. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Alarmierung leichter an den Bedarf angepasst werden kann, eine „Überalarmierung“ kann vermieden werden.
Häufig ist eine Aufteilung entsprechend der einzelnen Fachbereiche, d.h.
- SEG-Führung,
- SEG-Sanitätsdienst,
- SEG-Betreuungsdienst,
- SEG-Verpflegungsdienst,
wobei Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst in Gruppenstärke gestellt werden, die SEG-Führung in Truppstärke (Führungstrupp).
In Rheinland-Pfalz erfolgt nach dem HiK-Konzept 3.0 eine weitere Unterteilung, die Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes werden weiter differenziert, die einzelnen Fachbereiche werden in Katastrophenschutzmodule gegliedert. So ergibt sich eine Einteilung von
- Katastrophenschutzmodul Führung (1/1/2/4), welches für die Koordination der einzelnen Module und die Unterstützung der Abschnittsleitung Gesundheit zuständig ist
- Katastrophenschutzmodul Sanitätsdienst mit den Schnelleinsatzgruppen Behandlung (0/1/11/12) und Transport (1/1/6/8), welche für den Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes (BHP 15) sowie den Patiententransport zuständig sind
- Katastrophenschutzmodul Betreuungsdienst mit den Schnelleinsatzgruppen Unterkunft (0/1/5/6) und soziale Betreuung (0/1/5/6), welche für den Aufbau und Betrieb von Notunterkünften, die Betreuung von unverletzt Betroffenen und ggf. Leichtverletzten zuständig sind und
- Katastrophenschutzmodul Verpflegungsdienst (0/1/8/9), welches für die Versorgung von Verletzten, Betroffenen, zu betreuenden Personen sowie Einsatzkräften zuständig ist
Sanitätszug
Im Falle des Sanitätszuges bildet Material und Personal in Zugstärke die Grundlage für Einsätze. Ein solches Konzept wird beispielsweise in Hessen angewendet und ist in der DV 400 HE geregelt.
Ein Sanitätszug besteht im Falle Hessens aus
- dem Führungstrupp (1/1/2/4), welcher als Führungseinheit des gesamten Zuges fungiert
- der Schnelleinsatzgruppe Behandlung (SEG-Beh), die aus einer Sanitätsstaffel (1/1/4/6) sowie einem Transporttrupp (0/0/3/3) besteht und für den Betrieb eines Behandlungsplatzes für 25 Patienten eingesetzt wird (BHP 25) sowie
- der Transportgruppe (0/1/11/12), welche für den Betrieb von Patientenablagen und den Patiententransport zuständig ist
Einsatzeinheit
Ähnlich zum Sanitätszug bildet die Einsatzeinheit eine Basiseinheit mit Zugstärke – im Gegensatz zum Sanitätszug sind hier allerdings auch Teileinheiten aus anderen Fachbereichen inkludiert. Das Konzept der Einsatzeinheit wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen angewendet.
Hier besteht die Einsatzeinheit aus
- Führungstrupp (1/1/2/4),
- Sanitätsgruppe (1/1/8/10),
- Betreuungsgruppe (0/4/11/15), Aufgaben entsprechend des Moduls „Betreuungsdienst“ der Schnelleinsatzgruppen und
- Techniktrupp (0/1/3/4), welcher für Aufbau von Zelten, Aufbau und sicheren Betrieb technischer Anlagen (z.B. Stromversorgung, Beleuchtung) und die Unterstützung bei der Patientenversorgung zuständig ist.
Eine dedizierte Transportkomponente ist als „Patiententransportzug für 10 Patienten“ (PT-Z 10) ausgegliedert und stellt eine eigenständige Komponente dar.
Praxisrelevant
Je nach Bundesland unterscheiden sich die eingesetzten Einheiten im Katastrophenschutz erheblich. Es ist unerlässlich, sich mit den lokalen Strukturen vertraut zu machen.
Medizinische Task Force (MTF)
Als Sonderfall (und Ausnahme) der üblichen Regelung, dass der Katastrophenschutz Sache der Bundesländer ist, existiert auf Bundesebene die Medizinische Task Force (MTF), welche sich auf 61 Teileinheiten bundesweit aufteilt.
Die MTF ist eine Zivilschutzeinheit, welche bei großflächigen Schadenslagen mit flächig zerstörter Infrastruktur und erhöhtem Dekontaminationsbedarf eingesetzt wird.
Das Material wird hierbei vom Bund gestellt (und meist zusätzlich in lokale Alarm- und Einsatzpläne mit einbezogen), das Personal rekrutiert sich üblicherweise aus den Katastrophenschutzeinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Eine MTF (23/31/84/138) besteht nach dem Rahmenkonzept aus
- einer Führungsgruppe (5/1/3/9),
- einem Dekontaminationszug für Verletzte (3/5/28/36),
- einer Behandlungsbereitschaft (13/19/34/66),
- einem Logistikzug (2/4/9/15) und
- einer Patiententransportgruppe (0/2/10/12).
Absicherung beim MANV
Der Absicherung der Einsatzstelle kommt insbesondere beim MANV eine große Bedeutung zu. Einerseits, um die Ausbreitung der Gefahren (man denke an die Gefahrenmatrix) zu verhindern, andererseits um eigene Einsatzkräfte und Material sowie Unbeteiligte zu schützen.
Die zur Absicherung verfügbaren Mittel sind auf Rettungsmitteln typischerweise begrenzt, müssen aber dennoch gezielt und vor allem frühzeitig eingesetzt werden.
Bis zum Eintreffen weiterer Kräfte obliegt die Absicherung dem ersteintreffenden Rettungsmittel.
Eine der häufigsten Absicherungssituationen ist die Verkehrsabsicherung, sowohl bei Verkehrsunfällen, als auch bei allen anderen Einsatzstellen, die unmittelbar an öffentlichen Straßen liegen.
Der Umfang der Absicherung hängt hierbei stark von den örtlichen Gegebenheiten ab – es muss wenigstens eine Fahrtrichtung abgesichert werden, bei Durchfahrtsstraßen zwei Fahrtrichtungen und in Kreuzungsbereichen gegebenenfalls auch mehr.
Es gilt:
- eigenes Fahrzeug zur Absicherung nutzen – hierbei sollten alle verfügbaren Einrichtungen genutzt werden (Blaulicht, Warnblinker, Heckwarneinrichtung), bei Dämmerung oder Dunkelheit auch Stand- und ggf. Abblendlicht. Das Fahrzeug ist in ausreichenden Abstand zum Schadensraum zu positionieren; die Ausrichtung sollte sich nach der maximal möglichen Warnwirkung richten. Eine „Schrägparkposition“ ist hier ggf. unvorteilhaft, die Räder werden dennoch maximal nach rechts eingeschlagen und die Feststellbremse betätigt.
- Persönliche Schutzkleidung anlegen!
- Warndreieck aufstellen – andere Fahrtrichtungen sollten mindestens mit einem Warndreieck abgesichert werden. Sofern der RTW über 3,5 t zGM hat, kann auch die Warnleuchte (zusätzlich) genutzt werden.
- Andere Verkehrsteilnehmer nach Möglichkeit mit einbeziehen – auch hier Warndreieck und Warnblinker nutzen.
An- und Abfahrtswege haben frei zu bleiben – das ist einerseits notwendig, um weitere Einsatzkräfte an die Einsatzstelle zu bekommen, andererseits, um einen reibungslosen Abtransport zu gewährleisten. Bedenke: es handelt sich um eine Absicherung, keine Absperrung. Letztere obliegt Polizei und/oder Feuerwehr.
Eine Sicherstellung des Brandschutzes ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das Material ist mit einem 6-kg-ABC-Löscher meist sehr begrenzt, zudem muss eine sachkundige Person hierfür abgestellt werden.
Praxisrelevant
Absicherung: eigenes Fahrzeug zur Absicherung nutzen, PSA anlegen, Warndreieck aufstellen, andere Verkehrsteilnehmer/Personen nach Möglichkeit mit einbeziehen. An- und Abfahrtswege freihalten, Brandschutz nach Bedarf und Möglichkeit sicherstellen.
Sichtung und Vorsichtung
Ein besonderer Aspekt in MANV-Lagen liegt auf der Sichtung.
Die Sichtung (auch Triage) ist die Beurteilung der Verletzungsschwere sowie der vitalen Bedrohung.
Ferner liefert die Sichtung einen Überblick über die Patientenanzahl, die Anzahl und Art notwendiger Rettungsmittel und nachfolgend auch notwendige Klinikplätze.
Prüfungsrelevant
Die Sichtung ist die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität der medizinischen Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.
Hierzu gehören eine standardisierte Zuordnung in die jeweilige Sichtungskategorie, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und die Kennzeichnung Toter.
Sichtung ist ein dynamischer Prozess und erfordert eine regelmäßige Re-Evaluation. Hierbei
werden alle, auch noch nicht vorgesichtete exponierte Personen, gesichtet, gekennzeichnet,
registriert und dokumentiert.
Die Vorsichtung ist eine vorläufige standardisierte medizinische Zustandsbeurteilung, die von Ärztinnen/Ärzten oder hierfür geschulten nichtärztlichen Einsatzkräften durchgeführt wird und der eine ärztliche Sichtung folgt.
Das Ziel der Vorsichtung ist die schnellstmögliche Identifizierung von vital bedrohten Patienten.
Lagebedingt werden Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) durchgeführt, es erfolgen eine
eindeutige Kennzeichnung und der Start der gerichteten Transportkette.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Definitionsgemäß ist die Sichtung eine rein ärztliche Aufgabe – nicht-ärztliches Personal übernimmt eine Vorsichtung nach verschiedenen Algorithmen. Gängig sind hierbei u.a. das mSTaRT-Schema sowie der PRIOR-Algorithmus.
Welche Vorsichtungsalgorithmen anzuwenden sind, wird lokal festgelegt. Für den Rettungsdienst bietet sich insbesondere der PRIOR-Algorithmus an; er ist stark an das im Rettungsdienst übliche xABCDE-Schema angelehnt und daher recht intuitiv.
Sinn und Zweck der Sichtung und Vorsichtung ist vor allem eines:
„Finde die Roten!“
Vorrangiges Ziel ist es, vital bedrohte Patienten zu identifizieren, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen und die Transportpriorität festzulegen.
Im Rahmen der Sichtung findet keine abschließende Behandlung statt – der Fokus liegt auf einer schnellen Beurteilung des Patienten und der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Der Zeitansatz sollte (Maßnahmen eingeschlossen!) eine Minute pro Patient keinesfalls überschreiten.
Typische lebensrettende Sofortmaßnahmen im Rahmen der Vorsichtung sind beispielsweise
- Blutungskontrolle,
- Freimachen und Freihalten der Atemwege und
- Lagerung des Patienten.
Es muss bedacht werden, dass im Zweifelsfall eine Vielzahl von Patienten gesichtet und versorgt werden muss – unnötige Zeitverluste müssen unbedingt vermieden werden.
Sichtungskategorien
(Vor)gesichtete Personen werden in vier Sichtungskategorien eingeteilt, welche die Behandlungspriorität und Verletzungsschwere widerspiegeln. Verstorbene, Ungesichtete sowie unverletzt Betroffene werden weiterhin unterschieden.
Wichtig: die SK IV wird nur auf Anforderung der Einsatzleitung verwendet und niemals im Rahmen einer Vorsichtung – diese Patienten fallen in der Vorsichtung in die SK I.
Prüfungsrelevant
- die Einteilung erfolgt in vier Sichtungskategorien, SK I – III werden im Rahmen der Vorsichtung durch Rettungsdienst vergeben
Raumordnung
Ein MANV erfordert zusätzlich eine räumliche Gliederung der Einsatzstelle, welche man „Ordnung des Raumes“ nennt. Ziel dabei ist es, das Chaos an der Einsatzstelle zu entzerren und die koordinierte Abarbeitung des Einsatzes zu gewährleisten.
Hierfür werden verschiedene Räume definiert, welche unterschiedliche Funktionen haben.
Schadensraum/Schadensgebiet
Der Schadensraum beschreibt den „Ort des Ereignisses“, bei größeren Lagen wird auch von einem Schadensgebiet gesprochen. Der Schadensraum muss nicht gleich mit mit dem Gefahrenbereich und nicht gleich mit dem Absperrbereich sein – der Umfang der Bereiche variiert je nach Lage, bei unbekannten Gefahren empfiehlt sich ein Mindestabstand von 50 Metern, analog zu Gefahrguteinsätzen.
Verletzte, Erkrankte und unverletzt Betroffene sind unter Anwendung der GAMS-Regel aus dem Schadensraum zu verbringen.
Patientenablage
Die Patientenablage bildet die Schnittstelle zwischen der (technischen) Rettung aus dem Schadensraum und der medizinischen Erstversorgung. Sie liegt außerhalb des Gefahrenbereichs und ist erste Anlaufstelle für die Patienten.
Sinn und Zweck einer Patientenablage ist, eine (Vor-)Sichtung möglichst zentral durchführen zu können und die limitierten Ressourcen zur Versorgung optimal nutzen zu können. Eine Patientenablage kann durchaus mit den Mitteln des Regelrettungsdienstes eingerichtet werden.
Die Patientenablage wird nach Möglichkeit als „strukturierte Patientenablage“, d.h. die Patienten werden entsprechend ihrer Sichtungskategorie eingeteilt und versorgt. Die Sicherheit der Patientenablage, die Übersichtlichkeit und vorhandene An- und Abfahrtswege sind Grundkriterien.
Eine Patientenablage muss üblicherweise „geführt“ werden – das bedeutet: eine Einsatzkraft wird für die Führungsfunktion der Patientenablage abgestellt, diese ist für die Organisation der Patientenablage und die Koordinierung der dortigen Patienten verantwortlich. Im Idealfall sollte eine Patientenablage zudem mit einem Arzt besetzt sein.
Behandlungsraum
Üblicherweise nur bei großen Schadenslagen wird ein dedizierter Behandlungsraum eingerichtet – dieser besteht typischerweise aus der Eingangssichtung, dem Behandlungsplatz für eine definierte Patientenanzahl und der Ausgangssicherung.
Eingangs- und Ausgangssichtung dienen explizit der Festlegung von Behandlungs- und Transportpriorität und sind unmittelbar dem eigentlichen Behandlungsplatz angegliedert.
Ein Behandlungsplatz ist personell und materiell für die Behandlung einer bestimmten Anzahl von Patienten ausgelegt – ein BHP 50 kann zwei Durchgänge à 50 Patienten in jeweils einer Stunde pro Durchgang versorgen. Üblicherweise werden Einrichtungen des Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie der psychosozialen Notfallversorgung dem Behandlungsplatz angegliedert.
Ziel ist hierbei eine „Pufferfunktion“, wenn absehbar ist, dass Klinik- und Transportkapazitäten für die Versorgung aller Betroffenen nicht ausreichen.
Bei einem Behandlungsplatz erfolgt grundsätzlich die räumliche Gliederung entsprechend der Sichtungskategorien.
Für den Aufbau eines Behandlungsplatzes sind zwingend Einheiten des Katastrophenschutzes notwendig – hier muss man neben den deutlich längeren Vorlaufzeiten (i.d.R. 15 – 30 Minuten) auch die Zeit für den Aufbau des Behandlungsplatzes unbedingt mit einbeziehen.
Analog zur Patientenablage wird ein Behandlungsplatz geführt.
Rettungsmittelhalteplatz (RMHP)
Der Rettungsmittelhalteplatz („Ladezone“) bildet den Übergang zwischen der Versorgung vor Ort und der Transportorganisation.
Der Rettungsmittelhalteplatz soll über gute Zu- und Abfahrtswege verfügen und in der Nähe der Patientenablage bzw. des Behandlungsplatzes liegen, um Patienten für den Transport aufnehmen zu können.
Ein RMHP muss zwangsläufig ebenfalls geführt werden, um eine Übersicht über die verfügbaren Rettungsmittel zu erhalten – diese fahren primär den RMHP an und werden nur dann an die Einsatzstelle angefordert, wenn dies für den Transport notwendig ist. Die Führung kann vom dort ersteintreffenden Rettungsmittel, oder, falls möglich, auch von der Feuerwehr übernommen werden.
Bereitstellungsraum
Insbesondere bei einer Vielzahl von Rettungsmitteln (man denke an die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen) werden zusätzlich Bereitstellungsräume eingerichtet.
Diese dienen zum Sammeln und Bereithalten von größeren Verbänden im Rahmen der überregionalen Hilfeleistung. Bereitstellungsräume liegen typischerweise in größerem Abstand zum eigentlichen Schadensgebiet, gute An- und Abfahrtsmöglichkeiten und eine Versorgungslogistik spielen hier eine größere Rolle, da Einsatzkräfte durchaus über einen längeren Zeitraum hier verweilen.
Die Einrichtung von Bereitstellungsräumen ist nur dann sinnvoll, wenn nicht alle Rettungsmittel und Einsatzkräfte sinnvoll unmittelbar eingesetzt werden können – Bereitstellungsräume werden ebenfalls geführt.
Prüfungsrelevant
- Schadensraum/Schadensgebiet: „Ort des Ereignisses“
- Patientenablage: Schnittstelle zwischen der (technischen) Rettung aus dem Schadensraum und der medizinischen Erstversorgung, Sammlung, Vorsichtung und Erstversorgung der Patienten
- Behandlungsplatz: Einrichtung zur weitergehenden Patientenversorgung, „Pufferfunktion“, wenn absehbar ist, dass Klinik- und Transportkapazitäten für die Versorgung aller Betroffenen nicht ausreichen.
- Rettungsmittelhalteplatz: Sammelplatz in unmittelbarer Nähe der anderen Räume, Vorbereitung des Abtransports
- Bereitstellungsraum: Platz zum Sammeln und Bereithalten größerer Verbände, meist in größeren Abstand zum Schadensraum
Grundlagen der Führungsstruktur
Die Führung an der Einsatzstelle ist grundsätzlich hierarchisch gegliedert und findet auf verschiedenen Ebenen statt. Entsprechend der Ebenen unterscheiden sich die Größe der taktischen Einheiten sowie Aufgaben und Qualifikation der Führungskräfte.
Führungskräfte im Brand- und Katastrophenschutz verfügen typischerweise über Kennzeichnungswesten und Helmkennzeichnungen – diese unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Einsatzleitung
„Chef des Ganzen“ ist die Einsatzleitung, welche die Gesamtverantwortung für den Einsatz hat und die höchste Führungsebene darstellt. Die Einsatzleitung besteht aus dem Einsatzleiter in singulärer Funktion („Es kann nur einen geben“) sowie Kräften zur Führungsunterstützung, z.B. einem Führungstrupp/-staffel/-gruppe oder einem Führungsstab bei größeren Lagen.
Wer Einsatzleiter ist, ist lage- und bundeslandabhängig – in aller Regel hat die Feuerwehr die Einsatzleitung inne.
Je nach Größe der Lage ist der Einsatzleiter i.d.R. der Bürgermeister (auf Gemeindeebene) oder der Landrat bzw. Oberbürgermeister (Landkreise und kreisfreie Städte). In aller Regel wird die Einsatzleiterfunktion jedoch an Führungskräfte der Feuerwehr, sprich Wehrleiter/Wehrführer/Feuerwehrkommandant oder Kreisbrandinspektoren übertragen.
In rein medizinischen Lagen ist es denkbar, dass auch eine Führungskraft aus dem medizinischen Bereich die Einsatzleitung inne hat – das ist dann in der Regel der Leitende Notarzt.
Häufig hat der Einsatzleiter eine gelbe Kennzeichnungsweste.
Einsatzabschnittsleitung
Die Einsatzabschnittsleitung untersteht unmittelbar der Einsatzleitung und leitet einen Einsatzabschnitt.
Ein Einsatzabschnitt kann sowohl nach dem Tätigkeitsbereich, als auch räumlich gegliedert werden – eine typische Einteilung nach dem Tätigkeitsbereich wäre der „Abschnitt Gesundheit“, welcher alle medizinischen Kräfte umfasst, eine Einteilung nach der räumlichen Aufteilung wären z.B. die Einsatzabschnitte „Patientenablage 1“ und „Patientenablage 2“.
Der Abschnitt Gesundheit wird von Leitendem Notarzt und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst geführt; im Bereich des Brandschutzes bildet die Einsatzabschnittsleitung bei größeren Lagen die Verbandsführerebene.
In Rheinland-Pfalz wird die Einsatzabschnittsleitung mit einer weißen Kennzeichnungsweste gekennzeichnet, LNA und OrgL tragen zusätzlich die jeweiligen Aufschriften ihrer Funktion.
Unterabschnittsleitung
Die Unterabschnittsleitung übernimmt spezifische Aufgaben innerhalb eines Einsatzabschnitts.
Die Gliederung ist stark bedarfsabhängig und variiert von Lage und der Anzahl der eingesetzten Kräfte. Denkbare Unterabschnittsleitungen im Abschnitt Gesundheit sind z.B. der Unterabschnitt Patientenablage, Behandlungsplatz, Sichtung oder Transportorganisation.
Die Unterabschnittsleitung findet typischerweise auf Zugführerebene statt.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Kennzeichnung mittels roter Kennzeichnungsweste.
Einheitsführer
Selbstständige Trupps, Staffeln und Gruppen werden von einem Einheitsführer als Trupp-, Staffel- oder Gruppenführer geführt.
Das umfasst sowohl Teileinheiten an sich (z.B. SEG-Behandlung), als auch kombinierte Einheiten im gemeinsamen Einsatz an der Einsatzstelle – z.B. können innerhalb eines Unterabschnitts Einheitsführer die Leitung bestimmter Funktionen übernehmen, z.B. die Leitung einer bestimmten Sichtungskategorie der Patientenablage.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Kennzeichnung mittels blauer Kennzeichnungsweste.
Praxisrelevant
Führungspersonal zu erkennen ist bei MANV-Lagen von erheblicher Wichtigkeit – die lokal angewendeten Kennzeichnungen müssen bekannt sein.
Das ersteintreffende Rettungsmittel beim MANV
Üblicherweise kommt dem ersteintreffenden RTW die Funktion der kommissarischen Einsatzleitung zu – das heißt: bis zum Eintreffen regulärer Führungskräfte obliegt die Einsatzleitung dem medizinisch Höchstqualifizierten, dem 1. Notfallsanitäter.
Das ersteintreffende Rettungsmittel übt demnach primär eine Führungs-, und nur sekundär eine Versorgungsfunktion aus. Insbesondere bei größeren oder unübersichtlichen Lagen ist es von enormer Bedeutung, dass eine Führungsstruktur zügig aufgebaut wird.
Erfolgt dies nicht, haben die später eintreffenden regulären Führungskräfte meist erhebliche Schwierigkeiten, die Lage zu ordnen und den Einsatz zielführend abzuarbeiten.
Kernaufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels
- Lage auf Sicht bei Eintreffen
- Einsatzstelle absichern
- Lageerkundung und ggf. Vorsichtung
- Planung
- Genaue Lagemeldung und Nachforderung
- Räume und Führungsfunktionen definieren
- Koordinierung von Versorgung und Abtransport
- Übergabe an die regulären Führungskräfte
Lage auf Sicht
Die „Lage auf Sicht“ ist von erheblicher Bedeutung – sie gibt der Leitstelle sowie weiteren Kräften auf Anfahrt ein Bild von der tatsächlichen Lage vor Ort und bildet die Basis für „Vorab-Alarmierungen“ bei größeren Lagen.
Ziel ist es, die Lage der Einsatzstelle zu bestätigen und die Wahrnehmungen auf dem ersten Blick (z.B. Wohnhaus in Vollbrand, Verkehrsunfall mit drei Fahrzeugen, mehrere Personen auf der Straße) mitzuteilen. Gegebenenfalls können schon an dieser Stelle weitere Kräfte nachgefordert werden, z.B. CBRN-Einheiten bei Gefahrgutunfällen.
Für die Lagemeldung bietet sich beispielsweise das „MELDEN-Schema“ an:
- Meldender
Einsatzstelle
Lage
Durchgeführte Maßnahmen
Eingesetzte Kräfte
Nachforderung
Lageerkundung
Nur mit einem genauen Überblick über die Einsatzstelle lassen sich notwendige Kräfte und Maßnahmen ermitteln – dementsprechend wird die Einsatzstelle nach Möglichkeit in Augenschein genommen, Personen befragt, nach möglichen Gefahrenquellen gesucht und Zugänge kontrolliert. Es kann schon hier mit einer Vorsichtung begonnen und lebensrettende Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.
Planung
Die Planung bezieht sich auf die Definition von Haupt- und Nebengefahren, die abzuwehren sind – Grundlage hierfür bildet die 4A-1C-4E-Gefahrenmatrix.
Notwendige Aufträge werden nachfolgend delegiert und ggf. auch der Leitstelle mitgeteilt.
Genaue Lagemeldung und Nachforderung
Nach Abschluss der Planung erfolgt eine erneute, genaue Lagemeldung an die Leitstelle mit Weitergabe neuer Erkenntnisse sowie der Nachforderung weiterer Kräfte.
Es soll davon abgesehen werden, zu konkret nachzufordern – die Angabe der Patientenzahl mit ihren Sichtungskategorien ist ausreichend.
Räume und Führungsfunktionen definieren
Wenn absehbar ist, dass eine größere Zahl an Rettungsmitteln und Einsatzkräften erforderlich ist, müssen wenigstens Patientenablage und Rettungsmittelhalteplatz definiert werden und Fahrzeuge zur Führung der Räume delegiert werden.
Um nicht von den eigenen Kräften „überrannt“ zu werden, sollten Rettungsmittel nach Bedarf vom RMHP zur Einsatzstelle beordert werden.
Sofern keine andere lokale Regelung besteht, bietet sich beispielhaft die Aufteilung an:
- erster RTW: 1. Notfallsanitäter übernimmt die kommissarische Einsatzleitung und hat primär eine Führungsfunktion, Rettungssanitäter wird nach Bedarf eingesetzt
- erstes NEF: übernimmt die Leitung der Patientenablage, 1. Notarzt leitet dort die Sichtung
- zweiter RTW: Einsatz in der Vorsichtung
- dritter RTW: Einsatz nach Bedarf; Vorsichtung, Unterstützung der Patientenablage oder Abtransport
Weitere Rettungsmittel sollten primär den Rettungsmittelhalteplatz anfahren und werden nach Bedarf zur Einsatzstelle beordert.
Prüfungsrelevant
Kernaufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels: Lage auf Sicht bei Eintreffen, Einsatzstelle absichern, Lageerkundung und ggf. Vorsichtung, Planung, genaue Lagemeldung und Nachforderung, Räume und Führungsfunktionen definieren, Koordinierung von Versorgung und Abtransport, Übergabe an die regulären Führungskräfte.
Zusammenfassung
- MANV: akut aufgetretenes Einzelereignis mit einer Vielzahl von Betroffenen, die die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes vor Ort überschreitet
- Bei einem MANV ist der Aufbau von Führungsstrukturen, eine Raumordnung und Festlegung der Behandlungspriorität (Sichtung) unumgänglich
- Rechtsgrundlage bilden Landesrettungsdienstgesetze, -pläne sowie landesrechtliche Dienstvorschriften.
- Auch andere Vorschriften können das Vorgehen beim MANV regeln, wie beispielsweise lokale Alarm- und Einsatzpläne – diese sollten inhaltlich bekannt sein.
- LNA und OrgL bilden die Abschnittsleitung Gesundheit
- LNA: Notarzt mit entsprechender Zusatzausbildung und bildet die medizinische Leitung des Abschnitts Gesundheit
- OrgL: Person mit rettungsdienstlicher Ausbildung, Einsatzerfahrung und entsprechender Führungsqualifikation im Katastrophenschutz; er stellt die organisatorisch-einsatztaktische Leitung des Abschnitts Gesundheit sicher.
- Je nach Bundesland unterscheiden sich die eingesetzten Einheiten im Katastrophenschutz erheblich. Es ist unerlässlich, sich mit den lokalen Strukturen vertraut zu machen.
- Absicherung: eigenes Fahrzeug zur Absicherung nutzen, PSA anlegen, Warndreieck aufstellen, andere Verkehrsteilnehmer/Personen nach Möglichkeit mit einbeziehen. An- und Abfahrtswege freihalten, Brandschutz nach Bedarf und Möglichkeit sicherstellen.
- Die Sichtung ist die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität der medizinischen Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.
- Die Vorsichtung ist eine vorläufige standardisierte medizinische Zustandsbeurteilung, die von Ärztinnen/Ärzten oder hierfür geschulten nichtärztlichen Einsatzkräften durchgeführt wird und der eine ärztliche Sichtung folgt.
- die Einteilung erfolgt in vier Sichtungskategorien, SK I – III werden im Rahmen der Vorsichtung durch Rettungsdienst vergeben
- Schadensraum/Schadensgebiet: „Ort des Ereignisses“
- Patientenablage: Schnittstelle zwischen der (technischen) Rettung aus dem Schadensraum und der medizinischen Erstversorgung, Sammlung, Vorsichtung und Erstversorgung der Patienten
- Behandlungsplatz: Einrichtung zur weitergehenden Patientenversorgung, „Pufferfunktion“, wenn absehbar ist, dass Klinik- und Transportkapazitäten für die Versorgung aller Betroffenen nicht ausreichen.
- Rettungsmittelhalteplatz: Sammelplatz in unmittelbarer Nähe der anderen Räume, Vorbereitung des Abtransports
- Bereitstellungsraum: Platz zum Sammeln und Bereithalten größerer Verbände, meist in größeren Abstand zum Schadensraum
- Kernaufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels: Lage auf Sicht bei Eintreffen, Einsatzstelle absichern, Lageerkundung und ggf. Vorsichtung, Planung, genaue Lagemeldung und Nachforderung, Räume und Führungsfunktionen definieren, Koordinierung von Versorgung und Abtransport, Übergabe an die regulären Führungskräfte.
Lernziele
Du kennst nun
- die Definition eines MANV und dessen Kennzeichen,
- Rechtsgrundlagen in Bezug auf einem MANV und Zuständigkeiten,
- die Abschnittsleitung Gesundheit sowie Einheiten des medizinischen Katastrophenschutzes,
- die Notwendigkeit und Möglichkeiten der Absicherung,
- Sichtung, Vorsichtung, Sichtungskategorien und die Vorsichtungsalgorithmen PRIOR und mSTaRT,
- die Raumordnung beim MANV,
- die Grundlagen der Führungsstruktur,
- die Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels.
Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass es sich bei den verlinkten Büchern um Affiliate-Links handelt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Bestellung über den Link. Eine Einflussnahme bei der Auswahl der Literatur ist dadurch nicht erfolgt. Siehe auch: Hinweise zu Affiliate-Links.
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Quellen
Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (2018): Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz, Version 3.0, abgerufen unter https://www.hik-rlp.de/fileadmin/downloads/Fuehrungs-_und_Leitungskraefte_der_Bereitschaften/Fuehrungskraefteausbildungen/HiK-Konzept_3.0_final_Endversion.pdf am 16.01.2022
Bildungsinstitut des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz (2021): Massenanfall von Verletzten – MANV, abgerufen unter https://www.bildungsinstitut-rlp.drk.de/fileadmin/downloads/Ausbildung_zum_Rettungshelfer_und_Rettungssanitaeter/Fachlehrgang_5._Woche/12._MANV.pdf am 16.01.2022
Bildungsinstitut des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz (2008): Katastrophenschutzstrukturen 2008 des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in Rheinland-Pfalz, abgerufen unter https://www.bildungsinstitut-rlp.drk.de/fileadmin/Download/Bereitschaften/Fachdienstausbildung_Verpflegungsdienst/%C3%9Cbersicht_KatS-Strukturen_in_RLP.pdf am 16.01.2022
Böhmer R., Schneider T., Wolcke B. (2020): Taschenatlas Rettungsdienst, 11. Auflage. Böhmer & Mundloch Verlag, Mainz. ISBN 978-3-948320-00-3. Hier erhältlich: https://amzn.to/4aQsX9p Affiliate-Link
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2022): Triage – Sichtung, abgerufen unter https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Triage-Sichtung/triage-sichtung_node.html am 16.01.2022
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2019): Gesamtprotokoll 8. Sichtungs-Konsensus-Konferenz 2019, abgerufen unter https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesundheit/Sichtung/protokoll-8sikokon-download.pdf;jsessionid=93B4B7511780EC7F2068043731BAE8FF.live362?__blob=publicationFile&v=4 am 16.01.2022
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2018): Vorsichtungsalgorithmus PRIOR, abgerufen unter https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Triage-Sichtung/Vorsichtungsalgorithmus-PRIOR/vorsichtungsalgorithmus-prior_node.html;jsessionid=93B4B7511780EC7F2068043731BAE8FF.live362 am 16.01.2022
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2018): Rahmenkonzept MTF, abgerufen unter https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/MTF/Literaturhinweise/Rahmenkonzept-MTF.pdf;jsessionid=74E292BC39A818A96DF1C880E70A30D9.live342?__blob=publicationFile&v=6 am 16.01.2022
Erste Hilfe Infos (2022): mSTaRT-Schema, abgerufen unter http://erste-hilfe-infos-de.server11129.isdg.de/index.php?id=880 am 16.01.2022
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (2021): KatSDV 400 HE – Der Sanitätszug im Katastrophenschutz des Landes Hessen, abgerufen unter https://hlfs.hessen.de/sites/hlfs.hessen.de/files/content-downloads/KatSDV%20400.pdf am 16.01.2022
Hofmann K., Lipp R. (2018): Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst, 2. durchgesehene und aktualisierte Auflage. Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht. ISBN 978-3-943174-89-2. Hier erhältlich: https://amzn.to/35lYDas Affiliate-Link
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (2001): Führungsdienst-Richtlinie, abgerufen unter https://lfks.rlp.de/fileadmin/LFKS/Downloads/Gesetze/FueRi.pdf am 16.01.2022
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (2000): DV 100, abgerufen unter https://lfks.rlp.de/fileadmin/LFKS/Downloads/FwDV/DV100.pdf am 16.01.2022
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (2013): RAEP Gesundheit, abgerufen unter https://lfks.rlp.de/fileadmin/LFKS/Downloads/RAEPs/RAEP-Gesundheit.pdf am 16.01.2022
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz (2008): FwDV 3, abgerufen unter https://lfks.rlp.de/fileadmin/LFKS/Downloads/FwDV/FwDV3_Stand_2008_02.pdf am 16.01.2022
Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/43U8XR8 Affiliate-Link
SaniOnTheRoad (2020): 1.8 BOS-Funk, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-8-bos-funk/ am 05.02.2022
SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 23: Massenanfall von Verletzten (MANV), abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-23/ am 05.02.2022
SaniOnTheRoad (2020): 1.10 Verhalten im Einsatz, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-10-verhalten-im-einsatz/ am 05.02.2022
SaniOnTheRoad (2021): 1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze, abgerufen unter https://saniontheroad.com/1-15-sondersituationen-ii-gefahrguteinsatze/ am 05.02.2022
Folgt meinem Blog!
Du möchtest nichts mehr verpassen? Neuigkeiten von mir gibt es auch per Mail!
Es gelten unsere Datenschutz– und Nutzungsbestimmungen.
Ein Kommentar zu diesem Beitrag: