Das Atemwegsmangement im Ehrenamt

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Rettungsdienst aktuell – Themen die den Rettungsdienst, seine Mitarbeiter und Interessierte beschäftigen. Von leitliniengerechter Arbeit bis zur gesellschaftskritischen Diskussion.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Diskussionen um freigegebene Maßnahmen, ein gewisses Statusdenken oder gar „Kompetenzgerangel“ gibt es im Regelrettungsdienst durchaus – sei es nun der Hang zur Profilneurose oder die allseits beliebte Diskussion um invasive Maßnahmen durch Rettungssanitäter – und in gewissen Teilen greift so etwas auch auf das Ehrenamt im Sanitätsdienst über.

Das mag auch der Tatsache geschuldet sein, dass, beispielsweise im DRK als größter Hilfsorganisation, hier in den letzten Jahren zahlreiche und teils gegensätzliche Meinungen und Vorgaben herausgegeben wurden, die irgendwo den Schluss zulassen: den optimalen Weg hat man schlicht noch nicht gefunden.

Das klassische Thema hierbei ist insbesondere die erweiterte Atemwegssicherung durch Sanitätsdienstpersonal (sprich: Sanitäter des Ehrenamts) mittels Larynxtubus und/oder Larynxmaske – welche am Rettungsdienstpersonal im Ehrenamt meist weitgehend vorübergeht.

Die Grundsatzfragen

Bei dem ganzen Hin und Her zwischen „Laryntubus – ja!“ über „Wird nicht mehr ausgebildet“ über „Larynxtubus nein“ über „Larynxtubus nur unter bestimmten Umständen“ bis zu „Larynxmaske“ haben Vorgaben, Empfehlungen und Meinungen wirklich so ziemlich jede Position durchlaufen.

Und eigentlich stecken doch sehr simple, wenig notfallmedizinisch-wissenschaftliche Grundlagenfragen dahinter – allen vorneweg

„Was muss ein Sanitäter im Ehrenamt können?“

und im weiteren Verlauf die Fragen

„Was kann man einem Sanitäter im Ehrenamt zumuten?“

„Was kann man sinnvoll ausbilden?“

Man bewegt sich hier zwangsläufig in einem Spannungsfeld zwischen den Möglichkeiten des Ehrenamts, einer soliden medizinischen Ausbildung, dem tatsächlichen Bedarf und dem Ansprüchen aus allen Ecken. Gar nicht so leicht.

Die Sanitätsausbildungen sind mit einer typischen Dauer von 48 – 80 Unterrichtseinheiten, je nach Hilfsorganisation, deutlich kürzer als die Qualifikation zum Rettungssanitäter (520 UE) als rettungsdienstliche Basisqualifikation, bei welcher invasive Maßnahmen schon kritisch gesehen werden.

Der Sanitätsdienst an sich ist ein reines Ehrenamt…plump ausgedrückt „ein Hobby“, wo zwangsläufig auch andere Ansprüche, Anforderungen und Erwartungen gestellt werden als im hauptberuflichen Bereich. Klinikpraktika oder gar Mindestvorgaben für die Anwendung invasiver Maßnahmen am Patienten gibt es hier grundsätzlich nicht.

Zwangsläufig sind Zeit und Übungsmöglichkeiten im Ehrenamt begrenzt – und die Einsatz- und Anwendungsfrequenz liegt in den allermeisten Fällen deutlich unterhalb derer des Rettungsdienstes.

Auch hier gilt selbstverständlich der Grundsatz „Das Können ist des Dürfens Maß“ – und die Maßgabe, das alles, was gemacht wird, auch richtig gemacht wird.

Wie ihr schon feststellen könnt: eine optimale Lösung wird es an dieser Stelle kaum geben – allenfalls einen Kompromiss zwischen den verschiedenen, oft in der Natur der Sache liegenden, Anforderungen.

Das Ziel ist es also, eine medizinisch sinnvolle und vertretbare Lösung zu finden, welche für Personal und Patienten sicher ist und die Helfer so zu qualifizieren, dass diese auch den Ansprüchen des „semi-professionellen Bereichs“ gerecht werden.

Das Für und Wider – und die Diskussion

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Ein Blick auf beide Seiten

Es führt letztendlich kein Weg daran vorbei, sich Pro und Contra mal im Detail anzuschauen – und vielleicht auf einige Punkte der doch recht hitzigen Diskussion einzugehen…

Gründe, die für die Möglichkeit eines erweiterten Atemwegsmangements im Sanitätsdienst sprechen, liegen schon im Anspruch an den Sanitätsdienst an sich.

Der Sanitätsdienst ist doch schon erheblich mehr als reines „Pflaster kleben“, die Sanitäter schon erheblich mehr als Ersthelfer – 48 Stunden Ausbildung aufbauend auf einem Erste-Hilfe-Kurs (und je nach Hilfsorganisation einer ganzen Helfergrundausbildung) vermitteln durchaus Kenntnisse, die über absolute Basismaßnahmen hinausgehen.

Das „semi-professionell“ soll deshalb keinesfalls als Abwertung gegenüber „professionell“, sondern als Aufwertung gegenüber „Laien“ gesehen werden – der Schluss der Lücke zum Regelrettungsdienst findet meines Erachtens hier tatsächlich statt.

Dazu kommt natürlich, dass durch regelmäßige Übungsabende/Gruppenstunden, Einsätze im Sanitätsdienst und im Katastrophenschutz doch eine gewisse Routine vorausgesetzt werden kann.

Ebenfalls dafür spricht eine gewisse Notwendigkeit: auch Sanitäter können durchaus in die Verlegenheit kommen, Larynxtubus/Larynxmaske zu brauchen – beispielsweise im Rahmen von First-Responder-Einsätzen.

Sicher liegt hier der Fokus auf den Basismaßnahmen – eine fixe Begrenzung auf diese, wie eben die Beutel-Maske-Beatmung im Rahmen der Reanimation, kann man allerdings auch kritisch sehen. Eine weitere Handlungsoption an die Hand zu geben, ohne diese als „muss“ zu propagieren, erweitert natürlich den Handlungsspielraum und kann Patienten durchaus zu Gute kommen.

Auf der anderen Seite muss man den Einsatz von extraglottischen Atemwegshilfen (EGA) durch ehrenamtliches Personal schlichtweg kritisch sehen…

Die Empfehlungen – sowohl für die „Erstausbildung“ als auch die „Inübunghaltung“ – für das präklinische Atemwegsmanagement für EGA entsprechend der Leitlinie lassen sich im ehrenamtlichen Bereich schlichtweg nicht umsetzen (45 Anwendungen am Patienten als Erstausbildung, 10 EGA/Jahr als Inübunghaltung).

Die Maßgabe an „sicheren Beherrschen“, was Grundlage für die Anwendung sein sollte, kann somit schon nicht erfüllt werden. Hier müsste man dementsprechend die Frage stellen, ob die Freigabe überhaupt zumutbar ist.

Gleichermaßen steht die Freigabe in einem mittlerweile deutlichen Kontrast zu dem Trend, welcher sich zumindest teilweise im Regelrettungsdienst unter deutlich anderen Bedingungen abzeichnet – nämlich einem „weniger ist mehr“.

So sehen die Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen der ÄLRD Rheinland-Pfalz den extraglottischen Atemweg für Notfallsanitäter zwar vor, allerdings nur, wenn genügend Personal vor Ort ist oder keine suffiziente Beutel-Maske-Beatmung erfolgt – als absoluter Standard sind EGA auch hier „raus“, wohlbemerkt für Notfallsanitäter mit dreijähriger Ausbildung und regelhafter Einsatzpraxis.

Ehrlicherweise muss man sich auch die Frage stellen: braucht man es wirklich?

Betrachtet man die Anwendungshäufigkeit extraglottischer Atemwegshilfen im Rettungsdienst kommt man schon zur Feststellung: es kommt erstaunlich selten vor. Überträgt man dies auf typische Einsätze und Situationen im Ehrenamt kommt man zur Feststellung: es sind absolute Ausnahmeerscheinungen.

Die Zahl der Einsätze, in denen ein Sanitäter überhaupt in die Situation kommen könnte, einen extraglottischen Atemweg anwenden zu müssen, ist schlicht extrem gering – allenfalls First-Responder-Einsätze mit entsprechend langen Anfahrtswegen der Regelrettung wären ein typisches Szenario.

Letztendlich macht man hier ein Fass auf wegen einer Situation, welche die meisten Betroffenen einfach nicht erleben werden.

Ein Blick auf die Diskussion

Fast schon spektakulär finde ich, dass sich die „SANs“ untereinander schon nicht einig sind, was sie davon halten wollen. Das wird insbesondere dann spannend, wenn man mal über die Grenzen des Ortsvereins und Kreisverbandes hinausgeht.

Die Meinungen schwanken hier wirklich von „Auf keinen Fall mache ich das!“ zu „Natürlich bekommt der reanimationspflichtige Patient einen EGA von mir!„.

Meine ganz persönliche Meinung ist: vollkommen unabhängig von harten Fakten, Leitlinien und Evidenz zeigt die Diskussion zu der Thematik eigentlich das wirkliche Grundproblem.

Sicherlich kann man im Rahmen des Ehrenamtes keinen wirklichen „Berufsethos“ erwarten oder gar voraussetzen; ein gewisses Selbstverständnis dessen, was man tatsächlich kann und was von einem erwartet wird sollte aber vorhanden sein. Vor allem sollte es aber auch realistisch sein.

Gerade an letzterem Punkt scheitert es dann doch meist. Entweder, weil die eigenen Fähigkeiten deutlich unterschätzt werden, oder, weil sie maßlos überschätzt werden. Beides ist sowohl eine Frage der Ausbildung an sich, als auch dem vorhandenen fachlichen Know-How im Ehrenamt.

Der Grundsatz

„Ein Patient stirbt nicht wegen fehlendem Plastik im Hals“

gilt auch hier – er muss lediglich korrekt vermittelt werden. Und in Anbetracht der Kürze der Ausbildung scheint das schwieriger als gedacht zu funktionieren.

Ich finde es tatsächlich befremdlich, wenn ein SAN mit relativ frischem Lehrgang, zehn EGA-Anwendungen am Simulator und praktisch keiner relevanten Einsatzerfahrung ernsthaft (!) die Meinung vertritt, dass ein Atemwegsmangement präklinisch durch sie absolut unproblematisch ist…während anästhesiologische Oberärzte bei dem Gedanken eher anfangen zu schwitzen.

Ohne vorhandene Kompetenzen absprechen zu wollen, lässt hier einfach sehr stark der Dunning-Kruger-Effekt grüßen – und das wird sowohl für potentielle Patienten, als auch die Kollegen problematisch.

Der getroffene Schluss seitens dieser Kollegen ist wirklich mit allerhöchster Vorsicht zu genießen – denn die Einschätzung der Kompetenz geht dann doch einfach meilenweit an der Realität vorbei. Sicher ist es keine Kunst, in aller Ruhe und nach zehn Anläufen am Simulator eine Atemwegssicherung zu etablieren – aber nur, weil man nach x Versuchen an ein und demselben Simulator auch mit einem ET „blind“ intubieren kann heißt es nicht, dass es draußen auf der Straße genauso funktioniert.

Fazit

Die Thematik rund um die Atemwegssicherung wird im Ehrenamt oft unkritischer betrachtet als in der Regelrettung – wenngleich es eigentlich umgekehrt sein sollte.

Ein gewisser fachlicher Anspruch und eine gewisse Erwartungshaltung besteht angesichts der Aufgabenstellung des Sanitäters im Ehrenamt durchaus, welche durchaus eine „Kann“-Maßnahme begründen mag.

Andererseits muss man festhalten: eine vernünftige Ausbildung zum sicheren Beherrschen (und zur korrekten Einschätzung der eigenen Kompetenz) wäre zwar dringend notwendig, ist allerdings in den Rahmenbedingungen, welche das Ehrenamt bietet, praktisch nicht realisierbar.

Oder simpel ausgedrückt: eine medizinisch sinnvolle, leitliniengerechte Ausbildung ist im Ehrenamt diesbezüglich nicht realisierbar – die gegebenen Möglichkeiten erfüllen den Anspruch an sicheres Beherrschen nicht.

Letztendlich bleibt eine Kompromisslösung: eine möglichst umfassende Aus- und laufende Fortbildung im Rahmen der Möglichkeiten, eine sehr strenge Indikationsstellung (mit der Tendenz zu „Ultima ratio“, wenn gar nichts geht), und einen Punkt, der bislang kaum Berücksichtigung findet: die persönliche Eignung.

Bei allem Verständnis für Gleichberechtigung und das Vermeiden von Bevorzugung, welches das Ehrenamt ausmacht: hier kann und sollte man nicht alle über einen Kamm scheren.

Bedeutet: eine pauschale Freigabe halte ich persönlich für hochgradig problematisch – angesichts einer sehr kurzen Ausbildung, wenig Übungsmöglichkeiten und schon einer deutlichen Invasivität der Maßnahme. Gerade hier sollte man doch etwas genauer schauen, wem man diese Maßnahme im Fall der Fälle zutraut – nicht nur in Bezug auf das Handling, sondern gerade auch in Hinblick auf eine vernünftige Einschätzung der Situation und der eigenen Fähigkeiten.

Literaturempfehlung

Grönheim M., Kemperdick C. (2019): Sanitätsdienst: Erstversorgung – Notfallmedizin – Schnittstelle Rettungsdienst, 2. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH.

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Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

ÄLRD Rheinland-Pfalz (2023): Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen Notfallsanitäter, Stand 30.09.2023, abgerufen unter https://www.aelrd-rlp.de/index.php/download/ausbildungsalgorithmen-notsan-rheinland-pfalz/# am 11.05.2024

Böhmer R., Schneider T., Wolcke B. (2020): Taschenatlas Rettungsdienst, 11. Auflage. Böhmer & Mundloch Verlag, Mainz. ISBN 978-3-948320-00-3. Hier erhältlich: https://amzn.to/3SZQdcW Affiliate-Link

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (2019): S1-Leitlinie Prähospitales Atemwegsmanagement, AWMF-Registernummer: 001-040, abgerufen unter https://register.awmf.org/assets/guidelines/001-040l_S1_Praehospitales-Atemwegsmanagement_2019-03_1.pdf am 11.05.2024

Deutsches Rotes Kreuz (2023): Neue Empfehlung: Beatmung und erweiterte Atemwegssicherung beim Kreislaufstillstand im Sanitätsdienst, abgerufen unter https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/neue-empfehlung-beatmung-und-erweitere-atemwegssicherung-beim-kreislaufstillstand-im-sanitaetsdienst/ am 11.05.2024

DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. (2017): Anwendung des Larynxtubus im Sanitätsdienst, Rundschreiben Nr. 2017-072, abgerufen unter https://extranet.itc.drk.de/fileadmin/rundschreiben/2017/RS-17-072-RKG-Anwendung-des-Larynxtubus-im-Sanitaetsdienst.pdf am 11.05.2024

SAN-Arena Erlangen (2019): Rundschreiben: Festlegungen zur Umsetzung Beatmung nach Wegfall des Larynxtubus (2019-07-22), abgerufen unter https://www.san-erlangen.de/VirtuelleSanArena-Erlangen-Html4/html/Topicb72c6b51aea148e8addb8358a9204585.html am 11.05.2024

SaniOnTheRoad (2023): Invasive Maßnahmen durch Rettungssanitäter, abgerufen unter https://saniontheroad.com/invasive-massnahmen-durch-rettungssanitaeter/ am 11.05.2024

SaniOnTheRoad (2022): A & B – Atemwegs- und Atmungsmanagement, abgerufen unter https://saniontheroad.com/a-b-atemwegs-und-atmungsmanagement/ am 11.05.2024

SaniOnTheRoad (2022): Blick ins Ehrenamt: Qualifikation zum Sanitäter, Beitrag von David, abgerufen unter https://saniontheroad.com/blick-ins-ehrenamt-qualifikation-zum-sanitaeter/ am 11.05.2024

SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 20: Ein Blick auf das Ehrenamt, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-20/ am 11.05.2024

SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 18: First Responder, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-18/ am 11.05.2024

S&K-Verlag (2019): Sanitätsdienste in Baden-Württemberg dürfen Larynxtubus anwenden, abgerufen unter https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/sanitaetsdienste-in-baden-wuerttemberg-duerfen-larynxtubus-anwenden.html am 11.05.2024

S&K-Verlag (2018): DRK streicht Larynxtubus aus Sanitätsausbildung, abgerufen unter https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/drk-streicht-larynxtubus-aus-sanitaetsausbildung.html am 11.05.2024

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Über SaniOnTheRoad

Das Atemwegsmangement im Ehrenamt

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.

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