Konzeptideen zum Rettungssanitäter

Rettungsdienst aktuell – Themen die den Rettungsdienst, seine Mitarbeiter und Interessierte beschäftigen. Von leitliniengerechter Arbeit bis zur gesellschaftskritischen Diskussion.

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Auch wenn in der breiteren Öffentlichkeit fast nur die Veränderungen auf Ebene der Notfallsanitäter diskutiert werden, gibt es sie immer noch: die Rettungssanitäter als fleißige Helfer der Notfallrettung und als Verantwortliche im qualifizierten Krankentransport.

Und im Jahr 2021, 44 Jahre nach der Einführung des Rettungssanitäters, haben sich Zuständigkeitsbereich und Erwartungen durchaus gewandelt, mittlerweile auch die Ausbildung.

In einigen Bundesländern haben sich Qualifikationsstufen überhalb des Rettungssanitäters, allerdings unterhalb von Rettungsassistent und Notfallsanitäter etabliert – zum Teil auf rein organisationsinterner Basis, zum Teil mit entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Beispiel Schleswig-Holstein

Das Landesrettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein ist allgemein sehr „fachkraftlastig“ – das heißt, dass möglichst auf jedem Rettungsmittel, inklusive der KTW, möglichst ein Rettungsassistent oder ein Notfallsanitäter als Transportführer eingeplant werden soll.

Der „normale“ RS reicht hier nicht aus, um als Transportführer auf dem KTW oder als Fahrer & Assistent auf dem RTW eingesetzt werden zu können.

Die Qualifikation des Rettungshelfers ist im Regelrettungsdienst hier überhaupt nicht vorgesehen.

Dafür kennt das Land Schleswig-Holstein in seinem Landesrettungsdienstgesetz allerdings auch die Lösung: den Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung (§ 2 Abs. 7 SHRDG). Transportführer auf dem KTW oder als Fahrer & Assistent auf dem RTW eingesetzt werden.

Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung ist, wer nach Abschluss der Qualifikation zum Rettungssanitäter mindestens 100 Einsätze in der Notfallrettung – eben als Praktikant auf dem RTW – absolviert hat. Umgangssprachlich wird er wegen der benötigten Einsätze auch schlicht „RS 100“ genannt.

Beispiel Hessen

Hessen geht im Vergleich zu Schleswig-Holstein einen etwas anderen Weg – gibt es im Rahmen von Modellprojekten (z.B. Frankfurt am Main) die Qualifikation zum Rettungssanitäter Plus.

Der Rettungssanitäter Plus setzt eine mindestens einjährige Tätigkeit im Rettungsdienst voraus sowie eine zusätzliche Schulung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.

Mit dem Rettungssanitäter Plus wurde zudem ein in Hessen bis dato neues Fahrzeug eingeführt – der Notfall-KTW. Dieser wird – im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wie z.B. Rheinland-Pfalz, mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungssanitäter Plus als Transportführer besetzt.

Ziel ist es, durch den Fahrzeugtyp die Notfallrettung zu entlasten und minder dringliche (Primär)einsätze zu übernehmen. Sprich: die Fahrten, die für den KTW ausbildungs- und ausstattungstechnisch „zu viel“ wären, aber an sich keinen RTW-Einsatz rechtfertigen.

Beispiel für organisationsinterne Regelungen

Abgesehen von gesetzlichen Regelungen und Modellprojekten entscheiden auch die Leistungserbringer vor Ort, wen sie wann wo einsetzen.

Das bedeutet in der Praxis oft: nicht jeder „frische“ Rettungssanitäter darf auf die Notfallrettung – auch wenn es gesetzlich erlaubt wäre.

Die Voraussetzungen variieren hier erheblich; von „ab Zeitpunkt X erfolgt der Einsatz“ bis hin zu längerer Einsatzerfahrung, Schulungen und Leistungsüberprüfungen ist fast alles drin.

Bei meinem Arbeitgeber wird nach Abschluss der RS-Ausbildung beispielsweise eine mindestens 6-monatige Einsatzerfahrung vorausgesetzt, plus eine RTW-Einweisung (mind. 4 Schichten) mit Überprüfung durch einen Praxisanleiter.

Was bedeutet das für den Rettungsdienst?

Der Rettungssanitäter bleibt am Ende dennoch immer ein Rettungssanitäter – egal, ob es Einsatzerfahrung oder eine Schulung ist: mehr medizinische Kompetenzen gibt es de facto nicht.

Es zeigen sich allerdings auch zwei entscheidende Punkte…

  1. Der Rettungssanitäter ist auf unabsehbare Zeit nicht aus dem Rettungsdienst wegzudenken. Man wird die Qualifikation zum Rettungssanitäter nicht einfach abschaffen können, da der Personalbedarf anderweitig nicht gedeckt werden kann – nicht umsonst hält man auch im Rahmen von Modellprojekten an der Qualifikation fest.
  2. Der Rettungssanitäter in seiner heutigen „Grundform“ ist den Anforderungen nur bedingt gewachsen. Selbst der Gesetzgeber sieht die Notwendigkeit von Weiterqualifizierung und/oder Einsatzerfahrung, um den Anforderungen im Rettungsdienst gerecht zu werden,

Man muss sich letztendlich die Frage stellen, ob die Qualifikation zum Rettungssanitäter nicht grundlegend überdacht werden sollte – oder ob solche Zusatzqualifikationen nicht einen bundesweiten Rahmen bräuchten.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Feuerwehr Frankfurt/Main (2018): Projekt K-Dispo – Einführung Notfall-KTW, abgerufen unter https://www.drk-hessen.de/fileadmin/Eigene_Dokumente/Rettungsdienst_und_Notfallmanagement/RDS_2018/Block_2/2018-RDS-2-3._H._Passet__Von_der_Not_getrieben._N-KTW_zur_Kompensation_von__Personal__Zusatzbedarfen.pdf am 30.08.2021

Landesregierung Schleswig-Holstein (2017): Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG)
vom 28. März 2017, abgerufen unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettDG%20SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-RettDGSH2017V3P12 am 30.08.2021

Landesregierung Schleswig-Holstein (2020): Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrVO) vom 19. Oktober 2020, abgerufen unter https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RettSanAPV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true am 30.08.2021

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 3: Fahrzeuge im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-3/ am 03.02.2022

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Über SaniOnTheRoad

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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


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