Rechtssicherheit für Notfallsanitäter ist Gesetz: Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Februar 2021

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Was bisher geschah…

Am 28. Januar 2021 kam dann – nachdem der Ausschuss für Gesundheit der angestrebten Änderung im Sinne des Rettungsdienstpersonals zugestimmt hat – zur zweiten und dritten Lesung des MTA-Reform-Gesetzes im Bundestag.

Und diesem wurde…zugestimmt! Damit findet erstmals in der Geschichte des deutschen Rettungsdienstes die rechtliche Berücksichtigung heilkundlicher Maßnahmen durch Rettungsfachpersonal in einem Gesetz wieder.

Der Gesetzesentwurf hat dabei eine ganz annehmbare Form:

(1) Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn

1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen,

2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“

Entwurf des neuen § 2a NotSanG

Und ganz aktuell…

…hat der Bundesrat heute, am 12. Februar 2021, in seiner 1000. Sitzung dem MTA-Reform-Gesetz und damit auch der Änderung des NotSanG in der oben genannten Form zugestimmt.

Das bedeutet für uns: die eigentlich seit jahrzehnten überfällige Rechtssicherheit für Rettungsdienstpersonal – hier für den Notfallsanitäter – ist beschlossene Sache.

Die Änderung zum NotSanG tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Eine kleine Danksagung

Es ist allen Beteiligten zu danken, die sich für dieses Ergebnis stark gemacht haben – allen voran mal dem Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V., ver.di und den Ländervertretungen von Rheinland-Pfalz und Bayern.

Und es ist auch der Bundesärztekammer zu danken, dass sie das Standesdünkel hierfür ad acta gelegt hat und sich für eine vernünftige, rechtssichere rettungsdienstliche Versorgung befürwortet hat.

Quellen

Bundesrat (2021): 83/21 Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz); abgerufen von https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1000/1000-pk.html?nn=4352766#top-4 am 12.02.2021

Bundesrat (2021): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz); Drucksache 83/21; abgerufen von https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001-0100/83-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1 am 12.02.2021

Bundesrat (2021): Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 4 der 1000. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2021 – Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) ; Drucksache 83/1/21; abgerufen von https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001-0100/83-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1 am 12.02.2021

Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (2021): Facebook-Beitrag zur Zustimmung des Bundesrates, abgerufen unter https://www.facebook.com/DBRDeV/posts/4023780084339063 am 12.02.2021

SaniOnTheRoad (2021): Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Januar 2020, abgerufen unter http://saniontheroad.home.blog/2021/01/30/heilkundliche-masnahmen-fur-notfallsanitater-update-januar-2021/ am 12.02.2021


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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.