Was passiert mit den Rettungsassistenten?

black magnifying glass

Bei „Aus dem Pflaster-Laster“ berichte ich von Einsätzen, dem Alltag auf der Rettungswache und von aktuellen Themen – von purer Routine bis zum Drama. Am Ende ziehe ich mein Fazit der Einsätze und zeige auf, was gut lief und was besser laufen könnte. Namen von Patienten, Orten und Kollegen lasse ich selbstverständlich aus.

Inhaltsverzeichnis

Die Diskussion

Dieser Beitrag ist – wie viele andere – aus einer Wachendiskussion entstanden, die ich vor einiger Zeit geführt hatte. Schichtwechsel zum Nachtdienst und der übliche Kaffeeklatsch zu Dienstbeginn ist irgendwie auf das Thema “Die Zukunft der Rettungsassistenten” gekommen. Selbstverständlich war auch einer von ihnen mit von der Partie – und fast am Schäumen vor Wut.

Die Diskussion hat jetzt nicht am Anfangszeit des Notfallsanitätergesetzes sondern irgendwann am Ende der zweiten Welle der COVID-Pandemie. Also: zu diesem Zeitpunkt war bereits nahezu alles zu dem Thema gesagt und der Notfallsanitäter als rettungsdienstliche Qualifikation nicht gerade neu.

Das Schöne an der durchaus phasenweise hitzigen Diskussion war, dass es tatsächlich gelungen ist, mehrere Seiten des Themas zu beleuchten. Daran möchte ich euch selbstverständlich teilhaben lassen 😉

Kurzübersicht: Qualifikationen im Rettungsdienst

Ein kurzer historischer Abriss

In der recht jungen Geschichte des organisierten Rettungsdienstes hat sich innerhalb von nur rund 50 Jahren eine Menge getan. Von der ehrenamtlichen “Spiegelrettung” durch Personen, die einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen konnten bis zur fahrenden Intensivstation und Personal mit einer dreijährigen Berufsausbildung hat es nicht länger gedauert.

Großer Startpunkt waren 1977 die “Grundsätze des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen” – nämlich die Geburtsstunde der Qualifikation zum Rettungssanitäter. Auch wenn heutzutage die “nur” dreimonatige Qualifikation aufgrund ihrer Kürze zumindest in der Notfallrettung nicht mehr unumstritten ist, war sie zum damaligen Zeitpunkt ein großer Sprung nach vorne.

520 Stunden Ausbildung, die neben Theorie auch Klinik- und Wachenpraktika beinhaltete, waren ein enormer Fortschritt in einem Rettungsdienst, der sonst auf rein ehrenamtliches Personal mit organisationsinternen Sanitätsdienstausbildungen setzte (die sich in etwa mit dem heutigen Fachdienstlehrgang Sanitätsdienst vergleichen können).

Die Entwicklung in der Anfangszeit des Rettungsdienstes schritt allerdings unheimlich schnell voran und der Wunsch nach “mehr Ausbildung” sollte Früchte tragen: 1989 wurde das Rettungsassistentengesetz verabschiedet und damit die erste, richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst geschaffen – eben der Rettungsassistent.

Eine zweijährige Berufsausbildung mit 2800 Stunden war ein Novum und ein Bekenntnis für Professionalität und die Notwendigkeit einer umfassenden Ausbildung im Rettungsdienst. Nichtsdestotrotz war man nicht wirklich zufrieden mit der Lösung – viele Punkte, darunter auch die berühmt-berüchtigte Notkompetenz, blieben ungeklärt.

Ein großer Knackpunkt war: man hat von heute auf morgen auch Rettungsassistenten gewollt, und so kam es zur Überleitung der bis dato ausgebildeten Rettungssanitäter. § 13 des Rettungsassistentengesetzes machte es möglich.

In der rettungsdienstlichen Umgangssprache wird hier auch gerne von der “Adelung” und den “geadelten Rettungsassistenten” gesprochen. Trifft es meiner Meinung ganz gut, denn: letztendlich wurde Personen mit einem dreimonatigen Lehrgang und Praxiserfahrung (2000 Stunden im Rettungsdienst) ohne weitere Prüfung der Titel einer zweijährigen Berufsausbildung verliehen.

Auch wenn man nun auf dem Papier ein Rettungsassistent war, hatte man keineswegs die gleiche Ausbildung genossen – der Qualität dürfte das oft genug tatsächlich einen Abbruch getan haben.

Als 2014 das Notfallsanitätergesetz verabschiedet wurde, war klar: keine Adelung mehr. Wer Notfallsanitäter ohne die dreijährige Ausbildung werden wollte, muss sich mindestens einer Ergänzungsprüfung stellen. Und hier beginnt das Problem: nicht alle wollten das, und nicht alle, die es wollten, haben es geschafft.

Die Lage…

question marks on paper crafts
Photo by Olya Kobruseva on Pexels.com

Nun wurde ja nicht nur das Rettungsassistentengesetz durch das Notfallsanitätergesetz ersetzt, sondern auch die Landesrettungsdienstgesetze angepasst.

Irgendwann soll der Notfallsanitäter ja Standard und Maß der Dinge als medizinisch-verantwortliche Einsatzkraft in der Notfallrettung werden. Mit teilweise sehr langen Übergangsfristen wurde zunächst ein Dualismus geschaffen – es können sowohl Rettungsassistenten als auch Notfallsanitäter gleichermaßen als Verantwortliche eingesetzt werden.

Und genau dieser Dualismus findet in absehbarer Zeit in den allermeisten Bundesländern ein Ende – meist ist der 31.12.2023, zehn Jahre nach Einführung des NotSanG, der Stichtag für das Ende der Rettungsassistenten als Transportführer in der Notfallrettung. In ein paar Bundesländern ist es schon Ende diesen Jahres der Fall, in anderen erst einige Jahre später.

Tatsache ist aber: der Dualismus wird enden und die Ära der Rettungsassistenten ist vorüber.

Und das sorgt durchaus für Unmut.

…aus Sicht der Betroffenen

Am gravierendsten ist die Lage wohl für die betroffenen Rettungsassistenten selbst – insbesondere für diejenigen, die nicht in absehbarer Zeit in Rente gehen und an der Hürde der Ergänzungsprüfung schlicht gescheitert sind.

Es wird hier bisweilen sehr emotional diskutiert und die Meinungen reichen von Unverständnis über Unsicherheit bis hin zur Wut.

Dabei geht es – zumindest in unserer Diskussion – nicht um den Status “Notfallsanitäter”, an dem eher wenig liegt, sondern die “Abwertung” zur Hilfskraft in der Notfallrettung.

Man war schließlich jahrzehntelang gut genug, um die Aufgabe wahrzunehmen, und nun soll es auf einmal nicht mehr der Fall sein. Der ein oder andere fürchtet eine (Änderungs-)Kündigung und damit verbundene finanzielle Schwierigkeiten, und relativ vielen kratzt es am Ego.

Gerne argumentiert wird auch mit dem Personalmangel, gerade im Bereich der Notfallsanitäter, welcher durch den Wegfall der Rettungsassistenten noch verschlimmert würde.

…aus Sicht der Arbeitgeber

Schon bei der Arbeitgeberseite schlagen eher zwei Herzen in der Brust…

Einerseits werden tatsächlich benötigte Fachkräfte in der Notfallrettung verloren gehen – die vorhandenen Notfallsanitäter sind knapp und der Nachwuchs aus eigener Ausbildung braucht schlichtweg Zeit und ist ebenfalls nicht unbegrenzt verfügbar.

Gleichermaßen muss man auch festhalten, dass die Zahl der verbliebenen Rettungsassistenten insgesamt meist überschaubar ist und ein Teil bis zum Eintreffen des Stichtags schlicht in Rente ist.

Andererseits wird man auch ein Ende des Dualismus begrüßen: der Einsatz der Rettungsassistenten kann in der Realität durchaus Probleme bereiten und zu Planungsschwierigkeiten führen. So dürfen NotSan-Azubis entsprechend der NotSan-APrV nur noch von Notfallsanitätern betreut werden; der dienstplanmäßige Einsatz mit Rettungsassistenten zählt hier nicht mehr.

Eher von sekundärer Relevanz dürften die Einsparungen infolge von Änderungskündigungen sein.

…aus Sicht des Gesetzgebers

Für den Gesetzgeber dürfte die Position klar sein: er hat schließlich die entsprechenden Gesetze verabschiedet und die Fristen gesetzt.

Von Gesetzgeberseite dürfte relativ wenig Interesse am Fortbestand des Status quo liegen – es verkompliziert nicht nur die ohnehin komplexe Ausbildungsstruktur im Rettungsdienst, sondern führt auch den Sinn der Übergangsregelungen ad absurdum. Es wurden hier ohnehin ungewöhnlich lange Übergangsfristen gewählt.

Es mag auch schwer begründbar sein, eine unterschiedliche Versorgung durch unterschiedlich qualifiziertes Personal länger als unbedingt notwendig aufrecht zu erhalten.

Dass ein und derselbe Patient mit ein und demselben medizinischen Problem, wo derselbe RTW hinfährt unterschiedlich umfassend versorgt werden kann, je nachdem, ob ein RettAss oder NotSan auf dem Fahrzeug als Verantwortlicher sitzt, ist kaum zu rechtfertigen.

Und das ist mittlerweile, spätestens nach Einführung des § 2a NotSanG, einfach gelebte Realität. Den “Notkompetenzmaßnahmen” und mehr oder minder umfangreichen lokalen SOPs für die Rettungsassistenten stehen der Pyramidenprozess und umfangreiche Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen der NFS gegenüber.

Was passiert mit den Rettungsassistenten?

Bald nur noch Rettungssanitäter? © 2022 SaniOnTheRoad. Quelle: eigenes Werk.

Kommen wir nun zur Kernfrage!

Es gibt aus meiner Sicht mehrere Wege, wie es mit den Rettungsassistenten weiter gehen kann.

Am einfachsten haben es diejenigen, die die Ergänzungsprüfung – oder alternativ das Vollexamen – noch absolvieren können. Wenn die Prüfungen bestanden werden sind die Rettungsassistenten Notfallsanitäter, können weiter als Verantwortliche in der Notfallrettung eingesetzt werden und die Problematik stellt sich nicht mehr.

Für den Rest sind unterschiedliche Möglichkeiten denkbar…

Die für viele Betroffene wohl schönste Lösung wäre: sie bleiben schlicht als Rettungsassistent eingestellt, werden als solcher bezahlt, übernehmen in der Notfallrettung allerdings lediglich die Aufgaben des Rettungssanitäters. Damit könnten die meisten wohl noch leben, wenngleich aus ihrer Qualifikation keine unmittelbaren Konsequenzen mehr erwachsen.

Der Knackpunkt hier ist aus meiner Sicht: ein Arbeitgeber wird sich tendenziell eher sträuben, einen Rettungsassistenten zu bezahlen, der “nur” als Rettungssanitäter eingesetzt wird. Das macht Variante 2 wieder wahrscheinlicher.

Diese lautet Änderungskündigung – diese wird dadurch möglich, dass die Verwendung “Rettungsassistent” als solche schlichtweg entfällt. Die Arbeitsverträge der Rettungsassistenten werden aufgelöst und sie erhalten einen geänderten Arbeitsvertrag als Rettungssanitäter mit entsprechender Funktion und Bezahlung.

Die Variante dürfte nicht nur am Ego, sondern auch am Geldbeutel kratzen (auch wenn die Unterschiede selten besonders groß sind). Insgesamt halte ich dies aber für die wahrscheinlichste Variante.

Denkbar ist auch, dass die Rettungsassistenten bei bestimmten Fahrzeugkonzepten – so wie bspw. bei manchen NKTW-Varianten – nach wie vor als Verantwortliche eingesetzt werden können. Das würde ich persönlich als tragbaren Kompromiss sehen.

Bei zwei Dingen bin ich mir allerdings sicher, dass sie nicht passieren werden.

Das ist zum einen mal die Kündigung und damit die komplette Entfernung der Rettungsassistenten aus dem heutigen Rettungsdienst. Unabhängig von der Einsatzmöglichkeit als Verantwortliche in der Notfallrettung besteht schlichtweg vielerorts einfach Personalmangel und auch das “Brain-Drain” der meist sehr erfahrenen RettAss kann und will man sich nicht leisten.

Zum anderen ist es die “Aberkennung der Berufsbezeichnung”, mit der immer wieder hitzig diskutiert wird. Das wird eindeutig nicht passieren: zum einen gibt es keine Regelung, die so etwas überhaupt vorsieht, zum anderen wird in § 30 NotSanG das Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent weiterhin geregelt:

“Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die eine Erlaubnis nach dem Rettungsassistentengesetz besitzen, dürfen die Berufsbezeichnung weiterhin führen. Die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin“ oder „Rettungsassistent“ darf jedoch nur unter den Voraussetzungen des Satzes 1 geführt werden.”

§ 30 NotSanG

Das ist somit eine überdramatisierte Fehleinschätzung ohne Grundlage. Dass sich hieraus allerdings kein Anspruch auf den Einsatz als Verantwortlicher ableitet – der in den Geltungsbereich der Landesrettungsdienstgesetze fällt – liegt allerdings meines Erachtens ebenfalls auf der Hand.

Persönliche Einschätzung

Um ehrlich zu sein: ich halte die Lage für weitaus weniger dramatisch, als sie viele Betroffene darstellen. Wirklich.

Ich sehe hier weder eine Massenkündigungswelle und arbeitslose RettAss auf uns zukommen – die sich der Rettungsdienst nicht leisten kann – noch sehe ich den Untergang des Rettungsdienstes durch den Wegfall der Rettungsassistenten als Verantwortliche.

Auch wenn der Rettungsassistent ein riesengroßer Meilenstein in der Geschichte des deutschen Rettungsdienstes und ein großer Sprung nach vorne war, muss man eingestehen, dass die Entwicklung hier eben nicht halt gemacht hat.

Interessanterweise waren es ja gerade die Rettungsassistenten, die für mehr Ausbildung, mehr Rechtssicherheit und mehr Kompetenzen gekämpft haben; und das ausgesprochen erfolgreich, wie man am Notfallsanitäter und den heilkundlichen Maßnahmen sieht. Nur wurden einige von der Entwicklung, die sie losgetreten haben, nun doch überholt.

Es gibt mittlerweile nur noch verhältnismäßig wenige Rettungsassistenten “in der Fläche”. Selbst in unserem, tendenziell mal etwas “fortbildungsfauleren” Rettungsdienst sind es nur ein knappes Dutzend. Bei über 300 hauptamtlichen Planstellen.

Die Zahl lässt sich perspektivisch sogar mit den eigenen NFS-Azubis kompensieren – in den nächsten Jahren werden im Schnitt zehn Azubis pro Jahr fertig.

Letztendlich begrüße ich ein Ende des Dualismus – trotz der Verdienste vieler Rettungsassistenten. Es verkompliziert das Ausbildungs- und Kompetenzkonstrukt ungemein. Ein Assistenzberuf als Verantwortlicher war gestern, Eigenverantwortung ist heute die Devise – und ein Patient hat aus meiner Sicht stets den Anspruch auf die bestmögliche Versorgung, wo der Notfallsanitäter aus Maßnahmensicht eindeutig die Nase vorn hat.

Am Ende bleibt doch eine nüchterne Feststellung: diejenigen, die sich beklagen, sind meist diejenigen, die an den Prüfungen endgültig gescheitert sind.

Wenn wir ehrlich sind, waren die Ergänzungsprüfungen in vielen Bundesländern ein Geschenk, was die Anforderungen angeht – gemessen an dem, was einen nach drei Jahren NFS-Ausbildung erwartet. Zwei praktische Prüfungen, ohne Reanimationsprüfung mit hohen Durchfallquoten, und eine mündliche Prüfung, die aus Kommunikations- und QM-Modellen sowie (meist) den lokalen SOPs bestand, die tagtäglich angewendet wurden.

Insgesamt also eine Prüfung, die sehr nah an der Berufspraxis ist. Und ich bin an dieser Stelle hart: wer daran zweimal scheitert, hat demonstriert, dass er sein Handwerk nicht beherrscht und schon heute nicht mehr als Verantwortlicher fahren sollte. Punkt. Um jemanden rechtssicher durchfallen lassen zu können, reicht kein Flüchtigkeitsfehler (auch wenn es gerne behauptet wird), sondern es muss patientenschädigend gehandelt werden.

Themen-Bundle

Dieser Beitrag ist Teil des Themen-Bundles “Notfallsanitätergesetz”.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Bundesamt für Justiz (2021): Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/notsang/BJNR134810013.html am 12.10.2022

Bundesamt für Justiz (2020): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4280), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2295) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/notsan-aprv/BJNR428000013.html am 12.10.2022

Bundesamt für Justiz (2007): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vom 7. November 1989 (BGBl. I S. 1966), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.buzer.de/gesetz/3853/index.htm am 12.10.2022

Buzer (2022): Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), welches am 31. Dezember 2014 (Art. 5 G vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348, 1357) außer Kraft getreten ist, abgerufen unter https://www.buzer.de/gesetz/5656/index.htm am 12.10.2022

SaniOnTheRoad (2021): Rechtssicherheit für Notfallsanitäter ist Gesetz: Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Februar 2021, abgerufen unter https://saniontheroad.com/rechtssicherheit-fur-notfallsanitater-ist-gesetz-heilkundliche-masnahmen-fur-notfallsanitater-update-februar-2021/ am 12.10.2022

SaniOnTheRoad (2019): “Kleines 1×1 des Rettungsdienstes” – Teil 3: Fahrzeuge des Rettungsdienstes, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-3/ am 12.10.2022

SaniOnTheRoad (2019): “Kleines 1×1 des Rettungsdienstes” – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 12.10.2022

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Über SaniOnTheRoad

Was passiert mit den Rettungsassistenten?

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


4 Kommentare zu diesem Beitrag:

Hi,
der Artikel ist super recherchiert, super geschrieben und gibt es zu 98% auch realitätsgetreu wieder.
Aber…. es bleiben 2%. Was ist mit denen? Ich (erst RS, dann gelernter RA& BFmann) zähle mich dazu und ich denke, es wird vielen Ergänzungsprüflern so ergangen sein.
Ich habe seit 2014 viel recherchiert und immer wieder, aus diversen Bundesländern erfahren, dass die Ergänzungsprüfung ein Hammer sein soll und irre viele sagten, dass sie diese nie wieder machen würden.
Ich selbst konnte mich dieser nicht unterziehen, weil für mich die geregelten 5 Jahre Praxis Quatsch sind, denn in der Praxis wird vernachlässigt, was nicht oder nicht oft vorkommt.
Ich fühlte mich der Ergprfg. also nicht gewachsen und wollte vorher einen entsprechenden Auffrischungs-& Vorbereitungslehrgang machen.
Diese sind aber echt teuer, werden entweder lokal nicht angeboten oder sind mit dem Hauptberuf zeitlich nicht vereinbar.
Und so werden es viele auf gut Glück versucht haben, denn manche reden ja von einem “Geschenk” was die Prüfungsanforderungen betrifft.
Die Quittung wird gekommen sein.
Und exakt das wollte ich vermeiden.
Niemand zahlt das Ding, (evtl. wenn man arbeitslos ist), aber nicht wenn man einen Hauptberuf hat, frisch geschieden ist und 2 Kinder hat.
Viele Schulen verweigerten mir den Zugang zum gewünschten Lehrgang, weil ich bereits über 5 Jahre hauptberuflich gefahren bin. Mir absolut unverständlich!
Andere boten diese Lehrgänge gar nicht an, weil nicht lukrativ genug.
Und so vergeht die Zeit und nun stehe ich doof da.
Ich erkundigte mich, ob ich dann einfach die drei Jahre machen könne, was Schulen verneinten, da alle TN den gleichen Einstiegswissenstand haben sollten und eine Ergänzungsförderung durch das Arbeitsamt kam, aufgrund meines dann aufzugebenden, Hauptberufs nicht in Frage.
Auch ein Vollzeitlehrgang war nicht möglich und wurde v. AG abgelehnt.
Ich sage es nochmal ganz klar: Ich habe den RettAss als Ausbildung bei einer BF gemacht, bei der z.B. einige Maßnahmen indiskutabel waren und auch bei der Lehre entsprechend vernachlässigt wurden (Landesgesetze).
Ich kenne meine Grenzen und traue mir SO keine Ergänzungsprüfung zu.
Aber genau hier fühle ich mich von Legislative und Landesregierungen im Stich gelassen, denn für genau solche Fälle sollte auch gesorgt werden.
Immerhin wird immer gejault wir hätten eine Fachkräftemangel.
So wundert mich dieser Fakt nicht.
Beste Grüße und kommt immer alle heil wieder, Marc

(P.S: Tippfehler bitte ich zu entschuldigen… auf dem Handy geschrieben.)

Hallo Marc,

vielen Dank für Deine Rückmeldung! Du lieferst gleich mehrere Punkte, auf die ich gerne eingehen möchte.

Aber…. es bleiben 2%. Was ist mit denen?

Absolut – diese Leute gibt es auch. Es gibt die Kollegen, die gerne wollen und auch die Fähigkeiten für die EP mitbringen, aber durch die Gesamtumstände nicht in der Lage sind, diese zu absolvieren. Und – da stimme ich Deiner Kernaussage voll und ganz zu – ist die Regelung schlichtweg nicht “gerecht”. Leider wird es bei jeder Regelung irgendwelche Betroffenen geben, die durch das Raster fallen, was zweifellos schade, gegebenenfalls sogar problematisch ist.

Ich habe seit 2014 viel recherchiert und immer wieder, aus diversen Bundesländern erfahren, dass die Ergänzungsprüfung ein Hammer sein soll und irre viele sagten, dass sie diese nie wieder machen würden.

Hier würde ich gerne zwei Fallunterscheidungen machen: objektiv muss man feststellen, dass die Ergänzungsprüfungen lokal hochgradig unterschiedlich gestaltet sind/waren und die objektiven Anforderungen dadurch tatsächlich stark variieren. Von einer minimal ausgedehnten EVM-Prüfung, die im Grunde genommen mit aktuellen RettAss-Wissen und etwas Lesen in einem Lehrbuch gut machbar war (so, wie es bei uns war) bis zum Lernen und Abprüfen vollkommen neuer Algorithmen gab es alles. Dementsprechend gibt es also schon hier qualitative Unterschiede.

Gleichermaßen finde ich die subjektiven Einschätzungen des Schwierigkeitsgrades…schwierig – kann ich nicht anders ausdrücken. Ein relativ frischer RettAss, der seine Ausbildung in den 2010ern absolviert hat, im Grunde schon die gleichen Vorgehensweisen erlernt hat und vor allem noch mehr “im Lernen drin ist”, wird sich hier vergleichsweise leicht tun. Jedenfalls leichter als der geadelte Rettungsassistent, der abgesehen von den Pflichtfortbildungen fortbildungstechnisch 30 Jahre nichts gemacht hat. Und da wären wir eben bei dem Punkt

Auch ein Vollzeitlehrgang war nicht möglich und wurde v. AG abgelehnt.

die Aus- und Fortbildungsmentalität ist an sehr vielen Wachen (und in sehr vielen Rettungsdiensten) einfach unterirdisch. Man ist schlicht nicht bereit, in das eigene Personal zu investieren. Und selbst ohne relevante Kosten stellt man fest: eine laufende Fortbildung auf den Wachen findet einfach gar nicht statt, was genau solche Probleme triggert. Ich bin mir sicher, dass mehr Kollegen die EP bestanden hätten oder auch beim ersten Mal bestanden hätten, wenn auf den Wachen schlichtweg eine permanente Fortbildung erfolgt wäre.
Wenn man dann tatsächlich “aus dem nichts” in einer Prüfungssituation performen soll, wird eben auch eine EP zu einem erheblichen Hindernis – jahrelangen Stillstand (den man als Mitarbeiter kaum zu verantworten hat) holt man nicht innerhalb von wenigen Wochen auf.

Ich muss zudem sagen: ich habe Hochachtung vor Deiner Aussage “So traue ich mir das nicht zu”. Eine realistische Selbsteinschätzung ist meines Erachtens das A und O der rettungsdienstlichen Arbeit, unabhängig vom Werdegang, unabhängig von der Qualifikation. Das Thema wird dieses Jahr zweifellos noch spannend bleiben und ich hoffe, dass sich für Dich vielleicht noch eine Möglichkeit zur suffizienten Vorbereitung eröffnet!

LG

Und was ist mit denen die krank sind? Und einfach nicht die Möglichkeit hatten, diese Prüfung abzulegen? Was ist mit denen die erst jetzt wieder “gesund” werden? Wie soll man das denn nennen? Persönliches Pech? Das soll mir mal einer erklären.

Hallo Daniel,

in der Praxis ist es dankenswerter Weise recht einfach: die betroffenen Kollegen können problemlos weiter im Rettungsdienst arbeiten – nur eben nicht mehr als Verantwortliche in der Notfallrettung. Gleichermaßen bestehen in einigen Bundesländern noch längere Übergangsfristen; in diesem Falle ändert sich für die Kollegen erstmal gar nichts.

Und einfach nicht die Möglichkeit hatten, diese Prüfung abzulegen?

Es wird immer den einen Ausnahmefall geben, den der Gesetzgeber nicht geregelt hat – auch wenn es gegenüber den Betroffenen ungerecht sein mag.

Fairerweise muss man aber auch festhalten: wir reden von einer zehnjährigen Übergangsfrist. Ein ganzes Jahrzehnt. Und da bin ich tatsächlich bereit, mich aus dem Fester zu lehnen, wenn ich sage, dass hier grundsätzlich viel Zeit war und erstmal jedem diese Möglichkeit angeboten wurde. Wenn lange abgewartet wurde und man dann auch noch außer Gefecht gesetzt wurde…muss man es tatsächlich unter “persönlichem Pech” verbuchen.

LG

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