Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Dezember 2020

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Auch im Dezember geht der Trubel weiter – oder die Neverending Story „Notfallsanitätergesetz“.

Update vom 12.02.2021

Die Heilkunde für Notfallsanitäter ist beschlossene Sache.

Mehr dazu im Beitrag „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter ist Gesetz: Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Februar 2021„.

Was bisher geschah…

Nach der Genehmigung zur Ausübung heilkundlicher Maßnahmen bei einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ im Frühjahr des Jahres 2020 kamen mitunter mehrere Gesetzesvorschläge in unterschiedlicher Form auf den Tisch.

Der letzte Gesetzesentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in
der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze
„, kurz MTA-Reform-Gesetz) behandelt in Artikel 12 auch das Notfallsanitätergesetz.

Kernformulierung war (und ist) der geplante, verheißungsvolle Paragraph „2a“ mit dem schönen Titel: Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.

Der Wortlaut ist bereits bekannt:

„(1) Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer
weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich von heilkundlichen Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn

1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen,

2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden,

3. für die vorzunehmende Maßnahme in der konkreten Einsatzsituation standardmäßige Vorgaben für das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c
a) nicht vorliegen oder
b) zwar vorliegen, aber von der Notfallsanitäterin oder dem Notfallsanitäter nicht
eigenständig durchgeführt werden dürfen, und

4. eine vorherige Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt unter Berücksichtigung des Patientenwohles nicht möglich ist.


(2) Das Bundesministerium für Gesundheit entwickelt Muster für standardmäßige
Vorgaben für das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c. Bei der Entwicklung der Muster für standardmäßige Vorgaben sind die Länder zu beteiligen. Die entwickelten Muster für standardmäßige Vorgaben werden vom Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.“

Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz), Drucksache 19/24447

Gerade die schwammige Formulierung von § 2a Abs. 1 Nr. 4 – sprich die vorherige ärztliche Abklärung – kann zu mehr Rechtsunsicherheit führen und wirkt zumindest in Teilen einfach praxisfern.

Aus diesem Grunde wurde die angestrebte Änderung sowohl durch Berufsvertretungen wie den DBRD als auch durch die Bundesratsausschüsse (Drucksache 562/1/20) abgelehnt.

Was kommt noch?

Bezüglich des Gesetzesentwurfs wird es am 16. Dezember 2020 eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages geben – auch Vertreter des DBRD werden dort zugegen sein.

Nachdem die Gesetzesänderungen von weiten Teilen abgelehnt wird (u.a. ver.di, Leistungserbringer des Rettungsdienstes, Bundesländer und sogar der Bundesärztekammer) dürfte es spannend bleiben, welche neuen Erkenntnisse aus der Anhörung hervorgehen.

Update vom 12.02.2021

Die Heilkunde für Notfallsanitäter ist beschlossene Sache.

Mehr dazu im Beitrag „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter ist Gesetz: Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Februar 2021„.

Quellen

Bundesrat (2020): Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) vom 26. Oktober 2020; Drucksache 562/1/20; abgerufen von https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/562-1-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 am 04.12.2020

Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (2020): Anhörung zur Novellierung des NotSanG am 16.12.2020 – Facebook-Beitrag vom 01.12.2020; abgerufen von https://de-de.facebook.com/DBRDeV/photos/a.122077281176049/3829690143748059/?type=3&theater am 04.12.2020

Deutscher Bundestag (2020): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) vom 18.11.2020, Drucksache 19/24447;abgerufen von https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924447.pdf am 04.12.2020

SaniOnTheRoad (2020): Heilkunde für Notfallsanitäter ist Gesetz – im Ausnahmefall, abgerufen von https://saniontheroad.com/heilkunde-fur-notfallsanitater-ist-gesetz-im-ausnahmefall/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update September 2020; abgerufen von https://saniontheroad.com/heilkundliche-masnahmen-fur-notfallsanitater-update-september-2020/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2020): Heilkundliche Maßnahmen für Notfallsanitäter – Update Oktober 2020; abgerufen von https://saniontheroad.com/heilkundliche-masnahmen-fur-notfallsanitater-update-oktober-2020/ am 03.02.2022

S+K-Verlag (2020): Bund und Länder uneins über Notfallsanitäter-Kompetenzen; abgerufen von https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/bund-und-laender-uneins-ueber-notfallsanitaeter-kompetenzen.html am 04.12.2020


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SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im vorklinischen Abschnitt. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


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