Der ärztliche Bereitschaftsdienst

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Ich habe ihn schon des Öfteren erwähnt, sowohl hier im Blog als auch auf gutefrage.net, wo ich ebenfalls aktiv bin – den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Inhaltsverzeichnis


Was ist der ärztliche Bereitschaftsdienst?

Zumindest hier im Blog taucht unter manchen Beiträgen der graue oder blaue Kasten

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Für alle Erkrankungen und medizinischen Probleme, die nicht akut lebensgefährlich sind (aber dennoch zeitnah ärztlich behandelt werden sollen), gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser übernimmt die Aufgaben des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten und macht bei Bedarf auch Hausbesuche.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit kostenlos unter der 116117 (ohne Vorwahl) erreichbar – auch am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Siehe auch 116117.de.

auf – und liefert eigentlich schon eine treffende Kurzbeschreibung.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst – kurz ÄBD – fungiert unter recht vielen verschiedenen Namen, in Gesetzestexten wird vom Ärztlichen Notdienst (Achtung, hier besteht Verwechslungsgefahr mit dem Notarzt), aber auch kassenärztlicher Notdienst oder allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst sind als Bezeichnungen verbreitet.

All diese Begriffe bezeichnen allerdings das ein und selbe: die Vertretung der Hausärzte außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten – sprich am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Die genaue Aufteilung und die Dienstzeiten sind oftmals lokal unterschiedlich geregelt und können telefonisch unter o.g. Rufnummer erfragt werden.

Grundsätzlich sind die kassenärztlichen Vereinigungen (die Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung angehören müssen) für die Durchführung der Bereitschaftsdienste zuständig und gesetzlich zur Durchführung verpflichtet (vgl. § 75 Abs. 1b SGB V).

Im Umkehrschluss führt das dazu, dass niedergelassene Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen zur Teilnahme an den Bereitschaftsdiensten verpflichtet werden. Zum Teil erfolgt das in den eigenen Arztpraxen, immer häufiger jedoch in zentral gelegenen Notdienstzentralen, die oftmals an oder in Krankenhäusern liegen.

Auch wenn diese Notdienstzentralen an oder in Krankenhäusern liegen, gibt es zur Notaufnahme einen entscheidenden Unterschied: es werden keinerlei Ressourcen, egal ob personell oder materiell, des Krankenhauses genutzt. Die Notaufnahme hält entsprechende Ressourcen somit für schwerwiegende Notfälle frei – genau das soll der ÄBD bewirken.

Erreichbarkeit

Da der ärztliche Bereitschaftsdienst für vergleichsweise große Gebiete zuständig ist und wenige Ärzte vergleichsweise viele Hausärzte außerhalb der Sprechstundenzeiten vertreten müssen, sind durchaus längere Wartezeiten am Telefon möglich.

Darauf sollte man sich einstellen und etwas Geduld und Verständnis mitbringen.

Bereitschaftspraxis finden

Die nächstgelegene Praxis des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wird einem bei einem Anruf unter der 116117 mitgeteilt – alternativ kann man auch auf der Website des Patientenservice 116117 die nächstgelegene Bereitschaftspraxis suchen:

Wofür ist der ÄBD gedacht?

Ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechstundenzeiten

Der ÄBD ist in erster Linie für all die Fälle zuständig, wo man normalerweise zum Hausarzt gehen würde – ist dieser nicht zeitnah erreichbar (eben außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten) und es kann nicht abgewartet werden, übernimmt der ÄBD die Fälle.

Sie ist quasi die Rufnummer für medizinische Fragen und Probleme unterhalb der „Rettungsdienstschwelle“.

Dementsprechend sollte auch hier nicht jede – für den Laien offensichtliche – Lappalie dort vorgestellt werden. Ärztlich Behandlungsbedürftige, deren Problem zumindest halbwegs dringlich ist, ist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst jedoch richtig.

Kurzfassung: dringliche Fälle, die keine akuten Notfälle sind – für akute, lebensgefährliche Notfälle ist der Notruf 112 (ohne Vorwahl) sowie Rettungsdienst und Notarzt gedacht.

Eine leitsymptombasierte Einschätzung kann helfen, entsprechende Fälle zu unterscheiden.


Arztsuche

Neben der eigentlichen „Kernaufgabe“ bietet die Website des Patientenservice 116117 zudem die Möglichkeit, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten – je nach gewünschter Fachrichtung und Entfernung zum Wohnort – zu suchen.

Dies stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, einen passenden niedergelassenen Arzt/Psychotherapeuten außerhalb eines dringenden Falls zu finden.

Terminvermittlung

Ferner wird im Online-Angebot auch eine Terminvermittlung/-buchung für niedergelassene Fachärzte angeboten. Dies entspricht einer Terminservicestelle mit dem Ziel, möglichst schnell einen Facharzttermin an gesetzlich versicherte Patienten zu vermitteln.

FAQs zum Thema ärztlicher Bereitschaftsdienst

Kann der ärztliche Bereitschaftsdienst Medikamente verordnen?

Im Regelfall kann und wird der ärztliche Bereitschaftsdienst Medikamente verordnen, soweit das notwendig ist.

Kann der ärztliche Bereitschaftsdienst „krank schreiben“?

Nein – die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist in der Regel keine Aufgabe des Bereitschaftsdienstes. Gegebenenfalls erhält man als Patient allerdings eine Bescheinigung der Notfallbehandlung samt Diagnose, mit dem man beim Hausarzt nachträglich eine AU-Bescheinigung erhält.

Kann der ärztliche Bereitschaftsdienst röntgen?

Im Normalfall stehen keine entsprechenden Geräte zur Verfügung. In diesem Fall wird der Patient meist an die nächste chirurgische Notaufnahme verwiesen.

Im Falle eines Verdachts auf einen Knochenbruch ist es legitim, die Notaufnahme aufzusuchen, sofern kein niedergelassener Facharzt (hier: Unfallchirurg) Sprechstunde hat.

Werden Hausbesuche gemacht?

Im Bedarfsfall ja. Es ist aber zu beachten, dass es hier durchaus längere Wartezeiten gibt (üblicherweise 1 – 3 Stunden), als wenn man direkt in die Praxis bzw. Notdienstzentrale kommt.

Gehfähige Patienten werden gebeten, selbstständig in die Praxis zu kommen.

Ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Notarzt?

Nein. Auch wenn die Bezeichnung umgangssprachlich so verwendet wird, hat der ÄBD sowohl aufgaben-, ausstattungs- und ausbildungstechnisch kaum etwas mit dem Notarzt des Rettungsdienstes zu tun.

Wie ist die Zuständigkeit bei zahnärztlichen oder kinderärztlichen Fällen?

Für zahnmedizinische Notfälle ist der zahnärztliche Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes zuständig – die Telefonnummern variieren und müssen im Einzelfall herausgesucht werden (z.B. Amtsblatt der Gemeinde -> Notruftafel).

Kinder werden ggf. vom regulären ÄBD behandelt oder im Bedarfsfall an die Ambulanz einer Kinderklinik verwiesen. Hier ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme dringend zu empfehlen.

In der Notaufnahme kommt man doch viel schneller dran!

Nein. Patienten werden in Notaufnahmen üblicherweise triagiert – sprich kurz begutachtet und entsprechend verschiedener Kritierien in „Dringlichkeitsstufen“ eingeteilt.

Wer kein akuter Notfall ist, erhält eine entsprechende – oft mehrstündige – Wartezeit, da berechtigterweise alle dringenderen Fälle vorgezogen werden.

In der Notaufnahme wird man doch eh viel besser versorgt!

Für manche Fälle macht das Sinn – rund die Hälfte aller Fälle, die außerhalb der Sprechstundenzeiten dort aufschlagen, sind kein Fall für die Notaufnahme und benötigen weder das Personal, noch das Equipment des Krankenhauses. Hier wäre der Weg zum ÄBD sinnvoller.

Fazit: Notaufnahmen und Rettungsdienst entlasten – ÄBD sinnvoll nutzen

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eigentlich eine feine Sache. Er leidet leider unter einigen Problemen – Hauptproblem ist einfach die mangelnde Bekanntheit. Ich habe mich mit dutzenden Patienten darüber unterhalten, und ein Großteil kannte ihn nicht.

Das finde ich sehr schade und es wird dieser durchweg nützlichen Einrichtung einfach nicht gerecht. Ebenso wenig die pauschalen Verurteilungen des Bereitschaftsdienstes, wenn er bei gegebener Notwendigkeit doch ins Krankenhaus einweist oder nicht nur „nach Wunsch“ behandelt.

Wichtig ist: klärt einfach mal Freunde und Verwandte über den ärztlichen Bereitschaftsdienst auf – das würde langfristig Notaufnahmen und Rettungsdienste massiv entlasten.

Ich möchte aber auch zu bedenken geben: setzt den ÄBD sinnvoll ein – also dann, wenn es nicht noch das Wochenende oder die zwei Stunden abwarten kann, bis der Hausarzt seine Pforte öffnet.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Für alle Erkrankungen und medizinischen Probleme, die nicht akut lebensgefährlich sind (aber dennoch zeitnah ärztlich behandelt werden sollen), gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser übernimmt die Aufgaben des Hausarztes außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten und macht bei Bedarf auch Hausbesuche.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit kostenlos unter der 116117 (ohne Vorwahl) erreichbar – auch am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Siehe auch 116117.de.

Im Notfall

Bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen ist umgehend Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst zu verständigen.

Bei akuten Notfällen ist der Notruf von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt die 112 (ohne Vorwahl).

Quellen

Bundesamt für Justiz (2022): Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477): § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html am 03.02.2022

Kassenärztliche Bundesvereinigung (2024): Der Patientenservice 116117, abgerufen unter https://www.116117.de/de/index.php am 01.02.2024

SaniOnTheRoad (2022): Welche Notrufnummer ist die richtige?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/notrufnummern/ am 01.02.2024

SaniOnTheRoad (2020): Einen Notfall erkennen, abgerufen unter https://saniontheroad.com/einen-notfall-erkennen/ am 01.02.2024

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 9: Der Notarzt im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-9/ am 03.02.2022

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Über SaniOnTheRoad

Der ärztliche Bereitschaftsdienst

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.


7 Kommentare zu diesem Beitrag:

Eigentlich wäre es sinnvoll, über den ÄBD gemeinsam mit der Aufklärung über die Notrufnummern 112 und 110 + den Schulungen zur Ersten Hilfe in den Schulen, für den Führerschein etc. aufzuklären. So würde der ÄBD deutlich bekannter.

(Ich wußte von dem ÄBD selbst lange nichts; bis der mal innerfamiliär für jemanden gerufen werden musste. … Ist schon sinnvoll, wobei ich persönlich dafür zu viele Hemmungen hätte und mich allenfalls dazu durchringen könnte, am nächsten Werktag zum Hausarzt zu gehen. Gerade wenn es sowas (vermeintlich) Banales wie Fieber mit Schweißausbrüchen, Bauchschmerzen, Übelkeit + Erbrechen etc. wäre. … Die Praxen und Krankenhäuser sind so überlaufen, weil so viele wegen Lappalien dorthin kommen, da muss man sich selbst ja nicht beteiligen.)

Sinnvoll wäre es auf jeden Fall – leider sind die „neuen“ 9-UE-EH-Kurse zeitlich viel zu knapp bemessen, um auf das Thema ausreichend zu sensibilisieren.

Daher muss versucht werden, auch auf anderem Wege die Menschen zu erreichen – wie Dir geht es vielen in Bezug auf den ÄBD, und deine Intention ist absolut löblich!

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