„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ bietet eine Übersicht über Aufbau, Struktur und Gepflogenheiten des Rettungsdienstes in Deutschland. Hier geht es um das, was Interessenten und Neueinsteiger wissen sollten.
Zu „Teil 21 – Notfallsanitäter, und jetzt? Karriere im Rettungsdienst“ geht es hier.
Teil 22 – Freiwilligendienste im Rettungsdienst
Nachdem über Jahrzehnte hinweg der Nachwuchs überwiegend aus Zivildienstleistenden und Ehrenamtlichen „rekrutiert“ wurde, ergab sich durch die Aussetzung der Wehrpflicht (und damit des Zivildienstes) eine einschneidende Veränderung in der Nachwuchsgewinnung des Rettungsdienstes.
Viele der heutigen, erfahreneren Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind ehemalige Zivis, liebevoll „Hängenbleiber“ genannt, die sich nach dem Zivildienst weiter engagiert und fortgebildet haben.
Nun – den Zivildienst gibt’s nicht mehr, und an seine Stelle sind die Freiwilligendienste getreten: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Beide können auch bei Einsatzstellen im Rettungsdienst absolviert werden.
Nachdem es für viele mittlerweile der klassische Einstieg ist – und es auch für mich war – lohnt es sich doch, diese Variante etwas genauer zu beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein solcher Freiwilligendienst?
- FSJ und BFD im Rettungsdienst – die Besonderheiten
- Wie sieht der Dienst aus? Wie wird man eingesetzt?
- Für wen lohnt sich ein FSJ/BFD im Rettungsdienst?
Was ist ein solcher Freiwilligendienst?
FSJ und BFD haben zwar sehr ähnliche Zielsetzungen, sind aber von der Trägerschaft und der gesetzlichen Grundlage her unterschiedlich.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) erfolgt auf Grundlage des „Gesetz[es] zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten„, kurz JFDG – die Vorläufer für dieses Gesetz reichen bis in die 1960er zurück, wo sich das Angebot (aufgrund des Wehr- und Zivildienstes) fast ausschließlich an Frauen gerichtet hat. In der heutigen Form existiert es seit 2008.
Die Dauer beträgt im Regelfall 12 Monate – ab 6 abgeleisteten Monaten ist eine Anerkennung als FSJ möglich, eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist ebenfalls möglich. Der Beginn richtet sich nach den Trägern und den Einsatzstellen, manche bieten monatliche Einstiege an, andere nur an ein oder zwei Terminen im Jahr.
Ein FSJ kann – wie der Name schon vermuten lässt – selbstverständlich im sozialen Bereich, wie z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten, Sozialdiensten, Jugendhilfen und der Jugendarbeit oder auch im Rettungsdienst absolviert werden.
Zudem gibt es die Möglichkeiten, auch ein FSJ in der Politik oder der Denkmalpflege zu absolvieren – im ökologischen Bereich, sprich Natur- und Umweltschutz, spricht man vom Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).
Träger eines FSJ sind vor allem anerkannte Wohlfahrtsverbände (im Falle des Rettungsdienstes vor allem die Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD), Kirchen und Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden im Falle der Feuerwehr).
Voraussetzungen im Allgemeinen sind die vollendete Vollzeitschulpflicht und ein Höchstalter von 27 Jahren.
Im Regelfall wird ein FSJ in Vollzeit absolviert – es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dieses nur in Teilzeit (mind. 20 h/Woche) zu absolvieren.
Ein FSJler erhält keinen Lohn, sondern lediglich ein Taschengeld – zusätzlich erhält er Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung, sofern diese nicht gestellt werden. Im Falle des DRK sind das derzeit (Stand 06/2022) 380 € im Monat.
Im Rahmen des FSJ sind zudem verpflichtend Seminare (25 Tage, meist 5 x 5 Tage) zu besuchen, welche die pädagogische Begleitung des Freiwilligendienstes sicherstellen.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Ein Bundesfreiwilligendienst erfolgt auf Grundlage des „Gesetz[es] über den Bundesfreiwilligendienst“ (BFDG), welches 2011, zur Aussetzung der Wehrpflicht, verabschiedet wurde. Der BFD ist somit der „jüngere“ Freiwilligendienst.
Wie beim FSJ beträgt die Dauer 12 Monate – ab 6 abgeleisteten Monaten ist eine Anerkennung als BFD möglich, eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate ist ebenfalls möglich. Der Beginn richtet sich nach Einsatzstellen, manche bieten monatliche Einstiege an, andere nur an ein oder zwei Terminen im Jahr – analog zum FSJ.
Die möglichen Einsatzbereiche sind praktisch deckungsgleich mit denen eines FSJ und umfassen ebenfalls den sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz und die Flüchtlingsarbeit.
Träger des Bundesfreiwilligendienstes ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Voraussetzungen im Allgemeinen sind die vollendete Vollzeitschulpflicht – ein Höchstalter für einen Bundesfreiwilligendienst gibt es nicht. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zum FSJ.
Auch ein BFD wird normalerweise in Vollzeit absolviert – es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dieses nur in Teilzeit (mind. 20 h/Woche) zu absolvieren, das stellt insbesondere für „Bufdis“ über 27 Jahren eine Möglichkeit dar.
Bufdis erhalten ebenfalls ein Taschengeld – zusätzlich erhalten sie Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung, sofern diese nicht gestellt werden. Im Falle des DRK sind das – analog zum FSJ – derzeit (Stand 06/2022) 380 € im Monat.
Auch bei einem BFD sind verpflichtend Seminare (25 Tage, meist 5 x 5 Tage) zu besuchen, welche die pädagogische Begleitung des Freiwilligendienstes sicherstellen.
FSJ und BFD im Rettungsdienst – die Besonderheiten
Wie man nach den Abschnitten feststellen wird: besonders groß sind die Unterschiede nicht. Daher werde ich – für die allgemeinen Voraussetzungen – einfach von den Freiwilligendienst sprechen.
Zusätzlich zu den oben genannten Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Arbeitsumfeld Rettungsdienst einfach Besonderheiten, die für die Freiwilligen eine große Rolle spielen.
Im Gegensatz zu anderen Bereichen, in denen ein Freiwilligendienst wirklich eine „überwiegend praktische Hilfstätigkeit“ (vgl. § 3 Abs. 1 BFDG, § 3 Abs. 1 JFDG) ist, müssen im Rettungsdienst aufgrund der Landesrettungsdienstgesetze auch Freiwilligendienstleistende eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation erwerben. Der Träger bzw. die Einsatzstelle übernimmt hierfür die Kosten.
Abhängig von Träger, Bundesland und Einsatzstelle ist das die Qualifikation zum Rettungshelfer oder zum Rettungssanitäter – diese wird im Normalfall vor Beginn des eigentlichen Freiwillligendienstes absolviert und deren erfolgreicher Abschluss ist für den Beginn eine weitere Voraussetzung.
Achtung: die Qualifikation erfolgt meist gegen Rückzahlungsvereinbarung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstes!
Meist erfolgt die Qualifikation zum Rettungssanitäter – mancherorts werden Freiwilligendienstleistende gezielt nur bis zum Rettungshelfer ausgebildet. Warum? Man will so sicherstellen, dass keine zwei FSJler oder Bufdis auf einem Fahrzeug eingesetzt werden – das würde den Sinn einer angeleiteten Tätigkeit nämlich ad absurdum führen (kommt dennoch regelmäßig vor).
Aufgrund der Einsatzbedingungen im Arbeitsumfeld Rettungsdienst sowie den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird hier ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Im Übrigen ist auch zumindest der Führerschein der Klasse B, bestenfalls mit Fahrererfahrung, eine Voraussetzung.
Wie sieht der Dienst aus? Wie wird man eingesetzt?
Im Regelfall werden Freiwilligendienstleistende überwiegend im qualifizierten Krankentransport, sprich auf dem KTW, eingesetzt.
Nach Bedarf, Eignung und den Vorgaben der Einsatzstelle kann jedoch auch ein Einsatz in der Notfallrettung erfolgen (CAVE: oft Führerschein Klasse C1 erforderlich). So ist es zum Beispiel bei uns geregelt, dass Freiwilligendienstleistende frühestens nach 6 Monaten und weiteren Praktikantenschichten auf dem RTW in die Notfallrettung dürfen.
Auch ein FSJler oder Bufdi sollte wissen, worauf es ankommt!
Freiwilligendienstleistende sollen und dürfen keine Vollzeitstellen ersetzen – der Einsatz entsprechend eines Rahmendienstplans von hauptamtlichen Rettungssanitätern ist somit rechtlich äußerst fragwürdig.
Auch der Einsatz am Wochenende, an Feiertagen und in der Nachtschicht sind – mit Grenzen – zulässig.
Von diesen kleineren Unterschieden abgesehen erfolgt der Einsatz im Prinzip genau so, wie ein hauptamtlicher Rettungssanitäter – wohl aber zu finanziell deutlich schlechteren Konditionen.
Der Einsatz auf der zugeteilten Rettungswache wird lediglich durch Urlaub und die verpflichtenden Seminare unterbrochen.
Aus eigener Erfahrung
Ich habe ein FSJ absolviert, bevor ich als hauptamtlicher RettSan eingestellt wurde. Das FSJ an sich fand ich nicht schlecht und das Konzept finde ich klasse – nach einiger Zeit merkt man allerdings, wie wenig ein FSJ im Rettungsdienst mit dem gesetzlichen Ziel der „Hilfstätigkeit“ oder dem „sicheren Hineinschnuppern“ zu tun hat.
Man wird praktisch wie eine Vollzeitkraft behandelt und ist in vielen Fällen auf sich allein gestellt – zum Teil wurden mir auch andere FSJler oder noch unerfahrenere Kollegen an die Seite gestellt. Anleitung? Fehlanzeige.
Nachdem ich auf den RTW kam, wurde ich nach dem Jahresdienstplan eines Hauptamtlichen geplant und eingesetzt, selbstverständlich inklusive regelmäßiger Wochenend- und Nachtarbeit und Rufbereitschaft. Das ist nicht der Sinn eines Freiwilligendienstes, sondern – hart ausgedrückt – Ausbeutung.
Die FSJ-Seminare habe ich, wie eigentlich die meisten, nicht „geliebt“ – ich fand sie allerdings auch nicht grausam oder unaushaltbar, zumal ich mich mit den Zimmerkollegen gut verstanden habe und einige aus dem RS-Lehrgang kannte.
Insgesamt ging das Jahr doch ziemlich schnell rum und hat mich dazu bewogen, meinen beruflichen Werdegang im Rettungsdienst – auf der selben Wache – fortzusetzen. So negativ war meine Erfahrung somit doch nicht 😉
Es hängt sehr viel davon ab, wie die Einsatzstelle das FSJ mitgestaltet – ein sinnvoller und zielgerichteter Einsatz im Rettungsdienst ist aus meiner Sicht möglich, wird aber immer noch zu wenig praktiziert.
Für wen lohnt sich ein FSJ/BFD im Rettungsdienst?
Wenn man meine Erfahrungen liest, könnte man ja daran zweifeln, ob sich ein Freiwilligendienst im Rettungsdienst überhaupt lohnt. Um direkt zurückzurudern: selbstverständlich lohnt er sich – aber eben nicht für jeden.
Personen, die mit einem Freiwilligendienst den praktischen Teil ihrer Fachhochschulreife erlangen möchten und Interesse am Rettungsdienst haben, sind auf jeden Fall gut damit beraten.
Personen, die in einen Studiengang im sozialen Bereich, wohlmöglich auch mit medizinischen Themen, absolvieren wollen, profitieren auf jeden Fall von einem FSJ/BFD im Rettungsdienst.
Und dann gibt es noch die Leute, die beruflich ohnehin im Rettungsdienst verbleiben wollen – und hier scheiden sich die Geister.
Diejenigen, die eine Ausbildung als Notfallsanitäter anstreben, können von einem FSJ profitieren, wenn auch weniger stark als die oben genannten Gruppen. Vorteil ist neben der Qualifikation zum RettSan und der ersten Einsatzerfahrung vor allen die niedrige Einstiegshürde, den potentiellen Ausbildungsbetrieb kennen zu lernen.
Interne Bewerber werden vielerorts bevorzugt, manchmal die (ehemaligen) FSJler/Bufdis sogar etwas mehr als die „normalen“ Haupt- und Ehrenamtlichen.
Hier ist es also durchaus eine Überlegung wert.
Bei denen, die „nur“ möglichst schnell und günstig an den Rettungssanitäter kommen wollen muss man sagen: es lohnt sich nicht.
Aus finanzieller Sicht ist das FSJ im Vergleich zur Selbstzahler-Variante des Rettungssanitäters auf ganzer Linie unterlegen, trotz vollständiger Übernahme der Lehrgangskosten. Ausschlaggebender Punkt ist einfach, dass etwa ein Jahr lang nur 1/5 bis 1/4 des regulären Lohns gezahlt wird – am Ende ist im Vergleich einfach ein Verlustgeschäft.
Für diese Personen kommen andere Wege zum Einstieg infrage, die sich besser eignen.
Sonderfall: Ziel Medizinstudium
In gewisser Weise einen Sonderfall stellt dann doch das langfristigere Ziel „Medizinstudium“ dar – einfach, weil hier die Empfehlung für einen Freiwilligendienst wesentlich größer gestellt werden kann.
In dem Falle gehe ich sogar soweit, dass ich hier ein FSJ allgemein empfehlen würde – unter der Prämisse, dass man ein Jahr Zeit hat.
Die große Hürde ist dort erst einmal, überhaupt einen Studienplatz zu bekommen. Medizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengäng und die Konkurrenz ist erheblich – für viele geht es um das „Punkte sammeln“, gerade dann, wenn man nicht (nur) auf die Abiturbestenquote bauen kann oder möchte.
Wie funktioniert das Zulassungsverfahren?
Infos hierfür findet man unmittelbar bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Freiwilligendienste wie ein FSJ oder BFD werden ebenfalls an vielen Hochschulen mit Punkten im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH, 60 % der Studienplätze) und der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ, 10 % der Studienplätze) berücksichtigt.
Grundsätzlich können sich Freiwilligendienste hier sogar „doppelt“ lohnen…
Der Klassiker hierbei ist der Freiwilligendienst als Auswahlkriterium – dieser wird im Zulassungsverfahren je nach Hochschule direkt mit Punkten für das AdH und die ZEQ honoriert, mal mehr, mal weniger. Sprich: ein absolviertes FSJ erhöht hier unmittelbar die Zulassungschancen.
Voraussetzungen hierfür sind
- dass der Freiwilligendienst mindestens 11 Monate abgeleistet wurde und
- fachlich einschlägig ist.
Das bedeutet, dass ein FSJ im Rettungsdienst oder auch in der Pflege Punkte bringt – ein FSJ im Kindergarten hingegen nicht.
Für die Anerkennung des Dienstes als Auswahlkriterium ist eine gesondere Bescheinigung vom Träger oder der Einsatzstelle auszufüllen.
Freiwilligendienst als Auswahlkriterium
- mindestens 11 Monate abgeleistet (Stichtag Sommersemester: 31. Januar, Wintersemester: 31. Juli) und
- fachlich einschlägig (z.B. Rettungsdienst, Pflege)
- gesonderte Bescheinigung notwendig – Muster findet man bei Hochschulstart
Eine zweite, unscheinbarere Variante ist die Berücksichtigung als nachrangiges Kriterium.
Hier gibt es keine unmittelbaren Punkte im Rahmen des Zulassungsverfahrens – profitieren tut man davon allerdings schon.
Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass es im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Punktgleichheit zwischen Bewerbern kommt. In diesem Falle müssen neben den eigentlichen Auswahlkriterien weitere Kriterien herangezogen werden, um eine eindeutige Rangliste zu bilden – eben die „nachrangigen Kriterien“.
Das wäre auch ein abgeleisteter Freiwilligendienst – egal, ob fachlich einschlägig oder nicht. Diejenigen, die einen Freiwilligendienst absolviert haben, erhalten den höheren Platz auf der Rangliste zugewiesen und haben dementsprechend bessere Chancen auf eine Zulassung. Das gilt im Übrigen auch für eine Punktgleichheit in der Abiturbestenquote.
Freiwilligendienst als nachrangiges Kriterium
- mindestens 6 Monate abgeleistet (= Anerkennung als Freiwilligendienst im Sinne der Gesetze)
- keine fachliche Einschlägigkeit notwendig
Es ist selbstverständlich möglich, einen abgeleisteten Freiwilligendienst in beiden „Kategorien“ einzubringen.
Quellen
Bundesamt für Justiz (2022): Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das zuletzt durch Artikel 81 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html am 03.02.2022
Bundesamt für Justiz (2022): Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), das zuletzt durch Artikel 80 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg/BJNR084210008.html am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2022): Führerschein und Fahrerlaubnis im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/fuehrerschein-und-fahrerlaubnis-im-rettungsdienst/ am 30.06.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 11: Was muss ein Rettungssanitäter können?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-11/ am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 4: How to get started?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-4/ am 03.02.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 03.02.2022
Stiftung für Hochschulzulassung (2022): Studienangebot mit den Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/adh/index.html am 30.06.2022
Stiftung für Hochschulzulassung (2022): Studienangebot mit den Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ), abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/zeq/index.html am 30.06.2022
Stiftung für Hochschulzulassung (2022): Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge, Stand 04/2022, abgerufen unter https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22-23/hilfe/index.html am 30.06.2022
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