Triff eine Entscheidung!
Veröffentlicht amEntscheidungsfindung im Einsatz ist gar nicht so leicht – vor allem, wenn man es nie gelernt hat.
Ein Beitrag über die Wichtigkeit des CRM.
Entscheidungsfindung im Einsatz ist gar nicht so leicht – vor allem, wenn man es nie gelernt hat.
Ein Beitrag über die Wichtigkeit des CRM.
Beitrags-Klassiker – beliebte Beiträge noch mal in Erinnerung gerufen!
Fehleinsätze und Fehlfahrten im Rettungsdienst – wer trägt wann die Kosten? Wann ist der Patient kostenpflichtig?
Beitrags-Klassiker – beliebte Beiträge noch mal in Erinnerung gerufen!
Beitrags-Klassiker – beliebte Beiträge noch mal in Erinnerung gerufen!
Der Wake-up-Stroke – und wie der Rettungsdienst mit ihm umgehen sollte.
Beitrags-Klassiker – beliebte Beiträge noch mal in Erinnerung gerufen!
Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.
Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.
Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.
Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.
Ein Kreislaufstillstand ist einer der wenigen Einsätze, wo Sekunden zählen – und eine der häufigen Situationen, wo Ersthelfer immense Unterschiede machen. Ein Erfolgsbericht.
Zwangseinweisungen bzw. die Unterbringung des Patienten gegen dessen Willen stellen relativ häufige Sondersituationen im Rettungsdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und rechtlichen Problematiken dar.
Aufgrund des massiven Eingriffs in die Grundrechte ist die Unterbringung an einige juristische Hürden und die Notwendigkeit einer Rechtsgüterabwägung geknüpft.
Es werden drei verschiedene Formen der Unterbringung mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (Kreis-/Stadtverwaltung/Landratsamt, gesetzlicher Betreuer, Betreuungsgericht…) unterschieden.
Ein ruhiges, sicheres und bedachtes Auftreten unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes mit angemessener Gesprächsführung bildet die Basis des rettungsdienstlichen Vorgehens.