1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland

© 2020 SaniOnTheRoad.

Lernziele

Nach diesem Beitrag

  • kennst Du den grundlegenden Aufbau des Rettungsdienstes in Deutschland,
  • kennst Du die Einteilung des Rettungsdienstes und die beteiligten Organisationen,
  • kennst Du die Aufgabengebiete des Rettungsdienstes,
  • kannst Du verschiedene Rettungsdienstsysteme voneinander unterscheiden,
  • kennst Du grundlegende Begrifflichkeiten sowie Fahrzeuge des Rettungsdienstes,
  • kannst Du die Rettungskette und ihre Bedeutung wiedergeben,
  • kennst Du die Aufgaben einer Rettungsleitstelle und einer integrierten Leitstelle,
  • kennst Du beispielhafte Rechtsgrundlagen für die Regelung des Rettungsdienstes.

Abstract

Der Rettungsdienst nimmt sowohl Aufgaben in der Versorgung von Notfall- wie auch Nicht-Notfallpatienten war. Die Anzahl der beteiligten Organisationen ist doch recht groß, die Organisation und der Aufbau des deutschen Rettungsdienstes ebenso komplex.

Rechtliche Grundlagen sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene bestimmten den Aufbau und die Arbeit des Rettungsdienstes. Hierbei tritt meist die Kreisverwaltung oder das Landratsamt als Träger auf, eine Leitstelle koordiniert den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich.

Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden sich auch Qualifikationen, eingesetzte Fahrzeuge und Rettungsstrategien.


Einleitung

Wer es an diese Stelle geschafft hat, wird wohl ein tiefergehendes Interesse an der Materie „Rettungsdienst“ haben. Vielleicht sind interessierte Laien, angehende oder auch schon „fertige“ RS dabei.

Der Rettungsdienst in Deutschland ist keine homogene Masse – es sind viele verschiedene Organisationen beteiligt im Rahmen eines komplexen Systems zur außerklinischen Versorgung medizinisch Hilfebedürftiger Personen.

Vieles, was für den Betrieb des Rettungsdienstes absolut essentiell ist, läuft verborgen im Hintergrund ab – für den Bürger ist es selbstverständlich, für den Rettungsdienstler hingegen notwendig, das System Rettungsdienst zu verstehen.

Was ist der Rettungsdienst?

Den“ Rettungsdienst gibt es nicht.

An der Gesamtheit des Rettungsdienstes sind verschiedene Organisationen beteiligt, die zum Teil identische, zum Teil aber auch vollkommen andere, spezialisierte Aufgaben übernehmen.

Grundlegend lässt sich der Rettungsdienst in

  • den mobilen bodengebundenen Rettungsdienst – das, was man gemeinhin unter „Rettungsdienst“ versteht,
  • die Luftrettung,
  • die Wasserrettung,
  • die Bergrettung sowie
  • die Höhlenrettung

einteilen.

Grundsätzliche Einteilung des Rettungsdienstes. © 2020 SaniOnTheRoad.

Der mobile bodengebundene Rettungsdienst ist quasi die Allgemeindefinition des Rettungsdienstes – diejenigen, die mit RTW und gegebenenfalls einem Notarzt bei Verletzten oder Erkrankten aufschlagen. Und es ist auch der typische Einsatzbereich eines Rettungssanitäters.

Den mobilen bodengebundenen Rettungsdienst können verschiedene Organisationen durchführen – sie sind die Leistungserbringer. Das sind vor allem die großen Hilfsorganisationen

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
  • Malteser Hilfsdienst (MHD) sowie
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)

sowie die Berufsfeuerwehren wie auch einige private und kommunale Rettungsdienste.

Im Rahmen spezieller Aufgaben sind bestimmte Leistungserbringer dominierend – so wird die Luftrettung zu großen Teilen durch den ADAC wie auch die DRF gewährleistet, die Wasserrettung durch die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS); die Bergrettung wird meist durch die Bergwacht gewährleistet.

Verschiedene Leistungserbringer im Rettungsdienst. © 2020 SaniOnTheRoad.

Für die Beauftragung der Leistungserbringer ist in der Regel der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt verantwortlich – umfasst ein Rettungsdienstbereich mehrere Landkreise, wird ein Landkreis als zuständig erklärt. Dies ist dann der Träger des Rettungsdienstes, dessen Kreisverwaltung oder Landratsamt auch die Aufsichtsbehörde darstellt.

Schematische Darstellung eines Rettungsdienstbereichs. © 2020 SaniOnTheRoad.

Prüfungsrelevant

  • Mobiler bodengebundener Rettungsdienst, Luftrettung, Wasserrettung, Berg- und Höhlenrettung bilden die Gesamtheit des Rettungsdienstes
  • Leistungserbringer des mobilen bodengebundenen Rettungsdienstes sind vor allem die großen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD), die Berufsfeuerwehren, private sowie kommunale Rettungsdienste

Praxisrelevant

Zu einem guten Ergebnis in der Patientenversorgung ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern essentiell!

Das Wissen um die Stärken und Fähigkeiten auch der speziellen Leistungserbringer verbessert die Zusammenarbeit erheblich und vermindert Schnittstellenprobleme im Einsatz.

Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst stellt die professionelle, dauerhaft verfügbare Versorgung von Notfallpatienten im präklinischen Umfeld sicher.

„Präklinisch“ bezieht sich hierbei nicht auf den außerklinischen Bereich – der auch rein ambulante medizinische Dienstleister wie Hausärzte, niedergelassene Fachärzte oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst umfasst – sondern auf den (zeitlich) der Klinik vorgelagerten Bereich.

Deutlich wird das vor allem an der Rettungskette:

Die Rettungskette beschreibt die ineinander greifenden Glieder der medizinischen Notfallversorgung – vom Ersthelfer bis zur klinischen Versorgung.

Der Rettungsdienst stellt das erste Glied der professionellen medizinischen Versorgung dar und hat somit nach möglichst guten Ersthelfermaßnahmen (erste drei Glieder) einen maßgeblichen Einfluss auf die Patientenversorgung und das Outcome (= Therapieerfolg).

Aus Sicht der Sozialgesetzgebung (SGB V) und aus Sicht der Krankenkassen stellt der Rettungsdienst dennoch eine Transportdienstleistung dar – unabhängig davon, dass die fachgerechte medizinische Versorgung Tätigkeitsschwerpunkt und Hauptaufgabe ist, wie es auch einige Landesrettungsdienstgesetze und –pläne definieren.

Die obige Definition beschreibt vor allem den Tätigkeitsbereich der Notfallrettung – eben die fachgerechte Versorgung, Betreuung und den Transport von Notfallpatienten in eine geeignete Behandlungseinrichtung.

Notfallpatienten sind hierbei die Patienten, die aufgrund ihres Zustands bzw. zu erwartenden Zustands neben Basismaßnahmen eine weitergehende Überwachung und Versorgung zur Sicherung und der Wiederherstellung vitaler Funktionen bedürfen.

Von der Notfallrettung ist als zweites großes Tätigkeitsfeld der qualifizierte Krankentransport abzugrenzen. Dieser ist zum Teil von der Notfallrettung auch durch eigene Leitstellen abgegrenzt.

Ein qualifizierter Krankentransport umfasst die fachgerechte Versorgung, Betreuung und den Transport von Nicht-Notfallpatienten.

Ein qualifizierter Krankentransport ist dann notwendig, wenn eine medizinisch-fachliche Betreuung (i.d.R. durch einen Rettungssanitäter) und/oder eine besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens (KTW), wie z.B. die Möglichkeit zur Sauerstoffgabe, notwendig ist und/oder der Patient eine infektiöse Erkrankung hat.

Fahrten, die die Kriterien zum qualifizierten Krankentransport nicht erfüllen (z.B. weder fachliche Betreuung noch besondere Ausstattung notwendig, sind so genannte Krankenfahrten – diese sind kein Aufgabenbereich des Rettungsdienstes.

Prüfungsrelevant

  • Aufgaben des Rettungsdienstes sind die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport
  • Notfallpatienten sind die Patienten, die aufgrund ihres Zustands bzw. zu erwartenden Zustands neben Basismaßnahmen eine weitergehende Überwachung und Versorgung zur Sicherung und der Wiederherstellung vitaler Funktionen bedürfen
  • Nicht-Notfallpatienten im qualifizierten Krankentransport benötigen eine medizinisch-fachliche Betreuung (i.d.R. durch einen Rettungssanitäter) und/oder eine besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens
  • Rettungskette: Absichern/Eigenschutz – Notruf/LSM – weitere Erste Hilfe – Rettungsdienst – Krankenhaus

Praxisrelevant

Die Grenzen zwischen qualifizierten Krankentransport und Krankenfahrt sind fließend. Zum Teil werden auch Krankenfahrten kulanzweise – sofern sie als Krankentransport verordnet werden – auch durch den Rettungsdienst durchgeführt.

Dennoch sind Krankenfahrten kein Betätigungsfeld des Rettungsdienstes.

Rechtsgrundlagen für den Betrieb des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst wird durch verschiedene Gesetze auf Bundes- oder Landesebene geregelt.

Auf Bundesebene spielt dabei vor allem das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eine Rolle, welches unter anderem die Übernahme der Fahrtkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung regelt.

Da der Rettungsdienst im Rahmen des Föderalismus maßgeblich landesrechtlich geregelt ist, unterscheidet sich die Gesetzgebung in diesen Punkt auch von Bundesland zu Bundesland – und gerade diese sind in der Praxis besonders relevant.

Landesrettungsdienstgesetze regeln unter anderem

  • die Aufgaben des Rettungsdienstes,
  • die Organisation und die Struktur des Rettungsdienstes,
  • die Kostenübernahme,
  • Beförderungsentgelte,
  • Genehmigungsverfahren für die Teilnahme am Rettungsdienst,
  • zulässige Krankenkraftwagen und die Qualifikationen der Besatzung,
  • sonstige Pflichten sowie
  • Bußgeldbestimmungen.

In einigen Bundesländern gibt es als Ergänzung des Landesrettungsdienstgesetzes einen Landesrettungsdienstplan, welcher Details weiter ausführt.

Dazu zählen beispielsweise

  • Ablauf der Rettungskette, Einbindung qualifizierter Ersthelfer,
  • Hilfsfristen,
  • Aufgaben des qualifizierten Krankentransports, der Notfallrettung und des Intensivtransports,
  • Aufgaben der Leitstelle,
  • Aufgaben des Personals sowie bestimmter Funktionsträger (z.B. ÄLRD),
  • Standorte der Rettungswachen und Vorhaltung der Fahrzeuge,
  • Qualitätssicherung.

Neben den spezifischen Vorschriften ist der Rettungsdienst allerdings oftmals auch in den Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzen berücksichtigt.

Prüfungsrelevant

  • auf Bundesebene regelt das SGB V die Übernahme der Fahrtkosten
  • Landesrettungsdienstgesetze definieren u.a. Aufgaben des Rettungsdienstes, legen die Organisation sowie die Fahrzeugbesetzung fest

Rettungsdienstbereich und Leitstelle

Was ist ein Rettungsdienstbereich?

Ein Rettungsdienstbereich ist der Bereich, der durch einen zuständigen Träger überwacht wird und in welchem eine bestimmte Leitstelle für die Notrufdisposition zuständig ist. Ein Rettungsdienstbereich umfasst typischerweise einen oder mehrere Landkreise.

Eine Behörde ist hierbei für die Aufsicht und die Genehmigung des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Leitstelle verantwortlich, ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) übt die medizinische Fachaufsicht aus.

Innerhalb eines Rettungsdienstbereichs können verschiedenste Organisationen – z.B. die Hilfsorganisationen, Berufsfeuerwehren oder private Anbieter – als Leistungserbringer im Rettungsdienst fungieren.

Die Leitstelle

Der „Kopf“ des Rettungsdienstes und zentrale Koordinationsstelle ist die Leitstelle. Sie ist für den gesamten Rettungsdienstbereich zuständig.

Die Leitstelle stellt das Bindeglied zwischen Bevölkerung und dem Rettungsdienst dar. Die Leitstelle ist die einzige Stelle, die für die Notrufabfrage (= Entgegennahme der Notrufe) sowie für die Disposition und Alarmierung der Fahrzeuge verantwortlich ist.

Zudem ist die Leitstelle für eine Überwachung des Funkverkehrs verantwortlich und kümmert sich ebenfalls um die Dokumentation der Einsätze und der Hilfeersuchen.

Bei den Leitstellen gibt es unterschiedliche Arten und Bezeichnungen – die drei wichtigsten sind hierbei die Feuerwehrleitstelle, die Rettungsleitstelle sowie die integrierte Leitstelle.

Die reine Feuerwehrleitstelle ist für die Notrufannahme über die 112 sowie die Disposition aller die Feuerwehr betreffenden Notrufe zuständig. Notrufe, die nur den Rettungsdienst betreffen, werden an die in dem Bereich zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. In aller Regel werden auch weitere Katastrophenschutzeinheiten, wie z.B. das THW, über sie disponiert.

Feuerwehrleitstellen sind praktisch ausschließlich bei Berufsfeuerwehren (oder Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) angesiedelt.

Als Pendant zur Feuerwehrleitstelle gibt es die Rettungsleitstelle. Diese nimmt Anrufe i.d.R. über die 19222 (Achtung, kein Notruf!) oder über die Feuerwehrleitstelle weitergeleitete Notrufe entgegen. Eine Rettungsleitstelle ist für einen Rettungsdienstbereich zuständig und disponiert Einsätze der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports. Bisweilen werden auch medizinische Katastrophenschutzeinheiten (z.B. Schnelleinsatzgruppen) disponiert, wenn dies nicht durch die Feuerwehr geschieht.

Rettungsleitstellen sind meist in der Stadt der zuständigen Kreisverwaltung/Landratsamt des Rettungsdienstbereichs angesiedelt.

Sowohl reine Feuerwehr- als auch Rettungsleitstellen werden zunehmend obsolet.

Mittlerweile gibt es fast flächendeckend integrierte Leitstellen, die sowohl für die Feuerwehr, den Rettungsdienst als auch den Katastrophenschutz zuständig sind – praktisch eine Kombination aus Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Hier erfolgt grundsätzlich die Notrufabfrage über die 112.

Teilweise werden auch weitere Dienste, wie z.B. der ärztliche Bereitschaftsdienst, über die ILS betreut.

Prüfungsrelevant

  • Ein Rettungsdienstbereich umfasst typischerweise einen oder mehrere Landkreise, er wird von einer Leitstelle und einem Landkreis als Träger betreut
  • Leitstelle dient der Notrufabfrage, der Disposition und der Alarmierung von Rettungsmitteln, sie überwacht den Funkverkehr und leistet ihren Beitrag zur Einsatzdokumentation

Fahrzeuge des Rettugsdienstes

Entsprechend der Einsatzzwecke unterscheiden sich auch die Fahrzeuge des bodengebundenen Rettungsdienstes in Gestalt und Größe.

Unterschieden werden generell

  • Krankentransportwagen (KTW),
  • Notfallkrankenwagen (Notfall-KTW, NKTW),
  • Rettungswagen (RTW),
  • Notarztwagen (NAW) und
  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

sowie Luftrettungsmittel (Rettungshubschrauber, RTH – Intensivtransporthubschrauber, ITH) und Sonderrettungsmittel.

Unter Sonderrettungsmitteln versteht man in der Regel überregional einsetzbare Fahrzeuge mit einem speziellen Aufgabenbereich – zum Beispiel den Intensivtransport (Intensivtransportwagen), den Baby-Notarzt (Baby-NAW), Fahrzeuge für hochkontagiöse Patienten (Infektions-KTW, Infektions-RTW) oder Rettungswägen für besonders schwergewichtige Patienten (Schwerlast-RTW).

Der Krankentransportwagen (KTW)

Der qualifizierte Krankentransport wird in der Regel auf Krankentransportwagen durchgeführt. Ein KTW entspricht der DIN EN 1789 Typ A2 und verfügt nur über eine sehr grundlegende medizinische Ausstattung.

Im BOS-Funk haben KTWs z.T. sehr unterschiedliche Fahrzeugkennungen – in Rheinland-Pfalz wird beispielsweise die „85“ verwendet.

Im KTW findet man Fahrtrage, Tragestuhl, Absaugung, Sauerstoff, Schienungsmaterial und Co. – an medizinischer Ausstattung allerdings deutlich weniger und nur mit deutlicher Beschränkung auf das Nötigste. Medikamente werden nur sehr begrenzt vorgehalten, ein EKG ist nicht vorgesehen – ein automatisierter externer Defibrillator (AED) ist allerdings üblich. Beatmungsgeräte sind auf den KTWs nicht üblich.

Schon hier merkt man, dass ein KTW für Notfälle nicht ausgestattet und vorgesehen ist – höchstens als Vorausfahrzeug bis zum Eintreffen von RTW und/oder NEF.

Hier werden zudem deutlich kleinere Fahrzeuge, wie VW Transporter (mit/ohne Hochdach), Ford Transit Custom oder Mercedes-Benz Sprinter mit kurzem Radstand und ohne Kofferaufbau vorgehalten. Der Platz ist beengt, die Stehhöhe z.T. sehr niedrig und der Zugang zum Patienten erschwert. Für den unkomplizierten Transport in Ordnung, für die Versorgung von Notfällen ungeeignet.

Die Besatzung eines KTWs besteht grundsätzlich aus mindestens einem Rettungssanitäter (RS) – die Fahrerqualifikation variiert ebenfalls stark nach Bundesland, oft wird die Qualifikation zum Rettungshelfer (RH) gefordert.

Typischer KTW auf VW-T5-Basis. Quelle: Wikimedia Commons/User:Mattes, CC-BY-SA 2.0 DE-Lizenz.

Der Notfallkrankenwagen (Notfall-KTW, NKTW)

Ein NKTW ist sowohl platztechnisch als auch ausstattungstechnisch zwischen herkömmlichen KTW und RTW zu sehen – eingesetzt wird er allerdings (entsprechend einem KTW) überwiegend im Rahmen des qualifizierten Krankentransports.

Bei Notfalleinsätzen dient der NKTW meist nur zur Erstversorgung oder zur Abarbeitung von Notfalleinsätzen mit niedrigerer Priorität.

Die entsprechende Norm wäre die DIN EN 1789 Typ B. Entsprechend der Definition dient er zur Erstversorgung (vgl. erweiterte Versorgung und Therapie beim RTW) und Überwachung von Notfallpatienten.

Notfallkrankenwagen sind in Deutschland eher wenig verbreitet, einige Bundesländer kennen dieses Fahrzeugkonzept überhaupt nicht. Im BOS-Funk hat er in Rheinland-Pfalz beispielsweise die Fahrzeugkennung „84“.

Grundsätzlich kommt beim NKTW zur „normalen“ KTW-Ausstattung etwas mehr medizinisches Equipment dazu – ein „einfaches“ 6-Kanal-EKG mit Defibrillatorfunktion gehört hier oft genauso dazu wie Notfallmedikamente, meist analog zur RTW-Bestückung. Oftmals wird auch ein Notfallrespirator vorgehalten.

Übliche Fahrzeuge, die als NKTW eingesetzt werden, sind beispielsweise VW Transporter mit Kofferaufbau oder Mercedes-Benz Sprinter mit langem Radstand. Platztechnisch sieht es besser aus als im normalen KTW, der Zugang zum Patienten ist allerdings doch deutlich eingeschränkt und eine umfassende Versorgung nur schwer möglich.

Zur Besatzung eines NKTW gehört häufig ein Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter – bei den Fahrern werden ebenfalls unterschiedliche Qualifikationen verlangt; üblich sind allerdings Rettungshelfer und Rettungssanitäter.

Andere Bundesländer (z.B. Hessen) setzen auf den NKTW zwei Rettungssanitäter, wovon einer entsprechende Erfahrung in der Notfallrettung verfügen muss, auf den NKTW ein. Hier steht das Konzept neben Krankentransporten auch routinemäßig RTW-Einsätze niedrigerer Priorität durch die NKTW abarbeiten zu lassen im Vordergrund (Quelle).

Oft wird der NKTW auch als „Mehrzweckfahrzeug“ bezeichnet – das ist allerdings nicht richtig. Ein richtiges Mehrzweckfahrzeug muss vollumfänglich als RTW einsetzbar sein und demnach die Anforderungen nach DIN EN 1789 Typ C erfüllen.

Notfall-KTW auf VW-T5-Basis mit Kofferaufbau. Quelle: Wikimedia Commons/Alf van Beem, CC0 1.0-Lizenz.

Der Rettungswagen (RTW)

Der Rettungswagen – fälschlicherweise auch als Rettungstransportwagen bezeichnet – ist das Arbeitspferd der Notfallrettung und gemeinhin das, was man als „fahrende Intensivstation“ bezeichnen kann. So lautet auch die Bezeichnung in der entsprechenden Norm, der DIN EN 1789 Typ CMobile Intensive Care Unit.

Als Fahrzeugkennung im BOS-Funk wird in den meisten Bundesländern die „83“ verwendet.

Der RTW ist grundsätzlich für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Notfallpatienten ausgestattet – die genauen Ausstattungen variieren von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich.

Neben der obligatorischen Grundausstattung wie z.B. eine (luftgefederte) Fahrtrage, Sauerstoff, Absaugpumpe, Notfallkoffer/-rucksäcke für Erwachsene und Kinder, Rettungsmaterial (Schaufeltrage, Spineboard), Schienungsmaterial und Material zur Wundversorgung gehören auch diverse Medikamente – nach lokaler Vorgabe – zur Ausstattung eines RTWs.

Ein tragbarer EKG-Monitor – i.d.R. mit der Möglichkeit zur Ableitung eines 12-Kanal-EKGs – und Möglichkeit zur halbautomatischen und manuellen Defibrillation gehört genauso zu der Pflichtausstattung wie ein Intubationsbesteck, Möglichkeiten zur alternativen Atemwegssicherung (i.d.R. Larynxtuben) und ein Beatmungsgerät.

Gerade bei letzteren geht der Trend weg von „einfachen“ volumenkontrollierten Notfallrespiratoren zu modernen Beatmungsgeräten, die eine wesentlich differenziertere Beatmung, verschiedene Beatmungsmodi und auch die nicht-invasive Beatmung (CPAP) ermöglichen.

Als Fahrzeuge dienen hier überwiegend Mercedes-Benz Sprinter mit Kofferaufbau – aber auch Fahrzeuge anderer Hersteller (z.B. Iveco Daily, ebenfalls mit Kofferaufbau) sind bisweilen als RTW zu sehen.

Der Kofferaufbau bietet verhältnismäßig viel Platz und der Patient ist zumindest von drei Seiten zugänglich, die Stehhöhe ermöglicht auch über längere Zeit ein problemloses Arbeiten am Patienten. Nachteil: bei entsprechender Ausstattung wird ein solcher RTW ziemlich schnell ziemlich schwer – die meisten RTW-Modelle haben daher ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und können daher nicht mehr mit dem normalen Autoführerschein (Klasse B) gefahren werden, meist wird Klasse C1 (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) benötigt.

Wie schon in den vorherigen Beiträgen erwähnt unterscheidet sich die Besatzung von Bundesland zu Bundesland. Generell wird jedoch immer ein Rettungsassistent (derzeit noch) oder ein Notfallsanitäter als Transportführer gefordert – bei den Fahrerqualifikationen gibt es erhebliche Unterschiede; im Regelfall wird allerdings hier mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäter gefordert.

Ein Rheinland-Pfalz-RTW auf Basis eines MB Sprinter; Ausbau durch System Strobel. Quelle: eigenes Werk.

Der Notarztwagen (NAW)

Der Notarztwagen in seiner ursprünglichen Form, wo der Notarzt direkt mitfährt, ist eine Seltenheit geworden und spielt mit wenigen Ausnahmen kaum noch eine Rolle im Rettungsdienst. Diese Variante wird auch „Kompaktsystem“ genannt. Ein solcher NAW hat im BOS-Funk häufig die Fahrzeugkennung „81“.

Ein RTW wird automatisch zum NAW, sobald ein Notarzt einsteigt – dieser wird mittlerweile fast flächendeckend durch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort gebracht. Das wäre das „Rendezvous-System

Grundsätzlich entspricht die Ausstattung eines „klassischen“ NAWs der eines RTWs – mit der DIN EN 1789 Typ C haben beide Fahrzeuge die gleiche Norm. Üblicherweise werden allerdings zusätzliche Medikamente (u.a. Antidote) und zusätzliche Ausstattung (z.B. ZVK-Sets) vorgehalten.

Als Fahrzeuge werden hier oft ebenfalls Mercedes-Benz Sprinter mit Kofferaufbau oder Mercedes-Benz Vario verwendet. Gerade letztere stehen für die Probleme, die das Kompaktsystem betreffen – langsam, schwerfällig und schlicht zu unflexibel.

Zur Besatzung gehört neben dem Notarzt grundsätzlich ein Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter – für den Fahrer ist die Qualifikation zum Rettungssanitäter, wie beim RTW, üblich.

Ein ehemaliger NAW (rechts) auf Basis eines MB Vario. Quelle: eigenes Werk.

Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

Das NEF ist ein Fahrzeug ohne Möglichkeit eines Patiententransports – es dient schlicht als Notarztzubringer im Rahmen des Rendezvous-Systems. Daher kommt hier auch eine andere Norm zum Tragen, die DIN 75079. Als Fahrzeugkennung im BOS-Funk wird oft die „82“ verwendet.

Vom Prinzip her führt das NEF neben einer Grundausstattung zur Erstversorgung (Notfallkoffer, Sauerstoff, Absaugpumpe…) – analog zum RTW – nur die Ausrüstung mit, die auf den RTWs nicht standardmäßig vorgehalten wird.

Ein EKG mit der zusätzlichen Möglichkeit, einen externen Herzschrittmacher anzulegen, gehört in jedem Fall dazu – zudem wird grundsätzlich ein Beatmungsgerät vorgehalten, dass auch eine differenzierte Beatmung ermöglicht. „Kernstück“ des NEF bildet allerdings das Ampullarium, das einige zusätzliche Medikamente (inkl. Betäubungsmittel) und Antidote enthält.

Zum Teil werden hier auch mechanische Reanimationshilfen vorgehalten.

Die Fahrzeugbandbreite ist hier deutlich größer – vom Kombi über SUVs bis zum Kleinbus ist alles gängig.

Die Besatzung ist – mit Ausnahme des Notarztes – sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern wird ein Rettungsassistent oder Notfallsanitäter gefordert, in anderen ist z.B. auch mit der Qualifikation zum Rettungssanitäter der Einsatz auf dem NEF möglich.

Ein NEF auf Kleinbus-Basis der Berufsfeuerwehr Frankfurt/Main. Quelle: Wikipedia/Peter Stehlik, CC BY-SA 3.0-Lizenz.

Prüfungsrelevant

  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind u.a. Krankentransportwagen (KTW), Notfallkrankenwagen (NKTW), Rettungswagen (RTW), Notarztwagen (NAW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
  • KTW sind für den qualifizierten Krankentransport ausgelegt
  • NKTW sind für den qualifizierten Krankentransport und die Erstversorgung von Notfallpatienten ausgelegt
  • RTW verfügen über eine erweiterte Ausstattung zur Versorgung von Notfallpatienten
  • NAW: in der Praxis RTW + Notarzt, reine NAW kaum noch existent
  • NEF: Notarztzubringer ohne Transportmöglichkeit
  • Fahrzeugbesetzungen und Funkkennungen unterscheiden sich je nach Bundesland!

Rettungsdienstsysteme und Rettungsstrategien

Rettungsdienstsysteme

Unter Rettungsdienstsystemen versteht man die grundsätzliche personelle Ausrichtung des Rettungsdienstes. Im Wesentlichen wird hier zwischen arztbesetzten und nicht-arztbesetzten Systemen unterscheiden.

Arztbesetzte Rettungsdienstsysteme

Arztbesetzte Rettungsdienstsysteme, auch notarztgestützte Rettungsdienstsysteme (kurz Notarztsystem) oder franko-germanisches Modell genannt, setzen – wie der Name vermuten lässt – auf eine ärztliche Patientenversorgung an der Einsatzstelle.

Rettungsdienstliche Maßnahmen, insbesondere erweiterte Versorgungsmaßnahmen, die „Basismaßnahmen“ übersteigen, werden überwiegend durch Notärzte selbst oder im Rahmen der Delegation durchgeführt.

Nicht-ärztliches Personal hat insgesamt eher beschränkte Kompetenzen und fungiert meist in erster Linie als Assistenzpersonal.

Arztbesetzte Rettungsdienstsysteme finden sich unter anderem in Deutschland, in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Spanien und Italien.

Nicht-arztbesetzte Rettungsdienstsysteme

Rettungsdienstsysteme, die ohne Arzt auskommen, werden auch Paramedic-System genannt. Entsprechend der Ursprungsländer spricht man auch vom anglo-amerikanischen Modell.

In diesen Systemen erfolgt in aller Regel keine ärztliche Versorgung an der Einsatzstelle; die rettungsdienstliche Arbeit wird vollends von notfallmedizinischen Fachpersonal (Paramedics) oder entsprechend qualifizierten Pflegepersonal übernommen.

Das nicht-ärztliche Personal hat entsprechend weitreichende Kompetenzen und eine dementsprechend fundierte Ausbildung.

Nicht-arztbesetzte Rettungsdienstsysteme findet man unter anderem in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Australien.

Vergleich der Systeme

Grundsätzlich konnte sich in den über 40 Jahren ihres Bestehens kein eindeutiger Vorteil für eines der beiden Systeme herauskristallisieren.

Welches System angemessen und wirkungsvoll ist, hängt in erster Linie von den Rahmenbedingungen, der Infrastruktur und auch der Rettungsstrategie ab.

In Ländern mit arztgestützten Rettungsdienstsystemen geht der Trend durchaus dazu, nicht-ärztliches Personal besser auszubilden und dementsprechend auch mehr Kompetenzen zu Teil werden zu lassen (siehe Deutschland mit dem Notfallsanitäter) – nicht-arztgestützte Rettungsdienstsysteme setzten bisweilen Ärzte bei speziellen Indikationen ein (z.B. in Großbritannien die Advanced Trauma Teams).

Rettungsstrategien

Das grundsätzliche einsatztaktische Vorgehen des Rettungsdienstes bezeichnet man als Rettungsstrategie oder auch als Rettungskonzept. Dieses hängt neben der Krankenhausstruktur auch vom vorliegenden Notfallbild wie auch den Fähigkeiten des Rettungsdienstes selbst ab.

Im Grunde genommen stellt sich hier die Frage: bringt man den Patienten ins Krankenhaus oder das Krankenhaus zum Patienten?

Load and Go/Scoop and Run

Beim „Load-and-Go“-Konzept liegt der Fokus auf einem schnellstmöglichen Transport ins Krankenhaus. Vor Ort beschränkt sich die notfallmedizinische Behandlung meist auf lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie schnell durchzuführende Basismaßnahmen.

Das Konzept bietet sich vor allem dort an, wo eine angemessene Versorgung ohnehin erst in der Klinik möglich ist – zum Beispiel bei unkontrollierbaren Blutungen.

Die „Load-and-Go“-Strategie bildete die ursprüngliche Rettungsstrategie zu Beginn des organisierten Rettungsdienstes in Deutschland und ist auch heute sowohl bei bestimmten Notfallbildern (unkontrollierbare Blutung, Schlaganfall…) als auch in Paramedic-Systemen eine häufig genutzte Strategie.

Stay and Play

Der Gegensatz zum „Load-and-Go“ ist das „Stay-and-Play“ – hierbei erfolgt eine Stabilisierung des Patienten vor Ort und bisweilen maximal invasive Eingriffe. Das Krankenhaus wird sinngemäß zum Patienten gebracht.

Aufgrund der zum Teil sehr langen Versorgungszeiten vor Ort wird das Konzept in Reinform fast gar nicht mehr angewendet; wenn, dann fast ausschließlich in notarztgestützten Rettungsdienstsystemen.

Treat in Street

Die Kombination aus beiden Systemen, die mittlerweile angestrebt wird, ist „Treat in Street“ – es werden notwendige Maßnahmen direkt vor Ort eingeleitet, die weitergehende Versorgung erfolgt während des laufenden Transports.

Hierbei wird eine Kompromisslösung aus „schnellen Transport“ und „guter Versorgung vor Ort“ angestrebt.

Prüfungsrelevant

  • Unterscheidung zwischen arztbesetzten und nicht-arztbesetzten Rettungsdienstsystemen
  • Load and Go: Fokus auf schnellen Transport in die Klinik (Patient ins Krankenhaus bringen)
  • Stay and Play: Fokus auf Versorgung an der Einsatzstelle (Krankenhaus zum Patient bringen)
  • Treat in Street: Kompromisslösung mit notwendiger Versorgung an der Einsatzstelle und erweiterter Versorgung während des Transports

Praxisrelevant

Die Auswahl der Rettungsstrategie ist immer abhängig von den Rahmenbedigungen, dem vorliegenden Notfall und den zur Verfügung stehenden Fähigkeiten.

Im Zweifelsfall ist der zügige Transport ins Krankenhaus dem sinnfreien Behandeln vor Ort vorzuziehen!


Zusammenfassung

  • Mobiler bodengebundener Rettungsdienst, Luftrettung, Wasserrettung, Berg- und Höhlenrettung bilden die Gesamtheit des Rettungsdienstes
  • Leistungserbringer des mobilen bodengebundenen Rettungsdienstes sind vor allem die großen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD), die Berufsfeuerwehren, private sowie kommunale Rettungsdienste
  • Aufgaben des Rettungsdienstes sind die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport
  • Notfallpatienten sind die Patienten, die aufgrund ihres Zustands bzw. zu erwartenden Zustands neben Basismaßnahmen eine weitergehene Überwachung und Versorgung zur Sicherung und der Wiederherstellung vitaler Funktionen bedürfen
  • Nicht-Notfallpatienten im qualifizierten Krankentransport benötigen eine medizinisch-fachliche Betreuung (i.d.R. durch einen Rettungssanitäter) und/oder eine besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens
  • Rettungskette: Absichern/Eigenschutz – Notruf/LSM – weitere Erste Hilfe – Rettungsdienst – Krankenhaus
  • auf Bundesebene regelt das SGB V die Übernahme der Fahrtkosten
  • Landesrettungsdienstgesetze definieren u.a. Aufgaben des Rettungsdienstes, Legen die Organisation sowie die Fahrzeugbesetzung fest
  • Ein Rettungsdienstbereich umfasst typischerweise einen oder mehrere Landkreise, er wird von einer Leitstelle und einem Landkreis als Träger betreut
  • Leitstelle dient der Notrufabfrage, der Disposition und der Alarmierung von Rettungsmitteln, sie überwacht den Funkverkehr und leistet ihren Beitrag zur Einsatzdokumentation
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind u.a. Krankentransportwagen (KTW), Notfallkrankenwagen (NKTW), Rettungswagen (RTW), Notarztwagen (NAW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
  • KTW sind für den qualifizierten Krankentransport ausgelegt
  • NKTW sind für den qualifizierten Krankentransport und die Erstversorgung von Notfallpatienten ausgelegt
  • RTW verfügen über eine erweiterte Ausstattung zur Versorgung von Notfallpatienten
  • NAW: in der Praxis RTW + Notarzt, reine NAW kaum noch existent
  • NEF: Notarztzubringer ohne Transportmöglichkeit
  • Fahrzeugbesetzungen und Funkkennungen unterscheiden sich je nach Bundesland!
  • Unterscheidung zwischen arztbesetzten und nicht-arztbesetzten Rettungsdienstsystemen
  • Load and Go: Fokus auf schnellen Transport in die Klinik (Patient ins Krankenhaus bringen)
  • Stay and Play: Fokus auf Versorgung an der Einsatzstelle (Krankenhaus zum Patient bringen)
  • Treat in Street: Kompromisslösung mit notwendiger Versorgung an der Einsatzstelle und erweiterter Versorgung während des Transports

Lernziele

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  • kennst die Einteilung des Rettungsdienstes und die beteiligten Organisationen,
  • kennst die Aufgabengebiete des Rettungsdienstes,
  • kannst verschiedene Rettungsdienstsysteme voneinander unterscheiden,
  • kennst grundlegende Begrifflichkeiten sowie Fahrzeuge des Rettungsdienstes,
  • kannst die Rettungskette und ihre Bedeutung wiedergeben,
  • kennst die Aufgaben einer Rettungsleitstelle und einer integrierten Leitstelle,
  • kennst beispielhafte Rechtsgrundlagen für die Regelung des Rettungsdienstes.

Interessenkonflikte

Der Autor gibt an, dass es sich bei den verlinkten Büchern um Affiliate-Links handelt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Bestellung über den Link. Eine Einflussnahme bei der Auswahl der Literatur ist dadurch nicht erfolgt. Siehe auch: Hinweise zu Affiliate-Links.

Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen

Bundesamt für Justiz (2021): Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html am 03.02.2022

Feuerwehr Frankfurt/Main (2017): Projekt K-Dispo – Einführung Notfall-KTW, abgerufen unter https://www.drk-hessen.de/fileadmin/Eigene_Dokumente/Rettungsdienst_und_Notfallmanagement/RDS_2018/Block_2/2018-RDS-2-3._H._Passet__Von_der_Not_getrieben._N-KTW_zur_Kompensation_von__Personal__Zusatzbedarfen.pdf am 03.02.2022

Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/3q8w62I Affiliate-Link

SaniOnTheRoad (2020): Der ärztliche Bereitschaftsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/der-arztliche-bereitschaftsdienst/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 14: Der Leitstellendisponent und die Leitstelle, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-14/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 3: Fahrzeuge des Rettungsdienstes, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-3/ am 03.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 1: Was ist der Rettungsdienst?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-1/ am 03.02.2022

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Über SaniOnTheRoad

1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.