„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 8: Notfallsanitäterausbildung im Detail

„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ bietet eine Übersicht über Aufbau, Struktur und Gepflogenheiten des Rettungsdienstes in Deutschland. Hier geht es um das, was Interessenten und Neueinsteiger wissen sollten.

Zu „Teil 7 – Blaulicht, Sonderrechte und Wegerechte“ geht es hier.

© 2022 SaniOnTheRoad. Quelle: eigenes Werk.

Teil 8 – Notfallsanitäterausbildung im Detail

Mitunter eine der häufigeren Fragen, die mir gestellt wird, ist „Wie sieht die Ausbildung zum Notfallsanitäter denn eigentlich aus?“ – etwas weniger häufig „Wie sieht es denn genau aus?“.

Gerade letzteres ist aber durchaus interessant, ganz besonders für diejenigen, die die Ausbildung anstreben oder denen sie nun bevorsteht.

Wer mit den Grundlagen noch nicht ganz firm ist, dem empfehle ich dringend einen Blick in Teil 2 der Serie „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes„.

Inhaltsverzeichnis


Wie ist die Ausbildung allgemein aufgebaut?

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist eine dreijährige duale Berufsausbildung in Vollzeit, Umfang 4600 Stunden, verteilt auf die Lernorte Berufsfachschule, geeignete Klinik und Lehrrettungswache.

Eine fünfjährige Teilzeitausbildung ist möglich, wird aber nur vereinzelt angeboten – zu dieser kommen wir am Schluss.

Ein Großteil der Ausbildung wird an der Berufsfachschule (1920 Stunden) und an der Lehrrettungswache (1960 Stunden) verbracht, die klinische Ausbildung nimmt einen kleineren Teil mit 720 Stunden an (eine genaue Übersicht gibt es am Schluss).

In der Praxis werden die Lernziele meist mit den Lehrjahren verknüpft – so empfiehlt es auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.

Die Ausbildung kann wie folgt strukturiert werden:

1.im ersten Halbjahr der Ausbildung Erwerb einer Mindestqualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst, die sich auf die Grundlagen des Rettungsdienstes erstreckt,

2.im zweiten Halbjahr der Ausbildung Erwerb der für die Durchführung und Organisation von Krankentransporten notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie erste Einführung in die Notfallrettung,

3.im zweiten Jahr der Ausbildung Erwerb der für die Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten,

4.im dritten Jahr der Ausbildung Erwerb einer fachübergreifenden Qualifikation, die der Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Rettungsdienst, besonders der Notfallrettung, mit dem Ziel der verantwortlichen Übernahme des Notfalleinsatzes dient, sowie Kennenlernen besonderer Einsatzbereiche.

§ 1 Abs. 2 NotSan-APrV

Schauen wir es uns also den Lehrjahren entsprechend an.

Erstes Lehrjahr

Was auffällt: im Gegensatz zu den anderen Lehrjahren werden die Lernziele im ersten Lehrjahr nochmals auf beide Halbjahre aufgeteilt.

Ausbildungsziel

Erstes Halbjahr

Erwerb einer Mindestqualifikation für den Einsatz im Rettungsdienst – sprich: eine Ausbildung äquivalent zum Rettungssanitäter für diejenigen, die noch kein RS sind. Bisweilen erfolgt auch eine Äquivalenzprüfung, nach der der Auszubildende Rettungssanitäter ist – allerdings nicht in allen Bundesländern.

Zweites Halbjahr

Durchführung eines qualifizierten Krankentransports und Einführung in die Notfallrettung. Im Prinzip also „Erfahrung als RS sammeln“ in den entsprechenden Tätigkeitsbereichen.

Schulische Ausbildung

Erstes Halbjahr

Im ersten Halbjahr orientiert sich der Unterricht der Berufsfachschule zum größten Teil am Rettungssanitäter-Curriculum (den Grundsätzen des Bund-Länder-Ausschusses „Rettungswesen“ sowie landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen).

Das heißt: es werden Grundlagen von Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie auf Rettungssanitäter-Niveau unterrichtet – ferner natürlich auch grundlegende diagnostische Maßnahmen, Vorgehensweisen und Schemata sowie die einfachen Grundlagen der Pharmakologie. BOS-Funk, „Materialkunde“ und Einsatzkunde (u.a. Einsatz und Führung bei Großschadenslagen) sind ebenfalls Themen.

Auch in Recht erfolgt hier Unterricht – schwerpunktmäßig bilden Strafrecht, Zivilrecht und das Medizinprodukterecht und das Straßenverkehrsrecht die Schwerpunkte.

Ergänzt wird das Ganze natürlich durch Skilltrainings (z.B. Diagnostik, Immobilisation, Rettungstechniken…) und praktische Fallbeispiele. Eine BLS-Ausbildung, auch mit Nutzung eines AEDs, ist ebenfalls vorgesehen („AED-Zertifizierung“).

Sofern vorgesehen, erfolgt am Ende des ersten Halbjahres die Äquivalenzprüfung zum Rettungssanitäter mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung. Auch für diejenigen, die bereits Rettungssanitäter sind, ist dieser Ausbildungsteil Pflicht.

Zweites Halbjahr

Im zweiten Halbjahr werden die gelegten Grundlagen vertieft. Größtes Thema dürften hier Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers sein, die hier einen erheblichen Teil der Ausbildung einnehmen – zum Teil geht es hier richtig in die Tiefe, was nicht jedem leichtfällt. Ebenso erfolgt in der Einsatzkunde eine weitere Vertiefung.

Ebenfalls wird das Thema Recht erweitert und vertieft – zusätzlich zu den Themen aus dem ersten Lehrjahr spielen nun auch das fünfte Sozialgesetzbuch oder das Grundgesetz eine Rolle.

Ein wesentlicher Anteil des Fachs Staatsbürgerkunde entfällt auch auf dieses Halbjahr, ebenso Grundlagen des Team Resource Managements (TRM) sowie Kommunikation.

In der praktischen Ausbildung liegt nach wie vor der Fokus auf Skilltrainings (u.a. venöser Zugang und Atemwegssicherung) und praktischen Fallbeispielen, wobei hier ebenfalls auf ein breiteres Spektrum eingegangen wird.

Klinische Ausbildung

Die klinische Ausbildung wird in der Regel nicht in die Halbjahre eingeteilt, daher erfolgt hier eine allgemeine Beschreibung.

Im ersten Lehrjahr geht es in der Klinik darum, den Auszubildenden grundlegende handwerkliche Fähigkeiten zu vermitteln, darunter der Umgang mit Patienten im Allgemeinen sowie die Anwendung diagnostischer Maßnahmen in der Praxis. Hierfür sind die allgemeine Pflegestation, die interdisziplinäre Notaufnahme sowie die Anästhesie vorgesehen.

In der allgemeinen Pflege (80 Stunden) geht es primär um einen ersten Einblick in die Arbeitsweisen im Krankenhaus, Gepflogenheiten, Abläufe und der Umgang mit hilfebedürftigen Patienten. Um’s vorneweg zu nehmen – große Notfallmedizin lernt man hier nicht. Man erhält allerdings nützliche Einblicke in die Arbeitsweise der Pflege sowie grundlegende Fähigkeiten der Grundpflege – und der Dokumentation

In der interdisziplinären Notaufnahme (120 Stunden, alternativ 80 Stunden internistische und 40 Stunden chirurgische Notaufnahme) besteht schon deutlich mehr Bezug zur Notfallmedizin. Man kann und wird bei der Versorgung von Patienten unmittelbar mitwirken.

Die Grundlagen der Diagnostik, sprich Vitalzeichenkontrolle, 12-Kanal-EKG, Mitwirkung bei der (ärztlichen) Untersuchung sind genauso Bestandteil wie einfache Wundversorgungen, Mithilfe beim Gipsen und Schienen sowie das Legen periphervenöser Zugänge. Auch hier spielt die Dokumentation eine erhebliche Rolle.

Die Anästhesie ist vielerorts der beliebteste Teil – in der Regel entfallen hierauf ebenfalls 120 Stunden im ersten Lehrjahr. Schwerpunktmäßig spielen hier selbstverständlich der Umgang mit Medikamenten, die Narkoseeinleitung, die Beatmung und natürlich auch die Atemwegssicherung eine große Rolle.

Man erlernt nicht nur Medikamente vorzubereiten und aufzuziehen, sondern auch Besonderheiten, Risiken, Indikationen und Kontraindikationen. Ein zentraler Aspekt und beinahe „Kerninhalt“ der Ausbildung in der Anästhesie ist eine suffiziente Beutel-Maske-Beatmung. Aber auch Methoden zur Atemwegssicherung – sprich endotracheale Intubation und alternative Atemwegshilfen – gehören dazu.

Ausbildung auf der Lehrrettungswache

Erstes Halbjahr

Im ersten Halbjahr geht es um die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die Arbeit im Rettungsdienst – sofern diese nicht schon vorhanden sind. Einfach: im Prinzip lernt man das, was auch der Rettungssanitäter im Wachenpraktikum lernt.

Neben notwendigen Geräteeinweisungen und Praktikantenschichten in der Notfallrettung sind das auch praktische Übungen – von der Diagnostik über das Vorbereiten von Medikamenten und Funken bis zur Immobilisation – und das Kennenlernen des Routinebetriebs im Rettungsdienst.

Überwiegend werden die Auszubildenden im ersten Halbjahr als „dritter Mann“, also als Praktikant zusätzlich zur regulären Besatzung, in der Notfallrettung eingesetzt.

Zweites Halbjahr

Nach Abschluss des ersten Halbjahres erfolgt der Einsatz auf Krankentransportwagen – sprich im qualifizierten Krankentransport. Zudem erfolgen weitere Praktikantenschichten oder aber die ersten Dienste als „zweiter Mann“ auf dem RTW.

Hier muss man zum Einsatz sagen: es hängt stark von der Organisation und der Dienstplanung ab, wie der Einsatz erfolgt. Gerade bei erfahrenen Rettungssanitätern kann durchaus auch zu großem Teil der Einsatz in der Notfallrettung erfolgen.

An praktischer Ausbildung erfolgt im wesentlichen eine Wiederholung und Vertiefung der praktischen Lehrinhalte des ersten Halbjahres.

Zweites Lehrjahr

Ausbildungsziel

Einsätze in der Notfallrettung durchführen können – sprich: das eigentliche Hauptbetätigungsfeld des Notfallsanitäters. Dementsprechend ist die Ausbildung auch hierauf ausgerichtet.

Schulische Ausbildung

Große Schwerpunkte bilden Pathophysiologie sowie die rettungsdienstliche Therapie entsprechender Krankheitszustände. Gerade im Bereich der Pathophysiologie heißt es wieder Lernarbeit – bei guten Vorkenntnissen im Bereich der Anatomie und Physiologie aber durchaus machbar.

Im Bereich der Therapie geht es um die Maßnahmen, die über eine Basisversorgung hinausgehen – sprich invasive Maßnahmen und medikamentöse Behandlungen. Spätestens hier muss man sich an das Lernen und Abarbeiten von Algorithmen wie dem Pyramidenprozess oder Standardarbeitsanweisungen (SOPs, Standard Operation Procedure) gewöhnen.

Darauf bezogen kommt auch Recht, diesmal mit Schwerpunkt Aufklärung und Einwilligung des Patienten, vor.

Ferner geht es mehr ins Detail und einen Schritt weiter – es werden neben spezielleren Krankheitsbildern auch weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen, wie z.B. EKG-Interpretation und Beatmungsformen, gelehrt. Das Beherrschen einer Reanimation nach ERC-ALS-Algorithmus ist Standard.

Das theoretisch Erlernte wird natürlich ebenfalls in Fallbeispielen – ggf. auch mittels Simulationstraining – weiter vertieft und geübt. Speziellere Skilltrainings, z.B. die Entlastungspunktion bei Spannungspneumothorax oder intraossäre Zugänge, ergänzen die Ausbildung.

Gegebenenfalls wird in diesem Lehrjahr auch eine Facharbeit geschrieben.

Je nach Bundesland erfolgt eine Zwischenprüfung gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres – umgangssprachlich auch „Rettungsassistenten-Äquivalenzprüfung“ genannt – mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung.

Klinische Ausbildung

Es erfolgt eine weitere Ausbildung in der Anästhesie für i.d.R. 160 Stunden. Die Ausbildungsinhalte des ersten Lehrjahres werden erweitert und vertieft – Schwerpunkte sind hier vor allem die Atemwegssicherung und Beatmung.

Für 120 Stunden verbringt man die Zeit auf einer Intensivstation – ob speziell oder interdisziplinär spielt hierbei keine Rolle. Hier geht es grundsätzlich um den Umgang mit intensivpflichtigen Patienten jeglicher Art, ihren Krankheitsbildern und ihren durchaus speziellen Behandlungen.

Neben dem „Kennenlernen“ der intensivmedizinischen Arbeitsweise steht hier vor allem der Umgang mit potenten Medikamenten (z.B. Katecholamine), mit Spritzenpumpen und Infusiomaten, mit arteriellen Messsystemen, zentralvenösen Venenkathetern, der Blutgasanalyse und den verschiedenen Beatmungsformen.

Ausbildung auf der Lehrrettungswache

Schwerpunktmäßig erfolgt hier der Einsatz als „zweiter Mann“ in der Notfallrettung, bestenfalls mit einem Praxisanleiter. Hier geht es darum, das erlernte Wissen auch im Notfalleinsatz anwenden zu können – der Anteil der Wachenausbildung ist höher als im ersten Lehrjahr.

Je nach Fähigkeitenstand kommt man schon hier zur Gelegenheit, einen Einsatz unter Aufsicht des Praxisanleiters zu führen.

Häufig erfolgen auf der Wache weitere Skilltrainings und auch Praxistraining mittels Fallbeispielen oder Reanimationstraining.

Ferner ist es möglich, eine Hospitation auf einer Integrierten Leitstelle oder Rettungsleitstelle zu absolvieren – der Zeitrahmen ist variabel, oft werden zwei Wochen veranschlagt.

Drittes Lehrjahr

Ausbildungsziel

Verantwortliche Übernahme eines Notfalleinsatzes, auch in Sondersituationen – sprich: die Tätigkeit als Notfallsanitäter ausführen können.

Schulische Ausbildung

Die schulische Ausbildung fällt im dritten Lehrjahr deutlich kürzer aus als in den vorherigen Lehrjahren. Oft sind hier Sondersituationen, spezielle Übungen (auch mit Feuerwehr und anderen Organisationen) und speziellere Notfälle. Gelegentlich erhalten die Auszubildenden auch fachübergreifende Qualifikationen, z.B. eine PSNV-Grundausbildung oder eine Führungskräfteausbildung im Katastrophenschutz.

Kern des dritten Lehrjahres ist die Wiederholung und Vertiefung des bisher gelernten in Theorie und Praxis im Sinne einer Prüfungsvorbereitung – oft als „Repetitorium“.

Klinische Ausbildung

Ein Teil der Klinikausbildung bildet die Pädiatrie oder Gynäkologie (40 Stunden). Sinn des Ganzen ist eine vertiefte Erfahrung im Umgang mit Schwangeren, Schwangerschaftskomplikationen sowie die Betreuung und Versorgung von Kindern. Im Idealfall ist es möglich, eine Geburt mitzubegleiten.

Der andere Teil der klinischen Ausbildung ist die Psychiatrie (80 Stunden). Hier geht es in erster Linie um Hintergrundwissen zu psychischen Erkrankungen, der Psychotherapie samt Therapieverfahrung sowie der möglichen Akut- und Dauerbehandlung mit Medikamenten.

Ausbildung auf der Lehrrettungswache

Diese nimmt im dritten Lehrjahr den größten Teil ein – entsprechend des Ausbildungsziels geht es hier um die fachgerechte Übernahme der Führung in Notfalleinsätzen. Dementsprechend erfolgt der Einsatz überwiegend auf dem Rettungswagen – je nach Bundesland und lokaler Regelung auch zum Teil auf dem NEF.

Die Ausbildung außerhalb der Einsätze orientiert sich großteils an den Anforderungen der praktischen Prüfung und besteht somit oft aus Fallbeispielen.

Die Prüfung

Gegen Ende des dritten Lehrjahres ist es soweit – die Prüfungsphase beginnt. In dieser sind die Auszubildenden grundsätzlich vom Fahrdienst befreit.

Schriftliche Prüfungen

Es erfolgen drei schriftliche Prüfungen, jeweils mit einem Zeitansatz von 120 Minuten. Ich beschränke mich hier auf die umgangssprachliche Themennennung, um Schlagwörter liefern zu können. Diese wären

  • Rettungsdienstliche Algorithmen,
  • Recht und Qualitätsmangement und
  • Diagnostik und Therapie.

Praktische Prüfungen

Es erfolgen je vier praktische Prüfungen für jedes Teammitglied – also insgesamt acht Prüfungen, bei denen man selbst in vier geprüft wird. Der Zeitansatz sind 20 – 40 Minuten pro Fallbeispiel. Dies sind

  • ein internistisches Fallbeispiel,
  • ein traumatologisches Fallbeispiel,
  • eine Reanimation sowie
  • ein „Kommunikations-Fallbeispiel“, meist internistisch oder traumatologisch, bei denen der Prüfungsschwerpunkt auf der Kommunikation, der Einsatzführung und Entscheidungsfindung liegt

Neben dem eigentlichen Fallbeispiel erfolgt ein Fachgespräch, in dem die Prüfer nicht nur Fragen stellen können, sondern der Prüfling sein Handeln und seine Entscheidungen erläutern kann.

Mündliche Prüfung

Der Zeitansatz der mündlichen Prüfung beträgt 30 – 45 Minuten – die Prüflinge können entscheiden, ob sie alleine oder zu zweit in die Prüfung gehen wollen. Meist ist die mündliche Prüfung die große Angst vieler Auszubildender.

Thematisch werden die Themenbereiche

  • Notfallsituationen erkennen und bewerten (Pathophysiologie),
  • Kommunikation und Recht sowie
  • rettungsdienstliche Versorgung

aufgeteilt. Die Fragen werden anhand eines oder mehrerer vorgestellter Fallbeispiele gestellt und vom Prüfling beantwortet.

Ergebnisse

Offiziell erfährt der Auszubildende erst am letzten Ausbildungstag mit Übergabe des Zeugnisses und der „Berufsurkunde“, ob er bestanden hat.

Inoffiziell erfolgt die Bekanntgabe der Ergebnisse in Anschluss an die mündliche Prüfung.

Die Ausbildung gilt als bestanden, wenn jede einzelne Prüfung mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde – sprich: Note 4. Ein Ausgleichen ist nicht möglich.

Wie die Prüfungen bei mir im Detail abgelaufen sind, erfahrt ihr hier!

Background-Info

BLS (= Basic Life Support)

Basismaßnahmen der Reanimation, sprich Herzdruckmassage, Beutel-Maske-Beatmung und Nutzung eines AEDs.

AED

Automatisierter externer Defibrillator. Defibrillator in erster Linie für die Laienanwendung, der defibrillierbare Rhythmen selbstständig erkennt und einen Schock abgibt.

Team Resource Management

Training der nicht-handwerklichen Fähigkeiten, sprich der Absprachen, Kommunikation und Organisation im Team im Sinne einer Fehlervermeidung und -erkennung. Ursprünglich als Crew Resource Management aus der Luftfahrt stammend.

Pyramidenprozess

Ausbildungsalgorithmus für invasive Maßnahmen des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst e.V. (DBRD).

Standard Operation Procedures

Vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereichs herausgegebene Dienstanweisung als Handlungsalgorithmus für die Nutzung invasiver Maßnahmen bei verschiedenen Notfallbildern. Spielt insbesondere für die rechtliche Haftung eine große Rolle.

ALS (= Advanced Life Support)

Erweiterte Reanimationsmaßnahmen, u.a. mit erweiterter Atemwegssicherung, manueller Defibrillation, medikamentöser Therapie und Therapie reversibler Ursachen eines Kreislaufstillstands.

PSNV (= Psychosoziale Notfallversorgung)

Umfasst die psychische Betreuung und Erstversorgung von Betroffenen, u.a. als Krisenintervention bei Angehörigen und Zeugen oder als „Stressverarbeitung nach belastenden Einsätzen“ bei Einsatzkräften.

Im nächsten Teil folgt: Der Notarzt im Rettungsdienst.

Quellen

Bundesamt für Justiz (2022): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV): § 1 Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung, abgerufen unter https://www.gesetze-im-internet.de/notsan-aprv/__1.html am 02.02.2022

Enke K., Flemming A., Hündorf H.-P., Knacke P., Lipp R., Rupp P. (2015): Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin, Band 2, 5. Auflage. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey mbH, Edewecht. ISBN: 978-3-943174-42-7. Aktuelles Gesamtwerk (3 Bände, 6. Auflage, 2019) hier erhältlich: https://amzn.to/3s8xH6L

Klausmeier M. (2018): Prüfungswissen Notfallsanitäter, 1. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3-437-45450-9. Hier erhältlich: https://amzn.to/3JLkMh7

Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/3s8KEh5

SaniOnTheRoad (2022): Beitrags-Klassiker: Rund um das Notfallsanitäter-Examen!, abgerufen unter https://saniontheroad.com/beitrags-klassiker-rund-um-das-notfallsanitater-examen/ am 02.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes – Teil 3: Fahrzeuge im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-3/ am 02.02.2022

SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 02.02.2022

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Über SaniOnTheRoad

„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 8: Notfallsanitäterausbildung im Detail

SaniOnTheRoad

Notfallsanitäter, Teamleiter und Administrator des Blogs. Vom FSJler über Ausbildung bis zum Haupt- und Ehrenamt im Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz so ziemlich den klassischen Werdegang durchlaufen. Mittlerweile beruflich qualifizierter Medizinstudent im klinischen Abschnitt des Studiums. Meine Schwerpunkte liegen auf Ausbildungs- und Karrierethemen, der Unterstützung von Neueinsteigern, leitliniengerechten Arbeiten sowie Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und EKG für den Rettungsdienst. Mehr über mich hier.