„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ bietet eine Übersicht über Aufbau, Struktur und Gepflogenheiten des Rettungsdienstes in Deutschland. Hier geht es um das, was Interessenten und Neueinsteiger wissen sollten.
Zu „Teil 29 – Schaufeltrage, Vakuummatratze und Spineboard“ geht es hier.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Sinn und Zweck der praktischen Ausbildung
- Die Ausbildung auf der Lehrrettungswache
- Wichtiges zum Einstieg
Einleitung
Keine rettungsdienstliche Qualifikation ohne Wachenpraktikum oder praktische Ausbildungsabschnitte auf einer Lehrrettungswache – jeder, der irgendwie in den Rettungsdienst möchte, wird also an dem Ausbildungsabschnitt „Rettungswache“ nicht vorbei kommen.
Und das ist aus mehreren Sichten interessant: es ist zum einen meist der erste intensivere und längere Kontakt mit dem Rettungsdienst an sich, es ist oft der erste ungetrübte Einblick in die Arbeitswelt des Rettungsdienstes und zugleich der Ausbildungsabschnitt, der für den letzten Schliff und die tatsächliche Eignung zum Einsatz führen soll.
Obwohl die Rettungswache als Lernort einen elementaren Ausbildungsteil darstellt, sind die Vorgaben doch eher spärlich, die Umsetzung sehr variabel und die qualitative Bandbreite sehr unterschiedlich. Von „notwendige Einweisungen und mitfahren“ bis zu eigens strukturierten Curricula findet sich hier bisweilen sehr viel.
Aus diesem Grund werfen wir mal ein Blick darauf, was eigentlich der Sinn und Zweck der Wachenausbildung ist und wie die Wachenausbildung im Idealfall ablaufen sollte.
Sinn und Zweck der praktischen Ausbildung
Unabhängig von der Qualifikation, welche man anstrebt und unabhängig vom Weg des Einstiegs verfügt die Wachenausbildung grundsätzlich über das gleiche Ziel: für die tatsächliche Arbeit im Rettungsdienst zu qualifizieren.
Das erfolgt entweder nach „grundlegenderen“ Ausbildungsabschnitten – wie dem Fachlehrgang und dem Klinikpraktikum in der Qualifikation zum Rettungssanitäter – oder in Form eines Blockunterrichts abwechselnd mit den anderen Lernorten in der Notfallsanitäterausbildung.
Letztendlich sollen in der praktischen Ausbildung
- praktische Fähigkeiten und Skills bis zur sicheren Beherrschung und
- die einsatz- und situationsbezogene Anwendung
trainiert werden sowie das theoretische Wissen wiederholt, vertieft und verknüpft werden sowie Hintergrundwissen aufgebaut werden.
Eine besondere Rolle spielen dabei auch die regulär anfallenden „Nebentätigkeiten“ (im Sinne des QM würde man von Hilfsprozessen sprechen), die den Alltag auf der Rettungswache oft zu großen Teilen bestimmen.
Man kann hier an die Desinfektion, den Fahrzeugcheck, das Auffüllen nach dem Einsatz, die Einsatzdokumentation und ggf. die Erfassung von Abrechnungsdaten denken – diese Prozesse stellen im täglichen Arbeitsablauf einen äußerst wichtigen Punkt dar und die Vermittlung wird fast gänzlich auf die Lehrrettungswache beschränkt.
Die Ausbildung auf der Lehrrettungswache
Rechtliche Grundlagen für die Ausbildung auf der Lehrrettungswache sind
- für Notfallsanitäter das Notfallsanitätergesetz, die Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Rahmenlehrpläne des Bundeslandes, und
- für Rettungssanitäter die Muster-APrV auf Bundesebene sowie ggf. landesrechtliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen.
Im Idealfall wird dies ergänzt durch ein sinnvoll strukturiertes Curriculum der Rettungswache selbst – genaue Vorgaben zur Umsetzung der Wachenausbildung gibt es eher selten von Seiten des Gesetzgebers; bisweilen liefern die Rettungsdienstschulen mit Curricula und Testatheften allerdings eine gute Orientierung.
Wer ist zuständig?
„Kopf des Ganzen“ ist in aller Regel der Praxisanleiter – egal ob es in der Rettungssanitäter- oder Notfallsanitäterausbildung ist: der Praxisanleiter koordiniert und leitet die Ausbildung auf der Rettungswache.
Üblicherweise wird für jeden Auszubildenden und Wachenpraktikanten ein Praxisanleiter zugeteilt, die Praxisanleiter vertreten sich allerdings auch gegenseitig.
Neben diversen organisatorischen Themen übernimmt der Praxisanleiter auch grundlegende Einweisungen in Abläufe, überwacht den Verlauf der Ausbildung, gibt Feedback, führt Praxistrainings sowie die Anleitung im Einsatz durch, kontrolliert die Führung von Berichts- und Testatheften und erstellt die Beurteilung der Auszubildenden oder Praktikanten.
Je nach Gegebenheit werden die Praxisanleiter dabei von Mentoren oder „befähigten Notfallsanitätern“ unterstützt – die Umsetzung variiert hier allerdings von Wache zu Wache allerdings erheblich. Während Mentorensysteme unabhängig von der Qualifikation eingerichtet werden können (siehe z.B. meinen Erfahrungsbericht der NFS-Ausbildung), müssen befähigte Notfallsanitäter eben Notfallsanitäter sein und (mehr oder weniger) offiziell durch einen Praxisanleiter benannt werden.
Im Grunde genommen liegt die Aufgabe hier in der Unterstützung und ggf. Vertretung des Praxisanleiters bei „alltäglichen“ Ausbildungsaufgaben – z.B. einfache Praxistrainings im Verlauf der Ausbildung und Begleitung im Einsatz. Ferner wird in der Regel auch tatsächlich eine Mentorenfunktion eingenommen, um als niedrigschwelliger Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zur Verfügung zu stehen.
Funktionsträger – von QM-Beauftragten über den Desinfektor bis zum MPG– oder Medikamenten-Beauftragten spielen in der Wachenausbildung eine durchaus große Rolle. Sie übernehmen die „Spezialthemen“ der Ausbildung, geben bestimmte Einweisungen und fungieren damit als Ausbildungsspezialisten für besondere Themenbereiche.
Sehr große Teile der Ausbildung werden allerdings – sofern es nicht ohnehin Praxisanleiter, Mentoren oder Funktionsträger sind – von den jeweiligen Besatzungen des zugeteilten Fahrzeugs übernommen.
Zu guter Letzt kommt die wohl wichtigste zuständige Person überhaupt: der Praktikant oder der Auszubildende selbst.
Man darf nie vergessen, dass man im Rettungsdienst in erster Linie eigenverantwortlich für den Ausbildungserfolg ist und trotz zahlreicher Ansprechpartner niemanden nachgelaufen wird. Auszubildende und Praktikanten erhalten meist umfangreiche Unterstützung und viele Möglichkeiten geboten, allerdings unter der Prämisse, dass sie auch selbst tätig werden und etwas für die Ausbildung tun.
Praktische Ausbildung außerhalb der Einsätze
Auch wenn es für Außenstehende verwunderlich scheinen mag: ein Großteil dessen, was man unter der Ausbildung versteht, findet außerhalb der Einsätze statt.
Dies hat zwei sehr pragmatische Gründe: zum einen sind tiefergehende Erklärungen und mehrfache Übungen im Realfall kaum möglich, zum anderen ermöglicht überhaupt erst das „Trockentraining“ eine Mitarbeit im echten Einsatz.
Die Gestaltung variiert von Rettungswache zu Rettungswache und steht und fällt mit dem Personal, dem Praktikanten oder Auszubildenden selbst und schlicht den zur Verfügung stehenden Übungsmöglichkeiten.
Nicht jede Wache hat Unmengen an Übungsmaterial, ALS-Simulatoren und jedes erdenkliche Übungsgerät – das wäre alles zwar wünschenswert, ist allerdings nur begrenzt „tragisch“. Einen Großteil der Ausbildung lässt sich mit Zeit und dem ohnehin garantiert vorhandenen Material bewerkstelligen.
First things first: notwendige Einweisungen
Das A und O sind erst einmal tatsächlich die notwendigen Einweisungen – darunter fallen neben den Geräteeinweisungen nach MPBetreibV auch sehr allgemeine und teils „inoffzielle“ Einweisung, so zum Beispiel in das Fahrzeug selbst, Notfallkoffer/-rucksäcke, den Umgang mit Sauerstoff, Verhalten an der Einsatzstelle oder auch Tragestuhl, Fahrtrage und Tragetisch.
Um diese Einweisungen sollte man sich unbedingt zeitnah kümmern (Woche 1!), damit man zügig Geräte benutzen darf und im Einsatz tatsächlich auch die Aufgaben wahrnehmen kann. Dies gilt analog auch für die Unterweisung in die Anschnallpflicht, Verschwiegenheitspflicht, „Blaulichtunterweisung“ und ggf. eine Datenschutzschulung.
Neben dem juristischen Aspekt steht hier vor allem die praktische Einsetzbarkeit im Realeinsatz im Vordergrund.
Weitergehende Ein- und Unterweisungen, wie z.B. Desinfektion/Hygiene, Medikamente, Funk, QM…, sollten zwar ebenfalls früh erfolgen, müssen aber nicht zwangsläufig direkt am Anfang erfolgen. Zumindest für RS-Praktikanten hat die Fahreinweisung erst einmal Zeit und kann auch im späteren Verlauf des Praktikums erfolgen.
Kenne deinen RTW!
Mitunter meine Lieblingsvariante zur Ausbildung von kompletten Neueinsteigern – es ist keinerlei Vorbereitung notwendig, es lässt sich problemlos in den täglichen Fahrzeugcheck integrieren, man braucht lediglich einen RTW und etwas Zeit. Der Vorteil hierbei ist, dass man den Anspruch problemlos variieren kann und die Schwierigkeitsgrade im Laufe der Zeit ansteigen können.
In der Anfangsphase steht lediglich die Materialkunde im Vordergrund („Was habe ich überhaupt dabei?“) – Basis dafür bildet ein gemeinsamer (!) Fahrzeugcheck nach Checkliste, und zwar
- an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen und
- mit Erklärungen seitens der Besatzung.
Ist dies erfolgt, können die Spiele beginnen – der Azubi oder Praktikant bekommt Gegenstände des RTW genannt, die er suchen und finden muss. Variante: das Ganze auf Zeit. Hierbei wird mit typischen „Alltagsequipment“ begonnen und am Ende werden selten benutzte Gegenstände (auch von der technischen Ausstattung des Fahrzeugs) geübt.
In der „Aufbauphase“ werden die Gegenstände nicht nur gesucht, sondern der Praktikant oder Azubi muss zudem erläutern (oder demonstrieren), wie man es anwendet.
Als „Profi“ werden statt der Ausstattung bestimmte Patientenzustände genannt, und der Praktikant oder Azubi muss das passende Equipment richten – z.B. „Atemstillstand“ mit Beatmungsbeutel + Maske, Sauerstoff, Intubation…
Klingt langweilig? Die Erfahrung zeigt, dass man damit durchaus auch „gestandene“ Kollegen mit viel Erfahrung problemlos ins Schwitzen bringen kann – und das Lernen auf diese Weise ist durchaus hoch effektiv. Die Materialkunde wird liebend gerne vernachlässigt, was im späteren Dasein als Rettungsdienstler durchaus enorme Probleme mit sich bringen kann.
Praktische Übungen
Praktische Übungen erfordern meist Zeit, Vorbereitung und „Manpower“ – sprich Assistenten und Mimen – und hängen auch vom zur Verfügung stehenden Material ab. Nicht alles lässt sich ohne spezielles Übungsmaterial üben, die wichtigsten Dinge lassen sich aber durchaus realisieren.
An klassischen Skilltrainings sind
- Immobilisation (Schaufeltrage, Vakuummatratze, Spineboard, Luftkammer-/Vakuum-/ProSplint-Schienen, Sam-Splints, Stifneck, KED-System),
- Wundversorgung (Druckverband, Notfallverband, Kopfverbände, Tourniquet, Wound Packing),
- Lagerungsarten,
- Umgang mit Fahrtrage und Tragestuhl,
- Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Pulsoxymetrie, 12-Kanal-EKG,
- Vorbereitung und Aufziehen von Medikamenten,
- Vorbereitung von Infusion und intravenösen/intraossären Zugang,
- Vorbereitung und Assistenz bei der Intubation
absolute „Must-have“-Ausbildungsabschnitte.
Unbedingt empfehlenswert wäre zudem ein Reanimationstraining – entsprechend dessen, was geprüft wird. Für Rettungssanitäter wären zwei BLS-AED-Reanimationstrainings im Wachenpraktikum, bei Notfallsanitätern bestenfalls alle zwei Monate ein ALS-Reanimationstraining auf der Wache wünschenswert.
Insbesondere für die Skills, welche schulisch nicht oder nur oberflächlich behandelt wurden, bietet sich das Schema
- Demonstrieren,
- Ausführen unter schrittweiser Anleitung,
- Ausführen unter Aufsicht und schließlich
- selbstständiges Ausführen
an.
Praktische Ausbildung während der Einsätze
Die Kür des Ganzen ist dann die Ausbildung und Übung während der Einsätze – hier handelt es sich, plump gesagt, um „learning by doing„. Damit das Prinzip hier funktioniert, ist eine entsprechende Kenntnis der Durchführung und Materialkenntnis unerlässlich. Und hier schließt sich letztendlich auch der Kreis um die dringend notwendigen „Trockenübungen“.
Im Falle des Rettungshelfers und des Rettungssanitäters bietet sich – ähnlich dem Vorgehen bei der Ausbildung außerhalb der Einsätze – die Aufteilung
- Demonstrieren,
- Übernahme einzelner Skills unter Anleitung,
- Übernahme einzelner Skills unter Aufsicht und
- Übernahme der Rettungshelfer-/Rettungssanitäterfunktion unter Aufsicht an.
Im Falle der Notfallsanitäterausbildung schließen sich entsprechend
- Führung des Einsatzes an der Einsatzstelle unter Anleitung,
- Führung des Einsatzes an der Einsatzstelle unter Aufsicht,
- Führung des gesamten Einsatzes unter Aufsicht
an.
Grundsätzlich sollte einem Einsatz eine strukturierte Vorbesprechung mit Aufgabenverteilung vorausgehen und eine strukturierte Nachbesprechung zum Ermitteln von Verbesserungspotentialen erfolgen. Im Zweifelsfall gilt: einfordern!
Einsätze lassen sich auch hervorragend dazu nutzen, um die Dokumentation zu üben – man sollte auch bedenken, dass für die Prüfungszulassung meist gewisse Einsatzzahlen nachgewiesen werden müssen, ebenso wie mehrere Einsatzberichte.
Bei der „Ausbildung im Realeinsatz“ sind klare Absprachen und ein offener Umgang mit Dingen, die man nicht sicher beherrscht unbedingt notwendig, um eine Patientenschädigung zu vermeiden. Es liegt hier sowohl an der Besatzung als auch an Azubi oder Praktikant selbst, dies anzusprechen und zu klären.
Theoretische Ausbildung
Um es direkt vorneweg zu nehmen:
Merke
Die theoretische Ausbildung ist keine ureigene Aufgabe der Lehrrettungswache!
– auch wenn einige Rettungsdienstschulen dies sehr gerne anders sehen. Eine dedizierte Theorieausbildung hat auf der Lehrrettungswache per se nichts zu suchen; das gilt natürlich nicht für unmittelbar praxisrelevante Theoriegrundlagen oder kleinere Refresher der Themen der Rettungsdienstschule.
Das Nachholen von Stoff, der in der Rettungsdienstschule nicht gelaufen ist, ist allerdings ebenso wenig Aufgabe der Lehrrettungswache wie extra Theorieblöcke in der Wachenausbildung.
Eine Unterstützung beim Lernen oder das Besprechen von schwierigen Themen ist nicht das Problem (und das erfolgt zurecht regelmäßig), die Rettungsdienstschule zu substituieren ist allerdings bei einer ohnehin umfangreichen eigenen Aufgabenstellung und weder passendem Personal noch Material nicht Sinn der Sache.
Selbststudium
Einsatz- und übungsfreie Zeit kann, darf und soll auch zum Selbststudium genutzt werden.
Das ist beim Rettungssanitäter schon unter dem Gesichtspunkt „nahende Abschlusswoche“ anzuraten – zudem liegen zwischen Abschluss des Fachlehrgangs und der Abschlusswoche mindestens sechs Wochen Praktikum nach neuer Muster-APrV, nach alter Empfehlung sogar acht Wochen.
Viele Details geraten im Praxisalltag dann in Vergessenheit – die Zeit in der Abschlusswoche ist in aller Regel stark begrenzt, sodass für umfangreiche Wiederholungen keine Gelegenheit ist. Ein selbstständiges Wiederholen und Vertiefen des „Schulstoffs“ ist dringend anzuraten, auch gerne gemeinsam mit den Kollegen der Rettungswache.
Ebenso sollte das Gelernte und Geübte des Tages vor- und nachbereitet werden, wofür man durchaus zusätzliche Zeit – auch nach Dienstende – einplanen muss.
Dies gilt in der Notfallsanitäterausbildung nicht weniger, wobei die Themen hier umfangreicher und tiefgehender abgehandelt werden – es bietet sich durchaus an, die Themen des vorhergehenden Schulblocks im darauffolgenden Wachenblock zu wiederholen, Unklarheiten zu besprechen und ggf. schon den nächsten Schulblock vorzubereiten.
Ferner werden hier oft auch Ausarbeitungen (z.B. diverse Medikamente und Algorithmen) gefordert, welche ebenfalls in Eigenregie erarbeitet werden sollen.
Es ist dabei unbedingt zu empfehlen, das Selbststudium von Anfang an kontinuierlich durchzuziehen – wenn am Ende gravierende Probleme auffallen, ist meist keine Zeit mehr, diese adäquat zu beheben und man kommt unmittelbar in Lernstress.
Wichtiges zum Einstieg
Man kann nur maximal dringend zu den allgemeinen Empfehlungen des fünften Teils aus „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ raten.
Auf der Wache
- Pünktlich erscheinen – das heißt nicht zu Dienstbeginn, sondern schon eine halbe Stunde vorher. Vorstellung, Formalien, Einkleidung sollte schon erledigt sein – Dienstbeginn heißt: Du bist umgezogen und einsatzklar!
- sich jedem vorstellen – und zwar mit Name und Funktion! Es ist eigentlich eine absolute Grundregel der Höflichkeit; beim Vergessen des Vorstellens wird man als Praktikant aber auch schnell mal auf der Wache vergessen. Ein absolutes Muss – sonst macht man sich schon zu Schichtbeginn unbeliebt!
- Gepflegtes Erscheinungsbild – eigentlich auch eine Grundregel, sie sei hier dennoch mal erwähnt. Ein Zweireiher-Anzug ist genauso unangebracht wie dreckiges T-Shirt und Jogginghose.
- Vorschriften beachten – das bedeutet auch: Fingernägel kurz geschnitten und ohne Nagellack, lange Haare am besten mit Haargummi zusammenbinden.
- Interesse – man sollte schon etwas Interesse zeigen und sich auch mal etwas erklären lassen und sich mit den Kollegen unterhalten. Als „Küken“ direkt auf der Couch zu liegen und Kaffee zu trinken als wäre man schon ewig dabei kommt überhaupt nicht gut…
- Mitarbeit – auch ohne Einsätze fallen auf einer Rettungswache verschiedenste Arbeiten an. Es sollte selbstverständlich sein, bei den täglichen Aufgaben auch ungefragt die Mithilfe anzubieten
- sich wirklich jedem vorstellen – so wichtig, dass es nochmal erwähnt werden muss. Besser, man stellt sich jedem dreimal vor, als dass man auch nur einen vergisst
- Handy – permanenter Blick auf den Bildschirm sollte man zumindest als Praktikant besser sein lassen
- Ansprache – im Rettungsdienst ist Duzen, unabhängig von Dienstalter und Qualifikation, üblich
Im Einsatz
- Verhalten gegenüber Patienten – auch hier gelten die Grundregeln der Höflichkeit mit Umgangsformen, Vorstellung (wenn es die Situation zulässt) und selbstverständlich dem Siezen der Patienten
- Nicht aufspielen – wer am ersten Tag eine zu große Klappe hat, wird bisweilen „auseinandergenommen“. Grundregel: wer wenig weiß und noch weniger gesehen hat, sollte nicht von seinen „Heldentaten“ berichten
- Ehrlichkeit – wenn man etwas nicht weiß oder nicht kann, sollte man das ruhig, aber deutlich sagen. Das sollte man auch in Hinblick auf die eigene Qualifikation so handhaben.
- Nachfragen – Nachfragen sollten der Situation angemessen sein; bei einem akuten Notfall sind keine „Wissensfragen“ zu stellen
- Maßnahmen – nur beherrschte Maßnahmen sind im Einsatz anzuwenden. Wer noch nichts beherrscht (Tag 1), sollte grundsätzlich nur die Dinge anwenden, die einem auf der Wache gezeigt wurden und die Kollegen einem „erlauben“
- Anamnese – wird eine Anamnese erhoben, ist zu schweigen.
- Mithilfe – auch din Mithilfe beim Tragen von Material, Patienten, Vorbereitung der Fahrtrage und – je nach Fähigkeiten – der Versorgung von Patienten gehört dazu
Den Punkt „Nicht aufspielen“ muss ich leider noch einmal gesondert erwähnen – einfach, weil es hier oft Probleme und Konfliktpotential gibt.
Ja, Rettungsdienstler sind ein eigenes Völkchen und gefühlt gibt es mehr Kollegen mit Profilneurose als ohne. Das sollte aber keineswegs ein Grund sein, schon im Praktikum damit anzufangen…
„Sprücheklopfen“, bitterster Zynismus, maximale Grundgenervtheit, Heldengeschichten, man kann alles und hat alles gesehen (zweimal) in der ersten Woche des Wachenpraktikums (oder zu Beginn der Ausbildung) kommen überhaupt nicht gut an – wenn die gezeigte Performance des Azubis oder des Praktikanten dann noch kontinuierlich unterirdisch ist (und mit dem Erzählten gar nichts gemein hat) ist eine gewisse Unbeliebtheit vorprogrammiert.
Auch wenn die Ausbildung oder das Praktikum an sich nicht unbedingt mit der Beliebheit in der Wache steht und fällt, wird es doch in vielen Punkten erheblich schwieriger, als es sein müsste.
Gerade dann, wenn man anstrebt, auch auf der jeweiligen Wache zu bleiben und zu arbeiten, ist es definitiv sinnvoll, wenn einen die Belegschaft einigermaßen leiden kann.
Es bietet sich zweifellos an, sich an dem zu orientieren, was man können muss.
Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Quellen
Ausschuss Rettungswesen (2019): Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitätergesetz (NotSanG), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsang/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsan-aprv/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitäterausbildung – ein Erfahrungsbericht, abgerufen unter https://saniontheroad.com/notfallsanitaeterausbildung-ein-erfahrungsbericht/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2022): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 29: Schaufeltrage, Vakuummatratze und Spineboard, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-29/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2022): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 28: Die HWS-Immobilisation, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-28/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2020): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 26: Der Praxisanleiter im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-26/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2020): Qualitätsmanagement im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/qualitatsmanagement-im-rettungsdienst/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 11: Was muss ein Rettungssanitäter können?, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-11/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 8: Notfallsanitäterausbildung im Detail, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-8/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 5: Willkommen auf der Rettungswache, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-5/ am 18.05.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 18.05.2022
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