Heilkunde für Notfallsanitäter ist Gesetz – im Ausnahmefall
Veröffentlicht amMit Beschluss vom 27. März 2020 tritt erstmals ein Beschluss in Kraft, der die heilkundliche Tätigkeit von Notfallsanitätern in einem Ausnahmefall offiziell gestattet.
Mit Beschluss vom 27. März 2020 tritt erstmals ein Beschluss in Kraft, der die heilkundliche Tätigkeit von Notfallsanitätern in einem Ausnahmefall offiziell gestattet.
Wie die organisationsübergreifende Zusammenarbeit „Hand in Hand“ funktioniert!
Ein kurzer Abriss über den Arbeitsalltag des Rettungsdienstes in Zeiten der Corona-Pandemie.
Ein Blick auf die Gesellschaftliche Wahrnehmung des Rettungsdienstes. Fokus auf Gewalt und Behinderung – Ursachen und Symptome.
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Ein Blick auf das Ehrenamt – Ortsverein, Bereitschaft, Sanitätsdienst und Qualifikationen am Beispiel des DRK.
Ein Tag – vier Einsätze – zwei Schlaganfälle – und wie unterschiedlich sie sein können.
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