1.12 Berufskunde für Rettungssanitäter I

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Die Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter ist unmittelbar mit der Entwicklung des Rettungsdienstes verknüpft und ging aus organisationsinternen Sanitätsausbildungen sowie dem Transportsanitäter hervor.

Die „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen und die nachfolgenden Aktualisierungen bis zur Muster-Aulsbildungs- und Prüfungsverordnung bilden bis heute die Grundlage des 520-Stunden-Programms, nach dem Rettungssanitäter bundesweit ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache und schließt mit einer Abschlusswoche ab.

Als Gesamtausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes. Hieraus ergibt sich das Kompetenzprofil der Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie der selbstständigen Durchführung qualifizierter Krankentransporte.

Kategorienrettsan-kompakt
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