1.7 Medizinprodukte-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht

Veröffentlicht am

Medizinprodukte und Arzneimittel sind tagtägliche Bestandteile der rettungsdienstlichen Arbeit.

Hersteller, Betreiber und Anwender von Medizinprodukten haben spezifische Pflichten, wie z.B. beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten oder die Anwendung entsprechend der Zweckbestimmung – alles unter der Maßgabe höchstmöglicher Sicherheit für Patient und Anwender.

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind eine ausreichende Qualifikation und eine Einweisung der Anwender zwingend notwendig, regelmäßige Kontrollen sorgen für Sicherheit und Messgenauigkeit.

Arzneimittel werden durch das Arzneimittelgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz geregelt – zu den Arzneimitteln zählt beispielsweise auch der medizinische Sauerstoff. Betäubungsmittel unterliegen einer strengen Kontrolle, Aufbewahrungsvorschriften und einer ausführlichen Dokumentationspflicht.

Kategorienrettsan-kompakt
Tags0 Kommentarte bei 1.7 Medizinprodukte-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht

1.6 Straßenverkehrsrecht

Veröffentlicht am

Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beeinflussen die tagtägliche Arbeit im Rettungsdienst zu großen Teilen und man kommt fortlaufend mit diesen in Kontakt.

Grundlegende Dinge, wie z.B. die Haftung des Fahrzeughalters, werden durch das Straßenverkehrsgesetz geregelt. Darunter fällt auch die Notwendigkeit eines Führerscheins – der Feuerwehrführerschein wird explizit hier geregelt.

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und zeigt, wann welche Klassen notwendig sind.

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung wird unter anderem die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen geregelt, während Verkehrsregeln und die Nutzung von Sonder- und Wegerechten in das Gebiet der Straßenverkehrsordnung fallen.

Kategorienrettsan-kompakt
Tags1 Kommentar zu 1.6 Straßenverkehrsrecht