2.5 Organsysteme – ein Überblick

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Organsysteme sind mehrere, funktionell zusammenhängede Organe, die gemeinsam einen oder mehrere bestimmte Zwecke für den Gesamtorganismus erfüllen.

Insgesamt werden neun große Organsysteme des Menschen unterschieden, die untereinander ebenfalls miteinander verknüpft sind, sich gegenseitig beeinflussen und sich teilweise Organe „teilen“.

In diesem Beitrag erfolgt eine Kurzvorstellung der wichtigsten Organsysteme und ihrer Hauptfunktionen, die in nachfolgenden Beiträgen im Detail betrachtet werden.

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2.4 Das Gewebe

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Einzelne, gleichartige Zellen bilden Zellverbände zur Erfüllung ihrer Funktion für den Körper – das Gewebe. Verschiedene Gewebearten bilden gemeinsam wiederum Organe aus, die aus dem eigentlichen Funktionsgewebe und dem aus Bindegewebe bestehenden Gerüst bestehen.

Im Rahmen der Rettungssanitäterausbildung spielt die Histologie als Wissenschaft der Gewebe und ihrer Funktion in Hinblick auf das Grundlagenverständnis eine Rolle.

Die Gewebe des Körpers lassen sich in die „Hauptgewebearten“ Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Nervengewebe und Muskelgewebe einteilen, welche im Zusammenspiel den menschlichen Körper bilden und dessen Funktion ermöglichen.

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2.3 Die Zelle

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Zellen sind die kleinsten lebensfähigen Bau- und Funktionseinheiten des Körpers und bilden die Grundlage für höhere anatomische Strukturen und physiologische Funktionen.

Zellen verfügen zwar über eine weitgehend einheitliche Grundausstattung mit den verschiedenen Zellorganellen, sind allerdings entsprechend ihrer jeweiligen Funktion hochgradig spezialisiert.

Für die Physiologie der Zelle spielen unter anderem auch Rezeptoren, zelluläre Transportprozesse und die Erregungsbildung und -weiterleitung eine erhebliche Rolle.

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2.2 Einführung in die medizinische Terminologie

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Die medizinische Terminologie dient als Lingua franca in der Medizin und auch als Rettungsdienstler wird man zwangsläufig mit der Fachsprache konfrontiert.

In der Ausbildung variiert die Erwartungshaltung an die Kenntnisse der Fachsprache erheblich – in der Berufspraxis wird eine Grundkenntnis allerdings vorausgesetzt.

Die medizinische Terminologie besteht vor allem aus den Sprachreservoiren Latein und Altgriechisch, zunehmend spielt allerdings auch Englisch im klinisch-rettungsdienstlichen Alltag eine Rolle.

Es werden in diesem Beitrag sowohl allgemeine Struktur, Begriffsbildung, Lage- und Richtungsbezeichnungen sowie ein „Grundwortschatz“ für den Rettungsdienst ebenso wie verschiedene Lernstrategien behandelt.

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2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen

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Naturwissenschaften stellen eine unabdingbare Grundlage für das Verständnis von Physiologie, Pathophysiologie und damit die rettungsdienstliche Therapie dar. Relevant sind hier vor allem Biologie, Chemie und Physik – das Anforderungsniveau liegt, entsprechend der Zugangsvoraussetzungen, auf Mittelstufenniveau.

Nachdem der überwiegende Teil der Biologie themenspezifisch folgt, wurde sich an dieser Stelle auf einige wenige Grundprinzipien beschränkt.

Chemie stellt insbesondere in Form der Biochemie einen wichtigen Verständnisteil für zahlreiche Vorgänge im menschlichen Körper dar, so zum Beispiel für den Energiestoffwechsel.

Im Bereich der Physik beschränkt sich das notwendige Hintergrundwissen vor allem auf einige Formeln und Gesetze, aber auch auf Vorgänge wie Diffusion und Osmose.

Die Mathematik spielt als Formalwissenschaft eine eher kleinere, dafür aber praxisrelevante Rolle, z.B. bei der Berechnung von Dosierungen und Konzentrationen.

Dieser Beitrag dient primär zur Lernorientierung und zur Vermittlung von Hintergrundwissen.

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1.16 Sondersituationen III – MANV

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MANV- oder MANE-Lagen sind im Rettungsdienst seltene, aber hochgradig anspruchsvolle Situationen. Die Vielzahl von Verletzen, Erkrankten oder auch unverletzt Betroffenen macht eine individualmedizinische Versorgung unmöglich, an deren Stelle tritt eine katastrophenmedizinische Basisversorgung.

Die Sichtung als Festlegung der Behandlungspriorität ist unumgänglich, es müssen im Rettungsdienst unübliche Führungsstrukturen aufgebaut und der Raum geordnet werden.

Zwangsläufig kommt man mit anderen Akteuren der Gefahrenabwehr, Führungskräften und Einheiten des Katastrophenschutzes in Berührung.

Insbesondere das ersteintreffende Rettungsmittel übt primär eine Führungsfunktion aus, wodurch sich der Tätigkeitsschwerpunkt in der Einsatzabarbeitung deutlich verschiebt.

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1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

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Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.

Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.

Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.

Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.

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1.14 Sondersituationen I – Zwangseinweisungen

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Zwangseinweisungen bzw. die Unterbringung des Patienten gegen dessen Willen stellen relativ häufige Sondersituationen im Rettungsdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und rechtlichen Problematiken dar.

Aufgrund des massiven Eingriffs in die Grundrechte ist die Unterbringung an einige juristische Hürden und die Notwendigkeit einer Rechtsgüterabwägung geknüpft.

Es werden drei verschiedene Formen der Unterbringung mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (Kreis-/Stadtverwaltung/Landratsamt, gesetzlicher Betreuer, Betreuungsgericht…) unterschieden.

Ein ruhiges, sicheres und bedachtes Auftreten unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes mit angemessener Gesprächsführung bildet die Basis des rettungsdienstlichen Vorgehens.

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1.13 Berufskunde für Rettungssanitäter II

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Rettungssanitäter können sowohl im qualifizierten Krankentransport, als auch in der Notfallrettung sowie im Rahmen des Katastrophenschutzes mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt werden.

Tätigkeitsfeldunabhängig bilden die Beachtung des Eigenschutzes, die materielle und personelle Vorbereitung auf den Dienst oder Einsatz sowie das Wissen um die eigene Kompetenz und deren Grenzen sowie eine gute Teamarbeit die Basis für die Arbeit im Rettungsdienst.

Durch die Tätigkeit als Verantwortlicher im Krankentransport obliegt dem Rettungssanitäter hier die Lagefeststellung und das Einleiten erforderlicher Maßnahmen, neben der Prüfung der formalen Voraussetzungen für einen qualifizierten Krankentransport.

Im Rahmen der Notfallrettung liegt der Fokus auf Assistenztätigkeiten und der Unterstützung des Transportführers. Die Übernahme weiterer Aufgaben ist im Rahmen der Delegation situations- und fähigkeitenabhängig denkbar.

Im Katastrophenschutz zählt der Rettungssanitäter typischerweise zu den medizinisch Höchstqualifizierten und erhält eine größere Verantwortung, jedoch keine weiter reichenden medizinischen Kompetenzen.

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1.12 Berufskunde für Rettungssanitäter I

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Die Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter ist unmittelbar mit der Entwicklung des Rettungsdienstes verknüpft und ging aus organisationsinternen Sanitätsausbildungen sowie dem Transportsanitäter hervor.

Die „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen und die nachfolgenden Aktualisierungen bis zur Muster-Aulsbildungs- und Prüfungsverordnung bilden bis heute die Grundlage des 520-Stunden-Programms, nach dem Rettungssanitäter bundesweit ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache und schließt mit einer Abschlusswoche ab.

Als Gesamtausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes. Hieraus ergibt sich das Kompetenzprofil der Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie der selbstständigen Durchführung qualifizierter Krankentransporte.

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