1.7 Medizinprodukte-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht

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Medizinprodukte und Arzneimittel sind tagtägliche Bestandteile der rettungsdienstlichen Arbeit.

Hersteller, Betreiber und Anwender von Medizinprodukten haben spezifische Pflichten, wie z.B. beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten oder die Anwendung entsprechend der Zweckbestimmung – alles unter der Maßgabe höchstmöglicher Sicherheit für Patient und Anwender.

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind eine ausreichende Qualifikation und eine Einweisung der Anwender zwingend notwendig, regelmäßige Kontrollen sorgen für Sicherheit und Messgenauigkeit.

Arzneimittel werden durch das Arzneimittelgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz geregelt – zu den Arzneimitteln zählt beispielsweise auch der medizinische Sauerstoff. Betäubungsmittel unterliegen einer strengen Kontrolle, Aufbewahrungsvorschriften und einer ausführlichen Dokumentationspflicht.

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1.6 Straßenverkehrsrecht

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Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beeinflussen die tagtägliche Arbeit im Rettungsdienst zu großen Teilen und man kommt fortlaufend mit diesen in Kontakt.

Grundlegende Dinge, wie z.B. die Haftung des Fahrzeughalters, werden durch das Straßenverkehrsgesetz geregelt. Darunter fällt auch die Notwendigkeit eines Führerscheins – der Feuerwehrführerschein wird explizit hier geregelt.

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und zeigt, wann welche Klassen notwendig sind.

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung wird unter anderem die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen geregelt, während Verkehrsregeln und die Nutzung von Sonder- und Wegerechten in das Gebiet der Straßenverkehrsordnung fallen.

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1.5 Arbeitsrechtliche Grundlagen

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Arbeitsrechtliche Regelungen sind für Rettungssanitäter nicht prüfungs-, dafür aber hochgradig praxisrelevant.

Da viele keinerlei vorherige Arbeitserfahrung haben, werden grundlegende Begriffe des Arbeitsrechts geklärt – so zum Beispiel Arbeits- und Tarifverträge und die Bedeutungen von Betriebsrat und Gewerkschaften.

Insbesondere die Regelungen zur Arbeitszeit spielen aufgrund der üblichen 12-Stunden-Schichten eine Rolle und sind nur aufgrund einer regelmäßigen Bereitschaftszeit umsetzbar. Die werktägliche Arbeitszeit darf im Regelfall nur acht Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit dementsprechend maximal 48 Stunden. Eine Ruhezeit von 11 Stunden muss im Regelfall gewährleistet sein.

Aufgrund von Tarifverträgen sind in einigen Punkten Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen legitim.

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1.4 Straf- und zivilrechtliche Grundlagen

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Rechtliche Regelungen beeinflussen das Tun und Lassen im Rettungsdienst in einem erheblichen Maße. Zum einen dienen Gesetze dem Schutz der Patienten – zum anderen aber auch dem Schutz des Rettungsdienstpersonals.

Im Bereich des Strafrechts spielen die Straftatbestände – Handlungen, die die Gesetzgebung unter Strafe gestellt hat – die Hauptrolle. Rettungsdienstlich relevant sind hier vor allem die Aussetzung Hilfloser, die Körperverletzung und die Verschwiegenheitspflicht.

Der rechtfertigende Notstand gestattet, „zu tun, was man eigentlich nicht tun soll“ – und spielt im Rettungsdienst seit Anbeginn der Zeit eine große Rolle.

Im Bereich des Zivilrechts bilden die Gesetze zum Patientenschutz eine Basis für viele Dinge, die im Rettungsdienst und der Medizin „nebenbei“ laufen – darunter Aufklärung, Einwilligung und die Dokumentation.

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1.3 Rettungsdienstliche Schnittstellen

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Es gibt eine Vielzahl von Personen und Organisationen, mit denen der Rettungsdienst im Einsatz zusammenwirkt – die Schnittstellen. Neben den klassischen Schnittstellen wie Klinik, Feuerwehr und Polizei wurden auch Schnittstellen außerhalb der klassischen Sichtweise betrachtet und ihre Besonderheiten eruiert.

Schnittstellen haben unterschiedliche Ansprüche und Ziele, die der Rettungsdienst im Idealfall bei seiner Arbeit mitberücksichtigt. Ein freundlicher, klarer, konstruktiver und wertschätzender Umgang bildet hierbei grundsätzlich die Basis.

Auch darf und soll Schnittstellen – z.B. Angehörigen oder Ersthelfern – aktiv Hilfe angeboten werden.

Organisatorische Besonderheiten, wie lokale Gepflogenheiten oder vorhandene Fachabteilungen einer Klinik sollen ebenso bekannt sein und berücksichtigt werden wie die Übernahme der Einsatzleitung durch die Feuerwehr sowie die Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Polizei.

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1.2 Der Rettungsdienst in Deutschland

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Der Rettungsdienst nimmt sowohl Aufgaben in der Versorgung von Notfall- wie auch Nicht-Notfallpatienten war. Die Anzahl der beteiligten Organisationen ist doch recht groß, die Organisation und der Aufbau des deutschen Rettungsdienstes ebenso komplex.

Rechtliche Grundlagen sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene bestimmten den Aufbau und die Arbeit des Rettungsdienstes. Hierbei tritt meist die Kreisverwaltung oder das Landratsamt als Träger auf, eine Leitstelle koordiniert den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich.

Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden sich auch Qualifikationen, eingesetzte Fahrzeuge und Rettungsstrategien.

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1.1 Einführung

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Einführung in die blog-unterstützte Rettungssanitäterausbildung.
„Die Rettungssanitäterausbildung leidet häufig unter fachlichen und didaktischen Problemen sowie mangelndem Praxisbezug. Mithilfe einer Unterstützung der Ausbildung per Blog, insbesondere hinsichtlich des Grundlagenwissens, der Wissensverknüpfung und der Berücksichtigung im Berufsalltag relevanten Themen und Fragestellungen soll dies verbessert werden. Es stehen hierbei unterschiedlichste Lernmethoden – je nach Belieben – zur Verfügung; ein Lernen über das „reine Lesen hinaus“ wird angeraten. Die Themen bauen sowohl aufeinander auf (Lernen von A – Z möglich), sind aber zugleich in sich abgeschlossen (Nachschlagewerk, Vermeidung unnötiger Wiederholungen). Eine Mitarbeit Dritter ist gestattet und im Sinne des FOAMed explizit erwünscht.“

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