2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen

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Naturwissenschaften stellen eine unabdingbare Grundlage für das Verständnis von Physiologie, Pathophysiologie und damit die rettungsdienstliche Therapie dar. Relevant sind hier vor allem Biologie, Chemie und Physik – das Anforderungsniveau liegt, entsprechend der Zugangsvoraussetzungen, auf Mittelstufenniveau.

Nachdem der überwiegende Teil der Biologie themenspezifisch folgt, wurde sich an dieser Stelle auf einige wenige Grundprinzipien beschränkt.

Chemie stellt insbesondere in Form der Biochemie einen wichtigen Verständnisteil für zahlreiche Vorgänge im menschlichen Körper dar, so zum Beispiel für den Energiestoffwechsel.

Im Bereich der Physik beschränkt sich das notwendige Hintergrundwissen vor allem auf einige Formeln und Gesetze, aber auch auf Vorgänge wie Diffusion und Osmose.

Die Mathematik spielt als Formalwissenschaft eine eher kleinere, dafür aber praxisrelevante Rolle, z.B. bei der Berechnung von Dosierungen und Konzentrationen.

Dieser Beitrag dient primär zur Lernorientierung und zur Vermittlung von Hintergrundwissen.

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1.16 Sondersituationen III – MANV

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MANV- oder MANE-Lagen sind im Rettungsdienst seltene, aber hochgradig anspruchsvolle Situationen. Die Vielzahl von Verletzen, Erkrankten oder auch unverletzt Betroffenen macht eine individualmedizinische Versorgung unmöglich, an deren Stelle tritt eine katastrophenmedizinische Basisversorgung.

Die Sichtung als Festlegung der Behandlungspriorität ist unumgänglich, es müssen im Rettungsdienst unübliche Führungsstrukturen aufgebaut und der Raum geordnet werden.

Zwangsläufig kommt man mit anderen Akteuren der Gefahrenabwehr, Führungskräften und Einheiten des Katastrophenschutzes in Berührung.

Insbesondere das ersteintreffende Rettungsmittel übt primär eine Führungsfunktion aus, wodurch sich der Tätigkeitsschwerpunkt in der Einsatzabarbeitung deutlich verschiebt.

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1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

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Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.

Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.

Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.

Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.

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1.14 Sondersituationen I – Zwangseinweisungen

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Zwangseinweisungen bzw. die Unterbringung des Patienten gegen dessen Willen stellen relativ häufige Sondersituationen im Rettungsdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und rechtlichen Problematiken dar.

Aufgrund des massiven Eingriffs in die Grundrechte ist die Unterbringung an einige juristische Hürden und die Notwendigkeit einer Rechtsgüterabwägung geknüpft.

Es werden drei verschiedene Formen der Unterbringung mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (Kreis-/Stadtverwaltung/Landratsamt, gesetzlicher Betreuer, Betreuungsgericht…) unterschieden.

Ein ruhiges, sicheres und bedachtes Auftreten unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes mit angemessener Gesprächsführung bildet die Basis des rettungsdienstlichen Vorgehens.

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1.13 Berufskunde für Rettungssanitäter II

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Rettungssanitäter können sowohl im qualifizierten Krankentransport, als auch in der Notfallrettung sowie im Rahmen des Katastrophenschutzes mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt werden.

Tätigkeitsfeldunabhängig bilden die Beachtung des Eigenschutzes, die materielle und personelle Vorbereitung auf den Dienst oder Einsatz sowie das Wissen um die eigene Kompetenz und deren Grenzen sowie eine gute Teamarbeit die Basis für die Arbeit im Rettungsdienst.

Durch die Tätigkeit als Verantwortlicher im Krankentransport obliegt dem Rettungssanitäter hier die Lagefeststellung und das Einleiten erforderlicher Maßnahmen, neben der Prüfung der formalen Voraussetzungen für einen qualifizierten Krankentransport.

Im Rahmen der Notfallrettung liegt der Fokus auf Assistenztätigkeiten und der Unterstützung des Transportführers. Die Übernahme weiterer Aufgaben ist im Rahmen der Delegation situations- und fähigkeitenabhängig denkbar.

Im Katastrophenschutz zählt der Rettungssanitäter typischerweise zu den medizinisch Höchstqualifizierten und erhält eine größere Verantwortung, jedoch keine weiter reichenden medizinischen Kompetenzen.

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1.12 Berufskunde für Rettungssanitäter I

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Die Entwicklung der Qualifikation zum Rettungssanitäter ist unmittelbar mit der Entwicklung des Rettungsdienstes verknüpft und ging aus organisationsinternen Sanitätsausbildungen sowie dem Transportsanitäter hervor.

Die „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen und die nachfolgenden Aktualisierungen bis zur Muster-Aulsbildungs- und Prüfungsverordnung bilden bis heute die Grundlage des 520-Stunden-Programms, nach dem Rettungssanitäter bundesweit ausgebildet werden.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache und schließt mit einer Abschlusswoche ab.

Als Gesamtausbildungsziel ist die Befähigung zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes. Hieraus ergibt sich das Kompetenzprofil der Beherrschung rettungsdienstlicher Basismaßnahmen sowie die Assistenz bei erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Notfallrettung sowie der selbstständigen Durchführung qualifizierter Krankentransporte.

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1.11 Grundlagen der Hygiene

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Hygiene im Rettungsdienst dient dem Eigen- und Fremdschutz sowie der Ausbreitungsverhinderung von Erkrankungen. Grundlage dafür bilden das Infektionsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und die TRBA 250 – die praktische Umsetzung regeln Rahmenhygienepläne und örtliche Hygienepläne.

Rettungsdienstlich relevant sind als Krankheitserreger vor allem Bakterien und Viren. Hierbei ist bei Bakterien die Sporenbildung zu hinterfragen, bei Viren müssen behüllte und unbehüllte Viren für die Desinfektion unterschieden werden. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt, die Luft oder die Blutbahn.

Bei jedem Einsatz ist ein Standardschutz anzulegen, bei Infektionstransporten muss dieser angepasst werden. Die hygienische Händedesinfektion ist zentrale Maßnahme der gesamten Krankheitsprävention.

Desinfektionsmittel werden nach Erreger, Wirkspektrum, Konzentration und Einwirkzeit nach dem lokalen Hygieneplan ausgewählt. Eine korrekte Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ist bei Infektionstransporten unerlässlich.

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1.10 Verhalten im Einsatz

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Das Verhalten im Einsatz umfasst mehrere medizinische, einsatztaktische und kommunikative Aspekte.

Grundlegendes Ziel ist dabei immer eine angemessene Patientenversorgung abhängig vom Zustand des Patienten.

Eigenschutz und entsprechende Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung oder die Absicherung einer Einsatzstelle haben grundsätzlich Priorität vor allen anderen Maßnahmen – zum Erkennen von Gefahren bietet sich beispielsweise die Gefahrenmatrix an.

Die Patientenversorgung sollte strukturiert, mit angemessener Einbindung des und Kommunikation mit Patienten erfolgen. Dabei sind im Team die CRM-Grundsätze zu beachten.

Der Transport soll möglichst schonend in eine geeignete Zielklinik erfolgen, wo eine sinnvoll strukturierte Übergabe an das Klinikpersonal erfolgt.

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1.9 Einführung in das Qualitätsmanagement

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Qualitätsmanagement ist für Rettungssanitäter kein prüfungs-, aber praxisrelevantes Thema. Ursprünglich aus dem industriellen Bereich stammend, beeinflusst QM den Rettungsdienst in einer Vielzahl von Bereichen – und vieles was wir machen, dient der Erfüllung der im QMS selbst gesteckten Ziele.

Qualität im Gesundheitswesen ist ein Ist-Soll-Vergleich der tatsächlichen mit der optimalen Patientenversorgung, wofür verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen.

Die drei Dimensionen des Qualitätsmanagements unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der das Herz des Qualitätsmanagements darstellt.

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1.8 BOS-Funk

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Der BOS-Funk ist als nicht-öffentlicher Landfunkdienst essentieller Bestandteil der Kommunikation im Einsatz. Rechtliche Basis bilden das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Strafgesetzbuch (StGB), die BOS-Funkrichtlinie sowie die PDV/DV 810.3.>

Die Teilnahme am BOS-Funk ist nur bestimmten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie ihren Angehörigen im Rahmen der Dienstausübung gestattet, eine gesonderte Schulung ist notwendig.

In technischer Sicher werden Analog- und Digitalfunk unterschieden, welche sich in den Verfahrensweisen geringfügig und der Struktur und Datenübermittlung doch erheblich unterscheiden.

Praktische Beispiele zum Funkbetrieb und zum Funkverkehr sind inkludiert. Für eine umfassende Betrachtung sei auf weitergehende Literatur verwiesen.

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