1.11 Grundlagen der Hygiene

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Hygiene im Rettungsdienst dient dem Eigen- und Fremdschutz sowie der Ausbreitungsverhinderung von Erkrankungen. Grundlage dafür bilden das Infektionsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und die TRBA 250 – die praktische Umsetzung regeln Rahmenhygienepläne und örtliche Hygienepläne.

Rettungsdienstlich relevant sind als Krankheitserreger vor allem Bakterien und Viren. Hierbei ist bei Bakterien die Sporenbildung zu hinterfragen, bei Viren müssen behüllte und unbehüllte Viren für die Desinfektion unterschieden werden. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt, die Luft oder die Blutbahn.

Bei jedem Einsatz ist ein Standardschutz anzulegen, bei Infektionstransporten muss dieser angepasst werden. Die hygienische Händedesinfektion ist zentrale Maßnahme der gesamten Krankheitsprävention.

Desinfektionsmittel werden nach Erreger, Wirkspektrum, Konzentration und Einwirkzeit nach dem lokalen Hygieneplan ausgewählt. Eine korrekte Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ist bei Infektionstransporten unerlässlich.

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1.10 Verhalten im Einsatz

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Das Verhalten im Einsatz umfasst mehrere medizinische, einsatztaktische und kommunikative Aspekte.

Grundlegendes Ziel ist dabei immer eine angemessene Patientenversorgung abhängig vom Zustand des Patienten.

Eigenschutz und entsprechende Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung oder die Absicherung einer Einsatzstelle haben grundsätzlich Priorität vor allen anderen Maßnahmen – zum Erkennen von Gefahren bietet sich beispielsweise die Gefahrenmatrix an.

Die Patientenversorgung sollte strukturiert, mit angemessener Einbindung des und Kommunikation mit Patienten erfolgen. Dabei sind im Team die CRM-Grundsätze zu beachten.

Der Transport soll möglichst schonend in eine geeignete Zielklinik erfolgen, wo eine sinnvoll strukturierte Übergabe an das Klinikpersonal erfolgt.

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