„Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ bietet eine Übersicht über Aufbau, Struktur und Gepflogenheiten des Rettungsdienstes in Deutschland. Hier geht es um das, was Interessenten und Neueinsteiger wissen sollten.
Zu „Teil 3 – Fahrzeuge des Rettungsdienstes“ geht es hier.
Teil 4 – How to get started? Einstieg in den Rettungsdienst
Dies ist mit Sicherheit eine der häufigsten Fragen, die ich aus meiner Tätigkeit als „Antworter“ bei gutefrage.net als auch auf Veranstaltungen, Ausstellungen und Co. gesehen habe – wie kommt man in den Rettungsdienst? Mit welcher Qualifikation sollte man einsteigen? Welche Fähigkeiten und Qualifikationen muss man mitbringen?
Dazu kommt, dass zu all diesen Themen in der Allgemeinheit viele Gerüchte, Halbwahrheiten und Unwahrheiten kursieren – und sich die rechtlichen Anforderungen von der gelebten Realität durchaus unterscheiden.
Vorneweg: für verschiedene Formen des Engagements gibt es verschiedene Einstiegsmöglichkeiten – und nicht jede ist für jeden sinnvoll, nicht jede ist für jeden möglich. Lohnt sich also umso mehr, sich doch etwas in dem Thema umzuschauen ^^
Inhaltsverzeichnis
- gesundheitliche Eignung
- Schulabschluss
- Mindestalter
- Führerschein
- Fachwissen
- Welche Qualifikation?
- Einstieg: Ehrenamt
- Einstieg: Freiwilligendienst
- Einstieg: Selbstzahler
- Einstieg: Jobcenter
- Einstieg: über Arbeitgeber direkt
- Schaubild „Wege zum Einstieg in den Rettungsdienst“
- Fazit
Die Basics – was braucht man vor dem Einstieg?
Gesundheitliche Eignung
Wer kranken und verletzen Menschen helfen will, sollte nicht selbst schwer krank oder physisch/psychisch eingeschränkt sein. Macht aus meiner Sicht vollkommen Sinn. Das gilt nicht nur im Rettungsdienst, sondern in allen Gesundheitsfachberufen.
Demnach ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit oder Ausbildung im Rettungsdienst eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung notwendig – die Kosten hierfür muss man in der Regel selbst tragen (oft zwischen 5 – 15 €), kann diese allerdings steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Prinzipiell reicht eine Bescheinigung vom Hausarzt – ich empfehle aber, die Untersuchung generell bei einem Arbeits– oder Betriebsmediziner zu machen. Denn: regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind für eine Tätigkeit im Rettungsdienst vorgeschrieben – die G 24 (Tätigkeiten mit Feuchtarbeit) und G 42 (Tätigkeiten, bei denen mit infektiösen Stoffen in Kontakt gekommen werden kann).
Schon im eigenen Interesse sollte man auch auf einen vollständigen Impfschutz achten – die Standardempfehlungen der STIKO sollten eingehalten werden, zusätzlich wird besonderer Wert auf einen Impfschutz gegen Hepatitis A und B gelegt.
Siehe auch mehr zum Thema
Was erwartet einen?
Vor der Untersuchung braucht man sich nicht zu fürchten. Es wird hier nicht überprüft, ob man als Astronaut tätig sein kann – es geht einfach darum, einen normalen, durchschnittlichen Gesundheitszustand zu bescheinigen. Kleinere „Wehwehchen“ sind kein Ausschlussgrund, auch chronische Erkrankungen müssen nicht zwangsläufig zum Ausschluss führen.
Es darum herauszufinden, ob eine Tätigkeit im Rettungsdienst (oder im Gesundheit eine Gefährdung für die eigene Gesundheit darstellt – und natürlich, ob für die Patienten eine Gefahr ausgeht. Wenn dem so ist, sollte man natürlich über Alternativen nachdenken.
Schulabschluss
Wie in praktisch allen anderen Berufen wird auch für eine Arbeit im Rettungsdienst eine gewisse schulische „Mindestbildung“ verlangt. Welche, das hängt von der angestrebten Qualifikation ab.
Rettungshelfer (RH) und Rettungssanitäter (RS)
Für diese Qualifikationen reicht ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung aus. „Gleichwertige Vorbildung“ heißt hier – alternativ zum Hauptschulabschluss – eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung.
Besondere Leistungen werden nicht erwartet, schaden tun sie aber auf keinen Fall. Mit Deutsch, Biologie und Chemie sollte man nicht auf Kriegsfuß stehen – ein gutes Mittelstufenniveau reicht aus.
Notfallsanitäter (NFS)
Hier wird mindestens die mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung verlangt – die gleichwertige Vorbildung ist hier ein Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
Höhere Schulabschlüsse – wie Fachhochschulreife oder Abitur – sind allerdings nicht selten bei den Bewerbern anzutreffen und schmälern die Chancen (im Gegensatz zu dem, was der Flurfunk behauptet) nicht.
Auch hier sollten solide Kenntnisse in Deutsch, Biologie und Chemie vorhanden sein.
Mindestalter
Spätestens hier unterscheiden sich rechtliche Theorie und alltägliche Praxis – das hängt zum einen mit anderen gesetzlichen Bestimmungen (namentlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz), zum anderen mit rein praktischen Anforderungen zusammen.
Für die Absolvierung des Fachlehrgangs für Rettungssanitäter (und damit auch für den Rettungshelfer) gilt das vollendete 17. Lebensjahr als „Untergrenze“ – einige Schulen setzen allerdings auch hier schon die Volljährigkeit voraus.
Für den Notfallsanitäter existiert tatsächlich kein gesetzliches Mindestalter für den Ausbildungsbeginn – rein theoretisch kann man also mit 16 Jahren die Ausbildung zum NFS beginnen.
Wie ist es in der Realität?
In der Realität werden fast ausschließlich volljährige Bewerber angenommen.
Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes lassen sich kaum bis gar nicht in Einklang mit dem Arbeitsalltag im Rettungsdienst (12-Stunden-Schichten, Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit) bringen.
Zudem will man die durchaus erheblichen Belastungen der Arbeit im Rettungsdienst Minderjährigen nicht zumuten.
Und, ganz wichtig: ohne Führerschein ist man quasi „nicht einsetzbar“ – und das Mindestalter für die Führerscheine der Klassen B und C1 beträgt nun einmal 18 Jahre.
Führerschein
Wie schon erwähnt – der Führerschein ist ein „de-facto-Muss“. Gefordert wird grundsätzlich der Führerschein Klasse B (normaler PKW-Führerschein), bestenfalls mit etwas Fahrerfahrung.
Da die RTWs zunehmend schwerer werden und schon jetzt vielerorts über der „magischen Grenze“ von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht liegen, wird hier schon die Klasse C1 erforderlich (LKW bis 7,5 t zGG).
Nachdem der Trend zu schwereren Fahrzeugen eher zu- als abnimmt, rate ich jedem Bewerber zu dem Führerschein der Klasse C1 – Kostenpunkt in der Regel unter 2000 €. Oftmals übernehmen die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen die Kosten hierfür – es lohnt sich also nachzuhaken.
Sonst: wie auch die Gesundheitsbescheinigung können die Kosten vom Führerschein als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Siehe auch mehr zum Thema
Fachwissen
Um es vorneweg zu nehmen: bedeutsames Fachwissen, dass über deutlich über Allgemeinwissen hinausgeht, ist keine Einstellungsvoraussetzung.
Vorkenntnisse sind hilfreich, nützlich und gern gesehen – sie machen für den Interessenten oder Bewerber das Leben zum Teil deutlich leichter. Zusammenhänge werden leichter verstanden, das Lernen geht einem leichter von der Hand und man kann bei Problemstellungen Lösungen auch selbst herleiten.
Wichtig (und sinnvoll) wären aber solide naturwissenschaftliche Grundkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau sowie die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (muss man leider dazu sagen).
Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht grundsätzlich verpflichtend – mit Ausnahme einiger Arbeitgeber (z.B. Fraport).
Mit welcher Qualifikation einsteigen?
Die Frage finde ich tatsächlich nicht ganz so einfach zu beantworten. Es spielen hier viele Faktoren eine Rolle, z.B.
- hauptamtliche Tätigkeit oder Ehrenamt? Was strebt man an?
- finanzielle Möglichkeiten?
- Zeit? Evtl. parallel zu Ausbildung, Studium oder Hauptberuf?
Wer mit den Qualifikationen noch nicht ganz firm ist, dem empfehle ich einen meiner vorherigen Beiträge.
Ich versuche mich daher erst einmal allgemein zu halten. Für die meisten Interessenten kann zum Rettungssanitäter als Einstieg geraten werden – für das Ehrenamt zeitlich tragbar, eine hauptberufliche Beschäftigung ist möglich und man kann sowohl im qualifizierten Krankentransport als auch in der Notfallrettung eingesetzt werden.
In welcher Form die Qualifikation zum RS erfolgt – als Vollzeitlehrgang binnen 13 Wochen oder als Wochenendlehrgang mit gesplitteten Praktika – ist dabei nebensächlich. Hier kommt es auf die Zeit an, die man als Interessent hat.
Der Rettungshelfer macht aus meiner Sicht fast nur für das Ehrenamt (oder für Freiwilligendienstleistende) Sinn. Der Einsatz im Rettungsdienst ist praktisch auf den qualifizierten Krankentransport beschränkt, hauptberufliche RH-Stellen existieren vielerorts überhaupt nicht.
Der Notfallsanitäter ist für diejenigen, die den Rettungsdienst zum Beruf machen wollen, meist das Ziel. Fairerweise muss man aber sagen: für den Einstieg ist er nicht geeignet.
Warum?
Weil nur sehr wenige die Möglichkeit haben, direkt mit dem NFS anzufangen – die Chance so einsteigen zu können ist einfach gering.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist extrem begehrt – zehn Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz sind absolut üblich; in Ballungsräumen liegt die Zahl sogar noch zum Teil deutlich höher. Man darf also gewiss sein, dass man eine Menge Konkurrenz hat.
„Der Arbeitgeber kann sich beim Notfallsanitäter die Azubis raussuchen – die Arbeitgeber haben die Qual der Wahl, nicht die Auszubildenden.“
– SaniOnTheRoad
Wie kann man sich erfolgreich auf eine NotSan-Ausbildungsstelle bewerben?
Neben der selbstverständlichen Erfüllung der „Basics“ gibt es einen Punkt, der eigentlich ausschlaggebend ist: die Einsatzerfahrung.
Praktisch alle erfolgreichen Bewerber bringen die Qualifikation zum Rettungssanitäter, oft auch schon den C1-Führerschein und mindestens 1 – 2 Jahre Einsatzerfahrung im Rettungsdienst mit. Oft finden sich auch (ehemalige) FSJler und „Bufdis“ unter den erfolgreichen Bewerbern.
Mit diesen Voraussetzungen hat man dann tatsächlich gute Karten, in den engeren Kreis zu kommen – im Bewerbungsverfahren („normales“ Vorstellungsgespräch bis Assessment-Center) muss man natürlich dennoch überzeugen 😉
Also: um den RS kommt man schlecht herum.
Und: nachdem es viele Bewerber gibt, kann ich nur empfehlen sich frühzeitig für einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Das heißt im Klartext, dass die Bewerbung ein Dreivierteljahr bis ein Jahr vor Ausbildungsbeginn (i.d.R. 01.09.) vorliegen sollte.
Wie kann man nun einsteigen?
Wir haben festgestellt, dass man um den Rettungssanitäter quasi nicht herumkommt – also schauen wir uns an, wie man die Qualifikation zum Rettungssanitäter erwerben kann
Über das Ehrenamt
Vor einigen Jahren war das – neben dem Zivildienst – das klassische Entrée in den Rettungsdienst. Auch heute kann der Einstieg über das Ehrenamt sinnvoll sein.
Hier ist allerdings nicht die (direkte) Ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst gemeint, sondern in den Ortsvereinen und Bereitschaften der großen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD). Hier wird nahezu immer die Möglichkeit gegeben, neben einer organisationsinternen Ausbildung im Sanitätsdienst auch die Qualifikationen zum Rettungshelfer und zum Rettungssanitäter zu erwerben.
Das geschieht natürlich unter der Prämisse, dass der Interessent nach Abschluss der Ausbildung auch aktiv in den Ortsvereinen mitwirkt – mit der Tätigkeit im Rettungsdienst hat das erstmal nichts zu tun.
Bisweilen gibt es hier auch Verpflichtungserklärungen oder Rückzahlungsvereinbarungen.
Vorteile
- geringer bis nicht vorhandener Kostenaufwand
- Möglichkeit zum Engagement auch im Rahmen des Katastrophenschutzes
- Mitwirkung bei Sanitätsdiensten möglich
- Vitamin B – oft sind auch hauptamliche Kräfte des Regelrettungsdienstes in Ortsvereinen tätig
- über Wochenendlehrgänge möglich; Qualifikation parallel zur „normalen“ Tätigkeit
Nachteile
- aktive Mitwirkung wird auch außerhalb des Regelrettungsdienstes erwartet
- im Vergleich zur Vollzeitausbildung insgesamt höherer Zeitaufwand
Empfehlenswert für…
- Personen, die auch mittelfristig nur eine ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst anstreben
- Personen, die sich auch im Rahmen des Katastrophenschutzes engagieren müssen
- Personen, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit die Qualifikation als RS erwerben möchten
Über Freiwilligendienste
Sowohl ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist im Rettungsdienst möglich. Das ist mittlerweile das klassische Entrée geworden.
Bis auf Träger und Art des Vertrages sind beide Dienste von Qualifikation, Dauer und „Taschengeld“ identisch. Beim FSJ sind landesrechtlich anerkannte Verbände (i.d.R. Landesverbände der Hilfsorganisationen) der Träger, beim BFD die Bundesrepublik Deutschland.
Man erhält – hier meist gegen Rückzahlungsvereinbarung bei vorzeitigem Abbruch – eine rettungsdienstliche Qualifikation finanziert (i.d.R. Rettungssanitäter, seltener Rettungshelfer) und wird für ein Jahr lang im Rettungsdienst eingesetzt.
Neben dem regulären Einsatz sind zusätzlich Seminare zu absolvieren (25 Tage insgesamt, meist als 5 Tage am Stück) – ist eher eingeschränkt „beliebt“, die Teilnahme ist jedoch verpflichtend. Ich persönlich fand sie ganz amüsant. Während der Seminare ist man vom Dienst an der Einsatzstelle befreit.
Vorteile
- kein Kostenaufwand
- Möglichkeit, direkt nach erfolgter Qualifikation Einsatzerfahrung zu sammeln
- Möglichkeit, den praktischen Teil der Fachhochschulreife absolvieren zu können
- „Plus im Lebenslauf“ – Freiwilligendienste kommen gut an, bei diversen Studiengängen werden sie mit „Bonuspunkten“ für die Zulassung honoriert
Nachteile
- oftmals Vollzeitarbeit für ein Taschengeld (z.B. 380 €/Monat beim DRK)
- gegebenenfalls Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste
- keine Schichtzulagen
- bisweilen restriktiver Einsatz in der Notfallrettung
Empfehlenswert für…
- Personen, die den fachpraktischen Teil der FH-Reife erwerben möchten
- Personen, die „in den Rettungsdienst hineinschnuppern wollen“, ohne das Ziel einer hauptberuflichen Tätigkeit oder längerfristige Verpflichtungen
- „Bonuspunkte-Sammler“ für’s Studium
Als Selbstzahler
Nach den Freiwilligendiensten ist der Anteil derer, die ihre RS-Ausbildung selbst finanziert haben, wohl der zweitgrößte.
Man sucht sich eine Rettungsdienstschule, absolviert den Fachlehrgang in Vollzeit oder am Wochenende, macht die Klinikpraktika, absolviert auf einer beliebigen Lehrrettungswache sein Wachenpraktikum, macht die Abschlusswoche und ist am Ende Rettungssanitäter. Klingt simpel und schnell, ist aber unterm Strich die teuerste Variante.
Für eine komplette Ausbildung zum RS inkl. Praktika kann man durchaus mit 2.000 € rechnen, die man selbst (vor)finanzieren muss. Dazu kommt: während der Vollzeitausbildung muss man zudem die eigene Lebenshaltung finanzieren können.
Vorteile
- flexible Wahl der Lehrgangsart, Zeiteinteilung sowie gewünschten Kliniken und Lehrrettungswache
- keine langfristigen Verpflichtungen
- bei Absolvierung als Vollzeitausbildung oft die schnellste Variante
- bei Einstellung volles Gehalt
Nachteile
- Kosten müssen selbst getragen werden – ggf. ist es auch hier möglich, die Qualifikation als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen
- bisweilen müssen Praktika selbst organisiert werden
- keine Garantie auf eine Tätigkeit nach erfolgter Qualifikation – der Personalmangel im Bereich der RS ist geringer als bei den Notfallsanitätern; „intern“ Ausgebildete haben da oft den Vorzug
Empfehlenswert für…
- Personen, die kurzfristig eine hauptberufliche Tätigkeit im Rettungsdienst anstreben
- Personen, die keine langfristige Bindung an einen Ortsverein oder Arbeitgeber wünschen
Über das Jobcenter
Ausbildungen und Qualifikationen über das Jobcenter haben leider ein gewisses „Geschmäckle“ – aus meiner Sicht zu unrecht. An der Qualität der Ausbildung und Qualifikation ändert sich nichts, wenn sie über das Jobcenter finanziert wird.
Das ist auch beim Rettungssanitäter der Fall – die Möglichkeit bzw. der Wunsch muss explizit angesprochen werden, z.T. werden Rettungsdienstschule, Klinik und Lehrrettungswache vorgegeben.
Vorteile
- kein Kostenaufwand
- keine langfristigen Verpflichtungen
- nach Einstellung volles Gehalt
Nachteile
- „bürokratischer“ als andere Varianten
- Vorlaufzeit notwendig
- nicht unbedingt freie Wahl der Ausbildungsorte
- keine Garantie auf einen Job – ähnlich wie bei der Ausbildung als Selbstzahler
- der Ruf einer Jobcenter-Qualifikation
Empfehlenswert für…
- Arbeitssuchende, die kurzfristig hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sein wollen
Über den zukünftigen Arbeitgeber direkt
Für viele ist das wohl die erstrebenswerteste Variante – man sucht sich eine Rettungsdienstorganisation, bewirbt sich, der Arbeitgeber finanziert die Qualifikation zum RS und nach Abschluss hat man einen Job sicher.
Klingt spitze – und ist relativ selten. Meist wird eine „finanzierte Ausbildung zum RS“ nur dort angeboten, wo es aufgrund des Personalmangels wenig Möglichkeiten gibt, überhaupt noch auf anderen Wegen an ausreichend Personal zu kommen.
Und: Personalmangel hat meist Ursachen – es lohnt sich also, bei solchen Angeboten etwas genauer hinzusehen. Nutzt man ein solches Angebot und merkt nach der Verpflichtung, warum niemand dort arbeiten möchte, hat man nichts gewonnen…
Auch hier sind Verpflichtungserklärungen und Rückzahlungsvereinbarungen üblich.
Nichtsdestotrotz gibt es auch hier genügend seriöse Angebote mit passenden Arbeitsbedingungen – ein Vergleich kann sich durchaus lohnen.
Ebenfalls – aber noch seltener – zahlen manche Arbeitgeber auch während der RS-Ausbildung ein Ausbildungsgehalt, allerdings deutlich niedriger als bei der NFS-Ausbildung.
Vorteile
- kein Kostenaufwand
- Jobgarantie nach bestandener Qualifikation
- meist flexibler Einstieg möglich
- volles Gehalt nach Einstellung
- selten: auch geringes Ausbildungsentgelt vor Abschluss der Qualifikation
Nachteile
- Verpflichtung und Rückzahlungsvereinbarungen sind üblich (Bindung an den Arbeitgeber)
- wird vergleichsweise selten angeboten
Empfehlenswert für…
- Personen, die kurzfristig hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sein wollen und die Ausbildung nicht selbst finanzieren können/möchten
- Personen, die nicht dringend die Ausbildung beginnen müssen
- Personen, die bei der Wahl des Arbeitgebers flexibel sind
Schaubild „Wege zum Einstieg in den Rettungsdienst“
Fazit
- für praktisch jede Lebenssituation und jedes Ziel gibt es eine Möglichkeit zum Einstieg
- für den hauptberuflichen Einstieg ist der Rettungssanitäter de facto Pflicht
- bei kostengünstigen Varianten muss man mit Verpflichtungen und Rückzahlungsvereinbarungen rechnen
- Der Einstieg über Ehrenamt, Freiwilligendienste und als Selbstzahler sind die üblichsten Varianten
- vom Arbeitgeber finanzierte RS-Ausbildungen sind selten, aber möglich
Im nächsten Teil folgt: Was muss man als „Newbie“ auf einer Rettungswache beachten?
Interessenkonflikte
Der Autor gibt an, dass es sich bei den verlinkten Büchern um Affiliate-Links handelt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Bestellung über den Link. Eine Einflussnahme bei der Auswahl der Literatur ist dadurch nicht erfolgt. Siehe auch: Hinweise zu Affiliate-Links.
Der Autor gibt an, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Quellen
Ausschuss Rettungswesen (2019): Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV) des Ausschusses Rettungswesen vom 11./12. Februar 2019, abgerufen unter https://saniontheroad.com/wp-content/uploads/2020/10/rettsan_aprv_11_12_februar_2019_1_.pdf am 27.04.2022
Luxem J., Runggaldier K., Karutz H., Flake F. (2020): Notfallsanitäter Heute, 7. Auflage. Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, München. ISBN 978-3437462115. Hier erhältlich: https://amzn.to/3s8KEh5 Affiliate-Link
SaniOnTheRoad (2022): Führerschein und Fahrerlaubnis im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/fuehrerschein-und-fahrerlaubnis-im-rettungsdienst/ am 27.04.2022
SaniOnTheRoad (2022): Das Schreckgespenst der gesundheitlichen Eignung, abgerufen unter https://saniontheroad.com/das-schreckgespenst-der-gesundheitlichen-eignung/ am 27.04.2022
SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitätergesetz (NotSanG), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsang/ am 27.04.2022
SaniOnTheRoad (2022): Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV), abgerufen unter https://saniontheroad.com/notsan-aprv/ am 27.04.2022
SaniOnTheRoad (2019): „Kleines 1×1 des Rettungsdienstes“ – Teil 2: Ausbildungen im Rettungsdienst, abgerufen unter https://saniontheroad.com/kleines-1×1-des-rettungsdienstes-teil-2/ am 27.04.2022
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