2.1 Naturwissenschaftliche Grundlagen

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Naturwissenschaften stellen eine unabdingbare Grundlage für das Verständnis von Physiologie, Pathophysiologie und damit die rettungsdienstliche Therapie dar. Relevant sind hier vor allem Biologie, Chemie und Physik – das Anforderungsniveau liegt, entsprechend der Zugangsvoraussetzungen, auf Mittelstufenniveau.

Nachdem der überwiegende Teil der Biologie themenspezifisch folgt, wurde sich an dieser Stelle auf einige wenige Grundprinzipien beschränkt.

Chemie stellt insbesondere in Form der Biochemie einen wichtigen Verständnisteil für zahlreiche Vorgänge im menschlichen Körper dar, so zum Beispiel für den Energiestoffwechsel.

Im Bereich der Physik beschränkt sich das notwendige Hintergrundwissen vor allem auf einige Formeln und Gesetze, aber auch auf Vorgänge wie Diffusion und Osmose.

Die Mathematik spielt als Formalwissenschaft eine eher kleinere, dafür aber praxisrelevante Rolle, z.B. bei der Berechnung von Dosierungen und Konzentrationen.

Dieser Beitrag dient primär zur Lernorientierung und zur Vermittlung von Hintergrundwissen.

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1.15 Sondersituationen II – Gefahrguteinsätze

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Gefahrstoffeinsätze stellen aufgrund der Seltenheit, Komplexität und fehlender Routine anspruchsvolle Einsatzsituationen im Rettungsdienst dar.

Das Auftreten von CBRN-Einsätzen kann sowohl im häuslichen Umfeld, bei Verkehrsunfällen wie auch in Industriebetrieben vorkommen, dementsprechend muss das Gefahrenbewusstsein sehr weit gehen.

Oberste Priorität hat der Eigenschutz des eingesetzten Personals – eine Aufnahme von gefährlichen Stoffen muss um jeden Preis vermieden werden, eine Weiterverschleppung möglichst ausgeschlossen werden.

Das Sammeln von Informationen ist essentiell, da sich notwendige Kräfte, Schutzmaßnahmen und die nachfolgende Therapie danach ausrichtet. Hierfür bieten sich GHS- und ADR-Kennzeichnungen an.

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1.14 Sondersituationen I – Zwangseinweisungen

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Zwangseinweisungen bzw. die Unterbringung des Patienten gegen dessen Willen stellen relativ häufige Sondersituationen im Rettungsdienst mit erhöhtem Gefährdungspotential und rechtlichen Problematiken dar.

Aufgrund des massiven Eingriffs in die Grundrechte ist die Unterbringung an einige juristische Hürden und die Notwendigkeit einer Rechtsgüterabwägung geknüpft.

Es werden drei verschiedene Formen der Unterbringung mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten (Kreis-/Stadtverwaltung/Landratsamt, gesetzlicher Betreuer, Betreuungsgericht…) unterschieden.

Ein ruhiges, sicheres und bedachtes Auftreten unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes mit angemessener Gesprächsführung bildet die Basis des rettungsdienstlichen Vorgehens.

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1.13 Berufskunde für Rettungssanitäter II

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Rettungssanitäter können sowohl im qualifizierten Krankentransport, als auch in der Notfallrettung sowie im Rahmen des Katastrophenschutzes mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt werden.

Tätigkeitsfeldunabhängig bilden die Beachtung des Eigenschutzes, die materielle und personelle Vorbereitung auf den Dienst oder Einsatz sowie das Wissen um die eigene Kompetenz und deren Grenzen sowie eine gute Teamarbeit die Basis für die Arbeit im Rettungsdienst.

Durch die Tätigkeit als Verantwortlicher im Krankentransport obliegt dem Rettungssanitäter hier die Lagefeststellung und das Einleiten erforderlicher Maßnahmen, neben der Prüfung der formalen Voraussetzungen für einen qualifizierten Krankentransport.

Im Rahmen der Notfallrettung liegt der Fokus auf Assistenztätigkeiten und der Unterstützung des Transportführers. Die Übernahme weiterer Aufgaben ist im Rahmen der Delegation situations- und fähigkeitenabhängig denkbar.

Im Katastrophenschutz zählt der Rettungssanitäter typischerweise zu den medizinisch Höchstqualifizierten und erhält eine größere Verantwortung, jedoch keine weiter reichenden medizinischen Kompetenzen.

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