1.8 BOS-Funk

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Der BOS-Funk ist als nicht-öffentlicher Landfunkdienst essentieller Bestandteil der Kommunikation im Einsatz. Rechtliche Basis bilden das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Strafgesetzbuch (StGB), die BOS-Funkrichtlinie sowie die PDV/DV 810.3.>

Die Teilnahme am BOS-Funk ist nur bestimmten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie ihren Angehörigen im Rahmen der Dienstausübung gestattet, eine gesonderte Schulung ist notwendig.

In technischer Sicher werden Analog- und Digitalfunk unterschieden, welche sich in den Verfahrensweisen geringfügig und der Struktur und Datenübermittlung doch erheblich unterscheiden.

Praktische Beispiele zum Funkbetrieb und zum Funkverkehr sind inkludiert. Für eine umfassende Betrachtung sei auf weitergehende Literatur verwiesen.

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1.7 Medizinprodukte-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht

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Medizinprodukte und Arzneimittel sind tagtägliche Bestandteile der rettungsdienstlichen Arbeit.

Hersteller, Betreiber und Anwender von Medizinprodukten haben spezifische Pflichten, wie z.B. beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten oder die Anwendung entsprechend der Zweckbestimmung – alles unter der Maßgabe höchstmöglicher Sicherheit für Patient und Anwender.

Zur Gewährleistung der Sicherheit sind eine ausreichende Qualifikation und eine Einweisung der Anwender zwingend notwendig, regelmäßige Kontrollen sorgen für Sicherheit und Messgenauigkeit.

Arzneimittel werden durch das Arzneimittelgesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz geregelt – zu den Arzneimitteln zählt beispielsweise auch der medizinische Sauerstoff. Betäubungsmittel unterliegen einer strengen Kontrolle, Aufbewahrungsvorschriften und einer ausführlichen Dokumentationspflicht.

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