1.11 Grundlagen der Hygiene

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Hygiene im Rettungsdienst dient dem Eigen- und Fremdschutz sowie der Ausbreitungsverhinderung von Erkrankungen. Grundlage dafür bilden das Infektionsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und die TRBA 250 – die praktische Umsetzung regeln Rahmenhygienepläne und örtliche Hygienepläne.

Rettungsdienstlich relevant sind als Krankheitserreger vor allem Bakterien und Viren. Hierbei ist bei Bakterien die Sporenbildung zu hinterfragen, bei Viren müssen behüllte und unbehüllte Viren für die Desinfektion unterschieden werden. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt, die Luft oder die Blutbahn.

Bei jedem Einsatz ist ein Standardschutz anzulegen, bei Infektionstransporten muss dieser angepasst werden. Die hygienische Händedesinfektion ist zentrale Maßnahme der gesamten Krankheitsprävention.

Desinfektionsmittel werden nach Erreger, Wirkspektrum, Konzentration und Einwirkzeit nach dem lokalen Hygieneplan ausgewählt. Eine korrekte Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ist bei Infektionstransporten unerlässlich.

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1.10 Verhalten im Einsatz

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Das Verhalten im Einsatz umfasst mehrere medizinische, einsatztaktische und kommunikative Aspekte.

Grundlegendes Ziel ist dabei immer eine angemessene Patientenversorgung abhängig vom Zustand des Patienten.

Eigenschutz und entsprechende Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung oder die Absicherung einer Einsatzstelle haben grundsätzlich Priorität vor allen anderen Maßnahmen – zum Erkennen von Gefahren bietet sich beispielsweise die Gefahrenmatrix an.

Die Patientenversorgung sollte strukturiert, mit angemessener Einbindung des und Kommunikation mit Patienten erfolgen. Dabei sind im Team die CRM-Grundsätze zu beachten.

Der Transport soll möglichst schonend in eine geeignete Zielklinik erfolgen, wo eine sinnvoll strukturierte Übergabe an das Klinikpersonal erfolgt.

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1.9 Einführung in das Qualitätsmanagement

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Qualitätsmanagement ist für Rettungssanitäter kein prüfungs-, aber praxisrelevantes Thema. Ursprünglich aus dem industriellen Bereich stammend, beeinflusst QM den Rettungsdienst in einer Vielzahl von Bereichen – und vieles was wir machen, dient der Erfüllung der im QMS selbst gesteckten Ziele.

Qualität im Gesundheitswesen ist ein Ist-Soll-Vergleich der tatsächlichen mit der optimalen Patientenversorgung, wofür verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen.

Die drei Dimensionen des Qualitätsmanagements unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der das Herz des Qualitätsmanagements darstellt.

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1.6 Straßenverkehrsrecht

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Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beeinflussen die tagtägliche Arbeit im Rettungsdienst zu großen Teilen und man kommt fortlaufend mit diesen in Kontakt.

Grundlegende Dinge, wie z.B. die Haftung des Fahrzeughalters, werden durch das Straßenverkehrsgesetz geregelt. Darunter fällt auch die Notwendigkeit eines Führerscheins – der Feuerwehrführerschein wird explizit hier geregelt.

Die Fahrerlaubnisverordnung regelt die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und zeigt, wann welche Klassen notwendig sind.

In der Straßenverkehrszulassungsverordnung wird unter anderem die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen geregelt, während Verkehrsregeln und die Nutzung von Sonder- und Wegerechten in das Gebiet der Straßenverkehrsordnung fallen.

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1.4 Straf- und zivilrechtliche Grundlagen

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Rechtliche Regelungen beeinflussen das Tun und Lassen im Rettungsdienst in einem erheblichen Maße. Zum einen dienen Gesetze dem Schutz der Patienten – zum anderen aber auch dem Schutz des Rettungsdienstpersonals.

Im Bereich des Strafrechts spielen die Straftatbestände – Handlungen, die die Gesetzgebung unter Strafe gestellt hat – die Hauptrolle. Rettungsdienstlich relevant sind hier vor allem die Aussetzung Hilfloser, die Körperverletzung und die Verschwiegenheitspflicht.

Der rechtfertigende Notstand gestattet, „zu tun, was man eigentlich nicht tun soll“ – und spielt im Rettungsdienst seit Anbeginn der Zeit eine große Rolle.

Im Bereich des Zivilrechts bilden die Gesetze zum Patientenschutz eine Basis für viele Dinge, die im Rettungsdienst und der Medizin „nebenbei“ laufen – darunter Aufklärung, Einwilligung und die Dokumentation.

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1.3 Rettungsdienstliche Schnittstellen

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Es gibt eine Vielzahl von Personen und Organisationen, mit denen der Rettungsdienst im Einsatz zusammenwirkt – die Schnittstellen. Neben den klassischen Schnittstellen wie Klinik, Feuerwehr und Polizei wurden auch Schnittstellen außerhalb der klassischen Sichtweise betrachtet und ihre Besonderheiten eruiert.

Schnittstellen haben unterschiedliche Ansprüche und Ziele, die der Rettungsdienst im Idealfall bei seiner Arbeit mitberücksichtigt. Ein freundlicher, klarer, konstruktiver und wertschätzender Umgang bildet hierbei grundsätzlich die Basis.

Auch darf und soll Schnittstellen – z.B. Angehörigen oder Ersthelfern – aktiv Hilfe angeboten werden.

Organisatorische Besonderheiten, wie lokale Gepflogenheiten oder vorhandene Fachabteilungen einer Klinik sollen ebenso bekannt sein und berücksichtigt werden wie die Übernahme der Einsatzleitung durch die Feuerwehr sowie die Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Polizei.

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